Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH

Vorlage: 2022/0405
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.05.2022

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 19.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage HA 17.05.2022
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0405 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.05.2022 5 x vorberaten Hauptausschuss 21.06.2022 5 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Hauptausschuss ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit AVG, KVVH, SWK, VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 52 Abs. 2 GmbHG legt bei Gesellschaften, bei denen nach dem Drittelbeteiligungsgesetz ein Aufsichtsrat zu bestellen ist, die Gesellschafterversammlung für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsfüher*innen Zielgrößen fest. Dies hat Auswirkungen auf folgende städtische Beteiligungsgesellschaften (mitbestimmte GmbH nach MitbestG oder DrittelbG): a) KVVH GmbH b) Stadtwerke Karlsruhe GmbH c) VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH d) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH. Bei SWK, AVG und VBK hat die Gesellschafterversammlung Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung festzulegen. Für die Festlegung in der Gesellschafterversammlung wird ein Beschluss des Hauptausschusses benötigt. Im Fall der AVG ermächtigt der Hauptausschuss die städtische Vertretung für die direkte 6-%-Beteiligung der Stadt in der Gesellschafterversammlung, die entsprechenden Zielgrößen zu beschließen. Für die mittelbare Beteiligung der Stadt an der AVG (94 über KVVH) schlägt der Hauptausschuss der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung den Beschluss lediglich vor. Auch bei VBK und SWK schlägt der Hauptausschuss der städtischen Vertretung den Beschluss in der Gesellschafterversammlung lediglich vor, da die Stadt an den beiden Gesellschaften nur mittelbar beteiligt ist. Im Fall der KVVH beschließt dagegen der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Festlegung von Zielgrößen, da es sich um eine mitbestimmte GmbH handelt. Den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung legt in allen betroffenen Gesellschaften die Geschäftsführung fest. Die Größen werden hier nur nachrichtlich mit aufgeführt. Für die SWK hatte der Hauptausschuss am 16. Mai 2017 Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung bis zum 30.06.2022 empfohlen. Ebenfalls bis zum 30.06.2022 gültige Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung von AVG und VBK hat der Hauptausschuss am 08. Mai 2018 empfohlen beziehungsweise vorgegeben. Die im Gesetz vorgesehene längstmögliche Geltungsdauer der festzulegenden Zielgrößen von 5 Jahren wurde hier auf vier Jahre verkürzt, damit ab dem Jahr 2022 wieder alle betroffenen Gesellschaften im selben Rhythmus laufen. Für die KVVH hat der Aufsichtsrat die fünf Jahre geltenden Zielgrößen am 18. Mai 2017 beschlossen. Nun soll wieder die nach dem Gesetz längstmögliche Geltungsdauer von fünf Jahren ausgeschöpft werden und Zielgrößen für alle vier betroffenen Gesellschaften bis zum 30. Juni 2027 festgelegt werden. Berichterstattung über den aktuellen Stand zur Zielgrößenerreichung Alle vier Gesellschaften müssen jährlich öffentlich über den Stand der Zielerreichung und über die Gründe für das Erreichen bzw. das Nichterreichen der Ziele berichten. Dies geschieht im Lagebericht zum Jahresabschluss, der im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Bei Nichterreichen der Ziele sind die Gründe hierfür zu nennen. Die Unternehmen sollen als Konsequenz hieraus Maßnahmen entwickeln, die die zukünftige Erreichung sicherstellen. Chancengleichheit als Bestandteil künftiger Zielvereinbarungen Für alle betroffenen Gesellschaften wurde bereits festgelegt, dass das Thema „Förderung der Chancengleichheit“ in die Zielvereinbarung mit der jeweiligen Geschäftsführung aufgenommen wird. Die jeweilige konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung obliegt den Vertragspartnern unter Einbeziehung des entsprechenden Aufsichtsrats. – 3 – Empfehlung der Zielgrößen für die VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Führungsebene Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Ist-Stand zum 30.04.2022 Soll-Planung bis zum 30.06.2027 Aufsichtsrat* 27 % 27 % 27 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungsebene (nachrichtlich) 13 % 13 % 13 % Zweite Führungsebene (nachrichtlich) 13 % 11 % 12 % *Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Auch der Gemeinderat verfügt lediglich über einen begrenzten Einfluss auf die tatsächliche Quote (fünf der 15 Aufsichtsratsmitglieder werden von den Arbeitnehmer*innen entsandt). Empfehlung und Genehmigung der Zielgrößen für die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) Für die direkte Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der AVG obliegt es dem Hauptausschuss, die Zielgrößen zu genehmigen. Für die mittelbare Beteiligung gibt der Hauptausschuss eine Empfehlung ab. Führungsebene Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Ist-Stand zum 30.04.2022 Soll-Planung bis zum 30.06.2027 Aufsichtsrat* 7 % 7 % 7 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungsebene (nachrichtlich) 10 % 17 % 17 % Zweite Führungsebene (nachrichtlich) 16 % 19 % 20 % *Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Auch der Gemeinderat verfügt lediglich über einen begrenzten Einfluss auf die tatsächliche Quote (vier der 15 Aufsichtsratsmitglieder werden vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe bestellt). Empfehlung der Zielgrößen für die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) Führungsebene: Soll-Planung bis Ist-Stand zum Soll-Planung bis – 4 – zum 30.06.2022 30.04.2022 zum 30.06.2027 Aufsichtsrat 20 % 27 %** 20 %** Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungsebene (nachrichtlich) 13 % 27 % 29 % Zweite Führungsebene (nachrichtlich) 19 % 17 % 25 % *Auf den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Auch der Gemeinderat verfügt lediglich über einen begrenzten Einfluss auf die tatsächliche Quote (sechs der 14 Aufsichtsratsmitglieder werden vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe entsandt). **Die Amtszeit der Aufsichtsrät*innen aus dem Kreis der Arbeitnehmer*innen endet am 24.05.2022. Die Nachfolger*innen wurden bereits gewählt und die Quote im Aufsichtsrat wird demzufolge ab 25.05.2022 bei 20 % liegen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Hauptausschuss ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %.

