Weiterbetrieb von Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks
| Vorlage: | 2022/0374 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 29.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtwerke |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 29.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0374 Weiterbetrieb von Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 23 X Gemeinderat 31.05.2022 17 x Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung, sich bei EnBW, dem Betreiber des Rheinhafendampfkraftwerks (RDK), dafür einzusetzen, dass EnBW... 1.) RDK 7 nicht – wie angekündigt – Mitte 2022 zur Stilllegung anmeldet, sondern mindestens noch für zunächst zwei Jahre weiter betreibt. 2.) RDK 7 im üblichen Rahmen der letzten 10 Jahre für die Erzeugung von Fernwärme zur Verfügung stellt, um den Stadtwerken Karlsruhe – und damit auch deren Kunden – hohe Kosten für den sonst nötigen umfangreichen Einsatz von Erdgas zur Erzeugung der Fernwärme zu ersparen. Sachverhalt/Begründung Durch die Einführung der CO2-Bepreisung, durch die endgültige Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke bis Ende des Jahres und durch die aufgrund des Krieges in der Ukraine geänderte Firmenpolitik von Gazprom ist der Erdgaspreis sehr stark gestiegen. Die in den letzten Jahren verlässliche Versorgung Deutschlands mit russischem Erdgas (zu ca. 60 %) ist nun als unsicher zu bewerten. Die aktuelle Forderung Putins, russisches Gas solle vom Westen in Rubel bezahlt werden, stellt einen einseitigen Bruch der gültigen Lieferverträge dar. Der nächste Bruch könnte die vollständige Einstellung der Lieferungen bedeuten. Die in den letzten Jahren üblichen, über die vertraglich vereinbarten Mengen hinausgehenden zusätzlichen Gaslieferungen aus Russland wird es absehbar jedenfalls nicht mehr geben. Die Bundesregierung versucht nun seit drei Wochen, von der Abhängigkeit von russischem Gas weg zu kommen. Das bisherige Konzept der Bundesregierung, mit Erdgas-befeuerten Kraftwerken die Strom- Versorgungssicherheit in Deutschland auch nach dem Ausstieg aus Kernkraft und Kohlestrom zu gewährleisten, ist damit gescheitert. In dieser Situation ist ein Erdgas-Versorgungsengpass wahrscheinlich; der Gaspreis ist sehr hoch und wird vermutlich für längere Zeit hoch bleiben. Erdgas muss so weit es geht eingespart werden, damit es für die Betriebe und Bürger unserer Stadt und unserer Region, die darauf angewiesen sind, auch künftig zur Verfügung steht. Die Stadtverwaltung muss daher aktiv werden und alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Sicherheit der Versorgung der Stadt und des Umlandes mit bezahlbarem Erdgas, mit bezahlbarer Fernwärme und mit bezahlbarem Strom sicher zu stellen. Gelingt dies nicht, werden auf die Stadt und ihre Bürger hohe zusätzliche Kosten und Versorgungsengpässe zu kommen. Unter anderem könnten auch Betriebsschließungen und – damit einhergehend – der Verlust von Arbeitsplätzen und städtischen – 2 – Steuereinnahmen die Folge davon sein – ganz abgesehen von sozialen Härten unter den Bürgern, die kein Geld für stark steigende Kosten für Strom und Heizung übrig haben. Da EnBW auf die baden-württembergischen Kommunen hin ausgerichtet ist, ca. 20 % der Stadtwerke Karlsruhe besitzt und die Stadt Karlsruhe ihrerseits einen Teil der EnBW-Aktien hält, dürften die in diesem Antrag vorgeschlagenen Bemühungen des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AFD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0374 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: SWK Weiterbetrieb von Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks (RDK) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 31.05.2022 17 x Kurzfassung Der Block 7 im Rheinhafendampfkraftwerk (RDK) hat als wesentliche Aufgabe, Strom zu erzeugen. Dieser Aufgabe ist er über 40 Jahre bis heute nachgekommen. Für den Betrieb des RDK7 ist ausschließlich der Strommarkt oder ein Einsatz aus Netzstabilitätsgründen maßgeblich. Es ist die alleinige Entscheidung der EnBW, als Eigentümerin des RDK, den Block 7 zur Stilllegung anzumelden. Der RDK7 ist