Grundsatzbeschluss: Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

Vorlage: 2022/0381
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2022

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Ukraine GR 26.04.2022
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0381 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Grundsatzbeschluss: Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.04.2022 10 x vorberaten Gemeinderat 26.04.2022 9 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatungen im Hauptausschuss den Bericht zu notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zur Kenntnis und geneh- migt die in diesem Bericht unter Ziffer 8 genannten, von der Verwaltung bereits getroffenen Maß- nahmen und Beauftragungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31. Juli 2022 im Rahmen der in Ziffer 7 dargestellten zusätzli- chen finanziellen Auswirkungen, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Verträge für die vorläufi- gen Unterkünfte und die Anschlussunterbringungen für die Geflüchteten abzuschließen, die erfor- derlichen Beschaffungen und die Beauftragung von Dienstleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen und den nicht durch stadtinterne Umschichtungen zu behebenden Personalbedarf durch Zeitarbeit und Einrichtung überplanmäßiger Stellen abzudecken. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Können noch nicht beziffert werden Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gliederung: Einleitung 1. Wohnraumversorgung 2. Existenzsicherung 3. Bürgerschaftliches Engagement 4. Bildung und Teilhabe 5. Psychologische Erste Hilfe und Notfallpädagogik für Geflüchtete aus der Ukraine 6. Auswirkungen in der Jugendhilfe 7. Zusätzliche finanzielle Auswirkungen 8. Darstellung bereits getroffener und konkret geplanter Maßnahmen Einleitung Die EU-Innenminister*innen haben am 4. März 2022 erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der so- genannten Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Dieser wurde noch am selben Tag veröffentlicht, so dass damit in der gesamten Europäischen Union der Weg frei ist für die Erteilung eines humanitären Aufent- haltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. In Deutschland wurde die „Massenzustrom-Richtlinie“ in § 24 des Aufent- haltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt. Für Karlsruhe hat diese Entscheidung die Konsequenz, dass es kein „LEA-Privileg“ für die Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine gibt und deshalb die Stadt Karlsruhe für die Versorgung der Geflüchteten zu- ständig ist. Diese neue Aufgabe wird von der Stadtverwaltung angenommen und strategisch aus dem De- zernat 3 in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt (Ausländerbehörde und Bürgerbüro) gesteuert. Außer- dem beteiligt sind das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW), die Branddirektion, das IT-Amt, das Presse- und Informationsamt (PIA), das Personal- und Organisationsamt (POA) sowie der Umwelt- und Ar- beitsschutz, der die gesundheitlichen Belange abdeckt. Innerhalb des Dezernats 3 sind das Büro für Integra- tion (BfI), das Schul- und Sportamt (SuS), die Arbeitsförderung Karlsruhe (afka), die Sozial- und Jugendbe- hörde (SJB) mit dem Fachbereich Soziales und Teilhabe, dem Fachbereich Kinderbetreuung, dem Fachbe- reich Jugendhilfe und Soziale Dienste und für die psychosoziale Versorgung der Fachbereich Beratung und Prävention beteiligt. Die strategische Grundsatzentscheidung ist solange als möglich der Ansatz einer dezentralen Unterbringung und der Sozialraumorientierung bei der Versorgung. Das gute soziale Netz in Karlsruhe soll genutzt und die bisherige Vorgehensweise der bedarfsorientierten Versorgung weitergeführt werden. Eine Unterbringung in großen Einheiten wird erst mit der Weiterverteilung Geflüchteter aus anderen Städten durch Bund und Land in den Blick genommen. Für alle Einheiten ist dies eine Sondersituation, für die das bisherige System flexibel angepasst werden muss. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung zu erreichen, die Menschen in den Stadteilen zu integrieren und damit alle Ressourcen der Stadt mit haupt- und ehrenamtlichen Struktu- ren einzubeziehen. Erste Priorität in der Umsetzung sind die Wohnraumversorgung und Existenzsicherung und nachfolgend Bildung und Teilhabe. Das BfI und der Fachbereich Soziales und Teilhabe – 3 – (Wohnraumakquise und Leistungsgewährung) sowie das Ordnungsamt (OA) wurden wegen zu geringer Per- sonalressourcen mit Personal aus anderen Abteilungen und anderen Dienststellen entlastet. Zusätzlich wer- den die Arbeitsspitzen bei der Einrichtung und Verwaltung der Unterkünfte und Wohnraumvermittlung mit Zeitarbeitskräften unterstützt. Hinsichtlich der Frage der Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs setzt die Stadt Karlsruhe auf vier Säu- len: die temporäre Aktivierung von Unterstützungskräften aus anderen Dienststellen, die Reaktivierung ehemaliger Mitarbeiter*innen, Leih- bzw. Zeitarbeit sowie befristete Errichtung zusätzlicher überplanmäßi- ger Stellen. Der Einsatz des von den Dienststellen zur Unterstützung abgeordneten sowie reaktivierten Per- sonals verursacht jedoch einen erheblichen Aufwand in den abordnenden Ämtern sowie beim POA und ist lediglich als schnelle Überbrückung und nicht als dauerhafte Lösung geeignet. Der Status als Aufnahmestadt macht jedoch die Sicherstellung dauerhaft zur Verfügung stehenden qualifizierten Personals aufgrund der komplexen Rechtsgebiete Ausländerrecht und Sozialrecht für eine adäquate und wirtschaftliche Aufgaben- erfüllung unerlässlich. Angesichts des extrem angespannten Arbeitsmarktes zielt die Personalstrategie auch auf die dauerhafte Bindung durch Leiharbeit akquirierten Personals. 1. Wohnraumversorgung Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, Hotels oder regulären Mietan- geboten sowie in privaten Unterkunftsangeboten. Der Zugang zu den Wohnangeboten wird durch die Flüchtlingshilfe, das Büro für Integration, die Beratung der Bahnhofsmission, private Kontakte und Unter- stützer*innen, die Wohnraumakquise der Fachstelle Wohnungssicherung und die Anlaufstelle der SJB im Rathaus an der Alb ermöglicht. Außerhalb der Erreichbarkeitszeiten können die Geflüchteten auch Zuflucht in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) suchen. Da neben den bisherigen Ankünften in Karlsruhe nun auch Geflüchtete über die Verteilung nach dem König- steiner Schlüssel auf die Bundesländer abhängig von Steueraufkommen und Einwohnerzahl über das Regie- rungspräsidium in Karlsruhe ankommen, sind Lösungen der vorläufigen und auch der Anschlussunterbrin- gung in Gemeinschaftsunterkünften notwendig. Als erste Unterkunft ist das Rathaus West vom HGW mit großem Engagement ertüchtigt worden und steht seit dem 4. April 2022 als vorläufige Unterbringung zur Verfügung. Durch die Branddirektion wurden Feldbetten aus Beständen des Katastrophenschutzes als Schlafmöglichkeiten aufgebaut. Einen Auftrag für die Einrichtungsleitung hat die AWO Karlsruhe erhalten, ein Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr vor Ort, das Catering zur Essensversorgung übernimmt der be- kannte Anbieter der Rathaus-Kantine. Ebenso stehen Räume für Kinderbetreuung, für eine Gesundheitsbe- ratung mit eventuell notwendigem Impfangebot und ein Büro für die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Verfügung. Die Geflüchteten sollen sich in dieser vorläufigen Unterkunft nur einige Tage aufhalten und dann in An- schlussunterbringung vermittelt werden. Dies werden weitere Gemeinschaftsunterkünfte sein, die aktuell geplant und nach Bedarf flexibel in Betrieb genommen werden. Auch die Wohnraumangebote können hier zum Einsatz kommen. Um die Vermittlung und Weiterverteilung kümmern sich das Büro für Integration und die Wohnraumakquise der SJB sowie die Flüchtlingshilfe. Bei weiter steigenden Zugängen werden noch zwei weitere vorläufige Unterbringungen dazugeschaltet, die derzeit eingerichtet werden. Wenn die Quote für die Zuweisung des Regierungspräsidiums erreicht ist, werden die Geflüchteten in die LEA verwiesen. Bei Zugängen über private Kontakte können vereinzelt noch Menschen aufgenommen werden. Insgesamt ist dies ist ein dynamischer Prozess, da bei steigenden Zuwanderungszahlen nach Deutschland auch die Zuwei- sung über das Regierungspräsidium fortgesetzt wird. Eine Darstellung der in Bezug auf die Wohnraumversorgung bereits getroffenen und konkret geplan-ten Maßnahmen und ihrer Kosten wird zur Gemeinderatssitzung unter Ziff. 8 dieser Erläuterungen erfolgen. – 4 – Durch die beschriebene Situation wird sich die ohnehin schon sehr angespannte Lage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt noch verschärfen. Es sollten daher alle Bestrebungen, zusätzlichen Wohnraum und zusätz- liche Bauflächen insbesondere für sozial förderfähigen Wohnungsbau zu schaffen, mit Hochdruck weiter- verfolgt werden. 