  • Protokoll TOP 5 HA_17_05_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 29. Sitzung Hauptausschuss 17. Mai 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichbe- rechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Vorlage: 2022/0405 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenan- teil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Hauptausschuss schlägt der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der VBK – Ver- kehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Hauptausschuss ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt der Vertretung in der Gesell- schafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu be- schließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %. Abstimmungsergebnis: Verwiesen zur erneuten Beratung in den Hauptausschuss am 21.06.2022 Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) meint, es sei ein Armutszeugnis, wenn man sich diese unzu- reichenden Zahlen anschaue. Wenn man dies jetzt beschließe, zeige man, dass man keinerlei – 2 – Ambitionen habe. Man wolle es breitenwirksamer debattieren, weshalb ihre Fraktion diesen Punkt in den Gemeinderat verweisen wolle. Ihre Fraktion werde keiner Quote unter 50 % zustim- men. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) entgegnet, es gehe hier um technische Einrichtungen. Wenn man diese wirklich mit 50 % Frauen besetzen wolle, müsse man erst einmal anfangen, geeignete Be- werber zu finden. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.) geht es ähnlich wie Frau Fahringer. Es könne nicht das Ziel sein, immer den gleiche Status Quo weiterzuführen, gerade bei der Geschäftsführung mit 0 %. Als öffentliche Hand müsse man als Vorbild vorangehen nicht mit 0 % weitermachen. Sie teile die Auffassung, dass man es heute nicht beschließen könne. Stattdessen müsse man es noch einmal in den Gemeinderat bringen. Stadträtin Melchien (SPD) zeigt sich irritiert von der Diskussion. Es sei keine Frage des Wollens. Natürlich wolle man keine 0 % Frauenanteil in Führungspositionen. Es sei aus Sicht ihrer Fraktion jedoch die Anerkennung der Realität, die man zur Kenntnis nehmen müsse. Werde die Debatte im Gemeinderat geführt, sollte man weniger über diese Zielgrößen diskutieren, von denen man wisse, dass diese sich in absehbar Zeit wenig veränderten. Es mache keinen Sinn, utopische 50 % zu fordern, wenn keine Veränderungen zu erwarten seien, weil schon Geschäftsführer bestellt seien oder ähnliches. Vielmehr müsse die Diskussion dahingehend geführt werden, was man noch mehr tun könne. Wie viele der Maßnahmen, die man in dem Bereich ergreife, wirkten? Wie viele Fördermöglichkeiten würden tatsächlich in Anspruch genommen? Seien es die richtigen Fördermöglichkeiten? Müsse man sich breiter oder anders aufstellen? Diese Diskussion wolle ihre Fraktion gerne führen, jedoch keine über Zielgrößen, die man nicht verändern könne. Stadtrat Hofmann (CDU) empfiehlt seinen Vorrednerinnen, die diese Quote forderten, einmal im Personalausschuss vorbeizuschauen oder mit den Mitgliedern zu sprechen, wie viele weibliche Bewerbungen es überhaupt gebe. Man versuche alles, was möglich sei, aber es gebe einfach keine Bewerberinnen. Dann utopische Dinge zu fordern, mache das Ganze nicht besser. Diese Diskussion im Gemeinderat zu führen, sei der falsche Ansatz. Man müsse an anderen Stellen ver- suchen, Frauen zu begeistern. Kollegin Melchien habe alles gesagt. Man sei auf einem guten Weg. Er bitte darum, diese Debatte weiter intern in den einzelnen Ausschüssen zu führen, aber nicht noch einmal im Gemeinderat eine Quote zu fordern, die überhaupt nicht realistisch sei. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz weist darauf hin, dass sich einiges bewegt habe bei den Gesellschaften. Gerade bei den technischen Gesellschaften sei es natürlich ein Aspekt, den man nicht außer Sicht lassen dürfe. Als Mitglieder im Aufsichtsrat könne der Gemeinderat auch eini- ges steuern, indem mehr Frauen aus den Fraktionen dorthin entsendet würden. Bei den Geschäftsführungen habe man Fünf-Jahres-Verträge. Die Geschäftsführungen strebten auch noch nicht ins Rentenalter, weshalb klar sei, dass man die nächsten 10 Jahre nicht realis- tisch jemanden suchen könne. Bei der KMK überfülle man die Quote. Da habe man bis zu 100 % Erreichungsziel, weil es in dem Bereich Berufsfelder gebe, bei denen sich viele Frauen bewerben. Bei den technischen Berufen sei dies äußerst schwierig im Hinblick auf die Bewerbungsquote. – 3 – Es gebe einen Antrag zur Geschäftsordnung von den GRÜNEN. Sie müsse darüber abstimmen las- sen, ob diese Beschlussvorlage im Gemeinderat entsprechend zur Behandlung anstehe. (Abstim- mung erfolgt). Mit 5 Ja-Stimmen sei der Antrag angenommen und in den Gemeinderat verwie- sen. Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag im nächsten Hauptausschuss noch einmal aufzurufen und noch einmal den Hintergrund darzustellen, warum man es so formuliert habe. Denn das Di- lemma sei, dass diese Vorlage suggeriere, dass es so bleiben solle. Es sei eigentlich nur der ele- ganteste Weg, mit diesen Vorgaben aus dem Gleichstellungsgesetz so umzugehen, dass man dar- aus keine rechtlichen Schritte ziehen müsse, die man nicht ziehen könne. Man werde es noch einmal aufarbeiten, damit deutlich werde, dass es eigentlich eine Formalie sei, die nichts mit der Zielsetzung der Stadt Karlsruhe zu tun habe. Vielleicht müsse man noch einen Satz aufnehmen, dass man an einer 50%igen Festsetzung der jeweiligen Positionen mit Frauen festhalte. Nur kön- nen man dies nicht als Zielsetzung geben. Stadträtin Fahringer entgegnet, man werde das Angebot annehmen, es noch einmal im Haupt- ausschuss zu diskutieren. Der Vorsitzende stellt fest, damit sei die Vorlage in den nächsten Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 23. Mai 2022

