Gründung des Eigenbetriebs im Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zum 1. Januar 2023 - Betriebssatzung mit Bestellung der Betriebsleitung und der Mitglieder im Betriebsausschuss

Vorlage: 2022/0400
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 31.05.2022

    TOP: 10.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0400 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Gründung des Eigenbetriebs im Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zum 1. Januar 2023 – Betriebssatzung mit Bestellung der Betriebsleitung und der Mitglieder im Betriebsausschuss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.04.2022 10 x vorberaten Hauptausschuss 17.05.2022 16 x vorberaten Gemeinderat 31.05.2022 10.2 x Zustimmung Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Eigenbetrieb wird zum 1. Januar 2023 gegründet (Gemeinderat vom 21. Juli 2020). Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss 1.) die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (Anlage 1 und 1a). 2.) die Ernennung von Herrn Olaf Backhaus zum Betriebsleiter und Frau Doris Schönhaar zur Betriebsleiterin. 3.) die Bestellung der unter Punkt 4 genannten Personen zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Betriebsausschusses. 4.) die Zuordnung des Eigenbetriebs zum Dezernat 5 (Anlage 2). 5.) die Ausstattung des Eigenbetriebs mit 500.000 Euro Stammkapital und 500.000 Euro Rücklage. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein ☐ X Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.000.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert X nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben X Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein X Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein X Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Einleitung Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 beschlossen, das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) zum 1. Januar 2020 in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Nach dem Weggang des damaligen Amtsleiters Anfang 2018 konnte das Projekt erst mit Antritt der derzeitigen Amtsleitung Ende 2018 systematisch fortgeführt werden. Nach Abstimmung mit den beteiligten Dezernaten und Fachämtern zu Beginn des Jahres 2019 zeichnete sich ab, dass es nicht möglich sein würde, die Projektarbeit einschließlich sämtlicher Gremienläufe innerhalb eines Jahres zu realisieren und abzuschließen. Für den weiteren Verlauf wurde im Mai 2019 der jetzige Projekt- manager eingestellt, der in enger Abstimmung mit der Amtsleitung und dem Dezernat den Fortschritt koordiniert. Im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 29. Januar 2020 wurde dargestellt, dass für die Herauslösung des AfA aus dem städtischen Haushalt eine neue Software benötigt wird. In mehreren Abstimmungsterminen mit Komm.ONE (ehemals ITEOS, davor KIVBF) und deren Tochterunternehmen endica konnte erreicht werden, dass eine Bereitstellung des neuen Systems durch endica zum 1. Januar 2023 zugesichert wurde. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 20. Juli 2020, Komm.ONE mit der Implementierung einer Enterprise-Ressource-Planning (ERP)-Lösung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu beauftragen. Da der Gründungstermin unmittelbar mit einer vorhandenen ERP-Lösung zusammenhängt, wurde ebenfalls in dieser Sitzung eine Verschiebung des Gründungstermin des Eigenbetriebs auf den 1. Januar 2023 beschlossen. Zudem beschloss der Gemeinderat die Ausschreibung eines Kommunikationskonzeptes für den zu gründenden Eigenbetrieb. Die Stadtverwaltung hat in regelmäßig tagenden Arbeitskreisen und in der Strategiegruppe die Prozessumstellung begleitet, u.a. zur Ausarbeitung der Betriebssatzung. Die abfallpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen wurden in regelmäßigen Abständen in der Lenkungsgruppe oder schriftlich über den Fortgang der Vorbereitungen zur Umwandlung des Amts für Abfallwirtschaft in einen Eigenbetrieb informiert. Weitere Hintergrundinformationen zu den Themen können auch der Gemeinderats-Vorlage vom 21. Juli 2020 mit der Vorlagen-Nr.2020/0711 (Gründung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft - Zeitplan und weiteres Vorgehen) entnommen werden. 2. Geplante Änderung der Hauptsatzung Für den Eigenbetrieb soll ein Betriebsausschuss gebildet werden. Es ist daher vorgesehen, die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe im Laufe des Jahres 2022 in Bezug auf den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zu ergänzen und in einer gesonderten Vorlage zum Beschluss vorzulegen. Die § 3 Absatz 1,2 und 5 der Hauptsatzung werden um den Betriebsausschuss des Eigenbetriebs als beschließenden Ausschuss ergänzt. Die Zuständigkeit des Betriebsausschusses wird in § 11 b der künftigen Hauptsatzung geregelt. – 3 – 3. Betriebssatzung des Eigenbetriebs (Anlage 1 und 1a) Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft basiert auf den Vorschriften der Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und regelt die wesentlichen Grundlagen des Eigenbetriebs, insbesondere die Organe und Zuständigkeiten. Zwecke des Eigenbetriebes sind: 1. die Abfallentsorgung und -wirtschaft im Stadtkreis Karlsruhe einschließlich des Betriebes der dazu erforderlichen Anlagen und Deponien nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und örtlichen Satzungen soweit die Aufgaben der Stadt Karlsruhe als entsorgungspflichtiger Körperschaft durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugewiesen sind 2. die Stadtraumbewirtschaftung, hierbei insbesondere die Straßenreinigung und der Winterdienst im Stadtkreis Karlsruhe, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, örtlichen Satzungen sowie im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen 3. das Fuhrparkmanagement, die Fahrzeugbeschaffung und die Vermarktung von nicht mehr genutzten Altfahrzeugen, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Mobilität sowie die Instandhaltung/Unterhaltung des städtischen Fuhrparkes der Stadtverwaltung einschließlich des Betriebs einer Kfz-Werkstatt, soweit diese Aufgaben nicht explizit anderen Organisationseinheiten zugewiesen werden, die dem Konzern Stadt angehören. Der Eigenbetrieb verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. Mit dem Beschluss der Betriebssatzung wird das Amt für Abfallwirtschaft zum Stichtag 1. Januar 2023 in einen Eigenbetrieb umgewandelt, welcher unter der Bezeichnung Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung tätig wird. 4. Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses In den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sind 14 gemeinderätliche Mitglieder zu bestellen. Gemäß der Betriebssatzung ist der Betriebsausschuss einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Quartal einberufen werden. Nach dem System Saint Laguë/Schepers entfallen auf die GRÜNEN 4 Sitze, auf die CDU 3 Sitze, auf die SPD 2 Sitze, auf die Zählgemeinschaft von FDP, FW und FÜR 2 Sitze, auf KAL/DIE PARTEI 1 Sitz, auf die AfD 1 Sitz und auf DIE LINKE. 