Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten

Vorlage: 2022/0380
Art: Anfrage
Datum: 31.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 31.05.2022

    TOP: 23

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 30.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0380 Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 23 x 1. Inwiefern kann die Stadt Karlsruhe auf das aktuelle zinsverbilligte Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten zurückgreifen? 2. Inwiefern wurde vonseiten der Stadtverwaltung bereits auf dieses Kreditprogramm zurückgegriffen? Sachverhalt/Begründung Seit dem 22. März 2022 hat die KfW ihr zinsverbilligtes Kreditprogramm zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten auf insgesamt 500 Mio. Euro aufgestockt. Der verbilligte Zinssatz liegt aktuell bei minus 0,50 Prozent: Siehe hierzu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche- Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-Kommunen-(208)/?redirect=58050 Von der Kreditsumme sollen alle Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag je Antrag beträgt bis zu 10 Millionen Euro. In diesem Zusammenhang möchten wir als CDU-Fraktion gerne in Erfahrung bringen, inwiefern sich die Stadtverwaltung um einen derartigen KfW-Kredit bemüht, um die laufende Umgestaltung der Unterbringungsmöglichkeiten von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu finanzieren. Schließlich möchten wir die vor dem Krieg geflohenen Menschen bestmöglich unterbringen und sehen – auch angesichts der Haushaltslage – in einem solchen KfW-Kredit ein probates Mittel zu Realisierung der Umbaumaßnahmen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Thorsten Ehlgötz Stadtrat Tilman Pfannkuch

  • StN CDU KfW-Kredit Unterbringung Geflüchtete
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0380 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 23 x 1. Inwiefern kann die Stadt Karlsruhe auf das aktuelle zinsverbilligte Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten zurückgreifen? Das Sonderprogramm (Kreditprogramm) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Flüchtlingseinrichtungen" unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung von Investitionen zur Unterbringung von Geflüchteten. Gefördert werden hierbei folgende Investitionen: • Neubau von Flüchtlingseinrichtungen • Umbau von Flüchtlingseinrichtungen • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden zur Flüchtlingsunterbringung • Modernisierung von (bestehenden) Flüchtlingseinrichtungen • Ausstattung von (bestehenden) Flüchtlingseinrichtungen Eine stadtinterne Abfrage hat ergeben, dass bisher keine Investitionen in diesen Bereichen erfolgt sind. Dies hat folgenden Hintergrund: Die Stadt Karlsruhe nutzt derzeit bevorzugt leerstehende städtische Gebäude (z.B. Rathaus West) oder mietet von Dritten entsprechende Gebäude an. Die entsprechenden Mietaufwendungen erfüllen jedoch leider nicht die Kriterien des oben genannten KfW-Programms (keine „Investitionen“), so dass hierfür keine Inanspruchnahme des KfW-Kreditprogramms möglich ist. Unabhängig von diesem KfW-Förderprogramm werden die fluchtbedingten Kosten im Bereich der Unterbringung größtenteils vom Land erstattet. 2. Inwiefern wurde vonseiten der Stadtverwaltung bereits auf dieses Kreditprogramm zurückgegriffen? Aufgrund der unter 1. aufgeführten Gründe wurde bisher noch nicht auf das Kreditprogramm zurückgegriffen. Sofern zukünftig entsprechende Investitionen anfallen, wird die Verwaltung selbstverständlich einen entsprechenden Kreditantrag bei der KfW einreichen, sofern dieser hinsichtlich der Darlehenskonditionen sich als günstigste Alternative erweist.

  • Protokoll GR 31.05.2022 TOP 23
    Extrahierter Text

    Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 23 der Tagesordnung: Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten Anfrage: CDU Vorlage: 2022/0380 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 15. Juni 2022