  • Beschlussvorlage GR 26.07.0222
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0405 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.05.2022 5 x vorberaten Hauptausschuss 12.07.2022 18.1 x vorberaten Gemeinderat 26.07.2022 19.1 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Gemeinderat schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit AVG, KVVH, SWK, VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe bekennt sich zum Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen – auch in den Führungspositionen der städtischen Gesellschaften sowie deren Aufsichtsräten. Die Stadt Karlsruhe hält weiterhin an dem Ziel fest, ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen sowie in den Aufsichtsräten zu erreichen. § 52 Abs. 2 GmbHG bestimmt, dass in solchen GmbHs, die der Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen (von den städtischen Gesellschaften aktuell: VBK, AVG und SWK), von der Gesellschafterversammlung Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern festzulegen sind. Ist in einer GmbH dagegen ein Aufsichtsrat nach den Mitbestimmungsgesetzen zu bilden (aktuell nur KVVH), so legt der Aufsichtsrat selbst Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern fest. In die Festlegung der Zielgrößen für die Geschäftsführung fließt sowohl die Altersstruktur der Geschäftsführung ein als auch die Restdauer der Geschäftsführungsdienstverträge. Was die Zielgrößen für den Frauenanteil in den nach dem Drittelbeteiligungsgesetz mitbestimmten Aufsichtsräten (aktuell: AVG, VBK, SWK) angeht, richtet sich der gesetzliche Auftrag des § 52 Abs. 2 GmbHG bei den städtischen Allein- oder Mehrheitsgesellschaften letztlich an den Gemeinderat, der die städtische Vertreterin bzw. den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der städtischen GmbH ermächtigt, ihre bzw. seine Stimme in der Gesellschafterversammlung in bestimmter Weise abzugeben. Somit wären bei der Bestimmung der von der Gesellschafterin Stadt Karlsruhe zu bestimmenden Aufsichtsratsmitgliedern diese Zielgrößen zu beachten und nicht allein die politischen Kräfteverhältnisse im Gemeinderat. Hier steht es dem Gemeinderat frei, ehrgeizigere Zielgrößen zu beschließen, die dann nach der nächsten Kommunalwahl bei der Neubesetzung der Aufsichtsräte zu beachten wären. Dagegen werden die Arbeitnehmervertreter*innen in den mitbestimmten Aufsichtsräten nach den gesetzlichen Vorgaben des Drittelbeteilungs- bzw. Mitbestimmungsgesetzes gewählt – worauf die Gesellschafterin Stadt Karlsruhe keinen Einfluss hat. Sanktionen bei Nichterreichung der Zielgrößen hat der Gesetzgeber ausdrücklich nicht vorgesehen, um kontraproduktive Fehlanreize durch zu wenig ehrgeizige Ziele zu vermeiden (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/3784, 120). Dennoch könnte man im Innenverhältnis eine Pflichtwidrigkeit darin erblicken, sollten die beschlossenen Zielgrößen nicht erreicht werden. Daher hält die Stadt Karlsruhe die vorgeschlagene Vorgehensweise für vorzugswürdig, dem formalen gesetzlichen Erfordernis der Festlegung von Zielgrößen dadurch nachzukommen, dass diese entsprechend der aktuellen Realitäten sowie der konkret voraussehbaren mittelfristigen Entwicklung festgelegt werden und zugleich innerhalb der Gesellschaften aktiv Maßnahmen zur Förderung von Frauen unterstützt und gefordert werden. Das Gesetz fordert jedoch eine klare und verständliche Begründung, wenn für den Aufsichtsrat oder unter den Geschäftsführern die Zielgröße Null festgelegt wird. Die Begründung muss ausführlich die Erwägungen darlegen, die der Entscheidung zugrunde liegen (§ 52 Abs. 2 Sätze 4 und 5 GmbHG). Ferner bestimmt es ein sogenanntes Verschlechterungsverbot: Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten (§ 52 Abs. 2 Satz 6 GmbHG). – 3 – Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat Auswirkungen auf folgende städtische Beteiligungsgesellschaften (mitbestimmte GmbH nach MitbestG oder DrittelbG): a) KVVH GmbH b) Stadtwerke Karlsruhe GmbH c) VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH d) Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH. Bei SWK, AVG und VBK hat die Gesellschafterversammlung Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung festzulegen. Für die Festlegung in der Gesellschafterversammlung wird ein Beschluss des Hauptausschusses benötigt. Im Fall der AVG ermächtigt der Hauptausschuss die städtische Vertretung für die direkte Beteiligung der Stadt in der Gesellschafterversammlung, die entsprechenden Zielgrößen zu beschließen. Für die mittelbare Beteiligung der Stadt an der AVG schlägt der Hauptausschuss der städtischen Vertretung in der Gesellschafterversammlung den Beschluss lediglich vor. Auch bei VBK und SWK schlägt der Hauptausschuss der städtischen Vertretung den Beschluss in der