2. Existenzsicherung 2.1 Melderechtliche Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine 2.1.1 Ausländerbehörde Zum Stand 1. April 2022 lagen der Ausländerbehörde 2.150 Antragstellungen auf Aufenthaltserlaubnis vor. Durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften ist es gelungen die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Die Ausländer- behörde des Ordnungs- und Bürgeramts wurde im Briefwahlbüro des Amts für Stadtentwicklung in der Kriegsstraße 100 untergebracht. Mit Abschluss der genannten Prüfung erhalten die Antragstellenden eine Fiktionsbescheinigung, welche eine Gültigkeit von sechs Monaten hat. Mit dieser sind eine Erwerbstätigkeit sowie der Abschluss von Ver- trägen möglich. Die erforderliche Ausstellung und Übergabe der Fiktionsbescheinigung findet nach der nachfolgend beschriebenen Statusprüfung statt. Aufgrund der unbeständigen Wohnverhältnisse ist eine postalische Zustellung nicht zielführend. Vielmehr wird von einer hohen Rücklaufquote ausgegangen, die eine zeitliche Verzögerung bis zum Erhalt der Fiktion bedeuten würde. Die Bescheinigung wird daher über städtisches Personal, welches diese ausfährt und durch die Polizei im Zuge der folgenden Registrierung übergeben. Die Geflüchteten erhalten durch die Ausländerbehörde eine Termineinladung für die Erkennungsdienstliche Behandlung (ED). Diese wird derzeit durch die Polizei im Zuge der Amtshilfe durchgeführt. Hierbei wurden seit Beginn am 30. März 2022 etwa 65 Personen täglich registriert. Durch die Nutzung weiterer Stationen zur Registrierung (sogenannte PIK-Stationen) ist künftig von einer Registrierung von circa 130 Personen am Tag auszugehen. Eine Aufstockung bis zu 200 Personen wird von der Polizei angestrebt. Erst nach der ge- nannten Registrierung ist eine finale Antragssachbearbeitung möglich, in der über den endgültigen Aufent- haltsstatus entschieden wird. Hierfür ist eine Vorsprache der Antragstellenden bei der Ausländerbehörde notwendig, da die erforderli- chen biometrischen Daten für die Ausweiserstellung (eAT) aufgenommen werden müssen. Auch dies wird von der Ausländerbehörde terminiert. 2.1.2 Bürgerbüro Die Anmeldungen von Personen in privaten Wohnungen erfolgen grundsätzlich persönlich in den Bürgerbü- ros. Im Bürgerbüro in der Kaiserallee 8 wurde für diese Zwecke ein besonderes Terminkontingent eingerich- tet, sodass zusätzliche Termine verfügbar sind. Zum Stand 1. April 2022 wurden 640 Anmeldungen erfasst. Unter ausschließlicher Mitwirkung von Organisationen der Flüchtlingskoordination ist alternativ eine schriftliche Anmeldung möglich. Hierbei konnten schon mit der Flüchtlingshilfe und der Jüdischen Kultusge- meinde Vereinbarungen getroffen werden, sodass die Ehrenamtlichen nach erfolgten Schulungen durch Verantwortliche des Bürgerbüros alle benötigten Unterlagen der anzumeldenden Flüchtlinge zusammentra- gen und beim Ausfüllen der Formulare Hilfestellung leisten. Unter diesen Ehrenamtlichen befinden sich zu- dem Dolmetscher*innen, die bei der Übersetzung von ukrainischen Dokumenten (zum Beispiel Identitäts- karten älterer Modellart oder Personenstandsurkunden) von der kyrillischen in die lateinische Schrift unter- stützen. Das Bürgerbüro wird von städtischem Personal aus anderen Abteilungen des Ordnungsamtes und verein- zelt von anderen Ämtern sowie Studierenden unterstützt. Dies ist nicht ausreichend, sodass auch hier – 5 – Zeitarbeitskräfte ergänzend eingesetzt werden müssen. Dazu werden die Personen, welche noch bei der Ausländerbehörde tätig sind, nach Bearbeitung der Massenanträge, übernommen. 2.1.3 Telefonie Für die Ukraine-Hotline wurde die bewährte Krisentelefonnummer 133-3333 verwendet. Analog zur Corona-Hotline wurde das bereits eingesetzte Sprachdialogsystem inhaltlich verändert. So ist dieses tech- nisch nun in der Lage beide Themen abzubilden. Die Inhalte des Sprachdialogsystems werden auch in ukrai- nischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die anrufende Person kann sich zum jetzigen Zeitpunkt rund um die Uhr an allen Wochentagen zu folgen- den Themen informieren: ▪ Flüchtlinge aufnehmen ▪ Informationen zur Ausländerabteilung ▪ Anfragen zu Sozialleistungen ▪ Anfragen zur ärztlichen Versorgung ▪ Anmeldung bei der Meldebehörde ▪ Spenden ▪ Schulen und Kindergärten Zusätzlich werden zu den Servicezeiten an verschiedenen Gesprächsstellen Ausleitungen direkt in das Ser- vicecenter oder aber an die zuständige Stelle angeboten. Für die Telefonie werden derzeit neun Mitarbeitende aus dem gesamtstädtischen Pool sowie eine Zeitar- beitskraft eingesetzt. Ziel ist es, einen größtmöglichen Mitarbeiterpool auszubilden, damit zukünftig Ur- laube und Krankheitsausfälle innerhalb dieses Pools aufgefangen werden können. Auch ist es dann möglich, die Arbeitseinsätze auf vereinzelte Tage oder Wochen zu beschränkten, so dass die Aufgaben im eigentli- chen Aufgabengebiet nicht allzu sehr vernachlässigt werden müssen. 2.1.4 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Der Fachbereich Veterinärwesen kann die entstandene Mehrarbeit bislang ohne externe Unterstützung auffangen. Für die tierschutzrechtliche Versorgung aus der Ukraine sind amtstierärztliche Untersuchungen einschließlich der Herstellung rechtmäßiger Importbedingungen (Impfungen gegen Tollwut, Ausstellung von EU-Heimtierpässen und Kennzeichnung mittels Mikrochips) notwendig. Seit Anfang März wurden mehr als 30 Hunde und Katzen geimpft und gekennzeichnet. Dazu gehören auch Blutentnahmen und Untersu- chungen auf Tollwutantikörper. Einige Tierarztpraxen haben dafür unentgeltlich Impfstoff, Transponder und EU-Pässe zur Verfügung gestellt. 2.2 Hilfe zum Lebensunterhalt und Krankenhilfe Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dies umfasst bei Bedarf auch notwendige und angemes- sene Kosten für Unterkunft und Heizung. Sofern keine Krankenversicherung besteht, ist eine medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz (AsylbLG) möglich. Dies beinhaltet Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für akute Fälle. Dazu werden Behandlungsscheine ausgestellt, die bei einem Arztbesuch eingesetzt werden können. Bei stationärer Aufnahme wird eine Kostenübernahme zwischen Krankenhaus und Sozialamt ver- einbart. Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim oder bei einem Bedarf an Eingliederungshilfe können auch diese Unterstützungsleistungen im Einzelfall beantragt und Kosten übernommen werden. Auch der Zugang zu Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche ist durch den Bezug der Grundleistun- gen gegeben. – 6 – Die Hilfen können unabhängig von der ausländerrechtlichen Statusprüfung beantragt und auch bewilligt werden. Allein das Anmelden eines Schutzgesuches in der SJB ist Auslöser für an Leistungsanspruch. Die Leistungen können im Rathaus an der Alb und in der vorläufigen Unterbringung Rathaus West beantragt werden. Im Rathaus an der Alb wurde in vorbildlicher Weise ein gemeinsames System der Verwaltung mit den Ehrenamtlichen der Flüchtlingshilfe aufgebaut. Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe mit russischen oder ukrainischen Sprachkenntnissen oder mit Unterstützung ehrenamtlicher Dolmetscher*innen können Sprachbarrieren abbauen, beraten die Geflüchteten und helfen bei der Antragstellung. Der Empfang erfolgt in der großzügigen Eingangshalle des neuen Rathauses an der Alb und die Besprechungsräume im Erdge- schoss können für alle Leistungen genutzt werden. Darüber hinaus kann auch ein Anmeldeformular für das Bürgerbüro ausgefüllt werden, das dann ans Ordnungsamt zur Übernahme in dieses System übersandt wird. Zum Stichtag 1. April 2022 sind 982 Anträge auf Unterstützungsleistungen im Rathaus an der Alb angekom- men. Dahinter stehen 1.773 Personen, darunter 650 Kinder und Jugendliche. Die Zahlen entwickeln sich dynamisch je nach Konstellationen, in denen die Geflüchteten in Karlsruhe ankommen. Der SJB stehen aufgrund des bisherigen „LEA-Privilegs“ für dieses Arbeitsfeld nur sehr geringe Personalres- sourcen zur Verfügung. Um kurzfristig dem hohen Arbeitsvolumen gerecht zu werden, sind Mitarbeitende aus anderen Abteilungen und aus anderen Dienststellen eingesetzt worden. So konnten die Fälle schnellst- möglich ins System eingegeben werden, Bescheide erstellt und Auszahlungen an die Geflüchteten getätigt werden. Bei Mittellosigkeit werden Auszahlungen vorgezogen. Mittelfristig wird auch hier auf Zeitarbeit zurückgegriffen, damit in den anderen Abteilungen keine Rück- stände entstehen. Um langfristig die Mehrarbeit aufzufangen läuft aktuell eine Stellenausschreibung für fünf zusätzliche Fachkräfte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Parallel dazu wird auf der Basis des aktuellen Standards von 150 Fällen pro Vollzeitstelle eine neue Personalbemessung für diesen Bereich angestrebt, um langfristig die erforderliche Personalausstattung mit Bestandspersonal sicherzustellen. 2.3 Homepage Das Presse- und Informationsamt hat in kurzer Zeit auf der Karlsruher Homepage zentral alle Informationen rund um das Thema Ukraine-Hilfe sowohl für Hilfesuchende als auch Hilfeanbietende zweisprachig aufbe- reitet. Dieses gebündelte Informationsangebot wird ständig aktualisiert und ergänzt. 