Fahrradstraßen 2.0 nach Musterlösungen RadNETZ BW
| Vorlage: | 2022/0371 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 29.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.06.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0371 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA, Bereich V Fahrradstraßen 2.0 nach Musterlösungen RadNETZ BW Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 02.06.2022 1 X Information (Kurzfassung) Dem Planungsausschuss wurde zuletzt am 8. Juni 2021 berichtet, dass die bestehenden und die geplanten Fahrradstraßen entsprechend der Musterlösung des Landes Baden-Württemberg ausgestaltet werden. Im Zuge der Planungen wurden rechtliche Unstimmigkeiten zwischen den Musterlösungen und der StVO festgestellt. Aktuell liegt die Prüfung des Problems beim Verkehrsministerium des Landes BW. Aufgrund der unklaren Situation wird die Umsetzung der Gestaltung von Fahrradstraßen teilweise zurückgestellt, bis eine klare Rechtslage besteht. Der Planungsausschuss nimmt den Sachstand zu Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Dem Planungsausschuss wurde zuletzt am 8. Juni 2021 berichtet, dass die bestehenden und die geplanten Fahrradstraßen – sofern es der Zustand der Fahrbahndecke zulässt – entsprechend der Musterlösung des Landes Baden-Württemberg ausgestaltet werden. Die Fahrradstraßen sollen in den Kreuzungsbereichen vorfahrtsberechtigt werden. Um diese Vorfahrtssituation zu verdeutlichen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollen die Fahrradstraßen in der Kreuzung mit einer rot eingelegten Furt durchmarkiert werden. Diese Maßnahme wurde in der Sophienstraße an den beiden Einmündungen Leopold- und Hirschstraße im letzten Jahr umgesetzt. Die Markierung im weiteren Streckenverlauf wurde ausgespart, da noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Straßenverkehrsordnung-Konformität der Musterlösungen des Landes Baden-Württemberg besteht. Fahrradstraßen sollten demnach eine durchgehende Furtmarkierung mit einem Abstand zur Parkierung erhalten. Hinsichtlich dieser Markierung steht die Verwaltung im Austausch mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als obersten Straßenverkehrsbehörde. Nach mehreren Nachfragen hat sich das Ministerium nun geäußert. Es wurde eingeräumt, dass die Markierungslinie im Streckenverlauf als sogenannter Sicherheitstrenn- streifen nicht in der Straßenverkehrsordnung verankert ist und somit von der Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden kann. Zudem wird die Verwechslungsgefahr mit einem Schutzstreifen gesehen, die es zu vermeiden gilt. Derzeit wird keine auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehende Markierung gesehen, um den gewünschten Schutzraum zu verdeutlichen. Ein Lösungsansatz wird in der Fortschreibung der Musterlösungen für Radschnellverbindungen, die sich gerade im Abstimmungsprozess beim Ministerium befinden, gesehen. Über das Regelwerk wird auch die Möglichkeit für eine neue, rechtlich tragbare, Markierungsempfehlung gesehen. Mit einer Einführung sei im Frühjahr 2022 zu rechnen. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung und die rechtssicheren Möglichkeiten zur erweiterten Gestaltung von Fahrradstraßen im Auge behalten. Bis zur endgültigen Klärung werden Markierungsmaßnahmen im Streckenverlauf zurückgestellt. Beschilderungen und Markierungen in den Kreuzungsbereichen sind davon nicht betroffen. Für die Fahrradstraßen Sophienstraße, Links der Alb und Knielinger Allee wurde ein Förderantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Mit der Realisierung der Fahrradstraßen entsprechend den Musterlösungen in den Kreuzungsbereichen, kann erst nach positiv genehmigten Förderantrag (frühestens für Sommer 2022 erwartet) und daran anschließender Ausschreibung begonnen werden. Des Weiteren müssen teilweise die Kreuzungsbereiche für eine dauerhafte Markierung erneuert werden." Beschluss: I. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss nimmt die Information zu Kenntnis