Gesellschafterversammlung lediglich vor, da die Stadt an den beiden Gesellschaften nur mittelbar beteiligt ist. Im Fall der KVVH beschließt dagegen der Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Festlegung von Zielgrößen, da es sich um eine mitbestimmte GmbH handelt. Den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung legt in allen betroffenen Gesellschaften gem. § 36 GmbHG die Geschäftsführung fest. Die Größen werden hier nur nachrichtlich mit aufgeführt. Für die SWK hatte der Hauptausschuss am 16. Mai 2017 Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung bis zum 30.06.2022 empfohlen. Ebenfalls bis zum 30.06.2022 gültige Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Geschäftsführung von AVG und VBK hat der Hauptausschuss am 08. Mai 2018 empfohlen beziehungsweise vorgegeben. Die im Gesetz vorgesehene längstmögliche Geltungsdauer der festzulegenden Zielgrößen von 5 Jahren wurde hier auf vier Jahre verkürzt, damit ab dem Jahr 2022 wieder alle betroffenen Gesellschaften im selben Rhythmus laufen. Für die KVVH hat der Aufsichtsrat die fünf Jahre geltenden Zielgrößen am 18. Mai 2017 beschlossen. Nun soll wieder die nach dem Gesetz längstmögliche Geltungsdauer von fünf Jahren ausgeschöpft werden und Zielgrößen für alle vier betroffenen Gesellschaften bis zum 30. Juni 2027 festgelegt werden. Berichterstattung über den aktuellen Stand zur Zielgrößenerreichung Alle vier Gesellschaften müssen jährlich öffentlich über den Stand der Zielerreichung und über die Gründe für das Erreichen bzw. das Nichterreichen der Ziele berichten. Dies geschieht im Lagebericht zum Jahresabschluss, der im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist. Bei Nichterreichen der Ziele sind die Gründe hierfür zu nennen. Die Unternehmen sollen als Konsequenz hieraus Maßnahmen entwickeln, die die zukünftige Erreichung sicherstellen. Chancengleichheit als Bestandteil künftiger Zielvereinbarungen Für alle betroffenen Gesellschaften wurde bereits festgelegt, dass das Thema „Förderung der Chancengleichheit“ in die Zielvereinbarung mit der jeweiligen Geschäftsführung aufgenommen wird. Die jeweilige konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung obliegt den Vertragspartnern unter Einbeziehung des entsprechenden Aufsichtsrats. – 4 – Empfehlung der Zielgrößen für die VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Führungsebene Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Ist-Stand zum 30.04.2022 Soll-Planung bis zum 30.06.2027 Aufsichtsrat* 27 % 27 % 27 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungsebene (nachrichtlich) 13 % 13 % 13 % Zweite Führungsebene (nachrichtlich) 13 % 11 % 12 % *Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den gesetzlichen Vorgaben des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Die übrigen zwei Drittel Aufsichtsratsmitglieder, die letztlich von der Gesellschafterin Stadt Karlsruhe durch Gemeinderatsbeschluss benannt werden, müssen unter Einhaltung der beschlossenen Zielgröße bestimmt werden. Die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung wird aus den nachfolgenden Gründen auf Null festgesetzt: Derzeit verfügt die Gesellschaft über zwei Geschäftsführer. Insbesondere der technische Geschäftsführer ist erst seit 2021 im Amt. Eine hohe Fluktuation auf der Ebene liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und daher soll an den derzeitigen Geschäftsführern über einen längeren Zeitraum festgehalten werden. Sollte ein Posten in der Geschäftsführung innerhalb der fünfjährigen Geltungsdauer der Zielgröße frei werden, ist der Aufsichtsrat und dessen Vorsitz aber bestrebt, verstärkt Frauen dafür zu gewinnen. Sowohl die Nachwuchsförderung innerhalb des Unternehmens als auch der Personalgewinnungsprozess auf Geschäftsführungsebene ist darauf ausgerichtet, geeignete Kandidatinnen zu fördern und zu gewinnen. Die Festlegung einer Zielgröße von beispielsweise 50% würde aber bedeuten, dass innerhalb von fünf Jahren auf jeden Fall ein Geschäftsführer gehen muss. Dieser Zwang soll vermieden werden. Aus Altersgründen wird keiner der Geschäftsführer innerhalb der nächsten fünf Jahre ausscheiden. Empfehlung und Genehmigung der Zielgrößen für die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) – 5 – Für die direkte Beteiligung der Stadt Karlsruhe an der AVG obliegt es dem Hauptausschuss, die Zielgrößen zu genehmigen. Für die mittelbare Beteiligung gibt der Hauptausschuss eine Empfehlung ab. Führungsebene Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Ist-Stand zum 30.04.2022 Soll-Planung bis zum 30.06.2027 Aufsichtsrat* 7 % 7 % 7 % Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungsebene (nachrichtlich) 10 % 17 % 17 % Zweite Führungsebene (nachrichtlich) 16 % 19 % 20 % *Die Zielgröße ist auf die vier der 15 Aufsichtsratsmitglieder, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe bestellt werden, anzuwenden. Die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung wird aus den nachfolgenden Gründen auf Null festgesetzt: Die Begründung ist mit der Begründung für die Quote bei den VBK identisch, da es sich um dieselben Geschäftsführer handelt. Empfehlung der Zielgrößen für die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) Führungsebene: Soll-Planung bis zum 30.06.2022 Ist-Stand zum 30.04.2022 Soll-Planung bis zum 30.06.2027 