für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung der SWK nicht notwendig, da SWK auch ohne den RDK7 die Fernwärmeversorgung gewährleisten kann. Zudem kann SWK die Wärme zu ökologisch und ökonomisch günstigeren Konditionen aus dem technisch moderneren RDK 8 beziehen. Die SWK hat daher den Fernwärmeliefervertrag aus dem RDK7 im Jahr 2020 gekündigt. Der RDK7 und der RDK8 sind über eine gemeinsame Leitung an die Fernwärmeleitung der SWK angeschlossen. Die bei der Stromproduktion der RDK7 anfallende Abwärme kann weiterhin zur Einspeisung in das Fernwärmenetz der SWK ökologisch und ökonomisch sinnvoll genutzt werden oder aber ungenutzt und umweltbelastend in die Umgebung abgeführt werden. Eine Fernwärmeeinspeisung aus dem RDK7 kann daher technisch weiterhin erfolgen, wenn der RDK8 nicht liefert oder wenn es betrieblich erforderlich ist. In bestimmten Fällen kann damit ein Anfahren der Eigenerzeugung der SWK vermieden werden, wodurch Kosten und CO 2 -Emisssionen reduziert werden. Dieser Sachverhalt ist bei der EnBW bekannt; hatte aber keinen Einfluss auf deren Entscheidungsfindung zum Weiterbetrieb des RDK7. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit
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Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 23. Punkt 23 der Tagesordnung: Weiterbetrieb von Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks Antrag: AfD Vorlage: 2022/0374 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 auf und teilt mit, Herr Stadtrat Dr. Cremer habe sich für befangen erklärt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe es schon mehrfach gesagt, wir verlassen uns in unserem Abstimmungsverhalten auf die Richtigkeit der Verwaltungsvorlagen. In diesem Antrag geht es darum, dass wir möchten, dass sich die Stadt dafür einsetzt, dass RDK 7 weiterbetrieben wird, damit dort Fernwärme ausgekoppelt wird, weil ansonsten die Stadt- werke Gas verbrauchen müssten, um diese Fernwärme zur Verfügung zu stellen. Gas ist jetzt knapp. Wir brauchen es für die Kunden der Stadtwerke, die auf Gas angewiesen sind. Jetzt ist die Verwaltungsantwort sehr knapp, nur wenige Sätze. Da steht, eine Auskopplung er- folgt nur aus Block 7. Das heißt, hier steht drin: „... ist der Einsatz des Block 7 des RDK für die Fernwärmeerzeugung nicht zur rechtfertigen. Eine Auskopplung erfolgt nur aus Block 8.“ Also sinngemäß, es wird aus Block 7 keine Fernwärme ausgekoppelt. Das ist sachlich falsch. Wir ha- ben es mit einer falschen Verwaltungsantwort zu tun. Ich habe noch einmal nachgefragt bei den Leuten, die ich dort kenne im RDK 7. Ich lese die Antwort vor: „Es stimmt eindeutig nicht. RDK 7 hat derzeit fast genauso viele Stunden wie RDK 8. An kalten Wintertagen macht RDK 7 ebenfalls Fernwärme. Wir fahren seit Monaten alle drei Blöcke, inklusive Netzreserve RDK 4. Generell findet immer, wenn RDK 8 nicht läuft, aber dafür RDK 7, und die Stadtwerke Wärme – 2 – anfordern, eine Fernwärmeauskopplung aus RDK 7 statt, auch aktuell. Es fand über diesen Win- ter immer wieder aus RDK 7 statt. Da die Stadtwerke mit RDK 7 keinen Vertrag mehr haben, kostet diese Fernwärme vom RDK 7 dann entsprechend mehr.“ Das heißt, das was in der Verwaltungsantwort steht, ist definitiv sachlich falsch. Damit können wir den Tagesordnungspunkt heute nicht beraten. Ich bitte darum, dass sie überarbeitet wird. Der Vorsitzende: Alles klar, wir klären das. Dann rufen wir es noch einmal auf. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. Mai 2022
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Niederschrift 39. Plenarsitzung des Gemeinderates 31. Mai 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Weiterbetrieb von Block 7 des Rheinhafen-Dampfkraftwerks Antrag: AfD Vorlage: 2022/0374 Beschluss: Der Antrag wurde abgelehnt Abstimmungsergebnis: Bei 3 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Zum Tagesordnungspunkt 17 darf ich mitteilen, dass uns die EnBW, die von diesem Tagesord- nungspunkt erfahren hat, geschrieben hat, dass ursprünglich für Mitte 2022 die Anmeldung zur Stilllegung des RDK 7 angekündigt war, dass man im Moment aber