1 Sitz. Der Besetzungsvorschlag aus der Mitte des Gemeinderates lautet wie folgt: ordentliche Mitglieder stellv. Mitglieder GRÜNE 1. Christine Großmann alle anderen Mitglieder 2. Christine Weber der Fraktion 3. Leonie Wolf 4. Thorsten Frewer – 4 – CDU 1. Sven Maier alle anderen Mitglieder 2. Bettina Maier-Augenstein der Fraktion 3. Dr. Thomas Müller SPD 1. Michael Zeh alle anderen Mitglieder 2. Dr. Anton Huber der Fraktion Zählgemeinschaft 1. Tom Høyem Thomas H. Hock von FDP/FW/FÜR 2. Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel KAL/DIE PARTEI 1. Michael Haug alle anderen Mitglieder der Fraktion AfD 1. Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Die LINKE. 1. Karin Binder Mathilde Göttel Die Bestellung der genannten Personen erfolgt auf den Zeitpunkt, an dem durch die Neufassung der Hauptsatzung der Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung eingerichtet wird. 5. Betriebsleitung Die Betriebsleitung soll aus zwei Betriebsleitenden bestehen. Die Betriebsleitenden sind gleich- berechtigt und tragen für die gesamte Betriebsführung gemeinschaftlich die Verantwortung. Zum Betriebsleiter wird Herr Olaf Backhaus bestellt. Dieser erfüllt als Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung in unterschiedlichen Organisations- und Betriebsformen in bester Weise die Anforderungen an die Leitung eines Eigenbetriebs im Bereich der Abfallwirtschaft, überdies war er als Amtsleiter des Amts für Abfallwirtschaft seit Oktober 2018 bereits in die bisherigen Projektabläufe eingebunden. Zur Betriebsleiterin wird Frau Doris Schönhaar bestellt. Diese erfüllt als leitende Stadtrechtsdirektorin mit langjähriger Erfahrung unter anderem als stellvertretende Leiterin des Zentralen Juristischen Dienstes und seit fast 4 Jahren als stellvertretende Amtsleiterin des Amts für Abfallwirtschaft ebenso die Anforderungen an die Leitung eines Eigenbetriebs. Darüber hinaus war auch sie seit Mitte 2018 in leitender Funktion in das Projekt eingebunden. 6. Zuordnung Organisatorisch und wirtschaftlich ist der Eigenbetrieb ein verselbstständigter Teil der Stadt Karlsruhe (Sondervermögen). Die Tarifbindung für die Beschäftigten der Stadt bleibt erhalten, so dass sich für die Beschäftigten diesbezüglich keine Änderungen ergeben. Der Eigenbetrieb wird, wie bisher das Amt für Abfallwirtschaft, dem Dezernat 5 zugeordnet. Der Dezernatsverteilungsplan wird entsprechend angepasst (siehe Anlage 2). – 5 – 7. Eigenkapitalausstattung Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung wird mit 500.000 Euro Stammkapital und einer Bareinlage in Höhe von 500.000 Euro in Form einer Rücklage ausgestattet. Die finanziellen Mittel für die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebes werden zu gegebener Zeit von der Stadtkämmerei außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Eigenbetrieb wird zum 1. Januar 2023 gegründet (Gemeinderat vom 21. Juli 2020). Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss 1.) die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (Anlage 1 und 1a). 2.) die Ernennung von Herrn Olaf Backhaus zum Betriebsleiter und Frau Doris Schönhaar zur Betriebsleiterin. 3.) die Bestellung der unter Punkt 4 genannten Personen zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Betriebsausschusses. 4.) die Zuordnung des Eigenbetriebs zum Dezernat 5 (Anlage 2). 5.) die Ausstattung des Eigenbetriebs mit 500.000 Euro Stammkapital und 500.000 Euro Rücklage. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

  • Anlage 1 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
    Extrahierter Text

    1 Anlage 1 der Beschlussvorlage: Betriebssatzung Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095) und der §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 3, 5 Abs. 3 Satz 3, 8 Abs. 3 und 9 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 31.05.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Name und Gegenstand des Eigenbetriebes (1) Die Aufgaben des Amtes für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe werden mit Wirkung zum 01. Januar 2023 von dem Eigenbetrieb mit der Bezeichnung „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ übernommen. Im Rahmen der Aufgabenübertragung durch diese Satzung ist der Eigenbetrieb befugt, alle hierzu notwendigen Maßnahmen durchzuführen, Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte zu betreiben, sowie zusätzlich ihm zugewiesene Aufgaben zu erledigen. (2) Zwecke des Eigenbetriebes sind: 1. die Abfallentsorgung und -wirtschaft im Stadtkreis Karlsruhe einschließlich des Betriebes der dazu erforderlichen Anlagen und Deponien nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und örtlichen Satzungen, soweit die Aufgaben der Stadt Karlsruhe als entsorgungspflichtiger Körperschaft durch Gesetz oder Rechtsverordnung zugewiesen sind, 2. die Stadtraumbewirtschaftung, hierbei insbesondere die Straßenreinigung und der Winterdienst im Stadtkreis Karlsruhe, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, örtlichen Satzungen sowie im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, 3. das Fuhrparkmanagement, die Fahrzeugbeschaffung und die Vermarktung von nicht mehr genutzten Altfahrzeugen, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Mobilität sowie die Instandhaltung/Unterhaltung des städtischen Fuhrparkes der Stadtverwaltung einschließlich des Betriebs einer Kfz-Werkstatt, soweit diese Aufgaben nicht explizit anderen Organisationseinheiten zugewiesen werden, die dem Konzern Stadt angehören. 2 (3) Der Eigenbetrieb ist darüber hinaus berechtigt, das Tätigkeitsfeld unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betriebsführung auf weitere Dienstleistungen in den Bereichen der Stadtraumbewirtschaftung, der betrieblichen Mobilität sowie der Kreislaufwirtschaft zu erweitern. § 2 Stammkapital, Mittelverwendung (1) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 500.000 Euro. (2) Die Mittel des Eigenbetriebes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. § 3 Organe des Eigenbetriebes Organe des Eigenbetriebes sind: 1. der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe 2. der Betriebsausschuss als beschließender Ausschuss 3. die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe 4. die Betriebsleitung. § 4 Zuständigkeit des Gemeinderates Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten, die ihm durch die jeweils geltende Gemeindeordnung, das jeweils geltende Eigenbetriebsgesetz und diese Satzung vorbehalten sind. Unbeschadet seiner Zuständigkeiten in den Fällen des § 39 Abs. 2 GemO und § 9 EigBG entscheidet er insbesondere über: 1. den Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung sowie sonstiger Satzungen, die Angelegenheiten des Eigenbetriebs regeln, 2. die grundlegenden Ziele des Eigenbetriebes sowie wesentliche Änderungen seiner Aufgaben, seines Leistungsangebotes und der Betriebsstätten, 3. die Festsetzung der Höhe des Stammkapitals, 4. die Festsetzung des Wirtschaftsplanes sowie Änderungen des Wirtschaftsplanes gemäß den §§ 14 und 15 Abs. 1 EigBG, 5. die Bestellung und Abberufung, die Einstellung und Entlassung der Betriebsleitung im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister, sowie die Entlastung der Betriebsleitung. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Anwesenden allein, 6. über Personalangelegenheiten und Stellenschaffungen nach Maßgabe der Hauptsatzung und des § 8, 3 7. die Bestellung und Abberufung der Mitglieder (einschließlich der jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter) des Betriebsausschusses, 8. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz, 9. die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes, 10. die Änderung der Rechtsform. Weitere Entscheidungszuständigkeiten ergeben sich aus der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe, welche in der dieser Betriebssatzung anhängenden Anlage 1 Wertgrenzen zur Betriebssatzung aufgelistet sind. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung §5 Betriebsausschuss (1) Für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes wird ein beschließender Ausschuss mit dem Namen Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung gebildet. Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsausschusses ergibt sich aus dem Paragraphen „Bildung von beschließenden Ausschüssen“ der jeweils gültigen Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe. Im Betriebsausschuss werden alle dem Gemeinderat – insbesondere nach § 4 dieser Satzung und nach der Hauptsatzung – zur Entscheidung vorbehaltenen Angelegenheiten vorberaten, einschließlich der Anträge, die an den Gemeinderat gestellt werden und Angelegenheiten des Eigenbetriebes betreffen. (2) Der Betriebsausschuss ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert; er soll jedoch mindestens einmal im Quartal einberufen werden. (3) Der Betriebsausschuss überwacht die Betriebsleitung. Er kann von der Betriebsleitung jederzeit unbeschränkt Auskunft und Unterrichtung über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs verlangen und sich auch selbst darüber informieren; er kann insbesondere die Bücher und Schriften des Eigenbetriebs sowie dessen Vermögensgegenstände einsehen und prüfen. Ein einzelnes Mitglied des Betriebsausschusses kann den Bericht nur an den gesamten Betriebsausschuss fordern. § 24 Abs. 3 GemO bleibt unberührt. (4) Für die Bestellung der Mitglieder und für die oder den Vorsitzenden sowie für den Geschäftsgang im Betriebsausschuss gelten die Vorschriften der jeweils geltenden Gemeindeordnung, der jeweils geltenden Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und der jeweils geltenden Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe und seiner Ausschüsse. (5) Als beschließender Ausschuss entscheidet der Betriebsausschuss über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit nicht nach § 7 die Betriebsleitung, nach § 4 der Gemeinderat oder nach § 6 die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister zuständig sind. 4 (6) Weitere Entscheidungszuständigkeiten ergeben sich aus § 8 und der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Organe, welche in der dieser Betriebssatzung anhängenden Anlage 1 Wertgrenzen zur Betriebssatzung aufgelistet sind. § 6 Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters (1) Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Betriebsleitung sowie aller beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister kann der Betriebsleitung Weisungen erteilen, um insbesondere die Einheitlichkeit der Verwaltung zu wahren, die Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebs zu sichern und Missstände zu beseitigen. (2) Der Vorsitz des Betriebsausschusses liegt bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister und kann allgemein oder im Einzelfall einer Beigeordneten oder einem Beigeordneten übertragen werden. (3) Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen der Betriebsleitung, die sie oder er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden; sie oder er kann dies anordnen, wenn sie oder er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Stadt nachteilig sind. (4) In Angelegenheiten, die in der Zuständigkeit des Gemeinderates oder des Betriebsausschusses liegen und deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Sitzung des jeweiligen Organs aufgeschoben werden kann, entscheidet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister an deren Stelle. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern des Gemeinderats bzw. des Betriebsausschusses je nach Zuständigkeit unverzüglich mitzuteilen. (5) Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister entscheidet und wirkt mit bei allen Angelegenheiten, die ihr oder ihm durch die Gemeindeordnung Baden- Württemberg und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten oder ihr oder ihm vom Gemeinderat übertragen worden sind, insbesondere die in Anlage 1 genannten Aufgaben im Rahmen der dortigen Wertgrenzen. § 7 Betriebsleitung (1) Zur Leitung des Eigenbetriebs wird durch den Gemeinderat die Betriebsleitung bestellt. Die Betriebsleitung besteht aus einem oder mehreren Betriebsleitenden. Sind mehrere Betriebsleitenden bestellt, so sind diese gleichberechtigt und tragen für die gesamte Betriebsführung gemeinschaftlich die Verantwortung. Im Falle des Auftretens einer Pattsituation zwischen den gleichberechtigten Betriebsleitenden wird die Entscheidung der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vorgelegt. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister kann diese Befugnis delegieren. Die 5 Aufgabenzuordnung sowie Vertretungsregelung ergeben sich aus der Geschäftsordnung. (2) Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb und ist für die wirtschaftliche Führung des Betriebs verantwortlich, soweit im Eigenbetriebsgesetz oder in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegen insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen ihr übertragenen Angelegenheiten nach dem Eigenbetriebsgesetz, der Eigenbetriebsverordnung und dieser Betriebssatzung. Dazu gehören insbesondere: 1. die Aufstellung und der Vollzug des Wirtschaftsplans, 2. der Einsatz des Personals, 3. Personalangelegenheiten entsprechend der Leistungsvereinbarung und dem Leistungskatalog nach § 8 und § 12, 4. die im Rahmen des Betriebszwecks erforderliche Durchführung der Gebührenerhebung gemäß §§ 11 ff. KAG, samt Festsetzung der Gebühren, Erlass von Gebührenbescheiden sowie Entscheidung über und Erlass von Widerspruchbescheiden und Ähnliches, 5. die in Anlage 1 genannten Aufgaben bis zu den dort festgelegten Wertgrenzen (3) Die Betriebsleitung ist für die Festlegung der inneren Organisation des Eigenbetriebs und interne Zuweisung von Zuständigkeiten verantwortlich, wie in der jeweils geltenden Geschäftsordnung geregelt. (4) Die Betriebsleitung bereitet alle den Eigenbetrieb betreffenden Vorlagen für den Betriebsausschuss und den Gemeinderat vor und leitet sie nach frühzeitiger Einbindung der Stadtkämmerei sowie der gegebenenfalls in den Vorgang eingebundenen Dienststellen rechtzeitig an die Ausschussmitglieder weiter. Die Vorlagen zu Personalentscheidungen im Sinne von § 8 Absatz 4 oder Stellenschaffungen nach § 8 Absatz 5 werden auf Vorschlag der Betriebsleitung vom Personal- und Organisationsamt für den Betriebsausschuss und den Personalausschuss vorbereitet. (5) Die Betriebsleitung nimmt an Vorbereitungen sowie den Beratungen des Gemeinderates über Angelegenheiten des Eigenbetriebs und an den Sitzungen des Betriebsausschusses teil. (6) Die Betriebsleitung vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderates und des Betriebsausschusses. (7) Die Betriebsleitung ist Vorgesetzte