Aufsichtsrat 20 % 27 %** 20 %** Geschäftsführung 0 % 0 % 0 % Oberste Führungsebene (nachrichtlich) 13 % 27 % 29 % Zweite Führungsebene (nachrichtlich) 19 % 17 % 25 % *Die Zielgröße ist auf die sechs der 14 Aufsichtsratsmitglieder anzuwenden, die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe entsandt werden). **Die Amtszeit der Aufsichtsrät*innen aus dem Kreis der Arbeitnehmer*innen endete am 24.05.2022. Die Nachfolger*innen wurden bereits gewählt und die Quote im Aufsichtsrat liegt demzufolge ab dem 25.05.2022 bei 20 %. Die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung wird aus den nachfolgenden Gründen auf Null festgesetzt: Auch diese Begründung ist ähnlich wie die Begründungen bei den VBK und der AVG, da die Stadtwerke gleich viele Geschäftsführer mit einer ähnlichen Altersstruktur hat. Derzeit verfügt die Gesellschaft über – 6 – zwei Geschäftsführer. Eine hohe Fluktuation auf der Ebene liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und daher soll an den derzeitigen Geschäftsführern über einen längeren Zeitraum festgehalten werden. Sollte ein Posten in der Geschäftsführung innerhalb der fünfjährigen Geltungsdauer der Zielgröße frei werden, ist der Aufsichtsrat und dessen Vorsitz aber bestrebt, verstärkt Frauen dafür zu gewinnen. Sowohl die Nachwuchsförderung innerhalb des Unternehmens als auch der Personalgewinnungsprozess auf Geschäftsführungsebene ist darauf ausgerichtet, geeignete Kandidatinnen zu fördern und zu gewinnen. Die Festlegung einer Zielgröße von beispielsweise 50% würde aber bedeuten, dass innerhalb von fünf Jahren auf jeden Fall ein Geschäftsführer gehen muss. Dieser Zwang soll vermieden werden. Aus Altersgründen wird keiner der Geschäftsführer innerhalb der nächsten fünf Jahre ausscheiden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 20 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Gemeinderat schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt- nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %.

  • TOP 19 BV Abstimmung
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 19 der Tagesordnung: Frauen in Führungspositionen Punkt 19.1: Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Vorlage: 2022/0405 Punkt 19.1.1: Festsetzung von Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teil- habe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei AVG, VBK, SWK und KVVH Änderungs-/Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0405/1 Punkt 19.2: Frauen in Führungspositionen - Umsetzung des Rahmenkonzepts zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Gesellschaften der Stadt Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2022/0619 Beschluss: 1. Der Gemeinderat schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Ge- sellschafterversammlung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu be- schließen: Aufsichtsrat 20 %, Geschäftsführung 0 %. 2. Der Gemeinderat schlägt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der Vertretung in der Ge- sellschafterversammlung der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäfts- führung zu beschließen: Aufsichtsrat 27 %, Geschäftsführung 0 %. 3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung bzw. schlägt- nach Vorberatung im Hauptaus- schuss - der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH vor, die folgenden Zielgrößen bis zum 30.06.2027 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung zu beschließen: Aufsichtsrat 7 %, Geschäftsführung 0 %. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 23 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Ziffer 1 - 3 (50 % Aufsichtsrat): Bei 20 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt – 2 – Ziffer 1 – 3 (50 % Geschäftsführung): Bei 20 Ja-Stimmen und 24 Nein- Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf, verwiesen aus der Hauptaus- schusssitzung vom 17. Mai 2022 und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. Juli 2022: Wir können beides, denke ich, zusammen diskutieren. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Das Festlegen von null Prozent ist kein Festlegen von einer Ziel- größe. Das ist kein Ziel, das ist ein Nicht-Ziel. Das ist die Beschreibung des Status Quo. Auch al- les um die 20 oder 30 Prozent entspricht nicht einer modernen Gleichstellungspolitik, sondern spiegelt den aktuellen unzureichenden Zustand in Sachen Frauenförderung bei den städtischen Gesellschaften wider. Gesamtstädtisch betrachtet ist gerade einmal jede sechste Geschäftsfüh- rung an eine Frau vergeben. