Einrichten einer DC – Schnellladestation in Palmbach oder Grünwettersbach

Vorlage: 2022/0365
Art: Antrag
Datum: 04.04.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.04.2022

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

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    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 167 Verantwortlich: Dienststelle: Einrichten einer DC – Schnellladestation in Palmbach oder Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrast Wettersbach 05.04.2022 4 X Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt mögliche Standorte für die Einrichtung einer Schnelllade- Stromtankstelle im Bereich Grünwettersbach und Palmbach kurzfristig zu untersuchen und hiervon einen Standort zu verwirklichen. Begründung: In der Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 11. Januar 2022 (TOP 5, Antrag der SPD-Fraktion) wurde mitgeteilt, dass der Karlsruher Gemeinderat am 28.09.2021 ein „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ beschlossen hat. In dem Konzept ist festgelegt, dass in Karlsruhe im öffentlichen Raum keine normalen Ladestationen (AC– Wechselstrom) mehr eingerichtet werden sollen. Zukünftig sollen nur noch Schnellladestationen (DC– Gleichstrom) installiert werden. An diesen Schnelladestationen können Fahrzeuge in relativ kurzer Zeit aufgeladen werden. Diese Ladestationen haben wegen des benötigten Trafos einen gewissen Lärmpegel und können deshalb nur außerhalb von Wohngebieten eingerichtet werden. Im Ladeinfrastrukturkonzept ist in Punkt 4.1.2 auch ein Suchraum für einen potenziellen Schnell-ladehub im Bereich unserer Bergdörfer definiert. Wir schlagen folgende Bereiche zur kurzfristigen Prüfung vor: - Das gesamte Gewerbegebiet Winterrot in der Rudolf-Link-Straße. Hier sollte besonders ein Augenmerk auf den Bereich der geplanten Wertstoffstation und den geplanten Bauhof gelegt werden. - Der Bereich in und um das neue Nahversorgungszentrum (Edeka-Markt) neben dem Feuerwehrhaus in Grünwettersbach. Der zukünftige Betreiber des neuen Edeka-Marktes ist hier für weitere Gespräche offen. Eine kurzfristige Prüfung und Umsetzung sind wichtig, da sich an beiden vorgeschlagenen Standorten Bauplanungen und bauliche Weiterentwicklungen in der Endphase befinden. Die Einrichtung einer Schnellladestation kann heute noch in die Planungen einfließen und kurzfristig umgesetzt werden. Nach unserer Prüfung entsprechen beide Standorten den Vorgaben des neuen Ladeinfrastruktur-konzeptes. Außerdem bitten wir um Mitteilung, ob auch private Schnelladestationen in unseren Stadtteilen genehmigt werden können und wie viele für unser Stromnetz verträglich sind. Hier halten wir eine Machbarkeitsstudie im zukünftigen Neubaugebiet in Grünwettersbach, in Verbindung mit dem geplanten Solarpark für überlegenswert. Wir möchten hiermit auch einen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität leisten und auf diese Weise in Grünwettersbach und Palmbach die Weichen für eine Mobilität von morgen stellen. In Verbindung mit der – 2 – Verwirklichung des „Solarpark Wettersbach“ könnten wir pilothaft zum ersten klimaneutralen Stadtteil in Karlsruhe werden. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Paul Wirtz