der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten. (8) Die Betriebsleitung hat die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs rechtzeitig zu unterrichten. Zur Unterrichtung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters hat die Betriebsleitung insbesondere: 6 1. regelmäßig und auf Nachfrage über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und über die Abwicklung des Vermögensplans zu berichten; 2. unverzüglich zu berichten, wenn sich abzeichnet, dass ein Fehlbetrag entstehen wird oder Mehrausgaben erforderlich werden oder erfolgsgefährdende Mindererträge zu erwarten sind oder sonst im erheblichen Umfang vom Erfolgsplan abgewichen werden muss oder sonst im Vermögensplan abgewichen werden muss. (9) Der Betriebsleitung wird die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Gemeindeordnung zur Finanzierung von Investitionsvorhaben sowie zur Umschuldung im Rahmen des Wirtschaftsplans in Abstimmung mit der Stadtkämmerei übertragen. Die Betriebsleitung hat der Stadtkämmerin oder dem Stadtkämmerer der Stadt Karlsruhe alle Maßnahmen mitzuteilen, die die Finanzwirtschaft der Stadt Karlsruhe berühren oder für diese von Bedeutung sind. Sie hat ihr oder ihm insbesondere den Entwurf des Wirtschaftsplans mit Finanzplanung, den Jahresabschluss und den Lagebericht rechtzeitig zuzuleiten. (10) Die Mitglieder des Betriebsausschusses sind von der Betriebsleitung bedarfsgerecht und angemessen in regelmäßigen Abständen zu informieren, insbesondere über wichtige Angelegenheiten. (11) Die Betriebsleitung ist von den Beschränkungen im Sinne von § 181 BGB befreit. § 8 Personalangelegenheiten (1) Die Betriebsleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten im Rahmen des Leistungskatalogs nach § 12. Die Einzelheiten sind dabei in den folgenden Absätzen geregelt. (2) Für die Einstellung und Eingruppierung von Beschäftigten sowie die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gilt folgende Zuständigkeit: 1. die Betriebsleitung für die Einstellung und Eingruppierung - bei Fachberufen bis Entgeltgruppe E 12 TVöD - bei Verwaltungsberufen bis Entgeltgruppe E 10 TVöD sowie entsprechend die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die den Anspruch auf eine Zulage auslösen. 2. das Personal- und Organisationsamt für die Einstellung und Eingruppierung - bei Verwaltungsberufen der Entgeltgruppen E 11 und E 12 TVöD sowie entsprechend die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die den Anspruch auf eine Zulage auslösen. 3. der Gemeinderat nach Vorberatung im Betriebsausschuss und Personalausschuss in Abstimmung mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister für die Einstellung und Eingruppierung von Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13 TVöD. Die Vorlage erfolgt auf Vorschlag der Betriebsleitung durch das Personal- und Organisationsamt. 7 4. die Betriebsleitung für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. (3) Für die Einstellung, Ernennung (inklusive Beförderung) und Eingruppierung sowie die Beendigung der Dienstverhältnisse von Beamtinnen und Beamten gilt folgende Zuständigkeit: 1. die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister a. für die Einstellung und Ernennung auf Vorschlag der Betriebsleitung bis Besoldungsgruppe A 13g Landesbesoldungsordnung Baden-Württemberg b. unbegrenzt für die Ernennungen von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit c. für die bezahlungsgleiche Übernahme von Beschäftigten ins Beamtenverhältnis 2. der Gemeinderat für die Einstellung und Ernennungen ab Besoldungsgruppe A 13 h Landesbesoldungsordnung Baden-Württemberg nach Vorberatung im Betriebsausschuss und Personalausschuss in Abstimmung mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister. Die Vorlage erfolgt auf Vorschlag der Betriebsleitung durch das Personal- und Organisationsamt. (4) Bei Stellenschaffungen wird folgende Beratungsfolge festgelegt: 1. Stellenschaffungen für Beschäftigte bis Entgeltgruppe E 10 TVöD werden im Wirtschaftsplan festgehalten und vom Betriebsausschuss genehmigt 2. Stellenschaffungen für Beschäftigte bis Entgeltgruppe ab E 11 TVöD sowie Schaffung von Beamtenstellen werden im Betriebsausschuss und Personalausschuss vorberaten und durch den Gemeinderat genehmigt 3. Geringfügige Stellenanpassungen im Umfang von weniger als 0,2 Vollkraftwerten: Über die von der Betriebsleitung im zurückliegenden Kalenderjahr vorgenommen geringfügigen Stellenanpassungen wird der Betriebsausschuss im Rahmen des Berichts zur Stellenwirtschaft informiert (5) Es gelten die gesetzlichen und tariflichen Regelungen für die Beschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten des Eigenbetriebs. Abweichungen vom tariflichen Bezahlungssystem bedürfen aufgrund der Tarifgebundenheit der Entscheidung des Gemeinderats. Darüber hinaus gelten die Dienstanweisungen des Eigenbetriebs sowie die sonstigen städtischen Regelungen, soweit keine Dienstvereinbarungen oder sonstige Regelungen mit dem Personalrat des Eigenbetriebs nach dem Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg getroffen sind. § 9 Vertretung des Eigenbetriebs (1) Die Betriebsleitung vertritt die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Aufgaben unter dem Namen des Eigenbetriebs. (2) Die Betriebsleitung kann Bedienstete des Eigenbetriebes in bestimmtem Umfang mit ihrer Vertretung beauftragen und in einzelnen Angelegenheiten rechtsgeschäftliche 8 Vollmacht erteilen. Die Beauftragung und die Erteilung rechtsgeschäftlicher Vollmacht bedürfen der Zustimmung der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters. (3) Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform und sind von zwei Vertretungsberechtigten zu unterzeichnen. (4) Sind in Angelegenheiten des Eigenbetriebs Erklärungen Dritter gegenüber der Stadt Karlsruhe abzugeben, genügt die Abgabe gegenüber einer betriebsleitenden Person. § 10 Geschäftsordnung Das Nähere über die Vertretungsregelung, die Aufgaben und die Befugnisse der Betriebsleitung sowie den Geschäftsgang innerhalb der Betriebsleitung regelt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschusses durch eine Geschäftsordnung. § 11 Personalvertretung Der Eigenbetrieb gilt als selbständige Dienststelle im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg (LPVG). Die Interessen der Beschäftigten werden vom Personalrat des Eigenbetriebs vertreten. § 12 Gegenseitige interne Leistungserbringung Die gegenseitigen Leistungserbringungen zwischen dem Eigenbetrieb und Kernstadt werden in den Wechselseitigen Abnahmeverpflichtungen durch die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister in der jeweilig gültigen Fassung geregelt (Leistungskatalog). Für den Bereich Personal wird als Grundlage des Leistungsaustausches ein Leistungskatalog erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Er beschreibt transparent alle Leistungen (gegebenenfalls mit Hinweis auf Abnahmepflicht), die das Personal- und Organisationsamt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und der Regelungen der Hauptsatzung für den Eigenbetrieb erbringt und auch verrechnet. § 13 Rechnungsprüfung 9 Die Rechnungsprüfung obliegt gem. §§ 111 ff. Gemeindeordnung und § 16 Eigenbetriebsgesetz dem Rechnungsprüfungsamt. Daneben obliegt dem Rechnungsprüfungsamt gem. § 112 Abs. 1 GemO auch die laufende Prüfung der Kassenvorgänge, Kassenprüfungen, die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände sowie die nach § 112 Abs. 2 GemO übertragenen Prüfungsaufgaben (u. a. Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit, Bauprüfung). Das Rechnungsprüfungsamt kann sich im Einvernehmen mit der Betriebsleitung der Unterstützung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens bedienen. Der Eigenbetrieb trägt die anfallenden Prüfungskosten. § 14 Wirtschaftsjahr, Buchführung Das Wirtschaftsjahr für den Eigenbetrieb ist das Kalenderjahr. Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). § 15 In Kraft treten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ..... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 1a zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