3. Bürgerschaftliches Engagement Die Karlsruher Verbände, Vereine und Initiativen zeigen aktuell ein hohes Maß an Kompetenz und Engage- ment, die Geflüchteten aus der Ukraine mit Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu versorgen. Gerade die Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlich Helfenden und hauptamtlichen Mitarbeitenden ist sehr wichtig. Die Sozial- und Jugendbehörde lädt die Akteure der Ukraine-Hilfe alle zwei Wochen zum digitalen Aus- tausch ein, um die Vereine und Organisationen miteinander zu vernetzen und wichtige Informationen und Bedarfe zeitnah mit allen Akteuren auszutauschen. Einige ausgewählte Beispiele für die Aktivitäten der Zivilgesellschaft werden im Folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt. Dies stellt nur einen Bruchteil dessen dar, was derzeit ehrenamtlich im Be- reich der Flüchtlingshilfe geleistet wird. Ein gutes Beispiel für gelingende Ko-Produktion ist die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung, Fachbereich Soziales und Teilhabe und der Flüchtlingshilfe Karlsruhe. Tagtäglich sind Ehrenamtliche der Flüchtlingshilfe vor Ort im Rathaus an der Alb und heißen die Geflüchteten auch in ukrainischer und russischer Sprache will- kommen. Sie bieten eine Erstversorgung und Erstberatung Hand in Hand mit der Stadtverwaltung, helfen bei der Antragstellung und bei weiteren Fragestellungen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten (s. 2.2). – 7 – Das Stadtamt Durlach bietet in Kooperation mit dem Durlacher Selbst e. V. jeden Mittwoch einen Stamm- tisch für Geflüchtete im ehemaligen Torwärterhaus an. Mitarbeitende des Stadtamtes Durlach sind als An- sprechpartner mit Dolmetscher*innen vor Ort. Die Räumlichkeiten können auch für weitere Aktivitäten (Kochen, Krabbelgruppe) zur Verfügung gestellt werden. Donnerstags bieten Schüler*innen des Markgra- fen-Gymnasiums in Kooperation mit dem Verein einen Jugendtreff im ehemaligen Torwärterhaus an. Wei- tere Aktivitäten sind in Planung. Der Verein Ukrainer in Karlsruhe, Deutsch-Ukrainischer Verein e. V. bietet ein umfassendes Informations- portal in ukrainischer und deutscher Sprache, um die Geflüchteten in jeglichen Bereichen an relevante Hil- fesysteme weiterzuleiten. In Karlsruhe-Durlach werden zudem lebensnotwendige Versorgungsgüter auf Spendenbasis gesammelt, die regelmäßig in die Ukraine geschickt werden. Ein weiterer wichtiger Akteur ist die Bahnhofsmission, die täglich die ankommenden Geflüchteten willkom- men heißt, mit Essen und Trinken versorgt und an die entsprechenden Stellen und Hilfsangebote weiterver- mittelt. Von morgens bis spätabends sind hier über 120 Ehrenamtliche im Einsatz. Im LERNFREUNDE-Haus von UNESON, einer Bildungseinrichtung für geflüchtete Kinder, werden täglich bis zu 45 Kinder aus der Ukraine betreut. Das LERNFREUNDE-Haus bietet eine Kleiderkammer vor Ort an und versorgt die Geflüchteten auch mit Lebensmitteln und alltäglichen Bedarfen. Der Träger SOZPÄDAL ist bereits ein wichtiger Akteur im Bereich der Wohnungslosenhilfe, weswegen auch hier die bestehenden Strukturen für die Geflüchteten geöffnet wurden. SOZPÄDAL verfügt ebenfalls über eine Kleiderkammer im TafF, in dem auch geflüchtete Frauen Lebensmittel und Grundversorgung erhalten können. Die Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe bietet den Geflüchteten täglich ein warmes Mittagessen und bietet verschiedene Kulturangebote und Sprachkurse. Auf ukrainischer und russischer Sprache werden Informati- onsveranstaltungen zu Themenbereichen wie Gesundheitswesen, Einschulung und Arbeitsmarkt angebo- ten. Der Stadtjugendausschuss hat in Kooperation mit der jüdischen Gemeinde ein Spielangebot organi- siert. Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. - Karlsruhe ist eine wichtige Anlaufstelle für Flücht- linge und bietet niederschwellig Integrationsangebote im Bereich Sprache und Kultur insbesondere für Kin- der und Jugendliche an. Auch die Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk und Caritas leisten einen großen Beitrag zur Flüchtlingshilfe. Die bestehenden Angebote und Hilfestrukturen wurden erweitert und den Ge- flüchteten zugänglich gemacht. Hierdurch können beispielsweise Angebote in den Schwerpunkten Arbeits- marktintegration, Sprachkurse, Migrationsberatung, Wohnraumangebote und psychosoziale Versorgung gemacht und die Vernetzung der ukrainischen Familien im Rahmen der Elterncafés unterstützt werden. Die Vereine und Wohlfahrtsverbände leisten einen unschätzbaren Beitrag, die Herausforderungen zu be- wältigen und den Geflüchteten den Zugang zu bestehenden Unterstützungsstrukturen und Regelsystemen zu ermöglichen. 4. Bildung und Teilhabe 4.1 Kinderbetreuung – 8 – Um niedrigschwellig erste Angebote und Vernetzungsmöglichkeiten für Eltern mit Kindern zu schaffen, sol- len die vorhandenen wöchentlich stattfindenden Elterncafés der Frühen Prävention (20 Standorte) und der Familienbildung (7 Standorte) auch für ukrainische Familien nutzbar gemacht werden. Dies geschieht mit Unterstützung durch die 25 städtisch geförderten Kinder- und Familienzentren. Bei Bedarf können außerdem alternative Betreuungsangebote wie beispielsweise ehrenamtlich getragene ukrainisch-deutsche Spielgruppen entstehen. Ziel ist die Förderung der Kontakte zwischen Familien aus Karlsruhe und aus der Ukraine, um das Ankommen in Karlsruhe zu stärken und die Bildung von sozialen Netzwerken und informellen Unterstützungsstrukturen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen altersgemischte Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten für ukrainische Kinder und Möglichkeiten zur Begegnung ukrainischer Familien geschaffen werden. Im Rahmen dieser Angebote kön- nen weitergehende Information über psychosoziale Angebote, zur Kinderbetreuung, Gesundheitsvorsorge etc. vermittelt werden. Für eine regelmäßige Kindertagesbetreuung bei aufgenommener Berufstätigkeit steht das bewährte Sys- tem der Kitas und der Tagespflege zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über das Kita-Portal. Die Platz- vergabe erfolgt je nach Verfügbarkeit freier Plätze über die Einrichtung/Kindertagespflegestelle selbst. Die Kindertagespflegepersonen können mit den Sprachbarrieren umgehen und haben zum Teil ukrainische o- der russische Sprachkenntnisse. Zum Ausbau der Regelangebote und zur Entwicklung von alternativen Angeboten wird gemeinsam mit den Trägern an Lösungen gearbeitet, die auch der Tatsache von vielen ortsansässigen Kindern auf den Wartelis- ten Rechnung tragen. Auch die Gewinnung und der Einsatz ukrainischer Fachkräfte im Bereich Kinderbetreuung soll geprüft wer- den. 4.2 Schule Das Recht auf einen Schulplatz tritt sofort bei Einreise in Kraft. Die Schulpflicht wird erst nach 6 Monaten Aufenthalt eingefordert. Das Schul- und Sportamt stellt eine Broschüre „Willkommen in der Grundschule“ mit Übersetzung auf Ukrainisch und in anderen Sprachen zur Verfügung: https://www.karls- ruhe.de/b2/schulen/schulanmeldung_ukraine.de Die Kinder sollen in der Schule eine erste Tagesstruktur, Zeit für ein Ankommen in der neuen Kultur und ein langsames Heranführen an Sprache und Unterricht erhalten. Bei Sprachbarrieren können die Kinder eine Vorbereitungsklasse besuchen. Die Vermittlung eines Schulplatzes für die ukrainischen Schüler*innen er- folgt durch die Schulleitungen und die Geschäftsführenden Schulleitungen zusammen mit dem Staatlichen Schulamt. Im Primarbereich ist zunächst die Grundschule im Schulbezirk zuständig; im Sekundarbereich er- folgt die Zuteilung über die Geschäftsführenden Schulleitungen. Jugendliche ab 16 Jahren mit guten Englisch-Kenntnissen und Deutsch als Fremdsprache können auf einem Gymnasium beschult werden. Liegen keine Deutsch-Kenntnisse vor, wird den Jugendlichen über den Ge- schäftsführenden Schulleiter der beruflichen Schulen ein Schulplatz vermittelt. Stand 6. April 2022 werden im Sekundarbereich I 132 ukrainische Schüler*innen in Vorbereitungsklassen beschult. Für den Primarbereich liegen aktuell (noch) keine validen Daten vor. Im „Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen“ (VABO) werden 32 ukrainische Schü- ler*innen an beruflichen Schulen beschult. Sobald ukrainische Kinder an den Grundschulen oder Ganztagsgrundschulen angemeldet und aufgenom- men werden, haben sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern Angebote der Schulkindbetreuung im Rahmen der Ergänzenden Betreuung oder der flexiblen – 9 – Nachmittagsbetreuung zu besuchen. Da die Gruppen überwiegend voll belegt sind, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zusätzliche Gruppen eingerichtet werden müssen. Die Einrichtung neuer Betreu- ungsgruppen erfordert neben zusätzlichem Personal auch weitere Ressourcen (Räume, Ausstattung etc.). Schüler*innen aus der Ukraine nehmen im Rahmen des Ganztagsunterrichtes auch am Schulmittagessen teil. Die kurzfristige Teilnahme wird unbürokratisch ermöglicht. Durch den bestehenden Anspruch auf Leis- tungen zu Bildung und Teilhabe erfolgt eine spätere Abrechnung der Kosten über BuT-Leistungen. Falls Schulen Bedarf an mobilen Endgeräten für ukrainische Schüler*innen haben, kann dieser entweder aus dem eigenen schulischen Bestand oder bei erheblichem Mehrbedarf durch eine Ausleihe beim Stadt- medienzentrum Karlsruhe gedeckt werden. Für die mobile Internetanbindung im häuslichen Bereich der Geflüchteten werden bei Bedarf LTE-Router mit SIM-Karten kostenfrei zur Verfügung gestellt. 4.3 Sprachkurse Das Büro für Integration hat schnell auf die aktuelle Lage reagiert und ein Sonder-Netzwerktreffen mit allen Akteuren, die sich mit dem Thema Sprachkurse in Karlsruhe befassen, organisiert. Diese Akteure sind: Regi- onalstelle des BAMF, Integrationskursträger und Sprachschulen, Migrationsberatungsstellen und andere beratende Organisationen. Dadurch ist es gelungen, einen ersten Entwurf an Sprachkursangeboten für die Geflüchtete zu erfassen. Ein Kurzkonzept zum Thema Sprachkurse fokussiert auf die beiden Schwerpunkte niedrigschwellige Sprach- kurse mit Kinderbetreuung an dezentralen Unterkünften für Geflüchtete und zertifizierte Regelkurse mit Kinderbetreuung. Ehrenamtliche werden bei den Sprachkursen und bei der Kinderbetreuung einbezogen und die Vorhaben der Zivilgesellschaft zu ehrenamtlichen Angeboten unterstützt und begleitet. Am 6. April 2022 hat der erste niedrigschwellige Sprachkurs, organisiert vom BfI, im Hotel Burghof für dort lebende Geflüchtete Familien begonnen. Mehr als 140 Menschen wurden vom BfI zum Thema Sprachkurse beraten. 