Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch Insolvenzen privater Energiediscounter
| Vorlage: | 2022/0378 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 30.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtwerke |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 29.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0378 Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch Insolvenzen privater Energiediscounter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 35 x Wir bitten die Stadtverwaltung um Auskunft über Kenntnisse und Informationen zu den Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch insolvent gegangene Billigenergieanbieter. Welche Auswirkungen hat dies auf private Haushalte in Karlsruhe, die ehemals als Kunden dieser anderen privaten Energiediscounter mit Strom und Gas beliefert wurden/werden? Insbesondere bitten wir deshalb um Auskünfte zu folgenden Fragen: I. 1. Wie viele Haushalte (privat und gewerblich) in Karlsruhe werden derzeit über andere Energieversorger als die Stadtwerke beliefert und über welche? 2. Wie viele Haushalte haben bei diesen privaten Energieversorgern aufgelaufene Schulden, und in welcher Höhe (insgesamt und im Durchschnitt)? 3. Wie viele Haushalte wurden durch andere Energieversorger wegen unbezahlter Rechnungen mit Strom- oder Gassperren belegt? 4. Gibt es bei den privaten Energieversorgern Einrichtungen oder Informationsstellen für Kund*innen mit Zahlungsschwierigkeiten? a) zum Thema Energiesparen b) Zur Schuldnerberatung II. 5. Wie viele Kund*innen / Haushalte mussten in den vergangenen 12 Monaten von den Stadtwerken übernommen werden, da ihre bisherigen Energieversorger in Insolvenz gegangen sind oder das Unternehmen geschlossen haben? Wie viele sind dies im Verhältnis zur bestehenden Kundschaft (Anzahl / in Prozent)? 6. Entstand bzw. entsteht für die Stadtwerke ein (personeller / finanzieller) Mehraufwand durch die Übernahme von ehemaligen Kund*innen dieser aufgegebenen Energiediscounter? Falls ja, wie konnte/kann dieser kompensiert und bewältigt werden? 7. Und wie gestaltet sich die Übernahme der Kund*innen in Hinblick auf gestiegene Kosten? a) Für die Stadtwerke b) Für Bestandskund*innen c) Für die jeweiligen Neukund*innen 8. Welchen Einfluss hat die Übernahme dieser Neukund*innen auf die geplanten Abnahmemengen an Energie und damit auf die Preisgestaltung im Einkauf und im Verkauf? – 2 – 9. Besteht bei den Stadtwerken eine Reserve / eine Vorratshaltung an Energiemengen? a) Falls ja, wie groß sind die Mengen der Bevorratung und für welchen Zeitraum reichen diese? Wie viele Neukund*innen können damit übernommen werden, ohne damit das Preisgefüge zu beeinträchtigen. b) Falls nein, wird künftig eine solche Energiereserve eingeplant? Welche Möglichkeiten bestehen, um die Preise für alle Kund*innen - auch die Neukund*innen - stabil zu halten? Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die Stadtwerke ist dies verbunden? 10. Gibt es Möglichkeiten bei den „abgebenden“ Energiediscountern Entschädigungen einzufordern für die nun mehr teurere Belieferung der nicht mehr versorgten Energiekund*innen? Begründung: Das zugrundeliegende Geschäftsmodell von Energiediscountern, Strom- und Gasmengen kurzfristig zu günstigen Preisen einzukaufen, und den Kund*innen dadurch sehr günstige Preise anzubieten, geht seit den Preisexplosionen am Energiemarkt nicht mehr auf. Viele Energiediscounter können ihre Kund*innen nicht mehr mit Strom und Gas versorgen oder sind insolvent gegangen. Dies führt dazu, dass Energiegrundversorger, wie die Stadtwerke, ehemalige Kund*innen der Energiediscounter aufnehmen müssen. Es ist davon auszugehen, dass dies einen erhöhten Mehraufwand für die Stadtwerke bedeutet, da zusätzliche, nicht geplante Energiemengen beschafft werden müssen. Welche Auswirkungen dies für die Stadtwerke Karlsruhe, sowie für die Neukund*innen, aber auch Bestandskund*innen hat, möchte unsere Fraktion im Rahmen dieser Anfrage erfahren. unterzeichnet von: Karin Binder Mathilde Göttel Lukas Bimmerle
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0378 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: SWK Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch Insolvenzen privater Energiediscounter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 35 x 1. Wie viele Haushalte (privat und gewerblich) in Karlsruhe werden derzeit über andere Energieversorger als die Stadtwerke beliefert und über welche? Sparte Gas Anzahl Haushalte (privat + Gewerbe), Stand 04/2022 fremdversorgt: 15.129 (verteilt auf 198 fremde Lieferanten) SWK-versorgt : 51.191 Sparte Strom Haushalte (privat + Gewerbe), Stand 04/2022 fremdversorgt: 42.827 (verteilt auf 265 fremde Lieferanten) SWK-versorgt : 133.151 2. Wie viele Haushalte haben bei diesen privaten Energieversorgern aufgelaufene Schulden, und in welcher Höhe (insgesamt und im Durchschnitt)? Hierüber liegen den Stadtwerken Karlsruhe keine Informationen vor. 3. Wie viele Haushalte wurden durch andere Energieversorger wegen unbezahlter Rechnungen mit Strom- oder Gassperren belegt? Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Sperrung von 14 fremdversorgten Stromkunden sowie von 2 fremdversorgten Gaskunden. 4. Gibt es bei den privaten Energieversorgern Einrichtungen oder Informationsstellen für Kund*innen mit Zahlungsschwierigkeiten? a) zum Thema Energiesparen b) Zur Schuldnerberatung Inwieweit andere Energieversorger Einrichtungen oder Informationsstellen für Kund*innen mit Zahlungsschwierigkeiten zur Verfügung stellen, ist den Stadtwerken nicht bekannt. 5. Wie viele Kund*innen / Haushalte mussten in den vergangenen 12 Monaten von den Stadtwerken übernommen werden, da ihre bisherigen Energieversorger in Insolvenz gegangen sind oder das Unternehmen geschlossen haben? Wie viele sind dies im Verhältnis zur bestehenden Kundschaft (Anzahl / in Prozent)? – 2 – Über 4.000 Kund*innen mussten in den letzten 12 Monaten von den Stadtwerken übernommen werden, wovon Stand 27.03.2022 über 3.000 in der Belieferung sind. Das entspricht einem Kundenanteil von ca. 1,6 %. 6. Entstand bzw. entsteht für die Stadtwerke ein (personeller / finanzieller) Mehraufwand durch die Übernahme von ehemaligen Kund*innen dieser aufgegebenen Energiediscounter? Falls ja, wie konnte/kann dieser kompensiert und bewältigt werden? Es entstanden sowohl ein personeller Mehraufwand, u.a. durch den großen Beratungsbedarf der Betroffenen, wie auch ein finanzieller Mehraufwand durch die hohen Beschaffungskosten der fehlenden Energiemengen. Eine Kompensation war nicht möglich. 7. Und wie gestaltet sich die Übernahme der Kund*innen in Hinblick auf gestiegene Kosten? a) Für die Stadtwerke Karlsruhe Kund*innen der Billigenergieanbieter, die durch die Stadtwerke Karlsruhe in der Ersatzversorgung durch Energie versorgt worden sind, verursachen ein Kostendefizit, da die fehlende Energiemengen kurzfristig zu sehr hohen Marktpreisen beschafft werden mussten. b) Für Bestandskund*innen Durch die Einführung von Neukundenpreisen (Preisspaltung) in der Grund- und Ersatzversorgung zum 01.03.2022 können Mehrkosten für Bestandskund*innen der Stadtwerke Karlsruhe vermieden werden. c) Für die jeweiligen Neukund*innen Für Neukund*innen der Stadtwerke Karlsruhe werden seit dem 01.03.2022 ausschließlich Tarife der Grund- und Ersatzversorgung angeboten. 8. Welchen Einfluss hat die Übernahme dieser Neukund*innen auf die geplanten Abnahmemengen an Energie und damit auf die Preisgestaltung im Einkauf und im Verkauf? Die benötigte Energiemenge für diese Kund*innen war nicht vorhanden und musste kurzfristig teuer beschafft werden. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage, dass der Preis für die Ersatzversorgung für Haushaltskund*inne höchstens gleich dem Preis für die Grundversorgung für Haushaltskund*innen sein darf (§ 38 EnWG), mussten die Kund*innen zunächst im Rahmen der Ersatzversorgung zu für die Stadtwerke Karlsruhe nicht wirtschaftlichen Konditionen versorgt werden, da die bestehende Grundversorgung hier den Preisdeckel nach oben dargestellt hat. 9. Besteht bei den Stadtwerken eine Reserve / eine Vorratshaltung an Energiemengen? a) Falls ja, wie groß sind die Mengen der Bevorratung und für welchen Zeitraum reichen diese? Wie viele Neukund*innen können damit übernommen werden, ohne damit das Preisgefüge zu beeinträchtigen. b) Falls nein, wird künftig eine solche Energiereserve eingeplant? Welche Möglichkeiten bestehen, um die Preise für alle Kund*innen - auch die Neukund*innen - stabil zu halten? Mit welchem finanziellen Mehraufwand für die Stadtwerke ist dies verbunden? Es besteht keine Reserve/ Vorratshaltung an Energiemengen. – 3 – Über Optionen könnten Preise gedeckelt werden, allerdings nur sehr begrenzt und mit deutlichen Zusatzkosten. Bei einer Marktberuhigung oder wieder sinkenden Preisen müssten diese Zusatzkosten an die Kund*innen dennoch weitergegeben werden. Eine Reserve würde damit ein finanzielles Risiko bedeuten. 10. Gibt es Möglichkeiten bei den „abgebenden“ Energiediscountern Entschädigungen einzufordern für die nun mehr teurere Belieferung der nicht mehr versorgten Energiekund*innen? Der Rechtsweg steht den Energieversorgern offen.
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Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 35 der Tagesordnung: Auswirkungen auf die Stadtwerke und ihre Kund*innen durch Insolvenzen privater Energiediscounter Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0378 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen: Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Vielen Dank auch für diese Stellungnahme. Wir haben diverse Fragen dazu. Ich würde vorschlagen, dass wir die schriftlich einreichen, (Der Vorsitzende: Das wäre gut!) und dann noch einmal eine Bearbeitung bekommen. Der Vorsitzende: Das machen wir. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. April 2022 – 2 –
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