    Extrahierter Text

    Nr. Beschreibung Betriebs- leitung Ober- bürgermeister Betriebs- ausschuss Gemeinderat 1 Vergabe von Aufträgen im Rahmen genehmigter Kostenanschläge und im Rahmen des Vermögensplanes bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten im Einzelfall bis 350.000 Euro mehr als 350.000 Euro - 500.000 Euro mehr als 500.000 Euro - 2.000.000 Euro mehr als 2.000.000 Euro 2 Vergabe von Lieferungen und Leistungen allgemein und für Baumaßnahmen bis 350.000 Euro mehr als 350.000 Euro - 500.000 Euro mehr als 500.000 Euro - 2.000.000 Euro mehr als 2.000.000 Euro 3 Abschluss sonstiger Verträge und anderer Rechtsgeschäfte, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt (bei wiederkehrenden Lieferungen bezieht sich der Wert auf den Jahresbedarf) bis 200.000 Euro- mehr als 200.000 Euro - 1.500.000 Euro mehr als 1.500.000 Euro 4 Erwerb und Veräußerung anderer Gegenstände des Anlagevermögens, bei einer Gegenleistung für den Erwerb oder die Veräußerung im Einzelfall bis 50.000 Euro- mehr als 50.000 Euro - 250.000 Euro mehr als 250.000 Euro 5 Erwerb, Tausch, Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstückseigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Einzelfall bis 350.000 Euro mehr als 350.000 Euro - 500.000 Euro mehr als 500.000 Euro - 1.500.000 Euro mehr als 1.500.000 Euro Anlage 1a der Beschlussvorlage Anlage1WertgrenzenzurBetriebssatzungdesEigenbetriebs"Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung" Die in der nachfolgenden Tabelle in den Spalten 3 bis 6 genannten Organe entscheiden in den in Spalte 2 genannten Angelegenheiten im Rahmen der dort genannten Werte. Soweit die Zuständigkeit nicht kraft Gesetzes gilt oder sich aus anderen Regelungen der Betriebssatzung ergibt, wird sie auf das genannte Organ übertragen 6 Verträge über die Nutzung von Grundstücken/Gebäuden oder beweglichen Ver- mögensgegenständen bei einem jährlichen Nutzungs- entgelt bis 100.000 Euro- mehr als 100.000 Euro - 1.500.000 Euro mehr als 1.500.000 Euro 7 Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicher- heiten sowie der Abschluss ihnen gleichkommenden Rechtsgeschäften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei einem Betrag oder Wert im Einzelfall bis 10.000.000 Euro mehr als 10.000.000 Euro 8a Aufnahme von Krediten in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Rahmen der Kreditermächtigung im Wirtschaftsplan und von Umschuldungen im Rahmen des Wirtschaftsplans § 7 Abs. 9 Betriebssatzung --- 8b Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Betrag oder Wert im Einzelfall bis 200.000 Euro- mehr als 200.000 Euro - 1.500.000 Euro mehr als 1.500.000 Euro 8c Aufnahme von Kassenkrediten in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Rahmen des Höchstbetrages gemäß Wirtschaftsplan unbegrenzt--- 9a Erlass und Niederschlagung von Forderungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft bis 100.000 Euro- mehr als 100.000 Euro - 1.000.000 Euro mehr als 1.000.000 Euro 9b Stundung von Forderungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft bis 200.000 Euro- mehr als 200.000 Euro - 1.000.000 Euro mehr als 1.000.000 Euro 9c Abschluss von Vergleichen bei einem Wert des Nachgebens im Einzelfall (soweit nicht von besonderer Bedeutung für die Stadt ) bis 100.000 Euro mehr als 100.000 Euro - 200.000 Euro mehr als 200.000 Euro - 350.000 Euro mehr als 350.000 Euro 10 Gewährung von Zuschüssen und Darlehen im Einzelfall (z.B. MA-Kredit) bis 10.000 Euro- mehr als 10.000 Euro - 1.000.000 Euro mehr als 1.000.000 Euro 11 Führung von Rechtsstreitigkeiten, Einleitung von gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren sowie deren Beendigung durch Rücknahme von Anträgen oder Vergleich mit einem Streitwert in Abstimmung mit dem ZJD bis 200.000 Euro bei solchen mit der Stadt in der Beklagtenrolle (Passivprozesse) in unbegrenzter Höhe mit der Maßgabe, den Betriebsausschuss / den Gemeinderat je nach Wertgrenze in der nächsten Sitzung zu informieren mehr als 200.000 Euro - 350.000 Euro mehr als 350.000 Euro - 1.000.000 Euro mehr als 1.000.000 Euro 12 Zustimmung zu Mehrauf- wendungen des Vermögens- planes einschließlich Zu- stimmung zu einer dadurch entstandenen Erhöhung der Kostenanschlagsumme für das einzelne Vorhaben (nach Prüfung §15 EigBG) im Betrag bis 200.000 Euro- mehr als 200.000 Euro - 1.500.000 Euro mehr als 1.500.000 Euro 13 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermäch-tigungen im Rahmen des Gesamtbetrages der Ver- pflichtungsermächtigungen bis 350.000 Euro mehr als 350.000 Euro - 500.000 Euro mehr als 500.000 Euro - 14 Allgemeine Festsetzung von Entgeltregelungen -- bis 1.000.000 Euro mehr als 1.000.000 Euro 15 Gewährung von Entschädigungen bis 50.000 Euro mehr als 50.000 Euro - 300.000 Euro mehr als 300.000 Euro

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    Geschäftskreis - Planen und Bauen - Gesundheit- Immobilienmanagement - Brand- u. Katastrophenschutz- Flächenmanagement - Zoo - Marketing - Veranstaltungen- Stadtteilentwicklung- Marktwesen- Forst - Recht- Informationstechnik und Digitalisierung- Grundstücksverkehr***- Grünflächenplanung und Grünpflege - Stadtteilverwaltung Direkt unterstellt Strategisches Marketing Stabsstelle Verwaltungs- und Unterstellte100Hauptamt 110Personal- u. Organisationsamt 410Schul- und Sportamt 200Stadtkämmerei 310Umwelt- und Arbeitsschutz260Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Dienststellen/130Presse- und Informationsamt 120Amt für Stadtentwicklung 430Bad. Konservatorium720Marktamt370Branddirektion 270Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Ämter140Rechnungsprüfungsamt 170Amt für IT und Digitalisierung500Sozial- u. Jugendbehörde800Wirtschaftsförderung 670Gartenbauamt610Stadtplanungsamt 150Stadtamt Durlach320Ordnungs- und Bürgeramt mit Soziales und Teilhabe,690Friedhofs- und Bestattungsamt620Liegenschaftsamt*** 151OV Stupferich 400KulturamtJugendhilfe und Soziale Dienste, 700 Eigenbetrieb "Team Sauberes Karlsruhe - 630Bauordnungsamt 152OV Hohenwettersbach Kindertagesbetreuung,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung"660Tiefbauamt 153OV Wolfartsweier Beratung und Prävention,820Forstamt680Zoo 154OV Grötzingen Jobcenter****, 155OV Wettersbach Kommunale Behindertenbeauftragte, 156OV Neureut Büro für Integration 300Zentraler Juristischer Dienst mit501Stadtjugendausschuss