4.4 Freizeit Der Stadtjugendausschuss öffnet seine Angebote für ukrainische Kinder und Jugendliche. Im Besonderen findet in der Nordstadt ein Spielangebot für Kinder in Zusammenarbeit der Jugendhäuser statt. Im Torwärt- erhaus in Durlach wird eine Eltern-Kind-Gruppe angeboten. Im Kinder- und Jugendhaus Grötzingen gibt es eine Spendenaktion und ein Spielangebot im offenen Bereich. Im Jubez gibt es ein Angebot für Mütter mit ihren Kindern in den Werkstätten und im Café. Das Jugendfreizeit- und Bildungswerk (JFBW) hat die Flyer des Karlsruher Kinderpasses übersetzt und schafft gemeinsam mit der SJB die Zugänge für ukrainische Kinder und Jugendliche, um die Teilhabe abzusi- chern. Eine Kooperation mit dem Jugendmigrationsdienst und den Kinder- und Jugendhäusern ist geplant. Vorge- sehen ist außerdem, die Spielangebote für Kinder und die offenen Angebote für Jugendliche auszubauen und den Geflüchteten zugänglich zu machen. Die Sportvereine haben sich sehr schnell auf die neue Situation eingestellt. Aktuell werden Angebote kos- tenfrei zur Verfügung gestellt. Einige Vereine haben auch eigene Sprachangebote mit Kinderbetreuung selbst organisiert. Es gibt auch hier ein starkes ehrenamtliches Engagement. Die Stadtteilnetzwerke haben durch den erhöhten Bedarf ihre Angebote angepasst und greifen die Bedarfe auf, die durch die dezentrale Unterbringung der Geflüchteten entstehen. Auch die Kirchengemeinden neh- men die neue Zielgruppe in Ihre wohnortnahen Angebote auf und bieten Begegnungs- und Freizeitange- bote an. – 10 – 5. Psychologische Erste Hilfe und Notfallpädagogik für Geflüchtete aus der Ukraine Es ist davon auszugehen, dass viele der Geflüchteten aufgrund der Situation und dem Erlebten psychisch sehr belastet und traumatisiert sind. Nachdem die Grundversorgung sichergestellt ist und die Geflüchteten ein wenig zur Ruhe gekommen sind, werden diese Themen sichtbar werden. Angebote der psychologischen Ersten Hilfe und der Notfallpädagogik, gerade auch für Kinder, helfen den Menschen sich zu stabilisieren und das Erlebte zu verarbeiten. Damit wird auch das Risiko minimiert, später eine Folgeerkrankung, wie z.B. eine Posttraumatische Belastungsstörung, zu entwickeln. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe gibt es in diesem Bereich eine Vielzahl an Unterstützungsangebo- ten. Diese reichen von niederschwelligen Beratungsangeboten über traumasensible Begleitungen bis hin zu stationären Behandlungen. Aktuell werden gemeinsam mit dem Landkreis erste Vorbereitungen getroffen, um die verschiedenen Anbietenden zusammenzubringen und mögliche Angebote vernetzt zu planen. 6. Auswirkungen in der Jugendhilfe Die Jugendhilfe ist bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen für die Inobhutnahme zuständig. Diese kann bei freien Trägern der Jugendhilfe, in Pflegefamilien sowie bei geeigneten Begleitpersonen erfolgen. Wei- terhin ist der Allgemeine Soziale Dienst für alle Belange des Kinderschutzes sowie für die psychosoziale Un- terstützung und Beratung der Geflüchteten zuständig. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Kinder und Jugendlichen mit Verwandten oder Nachbarn ein- gereist. In diesen Fällen wird aus Kinderschutzgründen die Erziehungsberechtigung geprüft und den Begleit- personen Beratung und Unterstützung angeboten. Ziel ist es, die Kinder möglichst bei den vertrauten Per- sonen zu belassen, um ihnen keine weiteren Wechsel und Abbrüche zuzumuten. Ein weiterer wichtiger Bereich der Jugendhilfe ist die Schulsozialarbeit. Diese berät und unterstützt in den Schulen Schüler*innen sowie Eltern und Lehrkräfte, übernimmt hierbei auch wichtige Aufgaben des Kinder- schutzes und hilft, Angebote für die Kinder und deren Familien zu vermitteln. Die genauen Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung und weitere Angebote der Jugendhilfe sind noch nicht abzusehen. Ein erhöhter Bedarf wird aber auch hier prognostiziert. 7. Zusätzliche finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind aufgrund der großen Dynamik derzeit in Gänze noch nicht abschätzbar und konnten daher im Hauptausschuss noch nicht beziffert werden. In den vergangenen Wochen wurden erforderliche und unabdingbare Maßnahmen insbesondere im Be- reich Unterbringung und Personal umgesetzt. Amt Leistungen Aufwand SJB Vorläufige Unterbringung - Wohnraumakquise - Hotelunterbringungen 347.000 € mtl 20.600 € mtl 160.000 € mtl ge- plant 58.600 € einmalig – 11 – SJB Leistungen nach dem AsylbLG zur Sicherung des Le- bensunterhaltes 742.000 € mtl (orientiert an Hochrech- nung April) SJB Kindertagesbetreuung - Betreute Spielgruppen - Kitas/Horte Noch nicht absehbar, bisher im Rahmen des vorhandenen Budgets SJB Jugendhilfe - umA - sonstige JH Noch nicht absehbar, bisher im Rahmen des vorhandenen Budgets SJB Personal - Zeitarbeit 115.000 € mtl BfI Sprachkurse Noch nicht bezifferbar BfI Sozialbetreuung Noch nicht bezifferbar OA Ausländerbehörde - Zusätzlich eingesetztes Personal bzw. einzu- setzendes Personal 95.000 € mtl OA Bürgerbüro - Zusätzlich eingesetztes Personal bzw. einzu- setzendes Personal/Zeitarbeit 145.000 mtl HGW Vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünfte und Anschlussunterbringung 1.300.000 mtl (bei kompletter Inbe- triebnahme) 475.000 einmalig IT-Amt IT-technische Ausstattung Ämter und städtische Un- terkünfte Bisher im Rahmen des vorhandenen Budgets SuS Ausstattung mit Lernmitteln, Schülerbeförderung, Mittagessen Noch nicht absehbar, bisher im Rahmen des vorhandenen Budgets SuS Personal Betreuungsangebote Noch keine Auswirkung UA Gesundheitsversorgung und Impfangebote Noch keine Auswirkung BD Ersatz für in den Einsatz gebrachte Mittel aus KatS- Beständen (Feldbetten etc.) Aufwendungen im Katastrophenfall oder bei Feststel- lung einer Außergewöhnlichen Einsatzlage Bisher im Rahmen des vorhandenen Budgets. 450.000 € mtl 7.1 Zukünftige Planungen 7.1.1 Sozialbetreuung Für die Vorläufige Unterbringung regelt § 12 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), dass eine angemessenen Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleisten ist. Ziel der Flüchtlingssozialarbeit ist die Unterstützung Geflüchte- ter, um ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben führen zu können. Die Erfahrung in den bisherigen städtischen Übergangsunterkünften mit 200 Plätzen mit 2 von einem sozia- len Träger besetzten Stellen zeigt, dass bei einer bedarfsgerechten Unterstützung von Beginn an, eine In- tegration der Ankommenden in die Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Bildungssystem besser und nachhaltiger gelingt. Mit der einmaligen Pauschale des Landes an die Stadt-und Landkreise je Asylsuchenden werden die Kosten gemäß § 15 Abs. 1 FlüAG auch für Flüchtlingssozialarbeit abgegolten. – 12 – Für die Anschlussunterbringung gilt der Pakt für Integration von 2017. Seitdem gibt es die sogenannten In- tegrationsmanger*innen – Sozialarbeiter*innen, welche für die soziale Beratung und Begleitung von Ge- flüchteten in der Anschlussunterbringung zuständig sind. Als Träger der städtischen Übergangsunterkünfte ist die Stadt vorrangig in der Pflicht soziale Beratung und Begleitung für die Menschen zu gewährleisten. Der Bedarf an Sozialbetreuung muss nun für die zukünftigen Aufgaben analysiert und errechnet werden. Dann kann eine weitere Vergabe an Träger erfolgen. 7.1.2 Weitere Unterbringungsmöglichkeiten bei großen Zuteilungen von Geflüchteten aus dem Bundesge- biet Für die Unterbringung von einer großen Anzahl von Geflüchteten über die Zuteilung aus dem Bundesgebiet kann der Aufbau eines Zeltes beim Fächerbad zum Einsatz kommen. Diese Option kommt nur zum Einsatz, wenn alle anderen Unterbringungen voll besetzt sind und die Prognose von weiteren Zugängen von Ge- flüchteten sicher angekündigt werden Denn dies wäre eine Abkehr der bisherigen erfolgreichen Unterbringungsstrategie der Stadt, die nur durch das große ehrenamtliche Engagement und der Aufnahmebereitschaft der Stadtgesellschaft möglich ist. Es ist das Ziel Aller diese Abkehr zu verhindern. 8. Darstellung bereits getroffener und konkret geplanter Maßnahmen 8.1 Wohnraumversorgung Eine "vorläufige Unterbringung" nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz kann in Gemeinschaftsunterkünften und in Wohnungen erfolgen. Die der vorläufigen Unterbringung dienenden Liegenschaften werden von der unteren Aufnahmebehörde errichtet, verwaltet und betrieben. Die vorläufige Unterbringung endet spätes- tens sechs Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde. Das Land erstattet für im Rah- men der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person eine kleine Pauschale in Höhe von 5.000 Euro. Danach erfolgt eine so genannte nachgelagerte Spitzabrechnung der tatsächlichen erstattungsfähigen Aufwendungen. Aufwendungen für Personen, die außerhalb einer vorläufigen Unterbringung, beispielsweise in selbst ange- mietetem Wohnraum oder in unentgeltlich überlassenem Wohnraum, leben, können ebenfalls gegenüber dem Land Baden-Württemberg geltend gemacht werden. Die Erstattung dieser Aufwendungen erfolgt aber im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. 8.1.1 Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten: Durch die Verwaltung wurden folgende einmalige Maßnahmen bereits veranlasst bzw. sind in Planung. Ziel der Maßnahmen war die Ertüchtigung der verschiedenen Gebäude zur kurzfristigen bzw. vorläufigen Unter- bringung ukrainischer Flüchtlinge Gebäude Leistungen Aufwand Kaiserallee, Rathaus West (bereits veran- lasst) Bauliche Vorbereitung, Brandschutz, Trinkwasser, Elektro Möblierung, Erstausstattung, WLAN Baureinigung 110.000 € Ritterstr. Alte Feuerwache Bauliche Vorbereitung, Brandschutz, Trinkwasser, Elektro Möblierung, Erstausstattung, WLAN 40.000 € – 13 – (bereits veran- lasst) Baureinigung Karl-Friedrich-Str. Markgräfliches Palais (bei Bedarf) Bauliche Vorbereitung, Brandschutz, Trinkwasser, Elektro Möblierung, Erstausstattung, WLAN Baureinigung 110.000 € Videakliniken Mitarbeiter- Wohnen (bereits teilweise veranlasst) Bauliche Vorbereitung, Brandschutz, Trinkwasser, Elektro Möblierung, Erstausstattung, WLAN Baureinigung 50.000 € Hardeckstr. (bereits veran- lasst) Bauliche Vorbereitung, Brandschutz, Trinkwasser, Elektro Möblierung, Erstausstattung, WLAN Baureinigung 13.000 € 10 weitere klei- nere Unterkünfte (bereits veran- lasst) Bauliche Vorbereitung, Brandschutz, Trinkwasser, Elektro Möblierung, Erstausstattung, WLAN Baureinigung 153.000 € Die Gesamtausgaben für das Herrichten und Vorbereiten der städtischen bzw. angemieteten Immobilien belaufen sich aktuell bzw. geplant auf 476.000 €. 