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    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 167 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Einrichten einer DC-Schnellladestation in Palmbach oder Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 05.04.2022 4 X Kurzfassung Der vorgeschlagene Standort im Gewerbegebiet Winterrot in der Rudolf-Link-Straße nahe der geplanten Wertstoffstation und des geplanten Bauhofs wurde geprüft, ist jedoch wegen Errichtung einer Bushaltestelle als DC-Ladestandort nicht realisierbar. Die Realisierung an anderer Stelle im Gewerbegebiet wird noch geprüft. Der Bereich rund um das neue Nahversorgungszentrum wird auf einen geeigneten Standort für die Errichtung einer DC-Ladestation auf öffentlicher Fläche geprüft. Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Parkflächen, wie die Kundenparkplätze des Edeka-Marktes, kann die Stadtverwaltung nur beratend tätig werden. Die Verwaltung wird mit dem Marktbetreiber Kontakt aufnehmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KEK, SWK-Netze – 2 – Ergänzende Erläuterungen Vorab soll der Unterschied zwischen „öffentlicher“ und „öffentlich zugänglicher“ und privater Ladeinfrastruktur im Sinne des Rahmenkonzepts geklärt werden. ▪ Öffentliche Ladeinfrastruktur wird auf öffentlichen Flächen errichtet, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Hier kann die Stadt entscheiden, ob und welche Ladeinfrastruktur errichtet wird. ▪ Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist solche, die auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Flächen errichtet wird. Hierzu gehören z. B. Kundenparkplätze von Supermärkten, Parkhäuser oder Tankstellen. Auf diese Ladeinfrastrukturen hat die Stadt keinen direkten Einfluss. Sie kann hier lediglich durch Beratung tätig werden. ▪ Private Ladeinfrastruktur befindet sich auf den privaten Flächen der Bürgerinnen und Bürger, die nicht öffentlich zugänglich sind. Hier sind Wallboxen und Anschlüsse in privaten (Tief-)Garagen und auf Stellplätzen, die zum Haus gehören, gemeint. Zur Umsetzung des Rahmenkonzepts und Errichtung von DC-Ladestationen prüft die Stadtverwaltung aktuell öffentliche Flächen. Hierbei werden auch die Höhenstadtteile einbezogen. Öffentliche DC-Ladestationen beabsichtigt die Stadt nicht selbst zu betreiben. Für jeden geeigneten Standort muss im Rahmen einer Ausschreibung ein Betreiber gefunden werden. Private Betreiber kalkulieren den (hohen) Aufwand zur Errichtung von DC-Ladestationen auch hinsichtlich der erwartbaren Nutzungsintensität. Zu den von der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vorgeschlagenen Standorte kann die Stadtverwaltung kurzfristig folgende Rückmeldungen geben: 1) Gewerbegebiet Winterrot in der Rudolf-Link-Straße Der von den Antragstellern favorisierte Standort in der Rudolf-Link-Straße nahe der geplanten Wertstoffstation und des geplanten Bauhofs wurde bereits untersucht. Aufgrund bereits abgestimmter Planungen ist dort die Errichtung einer Bushaltestelle vorgesehen und damit die Errichtung einer DC- Ladestation nicht möglich. Weitere Möglichkeiten im Gewerbegebiet auf öffentlichen Flächen rund um die Rudolf-Link-Straße werden noch geprüft. 2) Bereich in und um das neue Nahversorgungszentrums (Edeka-Markt) Der Bereich rund um das neue Nahversorgungszentrum wird auf einen geeigneten Standort für die Errichtung einer DC-Ladestation auf öffentlichen Flächen ebenfalls geprüft. Für die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Parkflächen, wie die Kundenparkplätzen des Edeka-Marktes, sind in der Regel die Betreiber der Märkte als Eigentümer der Parkflächen selbst zuständig. Seitens der Stadtverwaltung wird angestrebt u.a. Gewerbetreibenden mit öffentlich zugänglichen Parkplatzflächen beim Ausbau von Ladeinfrastruktur informativ und beratend zu unterstützen. Vorgaben kann die Stadtverwaltung in diesen Fällen nicht machen. Für die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit von privaten Schnellladestationen gilt, dass private Ladestationen (Wallboxen) in der Regel mit einer Ladeleistung von 11 kW (ggf. bis 22 