Denkmalschutz, Grundstücksbewert-520Bäderbetriebe ungsstelle, Datenschutzbeauftragte, Untere Verwaltungsbehörden, Gleichstellungsbeauftragte WahrnehmungAlbtal-Verkehrs-Gesellschaft mbHKarlsruher Versorg-,Verkehrs- u. Hafen GmbHStädt. Klinikum Karlsruhe gGmbH der städt. Karlsruher Verkehrsverbund GmbH Beteiligung Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH*Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH*Volkswohnung Bauträger GmbH bzw. VertretungKonversionsgesellschaft Karlsruhe mbH (KGK) der Stadtgesellschaft mbH (KASIG)*Verwaltungsmanagement (KGSt)gesellschaft mbH (KASIG)*Entwicklungsgesellschaft Cité Baden-Baden Sparkasse KarlsruheDeutsche RentenversicherungKarlsruher Sportstätten-Betriebs GmbHStiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe- Zweckverband 4ITMesse Karlsruhe GmbH RappenwörtKarlsruher Fächer GmbH & Co. Komm.ONE (Anstalt öffentlichen Rechts)Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co.KGKarlsruher Energie- und KlimaschutzagenturStadtentwicklungs KG (KFE) Regionales Rechenzentrum Karlsruhe, Karlsruher Messe- undStudierendenwerk Karlsruhe VermietungsGdbRKongress GmbH (KMK) Karl-Friedrich-Leopold und Sophien-Majolika Stiftung für Kunst- undKTG Karlsruhe Tourismus GmbH StiftungKKFB Wirtschaftstiftung Südwest Nachbarschaftsverband, StiftungenKarlsruher Energie- und Klimaschutzagentur Zweckverband Gewerbepark Söllingen Baden Airpark Beteiligungsges. mbh Bad. Staatstheater Magistrale für Europa KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH * Bei diesen Gesellschaften wird der Vorsitz des Aufsichtsrates bis zur Rückdelegation an Dez. 4 durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup wahrgenommen. ** Übernahme Gesellschaftervorsitz im jährlichen Wechsel *** Die Fachaufsicht für die Aufgabenbereiche Grundstücksverkehr, Erbbau- und Vorkaufsrechte obliegt dem Dezernat 4. **** Gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit TechnologieRegion Karlsruhe GmbH Kommunale Gemeinschaftsstelle für Karlsruher Schieneninfrastruktur- Volkswohnung GmbH - Umwelt, Natur und Klimaschutz - Friedhofswesen - Abfallwirtschaft Stabsstelle Projektcontrolling Anlage 2 Dezernatsverteilungsplan der Stadt Karlsruhe gültig ab 01.01.2023 (Änderungen in rot) - Stand 03.03.2022 - Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Verwaltung: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Dezernat 6 Bürgermeister Dezernat 1 Daniel Fluhrer Dezernat 5 Bürgermeisterin Bettina Lisbach Karlsruhe Volkshochschule Karlsruhe e.V. Stiftung Centre Culturel Franco-Allemand - Statistik und Wahlen Oberbürgermeister Dezernat 4 Sozial- u. Gesundheitswesen GmbH (KVD) Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe Karlsruher Schieneninfrastruktur- Stadtwerke Karlsruhe GmbHKommunaler Versorgungsverband - Finanzen u. Beteiligungen - Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeit - Jugend und Eltern - Bäder Gabriele Luczak-Schwarz Kulturförderung Karlsruhe gGmbH (KEK)** Eigenbetrieb Gewerbeflächen Dezernat 2 Bürgermeister - Versorgung, Verkehr und Hafen Stabsstelle Projektcontrolling - Sport Managemententwicklung Persönlicher Referent Kommunaler Arbeitgeberverband Beirat Bundesfachschulen - Kongresse, Ausstellungen, Veran- - Migrationsfragen Zentrum für Kunst u. Medientechnologie - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Referentin für Stadt- und Stadterneuerungsplanung - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Albert Käuflein - Kultur - Repräsentation Stabsstelle Außenbeziehungen und - Soziales Erste Bürgermeisterin Dr. Frank Mentrup - Verwaltungssteuerung u. -entwicklung - Außenbeziehungen - Personal und Organisation - Verkehrsbetriebe und KASiG Karlsruher Fächer GmbH (KFG) Dezernat 3 Bürgermeister Martin Lenz staltungen und Tourismus Karlsruher VersorgungsDienste im Volkswohnung Service GmbH Medizinisches Versorgungszentrum am gGmbH (KEK) ** Städtischen Klinikum Karlsruhe (MVZ) Baden-WürttembergHeimstiftung Karlsruhe Fächerbad Karlsruhe GmbH Karlsruher Bädergesellschaft mbH Unfallkasse Baden-Württemberg Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH (afka) - Schulen - Bürgerbeteiligung

  • Protokoll GR 31.05.2022 TOP 10
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    Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 10 der Tagesordnung: Gründung des Eigenbetriebs im Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zum 1. Januar 2023: Punkt 10.1 der Tagesordnung: Kommunikationskonzept, Logo und Name des Eigenbetriebs Vorlage: 2022/0403 Punkt 10.2 der Tagesordnung: Betriebssatzung mit Bestellung der Betriebsleitung und der Mitglieder im Betriebsausschuss Vorlage: 2022/0400 Beschluss: Punkt 10.1: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum aktuellen Stand des Kommunikations- konzeptes zur Kenntnis und stimmt dem Namensvorschlag „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ sowie dem Logo zu. Punkt 10.2: Der Eigenbetrieb wird zum 1. Januar 2023 gegründet (Gemeinderat vom 21. Juli 2020). Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss 1.) die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirt- schaft und Stadtreinigung (Anlage 1 und 1a). 2.) die Ernennung von Herrn Olaf Backhaus zum Betriebsleiter und Frau Doris Schönhaar zur Betriebsleiterin. 3.) die Bestellung der unter Punkt 4 genannten Personen zu ordentliche bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Betriebsausschusses. 4.) die Zuordnung des Eigenbetriebs zum Dezernat 5 (Anlage 2). 5.) die Ausstattung des Eigenbetriebs mit 500.000 Euro Stammkapital und 500.000 Euro Rücklage. Die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: 10.1.: Bei 39 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt 10:2: Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 27. April 2022 und im Hauptaus- schuss am 17. Mai 2022: Wir haben es intensiv vorberaten in diversen Ausschüssen. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen die Art und Weise, wie die Mitarbei- ter*innen des AfA bei der Entwicklung des Kommunikationskonzeptes mitgenommen wurden. Die Vorgehensweise der Agentur ist allerdings sehr aufwendig und in unseren Augen notwendig und sinnstiftend. Deshalb stößt das Konzept auf eine hohe Akzeptanz innerhalb des AfA. Die Menschen, die die Arbeit machen, stehen im Mittelpunkt. Die Kommunikation nach außen ist innovativ und modern, und die Bevölkerung kann regelmäßig daran teilnehmen, wie die Arbeit der AfA läuft und was die Mitarbeiter*innen bewegt und täglich bewegen. Wir stimmen für das vorgeschlagene Logo, den Namen „Team Sauberes Karlsruhe, Abfallwirt- schaft und Stadtreinigung“. Sie symbolisieren einen markanten Punkt der Stadt und umklam- mern damit die Arbeit und die Serviceorientierung eines Teams, das sich für die Straßen und Plätze der Stadt stark macht. Dies ist in unseren Augen sehr gelungen. Beim internen Prozess zur Teamentwicklung haben sich die Teilnehmer*innen mit Visionen, Identität und Missionen beschäftigt. Die dafür gefundenen Formulierungen, die Wir-Botschaften zeigen das Bedürfnis nach Verbundenheit mit der Bürgerschaft auf. Das macht auch als interner Prozess Sinn und wird durch die ständige Sichtbarkeit der Beschäftigten im öffentlichen Raum nach außen getra- gen. Die Idee, das AfA in einen Eigenbetrieb umzuwandeln, fand