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleg*innen, liebe Anwesende, Zielsetzungen haben eine Wirkung. Ziele tragen zu deren Erreichen bei. Zielsetzun- gen sind ein wichtiges Instrument in der Gleichstellungspolitik. Was wollen wir in Sachen Frau- enförderung, was wollen wir in Bezug auf Frauen in Führungspositionen bei den vier Gesell- schaften erreichen? Sicher nicht nichts. Das muss in den Zielgrößen erkennbar sein. Es kann sein, und das tun wir in manch anderen Be- reichen auch, dass wir von unseren Zielen abweichen. Im aktuellen Fall sind die Geschäftsfüh- rungen mit guten Leuten besetzt. Die sollen bleiben, und wir müssen gut begründen, warum. Wir müssen dann bei den Vertragsverlängerungen schauen, ob der Einzelfall es rechtfertigt, von unseren Zielen abzuweichen. Die darauf folgenden Berichts- und Begründungspflichten dürfen aber nicht die Ausrede sein, dass wir unsere Ziele kleinhalten bzw. gar nicht erst setzen. Des- halb lehnen wir die Vorlage ab. In den Vorberatungen habe ich keine Mehrheit für eine Ände- rung der Vorlage gesehen. Umso mehr freue ich mich, wenn das dann doch durchginge und bedanke mich bei den LINKEN. Zur Begründung bzw. Sie nennen es in Ihrer Antragsbeschreibung Ergänzung habe ich jetzt schon Stellung genommen. Das sehe ich ein bisschen anders, diesen Zwang zur Nichtverlänge- rung. Aber das habe ich schon ausgeführt. An dieser Stelle auch zur Stellungnahme zum Ände- rungsantrag nur noch eine Sache. Klar haben die Aufsichtsrät*innen ein Mitspracherecht bei der Auswahl, aber Frauenförderung beginnt viel früher und nicht erst bei der Stellenausschrei- bung. Stadträtin Dr. Dogan /CDU): Das Ziel ist ein hehres, und wir stehen zu dem Ziel. Der Verfas- sungsauftrag der Gleichstellung ist für die CDU eines der wichtigsten Errungenschaften bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und auch bei der gleichen Teilhabe, auch in Führungs- positionen. Wir ermuntern daher jede Frau, bereit zu sein, auch Verantwortung zu tragen und sich auch in Betrieben und in Bereichen weiterzubilden oder sich dort zu bewerben, in denen naturgemäß bisher gerade in wissenschaftlichen Bereichen oder in technischen Bereichen we- nig Frauen sich einarbeiten. Wir müssen aber auch eines sehen - wir werden der Vorlage zustimmen -, dass einfach der Weg der praktischen Umsetzung uns vor große Herausforderungen stellt. Denn wir haben aktuell – 3 – nicht das Portfolio an Frauen, die wir in Aufsichtsräte schicken können. Das ist eher eine Auf- gabe, die auch künftig den Fraktionen zukommt. Es liegt im Ermessen, man muss auch Frauen finden, die das möchten und die man entsenden kann in den Aufsichtsrat. Ebenso sieht es bei den betrieblichen Vertreterinnen in den Aufsichtsräten aus. Auch dort muss erst geschaut werden, wer ist da, wer will und wer kann. Attraktiv müssen wir es natürlich ma- chen. Wir müssen Anreize schaffen, da sind wir ganz bei Ihnen. Das ist eine gesellschaftspoliti- sche Aufgabe. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist da das A und O, das Credo, das für viele Frauen maßgeblich ist, sich zu engagieren oder verantwortungsvollere Führungspositionen an- zunehmen. Da müssen wir schauen, was können wir noch besser tun. Wir haben erste Schritte, die sind erwähnt in der Vorlage. Diesen Weg wollen wir auch weiter gemeinsam mit Ihnen be- schreiten. Stadträtin Uysal (SPD): Natürlich wollen wir keinen Null-Prozent-Frauenanteil in Führungsposi- tionen der Gesellschaften. Denn wir sind auch der Überzeugung, dass eine durchmischte Chef- etage ein Unternehmen erfolgreich und wirtschaftlich weiterbringt. Frauen bieten nämlich eine wichtige Ressource, die die wirtschaftliche Entwicklung befördern kann, aber man muss die Re- alität anerkennen. In absehbarer Zeit können wir auf Führungsebenen der Gesellschaften keine Veränderung sehen. Das ist sehr utopisch, wenn wir das so jetzt hier bestreiten würden. Da ha- ben Sie vollkommen Recht, Frau Fahringer, dass Frauenförderung viel früher beginnt. Deswe- gen sollten wir uns mit Fragen beschäftigen, was wir tun können, welche Maßnahmen tatsäch- lich helfen, Frauen für Führungspositionen zu begeistern, aber auch zu gewinnen. Wie können wir Frauen stärken und ermutigen, dass sie in Führungspositionen gehen. Mit diesen Fragen müssen wir uns intensiver beschäftigen. Wir befassen uns schon damit, aber wir müssen uns noch mehr damit beschäftigen. Meine Vorrednerin hat es auch betont. Wir werden der Verwaltungsvorlage zustimmen, auch der Antwort zu dem LINKEN-Antrag wer- den wir zustimmen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir uns zurücklehnen sollen. Wir sollten weiterhin den Ehrgeiz beibehalten und sollten vielleicht auch einmal bei uns anfangen. Wir sollten alle hier im Hause unseren Teil dazu beitragen, um für eine ausgewogene Besetzung zwischen den Geschlechtern zu sorgen. Das ist bei der nächsten Besetzung durchaus möglich. Genau diese Chance könnten wir auch ergreifen, damit im Aufsichtsrat mehr Frauen vertreten sind. Dafür möchte ich hier noch einmal plädieren bei den Fraktionen, den politische Entschei- dungsträger, vielleicht auch mehr Frauen in den Gemeinderat zu holen, damit wir auch im Auf- sichtsrat vertreten sind. Stadtrat Schnell (AfD): Eine Frauenquote bietet Männern eine hohlfaule Ausrede zur Begrün- dung, warum sie einen bestimmten Job nicht bekommen haben. Umgekehrt lassen Frauenquo- ten bei Führungspositionen gerne den Verdacht entstehen, eine Frau in einer solchen Position habe den Job nur der Quote zu verdanken und nicht etwa ihrer fachlichen Qualifikation. Das wirkt abwertend und kann dafür sorgen, dass sie, obgleich qualifiziert, den Job letztendlich nicht gut ausführen kann, weil die Akzeptanz für sie, insbesondere bei männlichen Kollegen, fehlt. Das alles trägt nicht gerade zu einem innerbetrieblichen Frieden bei. Übertragen Sie den Quotengedanken auf einen ganz anderen Bereich. Denzel Washington be- kam 2002 den Oscar als bester Hauptdarsteller für seine Rolle des zynischen Sergeant Harris in Training Day. Gäbe es einen Oscar für den besten farbigen Darsteller und hätte Denzel Washington