8.1.2 Betrieb von vorläufigen Unterkünften und Wohnungen In den als erste Aufnahmestellen geplanten Gebäuden fallen monatlich laufende Kosten an. Diese setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Punkten zusammen: - Mietzahlung (nur bei angemieteten Objekten) - Betrieb der Einrichtung - Sicherheitsdienst - Reinigung - Verpflegung Monatlich anfallende Kosten: Kaiserallee, Rathaus West (bereits veran- lasst) - Betrieb der Einrichtung (AWO) - Bewachung - Reinigung - Verpflegung 390.000 € Ritterstr. Alte Feuerwache (bereits veran- lasst) - Betrieb der Einrichtung (geplant AWO) - Bewachung - Reinigung - Verpflegung 150.000 € Karl-Friedrich-Str. Markgräfliches Palais - Betrieb der Einrichtung (i.d.R. durch ex- terne Organisation) - Bewachung 570.00 € – 14 – (bei Bedarf) - Reinigung - Verpflegung Für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine besteht die Möglichkeit folgende Objekte zusätz- lich anzumieten: Markgräflich-Hochbergsches Palais „Karl-Friedrich-Straße 23, 25 und Markgrafenstraße 49“ Das derzeit leerstehende Markgräflich-Hochbergsche Palais am Rondellplatz mit einer Nutzfläche von 12.147 m² kann von der PSD-Bank Karlsruhe-Neustadt eG angemietet werden. Miete: Die Grundmiete beträgt 94.750,00 € pro Monat (= 7,80 €/m²). Hinzu kommt noch eine Nebenkostenvoraus- zahlung in Höhe von 21.750,00 € pro Monat, die dann entsprechend den tatsächlich anfallenden Kosten bzw. dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet wird. Vertragszeit: Die Anmietung beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme der Einrichtung. Der Mietvertrag wird zunächst befristet bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Bei weiterem Bedarf des Gebäudes verlängert sich der Mietvertrag um jeweils einen Monat. Im Mietvertrag wird eine aufschiebende Bedingung vereinbart. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag erst wirksam wird, wenn der Bedarf an dem Gebäude für die Unterbringung geflüchteter Personen aus der Uk- raine verbindlich feststeht. Die Stadt hat dies dem Vermieter spätestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn mitzuteilen. Sofern kein Bedarf an dem Gebäude zur Flüchtlingsunterbringung besteht, wird der Mietver- trag nicht wirksam. In diesem Fall entstehen dann zwischen den Vertragsparteien keine gegenseitigen Scha- densersatzansprüche und sonstige Zahlungsansprüche. Für eine längere Unterbringung können folgende Objekte zusätzlich angemietet werden: Bahnhofsplatz 14-16 (ehemalig Residenzhotel) Ein Teilbereich des derzeit leerstehenden ehemaligen Residenzhotels kann von der Gröner Hospitality GmbH & Co. KG angemietet werden. Miete: Die Miete für eine Belegung mit 92 Personen beträgt einschließlich der Betriebskosten 55.200 €. Vertragszeit: Die Anmietung beginnt am 1. Juni 2022 und endet zum 31. Mai 2024. Die Stadt hat einmalig das Recht spä- testens sechs Monate vor Mietende die Fortsetzung um weitere sechs Monate herbeizuführen. Die Stadt erhält das Recht zu einer Sonderkündigung zum 31. Mai 2023. Hierfür wird zum Ausgleich der Investition in die Herstellung des für die Unterbringung erforderlichen Zustandes ein Abgeltungsbetrag an die Vermiete- rin in Höhe von 200.000 € fällig. Personalwohnheim „Steinhäuserstraße 18a“ Im ehemaligen Personalwohnheim der Vincentius-Diakonissen-Kliniken gAG stehen 188 Wohneinheiten auf einer Nutzfläche von rund 6.650 m² zur Verfügung, die teilweise möbliert sind. Miete: Die Grundmiete für das gesamte Gebäude beträgt 51.000,00 € pro Monat (= 7,70 €/m²). Die Miete ist ge- staffelt entsprechend der geschossweisen Belegung des Hauses zu bezahlen. Hinzu kommt noch die – 15 – Vorauszahlung auf die Nebenkosten in Höhe von geschätzt 25.000,00 € pro Monat. Die Nebenkosten wer- den entsprechend den tatsächlich anfallenden Kosten bzw. dem Verbrauch abgerechnet. Vertragszeit: Die Anmietung beginnt am 1. Mai 2022. Der Mietvertrag wird zunächst befristet bis 31. Dezember 2022 ab- geschlossen. Danach läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wohnungen und Hotelunterbringungen Über das bewährte System der Wohnraumaquise im Wohnungslosenbereich, werden derzeit auch Woh- nungen an Geflüchtete vermittelt. Hier entsteht ein geschätzter Mehraufwand von 347.400 Euro/Monat für Wohnungen und 20.600 Euro/Monat für Hotelunterbringungen. Für die Wohnungen wurden zudem Ein- malzahlungen (Instandhaltungspauschalen) von insgesamt 58.600,00 Euro geleistet. 8.2 Zusätzliche Personalaufwendungen und Einsatz von Zeitarbeitskräften 8.2.1 Sozial- und Jugendbehörde Die Sicherung der Aufgabenerledigung kann kurz- bis mittelfristig nur über zusätzliche Zeitarbeitskräfte ge- währleistet werden. Die erfolgte Zuweisung vorhandenen städtischen Personals aus anderen städtischen Bereichen war ein erster wichtiger Schritt, genügt jedoch den Anforderungen qualitativ und quantitativ nicht und kann nicht über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden. Zu deckender Bedarf an Zeitarbeit in der SJB: Leistungsgewährung Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung 5,0 VZW für Leistungssachbearbeitung und Anlaufstelle Fachstelle Wohnungssicherung 2,0 VZW für Wohnraumakquise, Verwaltung und Betreuung Abteilung Finanzen, IT und Beschaffung 1,0 VZW für Abrechnung Büro für Integration 0,5 VZW für Verwaltung und Sprachkurse 2,0 VZW für Beschaffung und Verwaltung der Unterkünfte 3 VZW für Hausmeistertätigkeiten in den Unterkünften (variiert je nach Anzahl der Unterkünfte) Gesamt 13,5 VZW für die SJB Insgesamter Aufwand für die SJB rund 115.000 € monatlich. 8.2.2 Ordnungsamt Das Amt stand unter der Herausforderung innerhalb kurzer Zeit die Flüchtlinge zu erfassen und dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe (RP) zu melden. Diese registrierten Zahlen sind das entscheidende Steuerungsele- ment des Landes zur Verteilung der Flüchtlinge. Die regelmäßig aktualisierten Meldungen an das RP haben zur Folge, dass die Stadt, die an 3. Stelle der Stadt- und Landkreise (Stand: 19.04.2022) hinsichtlich der auf- genommenen Flüchtlinge steht, nicht an der Verteilung des Landes bis auf 2 Tage teilnehmen musste. Dadurch ist die weitgehend dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge, die eigen- und selbstständig nach Karlsruhe kommen, weiter gut zu bewältigen. Damit die Gewährleistung der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Bereich des Bürgerbüros, des Service- centers Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie der Ausländerbehörde aufrechterhalten bleibt und – 16 – gleichzeitig die Bewältigung der Flüchtlingskrise Ukraine gelingt, hat das Ordnungs- und Bürgeramt einen Personalbedarf, der wie schon bei der SJB begründet durch Zeitarbeit gedeckt werden muss. Denn es soll den ukrainischen Flüchtlingen keine über den § 24 AufenthG hinausgehende Bevorteilung in der Bearbei- tungszeit und -qualität entstehen. Ausländerbehörde 11,0 VzW für die Standorte Kriegsstraße 100 (vorrübergehend), Kaiserallee 8, Kochstraße 7 (neuer Standort für die erkennungsdienstliche Registrierung) für die Aufgaben Antragsverfahren, Prüfung und Entscheidung, Biometrie und weitere Fallbearbeitung (Ausschlussgründe, Ablehnungsverfügungen, Familiennachzug) so- wie Aushändigung der Aufenthaltserlaubnisse. Ausstellung von vorläufigen Aufenthaltserlaubnissen, Kun- densteuerung, Ansprechpartner für Polizeipräsidium Karlsruhe bei Suchtreffern in den Systemen der erken- nungsdienstlichen Registrierung. Bearbeitung von aufenthaltsrechtlichen Fragen der Schutzbedürftigen vor Ort. Bescheinigung für Arbeitgeber/Schulen/Studieneinrichtungen, Integrationskurs, allgemeine Fragen und Humanitäres Aufenthaltsrecht, hier sind seit November zusätzliche Aufgaben entstanden. Geschätzter Aufwand: 95.000 € monatlich. Bürgerbüro 17,0 VZW für den Standort Kaiserallee 8 für die Aufgaben Beantragung von Führungszeugnissen, Meldere- gisteranfragen und standesamtliche Mitteilungen. Antragstellung Identitätsdokumente und Aushändigung Dokumente. Geschätzter Aufwand: 145.000 € monatlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat | Hauptausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatungen im Hauptausschuss den Bericht zu notwendigen Maßnah- men im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zur Kenntnis und genehmigt die in diesem Bericht unter Ziffer 8 genannten, von der Verwaltung bereits getroffenen Maßnahmen und Be- auftragungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt bis 31. Juli 2022 im Rahmen der in Ziffer 7 dargestellten zusätzlichen fi- nanziellen Auswirkungen, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Verträge für die vorläufigen Unter- künfte und die Anschlussunterbringungen für die Geflüchteten abzuschließen, die erforderlichen Be- schaffungen und die Beauftragung von Dienstleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel durchzuführen und den nicht durch stadtinterne Umschichtungen zu behebenden Personal- bedarf durch Zeitarbeit und Einrichtung überplanmäßiger Stellen abzudecken.