aufgrund der aktuellen Lage beschlossen hat, diesen Antrag zunächst nicht zu stellen. Spätestens zum 27.05.2024 muss aber die Anmeldung erfolgen. Man kontrolliert jetzt im Grunde alle paar Monate, so wird es mir hier mitgeteilt, dass man sich erneut mit dieser Frage beschäftigt und dann eben noch einmal klärt, wann denn eine solche Anmeldung vorgenommen wird. Ich würde die EnBW bitten, im Sinne dessen, was wir auch schon mal ausgemacht haben - ich habe es heute erst gekriegt -, dass ich mich noch einmal melde und auch die bisherige Position der Stadt noch einmal unterstreiche und Sie einfach auf dem Laufenden halte, wenn sich ent- sprechende Dinge entwickeln sollten. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich habe es natürlich nicht gewusst, was Sie gerade gesagt haben. Ich reagiere auf diesen Zeitungsartikel heute in den BNN. Im Sommer 2019 hatten wir hier den Antrag eingebracht, die Stadtverwaltung soll sich für den Weiterbetrieb vom Kernkraftwerk Philippsburg 2 einsetzen. Sie alle hier haben dagegen gestimmt. Vor einem halben Jahr im Ok- tober haben wir dann, also wir nicht, aber Sie alle, dafür gestimmt, den Block 7, also das RDK 7, – 2 – Mitte nächsten Jahres durch Entzug der wasserrechtlichen Genehmigung stillzulegen. Das war hier der Beschluss im Oktober und das nur, weil der Betreiber, die EnBW, sich damals überlegt hatte, es zu diesem Zeitpunkt in die Netzreserve der Bundesnetzagentur zu überführen. Nun können wir von Glück sagen, dass RDK 7 noch am Netz ist. Denn, und so steht es heute in den BNN, die Frank Mastiaux, den CEO der EnBW, zitieren, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ab- schaltung von Neckarwestheim 2, dem letzten Atomkraftwerk Baden-Württembergs, sei unsere Region besonders vom Atomausstieg und dazu von den hohen Erdgaspreisen und dem drohen- den Ausfall der Erdgaslieferungen betroffen. Damit stehe auch die geplante Abmeldung vom RDK 7 auf der Kippe. Genau hier setzt unser Antrag an, den wir schon zur letzten Gemeinde- ratssitzung eingereicht, aber dann aufgrund der unzureichenden Verwaltungsantwort verscho- ben hatten. Wir beantragen, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, sich jetzt, da die Aufgabe des RDK 7 bei der EnBW neu bewertet wird, bei Frank Mastiaux von der EnBW für den Weiterbetrieb des RDK 7 einsetzen. Wir beantragen das, weil die Fernwärmeversorgung unserer Stadt insbesondere bei knappem Erdgas auf dem Betrieb des RDK 7 angewiesen ist. RDK 7 liefert genauso wie RDK 8 bis zu 220 Megawatt Fernwärme und ist auch in den letzten Monaten immer wieder zur Fernwär- meerzeugung eingesetzt worden. Zeitweise wurden sogar gleichzeitig aus RDK 7 und RDK 8 Fernwärme geliefert, einfach weil es nötig war. Wird nur wenig Strom gebraucht, so wird we- gen seines niedrigeren Mindestlastpunkts eher RDK 7 als RDK 8 eingesetzt und steht damit eher zur Verfügung. Der Anteil von RDK 7 an der Fernwärmeerzeugung ist also beträchtlich. Steht diese Fernwärme zukünftig nicht mehr zur Verfügung, so müssen unsere Stadtwerke viel häufi- ger ihre eigenen Erdgaskessel anfeuern und betreiben, um diese fehlende Fernwärme zu erzeu- gen. Das Erdgas dafür ist aber nicht nur sehr teuer, sondern fehlt auch, wenn im Herbst und im Winter die vielen Erdgaskunden sicher versorgt werden sollen. Anführungszeichen, wir sollten uns vorsorglich auf eine Gasmangellage einstellen, Anführungszeichen Ende, sagt EnBW-Chef Frank Mastiaux, und das gilt genauso für uns als Stadt Karlsruhe. Deshalb bitte ich Sie, liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen, um Ihre Stimme für diesen An- trag oder wollen Sie aus rein ideologischen Gründen riskieren, dass viele Karlsruher nächsten Winter frieren müssen? Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung über diesen Antrag, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich möchte noch für das Protokoll festhalten, dass Herr Stadtrat Dr. Cremer sich als befangen erklärt hat und während des letzten Tagesordnungspunktes nicht mit im Saal war. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Juni 2022
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