stattdessen diesen, nicht aber den für den besten Hauptdarsteller bekommen, – 4 – wäre er sicherlich darüber höchst angepisst gewesen, weil damit seine herausragende schau- spielerische Leistung in diesem Film nicht wirklich gewürdigt worden wäre. Aus gutem Grund lehnt die AfD deshalb Quoten jeglicher Art im Grundsatz ab. Zwar können wir mit etwas Magengrummeln der Festschreibung des Frauenanteils auf Basis des Status Quo, so wie in der Vorlage der Stadt vorgeschlagen, zustimmen, die Festsetzung ex- plizit deutlich höherer Quoten, so im Antrag der LINKEN gefordert, lehnen wir jedoch strikt ab. Noch eines, in Zeiten, in denen wahre Woke-Wesen das Geschlecht nur als soziales Konstrukt ansehen und die Fixierung auf das biologische Geschlecht als nicht mehr zeitgemäß oder auch queerfeindlich kritisieren, sind Frauenquoten für Gemächtträger kein Hindernis, das nicht um- gangen werden könnte, letztlich somit sinnlos, siehe Bundestag. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): An der Stelle kann ich nur den Kommentar hinterlassen, von we- gen Naturgebundenheit von Geschlecht, dass die Klitoris erst 1998 entdeckt wurde. Man stelle sich vor, das wäre bei dem Steißbein der Fall gewesen. Das nur an der Stelle als Kommentar, wie viel wir über Natur aussagen können. Das auch an unsere Kollegin von der CDU, ob Technik wirklich naturgemäß nicht mit Frauen vereinbar ist. Da hat sich in den letzten Jahren wahnsin- nig viel verändert, dass ich glaube, wir können darüber schwerlich Aussagen treffen. Wenn DAX-Konzerne in ihren Zielen eine Frauenquote von null Prozent festschreiben, dann gibt es zu Recht einen öffentlichen Aufschrei. Jetzt machen wir als öffentliche Hand, die ganz beson- ders ein Vorbild an dieser Stelle sein sollte, genau das Gleiche. Ich bin an der Stelle meiner Vor- rednerin Frau Fahringer sehr dankbar, dass sie noch einmal klargestellt hat, was Ziele eigentlich heißt. Ziele heißt nicht, sich mit einem Status Quo abzufinden, sondern ganz klar zu sagen, wo- hin möchte ich denn, wohin möchte ich in der nächsten Zeit. Das heißt, unser Antrag ist auch nicht zu verstehen, dass wir fordern - die Verträge sind auch begrenzt, das steht leider in der Vorlage überhaupt nicht drin -, dass die ganzen Geschäftsführer in nächster Zeit gekündigt wer- den. Das steht da nicht drin, sondern wir wollen einfach, dass Anstrengungen stärker unter- nommen werden. Ich muss auch ehrlich sagen, wir hatten es heute schon von dem Wohltuen- den der Schleife, hier haben wir auf jeden Fall so einen Fall. Was sich in der Vorlage entwickelt hat, dass wir jetzt zum Beispiel formal mit den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes überein- stimmen, ist schon ein Gewinn, vor allem beim Ernst des Themas, aber natürlich auch, wenn wir die ganzen Anfragen in der Zwischenzeit sehen, in dem Fall auch wieder danke an die Kollegin der GRÜNEN. Wir haben auch welche gestellt. Dann sieht man die Gleichstellungsbemühungen, die in den Gesellschaften bisher laufen, und kann die auch vergleichen bzw. gegenüberstellen und einmal schauen, was funktioniert, was funktioniert nicht, was ich in der Ausführlichkeit bis- her in sämtlichen Aufsichtsräten, in denen ich sitze, sehr vermisst habe. Ich glaube, heute haben wir sehr viel mehr gelernt, würde ich einmal sagen. Was mir auch noch wichtig ist: Wir wollen wirkliche Ziele, wo wir hin wollen und eben nicht mit dem Status Quo zu- frieden sein. Aber ich glaube, eine Selbstverpflichtung, gerade was die Aufsichtsräte angeht, ist auch für uns als Gemeinderat für die nächsten Aufsichtsräte eine wertvolle Bereicherung, wie wir sie in unserem Antrag vorsehen, damit wir uns auch bei unseren vermeintlich kleinen Perso- nalentscheidungen deren großer Tragweite bewusst werden. Ich habe keine Lust mehr, bis ins Jahr 2133 auf die vollständige Gleichberechtigung zu warten. Ich glaube, so lange kann ich auch gar nicht warten. Deswegen möchte ich, dass jetzt hier forciert vorgegangen wird. – 5 – Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ich mache es kurz und knapp. Wir können dem Antrag der Verwaltung nicht folgen. Wir werden dem Antrag der LINKEN folgen. Mich wundert wirklich, dass sich die Verwaltung traut, in Anführungszeichen, null Prozent reinzuschreiben. Das ist ein Anachronismus für mich und meine Fraktion und ganz ehrlich, das können wir auch draußen überhaupt nicht kommunizieren. Das können wir draußen überhaupt nicht vertreten, wenn wir dieser Verwaltungsvorlage so zustimmen würden. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): An der Verwaltung kann es nicht liegen, dass die Frauenquote nicht höher ist, als sie ist. Die Einstellungsprozedur ist so, dass die Besten ausgewählt werden. Wenn zwei gleich gut sind, Mann und Frau, dann wird die Frau genommen. So war die Regel, also wird die immer bevorzugt, das ist Gleichbehandlung. Was die Aufsichtsräte betrifft, muss ich echt sagen, da bin ich gegen den LINKEN-Antrag. Was sollen wir Kleinen denn machen, dass wir jetzt zwei Männer in der Fraktion sind in unserer Gruppierung. Wir dürften jetzt theoretisch nur noch eine Frau entsenden, heißt es dann Berufs- verbot an der Stelle oder was, was bedeutet das? Also, das kann an der Stelle nicht eure wirkli- che Meinung sein. Es muss die Freiheit sein, die Person zu entsenden, die wir entsenden