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.04.2022 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss: Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Vorlage: 2022/0381 Punkt 9.1 der Tagesordnung: Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Ge- flüchteten aus der Ukraine Änderungs-/Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0381/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatungen im Hauptausschuss den Bericht zu notwendi- gen Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine zur Kenntnis und genehmigt die in diesem Bericht unter Ziffer 8 genannten, von der Verwaltung bereits getroffenen Maßnahmen und Beauftragungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt bis 31. Juli 2022 im Rahmen der in Ziffer 7 dargestellten zu- sätzlichen finanziellen Auswirkungen, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Verträge für die vorläufigen Unterkünfte und die Anschlussunterbringungen für die Geflüchteten abzu- schließen, die erforderlichen Beschaffungen und die Beauftragung von Dienstleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen und den nicht durch stadtinterne Umschichtungen zu behebenden Personalbedarf durch Zeitarbeit und Einrich- tung überplanmäßiger Stellen abzudecken. Abstimmungsergebnis: Verwaltungsvorlage: Einstimmige Zustimmung Änderungsantrag: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. April 2022. – 2 – Bürgermeister Lenz: Ich setze auf alles auf, was ich bislang im Gemeinderat und den verschie- denen Gremien der letzten zwei Monate gesagt habe und halte mich trotz der sehr umfassen- den und großen Vorlage kurz. Vorbemerkung: Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. Sie, die Stadtpolitik, haben uns vertraut und natürlich auch den zivilgesellschaftlichen Akteuren und allen, die in den letzten Wochen so Fantastisches geleistet hatten. Sie haben deshalb auch vertraut, weil wir Ihnen lediglich Strate- gien mit Zielen, Maßnahmen und deren Umsetzung skizzieren konnten. Ich stelle fest, unser Plan ging bislang auf. Die erste Etappe bis Ostern haben wir zurückgelegt. Der Blick geht nun in Richtung nach Pfingsten. Das Ziel, keine Sporthallen zu belegen, werden wir auch bis dahin wie- derum erreichen, die Vorlage belegt dies. Die drei großen Räder greifen ineinander und werden weiterhin ineinander greifen, nämlich Sie, die Stadtpolitik, die Stadtgesellschaft und der kom- munale Sozialstaat. Das sind ja die drei großen Räder und deswegen an der Stelle noch mal ein Dank an wirklich alle unzählig Beteiligten in diesen drei wichtigen fundamentalen Sektoren. Ja und es war deswegen auch so wichtig, dass die drei großen Räder in sich greifen, denn zum ersten Mal waren wir als Karlsruhe Aufnahmestadt und das in Zeiten einer Post-Corona-Stadt und da noch vor der Kulisse einer Haushaltssicherung, dem folgenden Tagesordnungspunkt 10. An dieser Stelle eine Information, mein Team hatte eine Dezernat 3-Finanzklausur vor Ostern durchgeführt und, ganz wichtig, wir sind guten Mutes, unsere ambitionierten Finanzziele, was Haushaltssicherung anbelangt, zu erreichen. Aber zurück zur Ukraine-Vorlage. In meiner Rede im vergangenen Gemeinderat hatten wir un- ser Konzept mit seinen Säulen Wohnen, Existenzsicherung, Bildung und Teilhabe erläutert. Die heutige Vorlage basiert darauf und gibt Ihnen nicht nur einen differenzierten Einblick in allen tangierten Bereichen, sondern erstmalig auch Finanzdaten, und die Differenziertheit der Vorla- ge zeigt Ihnen, dass natürlich neben den drei großen Rädern unzählig viele kleine Rädchen inei- nandergreifen, und es wird auch in Zukunft so sein, da sind wir alle zuversichtlich. Mein Dank gilt allen Ehren-, aber auch Hauptamtlichen, besonders aber meinem Kollegen Faris Abbas, der das in ihn gesetzte Vertrauen mehr als rechtfertigte. Ich sagte ja eingangs, Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser, und die Vorlage ermöglicht Ihnen nunmehr eine Transparenz im Sinne einer Wirkungskontrolle. Zum Antrag der LINKEN, die bisher kontinuierliche Berichterstattung des Gemeinderats und seiner Gremien wird natürlich von uns, der Bürgermeister*innenbank fortgeführt und die Ver- waltung wird hierbei auch über die Erstattung von Bund und Land sowie Mittelherkunft und Verwendung für Maßnahmen und Projekte berichten. Ich meine, der eingeschlagene Weg kann so weitergegangen werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Vielen Dank für die informative und ausführliche Be- schlussvorlage, der wir gerne zustimmen. Sie zeigt die Fülle der in kürzester Zeit bereits umge- setzten bzw. geplanten Maßnahmen, zentrale Lebensbereiche der Geflüchteten betreffend. Es wird deutlich, dass die neue Rolle der Stadt als Aufnahmestadt nur zu bewältigen war und ist durch die gemeinsame Kraftanstrengung von haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen sowie durch bereits bewährte Unterstützungsstrukturen seitens der Vereine und der Verbände. Beeindruckend und ermutigend ist, wie schnell in vielen Bereichen mit Engagement und Kreati- vität pragmatische, unbürokratische Lösungen gefunden wurden. Um nur wenige zu nennen, – 3 – Gebäude wurden für eine vorrübergehende Unterbringung hergerichtet, Anträge bei der Aus- länderbehörde können in Ukrainisch ausgefüllt und zeitnah bearbeitet werden, Spiel- und Frei- zeitangebote werden ausgebaut, niederschwellige Sprachkurse mit Kinderbetreuung angebo- ten. Diese Maßnahmen haben Vorbildcharakter. Sie zeigen, was alles möglich und machbar ist im Hinblick auf eine Optimierung der Willkommensstruktur für Geflüchtete. Neben den Chan- cen treten aber auch durch die neue Herausforderung seit Jahren bestehende Mängel noch spürbarer zutage. So fehlen zum Beispiel zertifizierte Sprachkurse mit Kinderbetreuung, die für die berufliche Integration von Müttern zentral sind. Nicht nur hier muss nachgesteuert werden. Dass alle Vorhaben wie auch die bisherigen Erfolge ihren Preis haben, liegt auf der Hand. Insbe- sondere im Bereich der Unterbringung und beim Personaleinsatz entstehen zusätzliche Kosten. Es ist offensichtlich, dass eine bedarfsorientierte Versorgung von aktuell ca. 3.000 Neuankömm- lingen vor allem für die SJB, aber auch für Ordnungsamt und die Ausländerbehörde mit einem erhöhten Personalbedarf einhergeht. Das deutlich gestiegene Aufgabenvolumen kann allein durch stadtinterne Umschichtung nicht aufgefangen werden. Gerade im Hinblick auf die beson- dere Komplexität der entsprechenden Rechtsbereiche kann eine adäquate Erfüllung der Aufga- ben dauerhaft nur durch qualifiziertes Bestandspersonal sichergestellt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Klient*innen unabhängig vom Rechtsstatus gleichbehandelt werden, was die Bearbeitungszeit und die Bearbeitungsqualität ihrer Anliegen angeht. Wir be- grüßen ausdrücklich die in der Vorlage zum Ausdruck kommende Sensibilität für diese Thema- tik. Zum Antrag der LINKEN, wir verstehen die Sorge, aber aktuell ist bei dieser Vorlage kein Anlass dazu gegeben. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Der brutale Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch auf Karlsruhe sei- ne Auswirkungen gehabt. Wir sind erstmals Aufnahmestadt und mussten eine große Anzahl Kriegsflüchtlinge hier versorgen, aufnehmen und, soweit wie nur irgendwie möglich, integrie- ren. Der Bericht zeigt, in welch mannigfaltiger Art und Weise dies bereits geschehen ist und es sind viele Projekte, die in Mache sind bzw. projektiert sind, sodass wir auch in Zukunft aufgrund eines guten sozialen Netzes, das wir in Karlsruhe haben, diese Herausforderung annehmen können. Wir müssen uns um diese Menschen, die Kriegsflüchtlinge sind mitten in Europa, in besonderem Maße kümmern und es ist sehr erstaunlich, wie schnell und pragmatisch in vielen Stellen dies geschehen ist, einerseits bei der Stadtverwaltung, aber auch das große mitbürgerli- che Engagement hat sich hier als sehr wegweisend gezeigt. Dafür allen Akteuren, die sich eh- renamtlich hier engagieren, unseren herzlichen Dank. Der Antrag der LINKEN ist eigentlich unnötig, denn wir haben immer wieder die Information und das Vorgehen in verschiedenen Gremien, auch im Gemeinderat, vonseiten der SJB erfahren können, und ich glaube, es muss einerseits pragmatisch vorgegangen werden, andererseits aber auch gewisse Standards, die notwendig sind und auch gewisse Bürokratien, die notwendig sind, können vonseiten der SJB gut erfüllt werden. Wir müssen uns um diese Menschen, die Kriegsflüchtlinge sind, in besonderem Maße kümmern, und da sind wir hier in Karlsruhe auf einem guten Weg. Stadträtin Melchien (SPD): Die uns vorliegende Zusammenstellung über die unterschiedlichen Aktivitäten im Rahmen der Ukraine-Hilfe sind ein Beleg für den großartigen Einsatz vieler Karls- ruherinnen und Karlsruher, sowohl aus der Stadtgesellschaft heraus wie auch aus der Stadtver- waltung. Nicht erst bei der Bewältigung der Herausforderungen in den letzten zwei Monaten – 4 – wird deutlich, wie wichtig eine funktionierende soziale Infrastruktur für eine Kommune ist. Karlsruhe ist eine soziale Stadt. Karlsruhe hat ein funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Akteure, welches seine Leistungsfähigkeit in den zurückliegenden Wochen eindrucksvoll bewie- sen hat. Unsere Sportvereine, Wohlfahrtsverbände und freien Träger, die auch mit und durch Unterstützung des Gemeinderats und der gemeinderätlichen Ausschüsse kraftvolle Akteure in unserer Stadtgesellschaft sind, haben vielen Menschen, die aus der Ukraine nach Karlsruhe ge- kommen sind, schnell und wirkungsvoll helfen können, aber auch vonseiten der Stadtverwal- tung wurde schnell und effektiv wirkungsvolle Hilfe initiiert oder ausgebaut. Unser Dank gilt allen Beteiligten, stellvertretend für das vielfältige gesellschaftliche Engagement, sei die Flücht- lingshilfe erwähnt, stellvertretend für die Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe gilt unser Dank Faris Abbas als Koordinator der Hilfsmaßnahmen. Unser erfolgreicher Weg mit starken Partnern und innovativen Wegen zeigt auch in Anbetracht dieser besonderen Herausforderung seine Wirksamkeit. Wohnraumakquise, Kooperation zwi- schen Stadtverwaltung und Vereinen sind Beispiele, die auch vor der aktuellen Situation wichti- ge Elemente unserer kommunalen Sozialpolitik waren und auch jetzt ihre besondere Bedeutung zeigen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass wir als Gemeinderat entschlossen diesen Weg weitergehen, unsere Partner aus den Reihen der Stadtgesellschaft bestmöglich bei ihren Aktivitäten unterstützen, aber auch als Stadtverwaltung innovativ und kreativ bleiben. Kurz zum Änderungsantrag der LINKEN, ich denke, es ist gute Tradition in Karlsruhe, auch in Anbetracht einer schwierigen Haushaltslage, erst mal zu helfen und nicht erst zur Aufklärung zu bestehen, wer was wann wie in welcher Form erstattet. Auch hier unterstützen wir ausdrück- lich das Vorgehen der Stadtverwaltung. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Die Vorlage zeigt wirklich, was hier in der Stadt vonseiten der Verwaltung, aber insbesondere von der Zivilgesellschaft, geleistet wird, aber es kommt in sechs Wochen noch einmal eine große Aufgabe auf uns zu. Sie nimmt im Grunde genommen Arbeit weg vom Sozialamt, nämlich dass für die sozialen Leistungen, die das Sozialamt praktisch geben muss, dann nicht mehr zuständig ist, sondern ab 1. Juni ist ja dann das Jobcenter zustän- dig, und da sehe ich, dass da eine sehr, sehr große Verantwortung noch mal auch auf die Stadt letztendlich zukommt, weil das Jobcenter besteht ja sozusagen zur Hälfte aus der Stadt und aus den Arbeitsämtern aus Deutschland, und da möchte ich Sie direkt ansprechen, Herr Bürger- meister Lenz, Sie sind ja Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters. Ich denke, da muss rechtzeitig überlegt werden, wie wir diesen Übergang in Anführungszeichen, also den Übergang von der Zuständigkeit des Sozialamtes zum Jobcenter leisten können. Denn alle, die bisher ja beim Sozialamt waren und sich angemeldet haben, müssen dasselbe ja noch mal beim Jobcenter tun und ich denke, da muss man sehr gut überlegen, wie man diesen Übergang schafft. Ich kann nur ein kleines Signal geben. Also, die Akteure aus dem Ehrenamt respektive die Flüchtlingshilfe Karlsruhe ist bereit, auch sich da weiterhin zu engagieren. Stadtrat Høyem (FDP): Notwendige Maßnahmen steht hier und die sind wirklich notwendig und ich bin nicht überrascht, ich bin beeindruckt, aber ich bin nicht überrascht, dass wir das geleistet haben, weil ich kenne diese Stadt und ich liebe diese Stadt. Ich bin nicht mehr Gast in dieser Stadt. Ich lebe ja mit Ausländern auch, um zu sehen, was diese Stadt leisten kann, so- wohl in der Verwaltung als auch die lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Gemeinderat und die Ehrenamtlichen. Das ist ganz einfach beeindruckend. Es hängt mit vielen Dingen zusammen. Das hängt bestimmt auch mit unserer eigenen Geschichte zusammen. Wie oft haben wir in die- – 5 – sem Saal hier von Reinhold Frank gehört oder andere Dinge und das erinnert uns, was mit die- ser Stadt passiert ist, mit diesem Land passiert ist. Das ist ein Hintergrund, sodass unsere Gene- ration jetzt diese fantastische Aufgabe wirklich leisten kann. Oft hat man den Eindruck, dass es nur ein Übergang ist, und ich hoffe, nein, ich hoffe nicht, ich bete, dass es nur ein Übergang ist und die erste Frage vieler ukrainischer Flüchtlinge, die hier her gekommen sind, ist, wann kön- nen wir zurück. Das ist ganz anders als mit vielen anderen. Ich hoffe, dass es ein Ukraine gibt, um da zurückzukommen. Wenn ich auf Mariupol gucke, dann ist es schlimmer, als es Karlsruhe war nach dem 2. Weltkrieg, und auch wenn man hofft zurückkommen zu können, gibt es viel- leicht keine Ukraine, um zurückzukommen. Man kann nicht wissen, was Putin macht. Ich gebe ein kleines historisches Beispiel. Nach dem 2. Weltkrieg hatten wir im kleinen Däne- mark 250.000 deutsche Flüchtlinge, und diese 250.000 deutschen Flüchtlinge wollten zurück nach Deutschland, so schnell wie überhaupt möglich, aber Deutschland war total ruiniert. Es war nicht möglich für Deutschland, diese Flüchtlinge aus Dänemark aufzunehmen. Es hat fünf Jahre gedauert. Ich sage das bestimmt nicht als etwas, was hier vielleicht passieren kann, aber wenn wir jetzt alle Begeisterung für die Leistungen haben, dann müssen wir auch wissen, dass vielleicht von uns verlangt wird, dass es nicht ein kurzer Übergang ist, aber vielleicht eine lange Zeit. Aber Hut ab für die Leistung dieser Stadt und das sind alle in der Stadt, die das zurzeit ma- chen. Stadträtin Fenrich (AfD): Auch hier noch mal meinen, unseren, ausdrücklichen Dank an alle Dienststellen der Stadt, die hier so schnell und unbürokratisch geholfen haben und eingesprun- gen sind, insbesondere auch natürlich ein Dank, Herr Bürgermeister Lenz, für diese umfangrei- che und sehr gut informierende Beschlussvorlage. Dank auch an alle Ehrenamtlichen, an die Vereine, an die sozialen Organisationen, und an dieser Stelle möchte ich auch einen besonde- ren Dank an den Kollegen Cramer von der linken Seite des Hauses aussprechen, der im Rahmen der Flüchtlingshilfe Außerordentliches geleistet hat. Ich habe darüber auch gelesen in dem BNN, vielen Dank. Beeindruckend war, was alles in einer Zeit von gerade mal zwei Monaten, knappen neun Wo- chen geleistet wurde. Insbesondere hat uns sehr beeindruckt die Unterbringung der Flüchtlinge und da kann ich sagen, dass auch wir da vollständig mitgehen, für die Flüchtlinge menschen- würdige Räume und Unterbringungsmöglichkeiten anzubieten und Hallen oder Zelte nur im äußersten Notfall in Erwägung zu ziehen. Die Versorgung der Flüchtlinge wurde in die Hand genommen, die Kinder mit Sprachkursen können die Schule besuchen, die Kindertagesstätten- Sprachkurse werden angeboten. Es läuft also alles in allem rund, und wir haben das jetzt von allen Fraktionen soweit auch gehört. Was ich persönlich jetzt ein bisschen vermisst habe, und da muss ich sagen, Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser, der Satz heißt natürlich andersrum, das wissen wir alle hier, ich hätte mir ganz gerne gewünscht, dass in der Beschlussvorlage einige Zahlen auch genannt werden, unab- hängig jetzt von den Unterkünften. Ich denke, es ist wichtig, dass wir das haben, auch für unse- re Bürger, dass unsere Bürger sehen, was wir leisten und was wir auch leisten müssen. Da wäre auch sicherlich interessant gewesen, was schon hinsichtlich der Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und durch den Bund für die Stadt hier möglich ist bzw. vielleicht schon in der Tat auch in die Kassen geflossen ist. Was mich auch interessiert hätte, wir sind hier an drit- ter Stelle, was die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen anbelangt, wie sind vergleich- bare Städte zum Beispiel vorgegangen, zum Beispiel Stuttgart, Mannheim. Mannheim ist ja in – 6 – der Größenordnung mit uns vergleichbar. Diese Angaben, die wären vielleicht noch hilfreich gewesen, auch vielleicht für die Bürger draußen, die jetzt hier das öffentlich mitkriegen, Aus- schüsse sind ja nicht öffentlich. Das hätte es für Bürger auch einfach gemacht oder leichter ge- macht, das alles nachzuvollziehen, was geleistet worden ist. Von daher denke ich mal ist die Stadt eine soziale Stadt, sie wird es weiterhin bleiben, eine gute Arbeit wird geleistet. Vielen herzlichen Dank noch mal und ich kann sagen, weiter so. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Die Vorlage wird von uns in vollem Umfang unterstützt. Wir halten dieses Maßnahmenpaket, das bereits von der Stadt in die Wege geleitet wurde, für wirk- lich beispielhaft, und wir gehen auch davon aus, dass tatsächlich die Menschen, die hier an- kommen, gut aufgenommen werden. Dass das Ganze als Gemeinschaftsaufgabe definiert wur- de von Bund, Ländern und Kommunen, ist auch eine Notwendigkeit und selbstverständlich ist es notwendig, unsere Zivilgesellschaft da auch in besonderem Maße miteinzubeziehen, und es wird ja auch in Karlsruhe sehr vorbildlich praktiziert. Deshalb noch mal ganz großen Dank auch an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in der Flüchtlingshilfe und in vielen anderen Organisationen und Initiativen hier die ganze Arbeit unterstützen. Nichtsdestotrotz wird es leider sicherlich nicht morgen alles vorbei sein, sondern wir müssen uns darauf einstellen, dass wir hier Monate und Jahre möglicherweise Menschen aufnehmen, Menschen mit Unterkünften versorgen müssen und eben mit all dem, was zu unserem gesell- schaftlichen Leben dazugehört. Deshalb habe ich es ein bisschen bedauert, dass wir im Haupt- ausschuss noch nicht die vollständige Vorlage hatten, das ist aber alles verständlich. Kein Vor- wurf, weil klar ist, das Zusammentragen dieser Zahlen ist natürlich auch ein Aufwand, aber so sollte auch unser Ergänzungsantrag verstanden werden. Wir wünschen uns einfach, dass hier eine kontinuierliche Fortschreibung stattfindet, weil auch jetzt natürlich in der Vorlage noch gar nicht alles drin sein kann, wie auch. Dass Dinge noch nicht bezifferbar sind, ist für uns völlig verständlich, aber es geht ja nicht nur um die Sozial- und Jugendbehörde. Es geht um Gebäu- dewirtschaft. Es geht um das Ordnungsamt. Es geht um so viele andere Bereiche, die eben auch involviert sind, und wir wünschen uns halt, dass es tatsächlich eine Übersicht gibt, aus der auch hervorgeht, wie viel von diesen Kosten trägt der Bund, wie viel tragen die Länder. Was haben wir selber zu tragen, und dann frage ich mich halt tatsächlich, wie geht dann das Regierungs- präsidium damit um. Bekommen wir auch die Option, dafür ein Sondervermögen zu bilden, wenn auf der einen Seite im Bund 100 Milliarden Euro jetzt in die Rüstungsindustrie fließen, und es sind ganz grob 2,5 Milliarden, die jetzt in diese humanitäre Hilfe fließen und da, meine ich, werden wir