Weitere Maßnahmen für den Werderplatz

Vorlage: 2022/0373/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 12.05.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.05.2022

    TOP: 2.2

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 12.05.2022 Vorlage Nr.: 2022/0373/2 Weitere Maßnahmen für den Werderplatz Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 17.05.2022 2.2 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung verzichtet auf die in Ziffer 1 b) des ursprünglichen Antrags (Vorlage-Nr. 2022/0373) beabsichtigte Prüfung und erweitert den Geltungszeitraum des Alkoholkonsumverbots gemäß § 2 (2) der „Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe“. Das Alkoholkonsumverbot soll zukünftig montags bis samstags von 10 Uhr bis 20 Uhr gelten. 2. Die gleiche Polizeiverordnung wird in § 1 (1) dahingehend geändert, dass auch die öffentlichen Aufenthaltsbereiche folgender Straßenabschnitte in den Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots aufgenommen werden: a. Marienstraße zwischen Schützen- und Luisenstraße b. Werderstraße bis einschließlich Hausnummer 62. 3. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Erprobung eines innovativen Sicherheitskonzeptes in Form von anonymisierter Videotechnik (SAVAS D+) für den Werderplatz. Sachverhalt/Begründung Das Anliegen der antragstellenden Fraktion zielt in die richtige Stoßrichtung, geht unserer Ansicht nach jedoch nicht weit genug. Schließlich soll eine zeitliche Ausweitung des Alkoholkonsumverbots durch die noch zu konstituierende Arbeitsgruppe (AG Werderplatz) in einer ihrer zukünftigen Beratungen lediglich geprüft werden. Den Anwohnerinnen und Anwohnern des Werderplatzes ist durch eine bloße Prüfung nicht geholfen. Insofern beantragen wir die sofortige zeitliche Ausweitung des Alkoholkonsumverbots, montags bis samstags, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. Damit orientiert sich der Geltungszeitraum an den Öffnungszeiten des Alkohol-Akzeptierenden-Aufenthaltsraums (A³) und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten eine adäquate Anlaufstelle. Auch innerhalb des Geltungszeitraums des Alkoholkonsumverbots ist zu beobachten, wie die ansässige Klientel das geltende Konsumverbot aushebelt, indem die entsprechenden Personen auf angrenzende Straßen ausweichen. Dadurch wird den Sicherheits- und Ordnungskräften bislang jegliche ordnungsrechtliche Handhabe genommen. Daher beantragen wir, den Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots auch auf die öffentlichen Aufenthaltsbereiche der Marienstraße zwischen der Schützen- und Luisenstraße sowie auf die Werderstraße bis Hausnummer 62 auszuweiten. – 2 – Nicht zuletzt trägt das subjektive Sicherheitsempfinden zur Aufenthaltsqualität auf dem Werderplatz bei. In diesem Zusammenhang wollen wir Möglichkeiten prüfen lassen, um hier ein innovatives Sicherheitskonzept in Form von anonymisierter Videotechnik (SAVAS D+) zu erproben. Mit Hilfe der darin verarbeiteten KI- Sensortechnik können auffällige Situationen, z. B. Gefahren oder gesundheitliche Notfälle, mit Hilfe der schemenhaften Aufnahmen in dem Moment erkannt werden, wenn sie sich ereignen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dirk Müller Stadträtin Bettina Meier-Augenstein Stadtrat Sven Maier