kön- nen und auch wollen. Da lassen wir nicht mit uns reden. Wir werden auf jeden Fall den Antrag ablehnen. Zudem bedeutet auch für uns Gleichstellung nicht immer, alles muss 50:50 sein. In manchen Bereichen wird es so sein und es verändert sich, das kann immer eine dynamische Sache sein. Also, wenn ich nur 50:50 gucke, dann ist es ein statisches Ziel, das ist nicht aus dem Leben ge- sprochen. Das Leben bewegt sich, und es gibt Veränderungen, deswegen müssen wir auch hier beweglich bleiben. Der Vorsitzende: Ich verwahre mich gegen Ihre Darstellung, Frau Fahringer, ausdrücklich, dass wir diese Art von Zielgrößen bräuchten, um in die Pötte zu kommen, Gleichstellungsprogramme in den einzelnen Gesellschaften aufzuziehen oder eine 50-Prozent-Quote von Frauen und Män- nern anzustreben. Das tun wir seit Jahren. Das tun wir nicht in dem Maße erfolgreich, wie wir das gerne vom Ergebnis her hätten. Es gab aber bisher in keinem Aufsichtsrat, in dem ich sitze, irgendeine Kritik, auch nicht von den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fraktion, an den dort vorgelegten Frauenförderplänen und auch den entsprechenden Bemühungen und auch keine über diese Pläne hinausgehenden Vorschläge. Es gibt diese Pläne, es gibt diese ernsthaften Be- mühungen, völlig unabhängig davon, ob wir diese Zielgrößenvorstellungen so vornehmen oder nicht. Es war bisher der Konsens, dass wir uns, weil wir uns dieser gemeinsamen Festlegung so absolut sicher sind und weil wir sie auch konsequent in allen Aufsichtsratsgremien und an- derswo verfolgen, jetzt bei dieser eher formalen Festlegung, die dann noch anschließend Berichtspflichten aller Art auslöst, dass wir uns lieber auf die Festlegung des Status Quo einigen, weil wir die Energie, die wir auslösen würden, um dann immer wieder zu erklären, warum wir das Ziel nicht erreicht haben, lieber in eine intensivere Frauenförderung und auch andere Maßnahmen an anderer Stelle stecken. Das war in diesem Haus bis zu diesem Jahr Konsens. Auch Ihre Fraktion, Herr Cramer, und Sie persönlich haben das immer mitgetragen. Deswegen kann ich diese Echauffierung an dieser Stelle überhaupt nicht nachvollziehen. Ich weiß auch nicht, wie Sie bei Ihrer Gruppe im Moment sicherstellen wollten, dass die Frauenquote dann im Aufsichtsrat erreicht wird. Das können Sie – 6 – nur im Grunde machen, indem dann andere Fraktionen dieses Defizit an Frauen ausgleichen, muss ich an der Stelle auch so deutlich machen. Wir erleben jetzt, dass es hier große Teile im Gemeinderat gibt, die von diesem Commitment abweichen. Ich kann die Argumentation verstehen, weil das in der öffentlichen Wirkung wirk- lich erklärungsbedürftig ist, was wir hier tun. Deswegen müssen wir uns beim nächsten Mal Ge- danken machen, wie wir uns dann damit auseinandersetzen und von vornerein einen anderen Kurs einschlagen. Heute würde ich Ihnen dennoch empfehlen, an diesem Kurs festzuhalten und jetzt bis 2027 hier die Festlegung so zu treffen. Jetzt gibt es einen Antrag der LINKEN. Da könnte ich mir vorstellen, dass man Aufsichtsräte und auch Geschäftsführungen getrennt betrachtet, denn für die Entsendung in die Aufsichtsräte sind Sie als Gemeinderat zuständig. Wenn Sie sich selber eine 50-prozentige Zielgröße geben wollen, hat die Verwaltung damit überhaupt kein Problem. Da müssen Sie gucken, wie Sie das hinkriegen. Bei den Geschäftsführungen sehen wir es sehr kritisch und würden gerne an dem bisherigen Commitment festhalten. Ich würde Ihnen aber für die nächste Runde vorschlagen, weil einfach das Verhalten und die Bedeutung dieser Zielgrößen von Ihnen jetzt auch in der öf- fentlichen Darstellung uminterpretiert wird, dass wir uns beim nächsten Mal mit Ihnen gemein- sam rechtzeitig auf einen anderen Weg machen. Aber dieses Mal ist es aus unserer Sicht sinn- voller, in dem alten Commitment weiterzumachen. Das kann ich dazu im Moment einfach nur beitragen. Damit kommen wir zur Abarbeitung der verschiedenen Vorschläge. Wir haben hier die Be- schlussvorlage. Jetzt muss ich schauen, das eine ist die Anfrage der GRÜNEN, das ist damit in- haltlich erledigt. Dann kommen wir zur Beschlussvorlage, und dazu gibt es einen Änderungs-/Ergänzungsantrag der LINKEN. Jetzt kann ich den insgesamt so, wie er da steht, zum Beschluss vorschlagen. Dann mache ich das so. Das Problem ist, dass der Ergänzungsantrag nicht nach Aufsichtsrat und Ge- schäftsführung unterscheidet, sondern nach den einzelnen Aufsichtsräten. Wir können es aber gerne umfriemeln und ich entscheide bei Ziffer 1 - 3 zunächst über die Aufsichtsräte und dann über die Geschäftsführungen. Das können wir auch machen. Wenn das allgemein so verstanden wird, können wir das gerne so tun. Dann rufe ich auf Ziffer 1 - 3 und dort jeweils immer nur den Anteil, der die Zielgröße 50 Pro- zent für den Aufsichtsrat festlegen möchte, und bitte um das entsprechende Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann rufe ich auf Ziffer 1 - 3, die Festlegung einer Quote von 50 Prozent für die Geschäftsfüh- rungen als Zielgröße, und bitte auch hier um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitli- che Ablehnung. Dann kommt die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung jetzt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. – 7 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. August 2022