auch noch nachbessern müssen als Gesamtgesellschaft und ich hoffe, dass viele dieser neueingestellten Mitarbeiter*innen für die Verwaltung, die jetzt ja notwendig sind, um das Ganze tragen zu können, dass wir viele dieser Menschen auch weiter beschäftigen werden, weil wir werden sie auch in der Zukunft brauchen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich war ja schon gespannt, als Sie damals gesagt haben, wir wer- den es nie mit der Sporthalle haben, da war ich echt gespannt. Ich habe nicht gedacht, der spinnt, aber ich dachte, wie will er das hinkriegen, und ich muss ein großes Kompliment ma- chen, es ist tatsächlich so, dass die Verwaltung sehr kreativ geworden ist, muss man an der Stel- le betonen, kreativ wenn man an das Markgräfliche Palais oder an das Rathaus West und all die Dinge, auch die vielen Privatwohnungen, denkt. Das ist in der Tat sensationell, was da plötzlich aus dem Boden gestampft worden ist. Also, großes Kompliment hier und ich habe gestaunt, was alles möglich ist, wo keiner gedacht hat, dass da noch Lebenswohnraum rauskommen könnte, also sehr, sehr beeindruckend. – 7 – Das andere wurde alles schon irgendwie gesagt, das möchte ich nicht wiederholen. Was ich gemerkt habe, dass die Verwaltung auch gelernt hat von der letzten Welle, die wir hatten, von Geflüchteten, dass wirklich die Koordination jetzt viel schneller ging. Also, wir haben hier positiv gesehen eine lernende Verwaltung vor uns. Das muss man auch betonen und das Gute hier sehen. Also, dieses Verzahnen von Hilfsdiensten, von Ehrenamtlichen, mit professioneller Hilfe, alles ganz hervorragend. Also, ich bin geradezu begeistert. Vielen Dank für all die Hilfe. Faris Abbas möchte ich an der Stelle besonders erwähnen, weil er war an der Basis dran und ohne solche Leute wird es nicht gehen. Also, solche Schlüsselpersonen, da können wir noch mehr brauchen davon. Vielen Dank für alles und weiter so. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Vielleicht zu zwei, drei Punkten was. Frau Fenrich, wir können Ihnen viele dieser Kostengeschichten nicht vorlegen, weil ja die Leistungen..., also andersher- um, viele Leistungen sind einfach die Standardleistungen, in die wir die Geflüchteten jetzt sozu- sagen miteinbringen, und das wird dann irgendwann über das Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Bund und anderen abgerechnet. Da gibt es ja keinen großen Topf, aus dem wir jetzt plötz- lich Geld kriegen, sondern das wird dann über die standardisierten Prozesse abgebildet, und das, was nicht über die standardisierten Prozesse abgebildet ist, das ist, wo wir zusätzlichen Wohnraum anmieten, wo wir zusätzliches Personal einstellen, und das steht in der Vorlage, soweit wir es selbst in der Hand haben, alles drin. Wir werden sicherlich auch einen Teil der Kosten der Unterbringung dann über diese Mechanismen wieder vom Bund zurückholen kön- nen, aber das ist dann erst in einem zweiten Schritt möglich und das wird sich wahrscheinlich erst Ende des Jahres abzeichnen, was geht oder was nicht geht. Vor dieser Umstellung, Herr Stadtrat Cramer, die wir richtig finden, auf das SGB, haben wir gleichzeitig großen Respekt, weil es gibt doch Teile der Gruppen, die dann in Sozialleistungen geraten, die wir als Stadt finanzieren müssen, und da hat der Bund versprochen, dass er 500 Millionen gibt, aber da ist noch nicht klar, ob das ausreicht. Nach unserer Einschätzung eher nicht. Ich hatte neulich ein Gespräch mit der Landesjustizministerin, die genau diesen Punkt sehr kritisch findet, wiewohl sie die Systemumstellung grundsätzlich richtig findet, aber auch da haben wir noch keine Zahlen und nichts. Also, ich sage Ihnen einfach mal zu und beantworte damit auch eine Frage der LINKEN. Wir werden Sie natürlich immer da entsprechend informie- ren und auch weiter berichten, aber wesentlich mehr als das, was wir im Moment in der Vorla- ge überblicken können, können wir Ihnen im Moment auch nicht liefern. Ich würde die LINKEN bitten, ihren Antrag nicht zur Abstimmung zu stellen, weil er auch sehr unterschiedlich interpretiert werden kann und ich sage Ihnen zu, es wird natürlich niemandem hier seine Hilfestellung verwehrt in der Stadt, bloß weil wir jetzt auch noch uns um geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer kümmern, sondern natürlich werden wir alle anderen Leistungen genauso aufrechterhalten. Man könnte Ihren Antrag aber auch so verstehen, dass wir über Bundes- und Landesmittel hinaus nur dann noch Weiteres machen dürfen, wenn wir es mit Ihnen noch mal abgestimmt haben. Genau das wollen Sie aber eigentlich nicht. Also, von daher glaube ich, kommen wir gut damit zurecht, dass ich einfach hier für das Protokoll feststelle, alle Befürchtungen, die ich aus Ihrem Antrag heraus interpretieren kann, kann ich Ihnen zusagen, dass die nicht berechtigt sind. Wir werden Sie immer aktuell informieren über das, was wir tun, und wir richten uns erst mal nach dem Bedarf und fragen erst anschließend, wer es bezahlt. Das ist logisch und da grätscht uns im Moment auch kein Regierungspräsidium dazwischen, weil die das ja genauso sehen, dass das einfach unsere Pflicht ist und nicht nur eine Pflicht, die uns ir- – 8 – gendwie ärgert, sondern eine Pflicht, die wir gerne tun, weil es hier um absolut hilfsbedürftige und auf der Flucht befindliche Menschen geht. Alle anderen Fragestellungen, die wir ja auch durchaus im Rahmen der Resolution diskutiert haben, was ist denn jetzt übertragbar von dem, wie wir mit den ukrainischen Geflüchteten umgehen, auf andere Gruppen, da möchte ich ein- fach noch mal feststellen, dass ich glaube, dass es hier von der Stadtseite her keine Unterschie- de gibt. Von der rechtlichen Seite gibt es erhebliche Unterschiede, und damit müssen wir uns noch mal politisch auseinandersetzen. Das sollte aber jetzt nicht hier diese Diskussion überla- gern, weil wir hier erst mal um diese akute Situation uns kümmern sollten. Dann gucke ich noch mal in die Runde, es gab noch eine Wortmeldung, Herr Stadtrat Cramer, bitte. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Ja, ich würde einfach gerne kurz was rüberbringen. Also, dieser Wohnungspool, der ja organisiert wird vom Ehrenamt, wir haben jetzt also ganz aktuell auch aus diesem Wohnungspool eine Familie aus Eritrea vermittelt, und wir haben letzte Wo- che eine Afghanin, die in Karlsruhe schon einige Zeit lebt, auch vermittelt. Also, wir jetzt vom Ehrenamt unterscheiden absolut nicht zwischen den Ukrainer*innen, die jetzt Kriegsflüchtlinge hier sind, und allen anderen Geflüchteten. Dass das natürlich in der Gesamtgesellschaft viel- leicht anders ist, aber das hat jetzt mit uns Aktiven überhaupt nichts zu tun und ich denke, da müssen wir einfach mal sehen, wie sich die Sache entwickelt. Also, ich glaube, die Sorgen oder die Bedenken, die vielleicht bei manchen da sind, dass die letztendlich sich nicht bewahrheiten werden. Stadträtin Binder (DIE LINKEN.): Ja, also, wir verzichten auf die Abstimmung unseres Antrags. Uns reicht die Aussage von Ihnen in der Form, danke schön. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Ich bin auch sehr dankbar, dass das Dezernat 3, was die priva- ten Wohnangebote betrifft, gleich über die Wohnraumakquise versucht, Einjahresverträge ab- zuschließen und uns den Zugriff bzw. den Zugang, Zugriff klingt so ordnungspolitisch, den Zu- gang zu diesen Wohnangeboten weiter zu öffnen und dann können wir vielleicht manches, Herr Stadtrat Cramer hat es angeführt, auch noch weitergehend damit schaffen, und das ist eigent- lich eine Riesenchance. Genauso wie ich es wirklich unglaublich berührend finde, dass wir Jahr- zehnte lang über Angst vor Fremden diskutieren, die in der Gesellschaft überall ja auch durch- aus zu spüren ist und jetzt in einer solchen Situation plötzlich eine so große Zahl von Menschen bereit sind, privat in ihre Wohnräume Menschen hineinzunehmen, die sie weder von der Spra- che kennen, noch von der Kultur noch irgendwie sonst einen Bezug haben. Das ist schon enorm und da sollten wir auch noch mal versuchen, wie man das vielleicht noch mal in eine Reflektion bringt, die sich dann auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu einer selbstverständli- chen Grundhaltung ausbreitet und nicht nur in dieser Situation aus der emotionalen Betroffen- heit heraus geschuldet ist, und wir kriegen da ja auch ganz viel positive Rückmeldung, dass das gut funktioniert. Also, ich glaube, wir könnten in der Gesellschaft an der Stelle wirklich so was wie eine tiefsitzende Grundangst vor dem Fremden ein Stück weit relativieren durch die Erfah- rungen, die jetzt überall gemacht werden und das ist auch eine Riesenchance, die wir aus dieser ganzen Thematik längerfristig ziehen können. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Vorlage, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist einstimmig, vielen Dank. Ich möchte auch noch mal das unterstreichen, was Herr Cramer eben angesprochen hat. Das war mir noch mal wichtig. Die Privatwohnraumakquise ist überwiegend ein privat initiiertes und – 9 – ehrenamtlich organisiertes Phänomen in der Anfangsphase. Das knüpft ja natürlich an unsere Systeme an, aber es ist nicht so, dass es der Stadt gelingen würde, jetzt sehr viel privaten Wohnraum zu akquirieren, sondern das kommt von den Menschen selber, die sich melden und vieles der sehr individuellen Vermittlungen wird eben über die Flüchtlingshilfe abgebildet, und nur so ist es ja möglich, dass wir auch in Rathaus West bisher nur 32 Personen untergebracht haben, dass man das Markgräfliche Palais noch gar nicht aktivieren musste, aber wir haben es in der Hinterhand, und das gibt uns ein gutes Gefühl. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Mai 2022