Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen

Vorlage: 2022/0388
Art: Informationsvorlage
Datum: 06.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 02.06.2022

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage gewerblich genutzte Lastenräder
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0388 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 02.06.2022 4 X Information (Kurzfassung) Der Planungsausschuss nimmt die Informationen über das Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger von Karlsruher Firmen und zum Zeitablauf zur Kenntnis. Die Deckung wird über den Sammelansatz Klimaschutzkonzept beim Umweltamt THH 3100 bereitgestellt und in den THH 6100 entsprechend den in 2022 erteilten Förderbescheiden umgesetzt. Die Mittel könnten dann bei Bedarf nach 2023 übertragen werden und würden dann zur Auszahlung bereitstehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 75.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz- Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es soll auch möglichst viel Wirtschaftsverkehr auf E-Lastenräder und E-Lastenanhänger verlagert werden. Mit dem Mikro-Hub in der Kreuzstraße wurde ein erster Baustein im Bereich der City-Logistik gelegt. Bereits 2016 hat eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt gezeigt, dass 8 bis 23% der gewerblichen Fahrten mit einem E-Lastenrad durchgeführt werden könnten. Dieses Verlagerungspotenzial soll mit dem „Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen“ erschlossen werden. Das Förderprogramm sieht vor, dass 25% des Neupreises eines E-Lastenrades oder E-Lastenanhängers bis zu einer Höhe von 2.500 Euro gefördert werden können. Die Karlsruher Förderung ist mit der Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in gleicher Höhe kombinierbar. Voraussetzung, um die Förderung der Stadt Karlsruhe zu erhalten, ist, dass der Bewerber einen positiven Förderbescheid der Bundesförderung vorweisen kann. Die Förderkriterien des Bundes haben sich über Jahre den aktuellen Anforderungen angepasst und bewährt. Der Förderrahmen beträgt insgesamt 75.000 Euro. Sollte die Summe der beantragten Fördermittel das bestehende Budget überschreiten, wird eine Jury aus Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer Karlsruhe (HWK), IHK Karlsruhe, Wirtschaftsförderung und Stadtplanungsamt anhand von Kriterien über die Vergabe entscheiden. Das „Windhundprinzip“ soll nicht gelten, vielmehr sollen die Mittel möglichst zielgerichtet eingesetzt werden. Zu den Auswahlkriterien würden u.a. eine genaue Beschreibung des Verwendungszweckes und Kammerzugehörigkeit (Handwerkskammer oder IHK-Mitgliedschaft) zählen. Um Firmen die Einsatzmöglichkeiten von E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern aufzuzeigen, wurde von der Stadt Karlsruhe das Projekt „flottes Gewerbe“ initiiert. Dabei wird die Stadt von Kreishandwerkerschaft, HWK und IHK unterstützt. Im Rahmen dieses Projektes hatten Firmen die Möglichkeit, E-Lastenräder für sechs bis acht Wochen zu testen. Dabei wurden sie von der Presse begleitet, um höhere Bekanntheit der Maßnahme zu erreichen. Zeitplan Detaillierte Online-Informationen zum Förderprogramm erfolgen ab 6. Juni 2022. Am 29. Juni 2022 wird von 12 bis 19 Uhr ein großer Testparcours mit zahlreichen aktuellen E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern im Schlachthofareal durchgeführt. Hier haben Firmen die Möglichkeit, die aktuellen Modelle zu testen und sich herstellerunabhängig zu informieren. Die Online-Antragsstellung für das Karlsruher Förderprogramm wird voraussichtlich vom 1. bis 30. September 2022 möglich sein. Dadurch haben Bewerber ausreichend Zeit, sich ein E-Lastenrad oder einen E-Lastenanhänger auszusuchen, der zu den eigenen Anforderungen passt. Die Ausstellung der Förderbescheide erfolgt im Oktober 2022. Die Auszahlung des Fördergeldes ist nach Kauf und Einreichung der Unterlagen ab Januar 2023 möglich. Beim Förderprogramm für gewerblich genutzte E-Lastenräder von Karlsruher Firmen 2022 handelt es sich um einen Haushaltsvollzug, da die Mittel in Höhe von 75.000 Euro über das Klimaschutzkonzept mit Hinweis auf das Förderprogramm im HH-Plan beschlossen wurden. Voraussetzung für die Umsetzung und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel ins Jahr 2023 ist, dass die Förderbescheide an die Firmen 2022 erteilt werden.