kW) ausgestattet sind, die dem Bereich Normalladen (AC-Laden) zugeordnet werden. Generell sind alle Ladestationen – 3 – grundsätzlich dem lokalen Netzbetreiber zu melden. Bis zu einer Ladeleistung von 11 kW sind diese anzeigepflichtig, ab einer Leistung von 12 kW genehmigungspflichtig. (Hierbei gilt die Summe der benötigten Ladeleistung, nicht die einzelne Ladestationen). Da DC-Ladestationen gegenüber Normalladestationen deutlich teurer sind, werden sie im Privatbereich meist nicht eingesetzt. Zur Absicherung der Stromnetzverträglichkeit prognostiziert der lokale Netzbetreiber (Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH) zurzeit den zukünftigen Stromlastbedarf der Stadt Karlsruhe auf der Grundlage einer Stromverteilnetzstudie, die bis Ende 2022 abgeschlossen sein wird. In diese Studie fließen verschiedene Szenarien der wesentlichen Einflussfaktoren auf den Stromlastbedarf ein. Hierzu zählt auch der zu erwartende Zubau an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Diese Stromverteilnetzstudie ist die Basis für eine Abschätzung und Erkennung möglicher zukünftiger lokaler Netzengpässe, um darauf aus strategischer Sicht – z.B. durch Netzausbau - reagieren zu können. Dennoch kann nicht grundsätzlich gewährleistet werden, dass zukünftig jedem Haushalt netzseitig eine Ladeleistung von 11 bis 22 kW durchgängig zur Verfügung steht. Der Einsatz eines Lademanagements und der Verzicht von durchgängig zur Verfügung stehenden Ladeleistungen von 11 bis 22 kW reduziert den Druck auf die bestehende Netzinfrastruktur und damit auch die Notwendigkeit das Netz schnell auszubauen. Auch muss nicht jedes Fahrzeug immer geladen werden, sodass mit der bestehenden Netzinfrastruktur bereits eine große Anzahl an Ladepunkten erreicht werden kann – die dann auch mit weniger als 11 kW versorgt werden können. Generell stellen niedrige Ladeleistungen unter 11 kW bei langen Standzeiten netzseitig kein Problem dar und sind dennoch ausreichend für das Aufladen von Fahrzeugen.

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    Stellungnahme zum Antrag - Ergänzung Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 167 Verantwortlich: Dienststelle: Einrichten einer DC-Schnellladestation in Palmbach oder Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 05.04.2022 4 X Kurzfassung Von der KEK (Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH), haben wir folgende Informationen zu den E-Ladestationen erhalten, die wir Ihnen ergänzend zu der Stellungnahme des Umwelt- und Arbeitsschutzes weitergeben möchten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KEK, SWK-Netze – 2 – Ergänzende Erläuterungen Auf Anfrage des Stadtplanungsamts vom 16. November 2020 u. a. zu Standorten für E- Ladestationen vor Ort hatte die Ortsverwaltung Wettersbach der Stadtverwaltung Standortvorschläge für die Errichtung von Ladestationen zukommen lassen. Nach dem sich der Gemeinderat im September auf das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ verständigt hat, soll der Ausbau von E-Ladestationen auf öffentlicher Fläche auf den Ausbau von Schnellladestationen (DC-Ladestationen) fokussiert werden. Im Rahmenkonzept sind hierzu Leitziele der Stadt sowie Standortkriterien für den Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur festgehalten, auf Basis dessen die Stadtverwaltung die Standort-Vorschläge vorgeprüft hat: 1. Da Schnellladestationen erhöhte Lärmemissionen haben, dürfen sie nur mit einem höheren Abstand zur Wohnbebauung aufgebaut werden. Dieser beträgt etwa zwischen 25 und 35 m. 2. Um „Ladesuchverkehr“ zur vermeiden, sollen aus verkehrsplanerischen Gründen Ladestationen möglichst nicht innerhalb von Wohnquartieren errichtet werden. 