bei uns GRÜNEN große Zustim- mung, denn die Abfallwirtschaft ist eben keine Behörde, sondern ein operativer Betrieb. Die heute zu beschließende Gründung des Eigenbetriebs ist ein weiterer Schritt in Richtung einer selbstständig operativen Einheit, die für die Stadt einen deutlichen Mehrwert bringt. Ab Januar 2023 hat die Leitung dann mehr Freiheiten, und der Betriebsausschuss kann Vorhaben dann kurzfristig abstimmen. Der lange Weg durch die Verwaltung ist nicht mehr nötig. Uns war wich- tig, dass die Beschäftigten durch die Neugründung keine Nachteile haben. Die GRÜNEN werden darauf ein Auge haben, dass neben der Tarifbindung die Arbeitsbedingungen nicht schlechter werden. Der Eigenbetrieb wird ein moderner Dienstleister sein und erlebt so voraussichtlich auch in der Bevölkerung eine hohe Anerkennung. Positiv bewerten wir GRÜNEN, dass der Ei- genbetrieb in Zukunft von Frau Schönhaar und Herrn Backhaus gleichberechtigt geleitet werden soll. Wir stimmen dem Beschlussantrag zur Betriebssatzung in allen fünf Punkten zu. Stadtrat Maier (CDU): Es wird Zeit, dass aus dem Amt für Abfallwirtschaft endlich der Eigenbe- trieb wird. Wir haben diesen Prozess aktiv mitbegleitet und freuen uns, wenn es zum 01.01. nächsten Jahres losgeht und dann rund um den Müll alles einfacher und hoffentlich auch noch ein Stückchen besser wird. Der Beschlussvorlage TOP 10.2, und darin insbesondere der ausge- arbeiteten Betriebssatzung, aber auch allen anderen Unterpunkten, stimmen wir deshalb gleich gerne zu. Hier steckt viel Gehirnschmalz, viel Engagement, von Einzelnen, von der gesamten Abteilung und von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt darin. Dafür danken wir ausdrücklich allen Beteiligten. Mit dem Namen und dem Logo, das haben wir im Ausschuss angekündigt, sind wir nicht so zu- frieden wie die Kollegin vor mir. Wir glauben nicht, dass es dieser intensiven Form bedurft hät- – 3 – te. Wir sind uns auch nicht ganz sicher, ob die Bürgerinnen und Bürger das wichtig finden. Ich glaube, denen ist es egal. Die wollen, dass der Eigenbetrieb in Zukunft weiter und mit Nach- druck und mit sehr viel Engagement für Sauberkeit in der Stadt sorgt, dann sind die Bürgerin- nen und Bürger zufrieden. Von daher stimmen wir unter TOP 10.1 dagegen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, falls nicht ohnehin vorgesehen, beantragen wir ge- trennte Abstimmungen dieser beiden Punkte. Stadtrat Zeh (SPD): Aus einem Amt wird ein Team. So könnte man es kurz zusammenfassen. Team Sauberes Karlsruhe, man muss sich an das neue Wort gewöhnen. Aber ich glaube, es wird bei den Aufgaben, die das neue Team wahrnehmen wird, durchaus gut ankommen. Es waren bei der Vorbereitung dieses Team Sauberes Karlsruhe alle Mitarbeiter gut eingebunden, haben sich aktiv beteiligt und ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, dass sich die Mitarbeiter mit ih- rem Betrieb identifizieren. Wichtig für uns Sozialdemokraten ist, dass es ein Eigenbetrieb der Stadt ist. Das heißt, die Mit- arbeiter bleiben städtische Mitarbeiter. Die Tarifverträge gelten weiter. Es wird keine unabhän- gige GmbH, wo natürlich Weiteres gemacht werden könnte. Das soll hier auch bleiben. Saube- res Karlsruhe ist ein wichtiges Thema. Die Bevölkerung ist sehr sensibel, egal wenn Dreck nach Sperrmüll liegt oder wenn Dreck nach Feuerwerken auf den Straßen liegt, da melden sich die Bürger sofort. Reinigung ist eine Daueraufgabe von allen Straßen und Plätzen, und da sind gute Mitarbeiter natürlich wirklich wichtig. Letztendlich stimmen wir daher dieser Gründung des Eigenbetriebs und dem Namen und dem Logo zu. Die Aufgaben der Abfallentsorgung sind sehr umfassend und bleiben umfassend. Das heißt, Müllsammlung über Deponien, dann die eigentliche Straßenreinigung bis zum Fuhrpark, da sind die Aufgaben sehr vielfältig, in der Hoffnung, dass ein Eigenbetrieb schnell und flexibel Ent- scheidungen treffen kann. Einen Vorteil hat das Wort Team Sauberes Karlsruhe auch. Es kann nicht nur die eigentlichen bezahlten Mitarbeiter über die Müllgebühren umfassen, sondern zum Team Sauberes Karlsruhe gehört jeder Bürger von Karlsruhe und kann helfen durch Müll- vermeidung, Mülltrennung, im besten Sinn auch Müll wegräumen, wenn er irgendwo liegt. Wir kennen die Plätze, die nach dem Wochenende etwas schwierig aussehen. Jeder kann zum Team Karlsruhe gehören. Das sollte auch kommunikativ genutzt werden, dass alle Bürger für ein sau- beres Karlsruhe zuständig sind, nicht nur die bezahlten Mitarbeiter. In dem Sinn stimmt die SPD-Fraktion dem Eigenbetrieb auch zu. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Gut, dass es mit der Gründung des Eigenbetriebs jetzt weiter konkret vorangeht und diese Beschlüsse gefasst werden sollen. Mit dem Kommunikationskon- zept soll diese Entwicklung nun nach außen getragen, auch sichtbar gemacht werden. Der Ei- genbetrieb erhält einen Namen und ein Logo, der Identifikationsprogramm schaffen soll. Aber vor allem die Art und Weise, wie der Name und das Logo entwickelt wurden, finden wir vorbild- lich. Die Mitarbeitenden wurden eingebunden und fühlen sich so ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb verbunden. Das kann nur gut sein, auch für die Qualität der Arbeit. Wir stimmen der Vorlage zu und freuen uns auf das Team Sauberes Karlsruhe. Stadtrat Høyem (FDP): Das war eine sehr lange Schwangerschaft, und das war eine schwierige Geburt. Aber ich hoffe wirklich, dass die Zwillinge, und hier denke ich nicht an die Führungsper- sönlichkeiten, sondern die Abfallwirtschaft und die Stadtreinigung, jetzt nicht nur lebendiger – 4 – sind, sondern in der Zukunft auch einen neuen Spirit, wie man in Englisch sagt, als Team hat, dass die Stadt offensiv wird. Unsere Abfallwirtschaft war wirklich viele Jahre defensiv. Jetzt hof- fen wir - da kommt eine neue Kraft, ein neuer Betrieb, ein Eigenbetrieb, eine Dynamik -, dass es wirklich offensiv vorwärtsgeht. Wir denken, das war notwendig. Es ist sehr spät, dass es kommt, aber es ist gut, dass es kommt. Wir unterstützen das sowohl heute, aber auch in der dynami- schen Zukunft für diese Zwillinge. Stadträtin Fenrich (AfD): Jetzt muss ich doch ein bisschen Wasser in den Wein schütten. Vor fast zwei Jahren hat der Gemeinderat mit 45 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, die AfD-Fraktion hat mit Ja gestimmt, dieser Ausschreibung des Kommunikationskonzeptes zugestimmt. Dieses Kommunikationskonzept wurde seinerzeit mit 200.000 Euro veranschlagt. Bisher hat es gekos- tet, so lese ich jetzt in der Verwaltungsvorlage, 302.260 Euro. Das sind mehr als 50 Prozent Teuerung. Da darf man als Bürger und auch als Mandatsträger vielleicht schon fragen, wie es mit einer sach- und zielorientierten Ausschreibung aussah. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, meine Fraktion würde heute für dieses Kommunikationskonzept nicht mehr stimmen. Richtig war natürlich, dass man die Leute aus dem AfA dazu befragt hat. Es wurde im Rahmen des Kommunikationskonzeptes durchgeführt, das ist absolut richtig. Es wurden Workshops auf- geführt, es wurden Interviews geführt, und da möchte ich auch einmal ein Lob an die Arbeiter, die vor Ort sind, aussprechen. Denn es liegt nicht an den Leuten, so wie die Stadt manchmal aussieht in den Anlagen, auf den Plätzen, sondern es liegt am politischen Willen, das durchzu- setzen. Das haben wir als AfD-Fraktion, wenn ich mich recht erinnere, vor über einem Jahr schon einmal zur Diskussion in einem Antrag gestellt. Der wurde natürlich wie üblich abgelehnt, weil er von der falschen Fraktion kam. Jetzt möchte ich Sie alle fragen, glauben Sie tatsächlich, dass durch eine Änderung AfA in Eigenbetrieb die Stadt sauberer wird, dass es sauberer aus- sieht? Da erinnere ich jetzt nur an die Zeitungsreportagen von vor wenigen Tagen, was den Schlossplatz anbelangt. Herr Oberbürgermeister, ich weiß, der Schlossplatz unterliegt der Ver- waltung und auch der Sauberkeit bzw. Reinigung des Landes, nicht der Stadt. Aber sieht es des- halb bei uns in der Stadt anders aus? Da hat meine Fraktion Zweifel, wenn es in Eigenregie geht, ob es tatsächlich besser wird. Wir hoffen das, wir wünschen uns das, damit wir keinen Antrag mehr stellen müssen, und wir hoffen, dass die Zuverlässigkeit optimiert werden kann, denn Sie, Herr Oberbürgermeister, hatten uns seinerzeit zugesagt, dass Sie dafür Sorge tragen mögen, dass diese Stadtreinigung effizienter gestaltet werden kann. Von daher, wie gesagt, gibt es ei- nen Schluck Wasser in den Wein. Zum Namensvorschlag Team Sauberes Karlsruhe Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sagen wir Ja. Das Logo, über Geschmack lässt sich streiten, wir fanden es nicht so gut, nicht so gut gelun- gen, aber wir fanden es auch nicht grottenschlecht. Von daher soll es so sein. Was uns wichtig ist: Bitte kein weiteres Geld mehr für dieses Konzept für weitere Anschlussaufträge. Das möch- ten wir nicht. Noch zum Abschluss, dem Punkt 10.2 stimmen wir zu, da haben wir keinerlei Anmerkung, das geht für uns so in Ordnung. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Mit dieser Gründung rückt der Eigenbetrieb ein Stück weg vom Gemeinderat. Das gibt es im Betriebsausschuss und wir kriegen die Dinge dann nicht mehr so unmittelbar in dieser Größe, in der Gänze, mit. Ich erinnere mich an ein paar heiße Kämpfe hier im Rat, wo es wirklich wichtig war, dass es auch hier stattgefunden hat. Insofern sehe ich das – 5 – mit einem lachenden und weinenden Auge. Wir müssen schon auch gut darauf achten, dass wir das nicht aus dem Auge verlieren. Dann ich bedauere schon ein bisschen, dass die technische Kompetenz auch in der Führungsetage fehlt. Das würde ich als einen kleinen Mangel bezeich- nen. Nur noch kurz jetzt zum Kommunikationskonzept, zu dem Logo. Da kann man sich beliebig streiten, da kann man tausend Meinungen sagen, das bringt alles gar nichts. Das ist sicher so in Ordnung, aber was wir dazu sagen wollen, auch zu den Kosten, wenn man jetzt tatsächlich das alte Trennkonzept übernimmt und das mit neuem Logo versieht, können wir viel Geld sparen. Das möchte ich doch noch anregen, darüber nachzudenken, ob man nicht an dieser Kommuni- kationsschiene Geld sparen könnte. Bürgermeisterin Lisbach: Vielleicht noch zu den Kosten des Kommunikationskonzeptes. Wir hatten Ihnen das noch mal gesondert dargestellt. Es ist jetzt gar nicht in der Vorlage enthalten. Das Kommunikationskonzept hat, wie auch von Ihnen beschlossen, knapp 200.000 Euro gekos- tet. Da sind wir absolut im Kostenrahmen geblieben. Wir haben lediglich jetzt den Vertrag, der aber auch jederzeit kündbar ist, für die Jahre 2024 und 2025 noch mitabgeschlossen. Dort wird die Agentur für die Umsetzung des Konzeptes dann jeweils 50.000 Euro erhalten. Da wir aber heute auch schon regelmäßig mit Agenturen zusammenarbeiten in ähnlicher Größenordnung, ändert sich gegenüber dem Status quo heute nichts. Abgesehen davon werden Sie jedes Jahr neu über den Wirtschaftsplan zu entscheiden haben. Das heißt, Sie können auch da jeweils über die Kommunikationskosten mitentscheiden. Mir war es auch wichtig, dass wir den Vertrag mit der Agentur jederzeit kurzfristig kündigen können. Auch das haben wir Ihnen geschrieben. Da ist auch noch nichts endgültig festgelegt. Aber aus meiner Sicht macht es schon sehr wohl Sinn, dass eine Agentur, die dieses Konzept mitentwickelt hat, uns dann auch ein Stück weit bei der Umsetzung begleitet. Wie gesagt, das ist in der Größenordnung, die dem entspricht, was wir heute auch tun. Von dem her kommen jetzt nicht große zusätzliche Kosten auf uns zu. Der Vorsitzende: Ich würde noch gerne ergänzen und finde es ein bisschen schade, dass jetzt dieser wichtige Schritt, der in guter Weise vorbereitet ist, der auch noch einmal ein Füh- rungsteam stabilisiert, das wir Gott sei Dank seit einigen Jahren haben. Sie wissen alle von den Turbulenzen der kurzzeitigen Führungsbesetzungen vorher. Diesen Schritt gehen wir jetzt, wir beteiligen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv, damit das Ganze, wie Herr Stadt- rat Høyem gesagt hat, auch mit einem neuen Spirit startet, und nicht mit der negativ beschie- denen Erwartung, dass dadurch Karlsruhe ja nicht sauberer wird. Das steht auch übrigens nir- gends. Also natürlich ist das das Ziel des Eigenbetriebs, dass Karlsruhe sauber wird. Aber die Gründung des Eigenbetriebs - das ist auch nirgends behauptet worden - führt nicht automatisch zu einem sauberen Karlsruhe. Dennoch ist der Vorwurf, wir hätten nicht reagiert in den letzten Jahren, falsch. Wir haben die Reinigungsintervalle gerade in der Fußgängerzone und in den be- nachbarten Straßen deutlich erhöht. Ich glaube, allein an bestimmten Plätzen geht vier Mal am Tag ein Team drüber, aber wenn die Bürgerinnen und Bürger da nicht mitziehen, und gerade unter Corona-Zeiten hat der Anfall von Einwegverpackungen exorbitant zugenommen, ist leider bisher auch noch nicht wieder zurückgegangen, dann ist das an irgendeiner Stelle einfach auch nicht mehr beherrschbar, egal wie viel Geld wir in die Hand nehmen und Personal bereitstellen. Insofern hoffe ich, dass dieser Spirit des Teamgeistes nicht nur für die einzelnen Teams der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft gilt, sondern dass das auch auf die Bürgerinnen und Bürger überspringt und wir hier vielleicht gemeinsam einen Neustart hinkriegen, die Stadt sau- – 6 – ber zu halten, damit wir uns in ihr auch wohlfühlen und nicht nur, weil wir ein paar Stunden uns irgendwo hinsetzen und dann am Ende dort alles liegen lassen. Wir kommen damit zu den Entscheidungen. Ich rufe auf TOP 10.1, das ist das Kommunikations- konzept Logo und Name, und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine große Mehrheit. Ich rufe auf dann TOP 10.2. Jetzt haben wir nämlich schon das Logo, jetzt brauchen wir noch den Betrieb dazu. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Das ist ein großer Vertrauensvorschuss. Vielen herzlichen Dank und auch noch mal vielen herzlichen Dank an alle in der Verwaltung, die an der Erarbeitung des Eigenbetriebs mit seiner Satzung und so weiter beteiligt waren. Das ist die Abfallwirtschaft natürlich insbesondere, aber auch ZJD, Kämmerei, viele andere mehr sind da tief involviert und dafür noch mal herzlichen Dank und auch dem neuen Leitungsteam samt allen Kolleginnen und Kollegen im Eigenbetrieb dann viel Erfolg. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juni 2022

  • Abstimmung TOP 10.2
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