  • Stellungnahme_Antrag Werderplatz CDU
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0373/2 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Weitere Maßnahmen für den Werderplatz Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 17.05.2022 2.2 x Kurzfassung Die AG Werderplatz wird unter Leitung des Amtes für Stadtentwicklung reaktiviert. Dort sollen entsprechende Verbesserungsvorschläge und Weiterentwicklungsmaßnahmen zur Situation am Werderplatz geprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt oder realisiert werden. Die im Änderungsantrag formulierten Vorschläge können nur bei Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen, die in § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) definiert sind, realisiert werden. Die Evaluation des aktuell geltenden Alkoholkonsumverbots am Werderplatz, die anlässlich der Hauptausschusssitzung am 12. Oktober 2021 in einem Sachstandsbericht vorgestellt wurde, zeigte im Ergebnis, dass die hohen rechtlichen Hürden des Polizeigesetzes eine zeitliche und räumliche Ausweitung nach den bis dahin vorliegenden Daten nicht begründbar machen. Anlässlich der Hauptausschusssitzung vom 12. Oktober 2021 schlug die Verwaltung vor, Erfahrungswerte aus 2022 und 2023 abzuwarten und nach deren Auswertung im Herbst 2023 die Entscheidung über eine zeitliche und/oder räumliche Änderung des Alkoholkonsumverbotes zu treffen. Diesem Vorschlag wurde vom Gremium gefolgt. Es liegen der Verwaltung aktuell keine belastbaren Daten vor, die eine andere Vorgehensweise rechtlich ermöglichen würden. Eine kontinuierliche Betrachtung und Bewertung der Situation im Rahmen der AG Werderplatz nach deren Reaktivierung wird selbstverständlich erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung verzichtet auf die in Ziffer 1b) des ursprünglichen Antrags (Vorlage-Nr. 2022/0373) beabsichtigte Prüfung und erweitert den Geltungszeitraum des Alkoholkonsumverbots gemäß § 2 (2) der „Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe“. Das Alkoholkonsumverbot soll zukünftig montags bis samstags von 10 Uhr bis 20 Uhr gelten. 2. Die gleiche Polizeiverordnung wird in § 1 (1) dahingehend geändert, dass auch die öffentlichen Aufenthaltsbereiche folgender Straßenabschnitte in den Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots aufgenommen werden: a. Marienstraße zwischen Schützen- und Luisenstraße b. Werderstraße bis einschließlich Hausnummer 62 3. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Erprobung eines innovativen Sicherheitskonzeptes in Form von anonymisierter Videotechnik (SAVAS D+) für den Werderplatz. Wie bereits in dem schon erwähnten Sachstandsbericht, der in der Hauptausschusssitzung am 12. Oktober 2021 vorgelegt wurde, ausgeführt ist, findet sich die rechtliche Grundlage für den Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote in § 18 PolG. Die rechtlichen Vorgaben, die dafür erfüllt sein müssen, sind sehr eng gefasst. So wird unter anderem nach wie vor eine regelmäßig anzutreffende Menschenmenge gefordert, die nach der rechtlichen Begründung in einer Stadt von der Größe Karlsruhes eine Personenanzahl mindestens im hohen zweistelligen Bereich umfassen muss. Gleichzeitig wird eine entsprechende Häufigkeit und hohe Zahl an typischerweise alkoholbedingten Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten gefordert und es muss belegt sein, dass andere polizeiliche Maßnahmen keine nachhaltige Entlastung erreichen. Nach den bislang erhobenen Zahlen sind diese Vorgaben hinsichtlich einer Ausweitung des Alkoholkonsumverbots auf dem Werderplatz nicht erfüllt. Sowohl zur Deeskalation als auch zur Vorbereitung der Entscheidung über ein zukünftiges Alkoholkonsumverbot am Werderplatz arbeitet die Verwaltung, insbesondere auch das Ordnungs- und Bürgeramt mit den Kräften des Kommunalen Ordnungsdienstes, eng mit dem Polizeivollzugsdienst zusammen. Der Kontrolldruck wurde mit Beginn des Geltungszeitraums des Alkoholkonsumverbots nochmals erhöht. Die Entwicklung der Situation wird über die kommenden Monate hinweg regelmäßig evaluiert werden und in eine Entscheidung über die weitere Ausgestaltung des Alkoholkonsumverbots am Werderplatz einfließen. Die entsprechenden Erkenntnisse werden – bei Reaktivierung der AG Werderplatz – auch dort besprochen und weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Ob die Möglichkeit zur Erprobung eines innovativen Sicherheitskonzeptes in Form von anonymisierter Videotechnik (SAVAS D+) für den Werderplatz besteht und wenn ja, welche Kosten damit verbunden wären, könnte im Rahmen der AG Werderplatz geprüft werden.