3. Ferner sind bei Schnellladestationen Verweilmöglichkeiten wie ein Café, eine Bäckerei, Lebensmittelmarkt, etc., im Umkreis hilfreich, wo die Zeit während der Ladedauer verbracht werden kann. Dies ist insbesondere wichtig, um geeignete Inverstoren für den Aufbau einer DC-Ladestation zu finden, da die Stadt selbst keine Ladesäulen betreiben wird und Grünwettersbach sowie Palmbach insbesondere Ein- und Mehrfamilienhäuser mit eigenen Stellplätzen und Garagen aufweist. Eine verkehrsgünstige Lage mit Verweilmöglichkeiten macht den Standort aus Betreibersicht daher attraktiv. 4. Ebenso muss das Vorhandensein ausreichender Netzleistung in unmittelbarer Nähe des Standorts gewährleitet werden, um eine Erschließung zu ermöglichen sowie für den Aufbau Senkrechtparkplätze verfügbar sein. Die benannten Standorte werden daher insgesamt als weniger geeignet bzw. nicht geeignet für den Aufbau von DC-Ladestationen von der Stadtverwaltung erachtet, da hier insbesondere a. Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind, b. Standorte in reinen Wohnquartieren liegen, wo es an (kurzfristigen) Verweilmöglichkeiten fehlt, aber auch mit einem vermehrten Ausbau an privater Ladeinfrastruktur für Laden zu Hause zur rechnen ist und c. die Erschließung teilweise nicht gewährleistet bzw. als nicht wirtschaftlich eingeschätzt werden kann. Eine standortspezifische Begründung können Sie der Tabelle (stichwortartig) entnehmen. – 3 – Standort Begründung Parkplatz Rathaus Grünwettersbach Kein Abstand zur Wohnbebauung Parkplatz Schwarzwaldverein /am Fernmeldeturm Grünwettersbach Keine Attraktivität, außerhalb und unattraktive Erreichbarkeit Parkplatz Heidenheimer Straße Grünwettersbach Abstand zur Wohnbebauung zu gering, max. 20 m Dorfplatz Am Wettersbach Kein Abstand zur Wohnbebauung Parkplatz Dorfmitte Grünwettersbach Kein Abstand zur Wohnbebauung Parkplatz Wiesenstraße Grünwettersbach Mittelspannungsleitung ~ 100m entfernt Parkplatz Bergacker (Friedhof) Grünwettersbach Abstand zur Wohnbebauung zu gering, max. 20 m Parkplatz Thüringer Straße (Sporthalle) Abseits Hauptverkehrswegenetz, innerhalb von Wohnquartier Friedhofsparkplatz (Palmbach) Mittelspannungsleitung ~ 100m entfernt, Abstand zur Wohnbebauung zu gering, max. 20 m Parkplatz TSV Palmbach Abseits Hauptverkehrswegenetz, innerhalb von Wohnquartier Parkplatz Osteingang Palmbach Längsparkierung, keine Senkrechtparkplätze Feldkreuz Rötlingweg Außerhalb und unattraktive Erreichbarkeit, keine Verweilmöglichkeit, abseits des Hauptverkehrsnetzes Weiter konnte der vorgeschlagene Standort „Fallbrunnen“ leider nicht zugeordnet werden. Um einen geeigneten Standort in Wettersbach für die Errichtung einer DC-Ladestation in Wettersbach zu finden, wird die Stadtverwaltung die öffentlichen Flächen rund um das neue Nahversorgungszentrum prüfen, wie in der Stellungnahme zum Antrag der CDU/FW-Fraktion im Ortschaftsrat Wettersbach zum „Einrichten einer DC-Schnellladestation in Palmbach oder Grünwettersbach“ bereits erläutert. Wenn geeignete Standorte gefunden werden und ein Ortstermin mit den technischen Ämtern zur weiteren Prüfung zu Stande kommt, wird die Ortsverwaltung selbstverständlich mit eingebunden. Ebenfalls wird der Kontakt mit dem Marktbetreiber des Edeka-Marktes gesucht, um diesen zu einer möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur auf den öffentlich zugänglichen Parkplatzflächen zu beraten. Als weitere Information wird im Rahmen der Ausschreibung des Bundes zum Deutschlandnetz auf dem Parkplatz „Birkenwäldle“ der A8 (Fläche des Bundes) ein Schnelllade-Hub errichtet, an dem Besucher*innen gegebenenfalls ebenfalls laden können