Überschwemmungs- und Hochwasserschutz in Wettersbach
| Vorlage: | 2022/0364 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 29.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.04.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 166 Verantwortlich: Dienststelle: Überschwemmungs- und Hochwasserschutz in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 05.04.2022 3 X Antrag (Kurzfassung): Wir beantragen, dass die Verwaltung respektive zuständige Stellen die Schutzmaß-nahmen vor Überschwemmungen oder gar Hochwasser, welche durch Starkregen-ereignisse hervorgerufen werden können, in unseren Ortsteilen detailliert darlegt. Begründung: Der Hochwasserschutz rückte in den letzten Monaten und Jahren durch verschiede-ne Ereignisse oder auch durch die Berechnungen zum Klimawandel mehr und mehr in den Blickpunkt des öffentlichen Lebens. Insbesondere ist heute bekannt, dass mögliche Gefahren durch Starkregenereignisse bestehen, man hat heute Kenntnis von Regenmengen, welche über 50 l/m² in sechs Stunden liegen können, teilweise wird sogar berichtet, dass 130 l/m² in drei Stunden denkbar wären. Hierzu ist insbesondere interessant, welche Aufgaben die Stadt/Ortsverwaltung zum Schutz der Bevölkerung und Infrastruktur hat, welche Schutzmaßnahmen bestehen oder ausgebaut werden, was unsere Regenrückhaltebecken fassen können oder welche Mengen an abfließendem Wasser die restliche Infrastruktur (Wetterbach, Kanalsystem, ...) aufnehmen kann. Wir bitten um einen schriftlichen Bericht oder aussagekräftige Pläne, natürlich gerne mit Erläuterungen durch Fachkräfte. Es ist uns bekannt, dass in der Vergangenheit bereits einige Maßnahmen ergriffen wurden wie bspw. Einlaufbauwerke u. ä., was wir durchaus schätzen. Für die vorbeugenden Maßnahmen sowie vorausschauende Sicht bedanken wir uns hiermit auch bei den zuständigen Stellen ausdrücklich. Nun möchten wir dazu jedoch auch konkrete Angaben/Zahlen/Daten erhalten, dies auch zur Information und evtl. Beruhigung durch optimale vorbeugende Maßnahmen für die Bevölkerung. Denn hin und wieder erhalten wir besorgte Fragen von Anwohnenden zum Schutz vor Starkre-genereignissen oder lokalen Überschwemmungen in der Vergangenheit. Auch stellen wir uns die Frage, ob die Berichte von vor etwa drei Jahren noch aktuell sind. Folgende konkrete Fragen haben wir daher: 1) Wie wird der Schutz vor Starkregenereignissen und (lokalen) Überschwemmungen der hiesigen Straßen und Grundstücke im Allgemeinen gewährleistet? 2) Welche Prognosewerte nimmt die Stadt für Starkregenereignisse an und wurden diese nach den bekannten Ereignissen andernorts angepasst? 2.1.) Welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen oder müssen nun auf unserer Gemarkung noch umgesetzt werden? In der StadtZeitung wird auf Ertüchtigung kurz hingewiesen, wir bitten um weitere Details. (vgl. Abbildung 2) 3) Welche Zulaufsysteme-/Einlaufbauwerke zu Regenrückhaltebecken oder der Kanalisation respektive zum Wetterbach gibt es? 3.1.) Welche Mengen können die bestehenden Systeme (auch: Wetterbach, Kanalsystem, ...) aufnehmen bei Regenereignissen von o.g. Annahmen? – 2 – 3.2.) Wird dabei berücksichtigt, dass es durch Schwemmmaterial u. ä. zu Verstopfungen der Zuläufe und Verschiebungen der Zulaufwege, also ungeplante andersverlaufende Wassermassen, kommen kann? 4) Welche Regenrückhaltebecken gibt es bei uns und wie hoch ist das Fassungs-vermögen dieser? 4.1.) Wie wird das neu geplante Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet Esslinger-/Heidenheimer Straße dimensioniert? 4.2.) Aus aktuellem Anlass (siehe Anlage): Können an bestimmten Stellen, an denen eine erhöhte Sicherheitslage erforderlich ist (z.B. neben Spielplätzen) zusätzlich zum Erdwall Absperrungen/Zäune zum Schutz vor Abstürzen und somit Ertrinken angebracht werden? 5) Welche Regenwassermengen können aus den hochgelegenen Wiesen und Feldern als Schwemmbäche zusätzlich herausgedrückt kommen, wenn die dortigen Böden das Wasser nicht mehr oder nicht schnell genug aufnehmen können? (siehe auch dazu Abbildung 2, Artikel in StadtZeitung) 5.1.) Wie kann man den Ort, die Bevölkerung, Straßen, Häuser davor schützen? 5.2.) An welchen Stellen bestehen Bedarfe, zusätzlichen Schutz zu errichten? 5.2.1.) Vor wenigen Jahren war insbesondere um den oberen Ortseingang Palmbach dieses Phänomen aufgetreten, wodurch einige (Gebäude)-Schäden einhergingen. Auch in anderen Bereichen bestehen Befürchtungen, dass es zu Schäden kommt, weshalb wir um eine Analyse bitten (z.B. im Bereich Esslinger/Ludwigsburger Straße oder „Am Wetterbach“/Busenbacher Straße -> Vergangenheit Erfahrung mehrerer Wasserschäden/Überschwemmungen). unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende Hartmut Stech, Ortschaftrat Dr. Gerhard Overhoff, Ortschaftsrat Sebastian Weber, Ortschaftsrat Dr. Britta Trautwin, Ortschaftsrätin – 3 – Abbildung 1 Nachricht über randvolles Regenrückhaltebecken Palmbach (Januar 2022) – 4 – Abbildung 2 Auszug des Artikels zum Thema „Schutz vor Starkregenereignissen“ – Höhenstadtteile siehe dritter Abschnitt (StadtZeitung vom 28. Januar 2022)
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 166 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Überschwemmungs- und Hochwasserschutz in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 05.04.2022 3 X Kurzfassung Zum Thema Starkregenvorsorge in Karlsruhe wird zunächst auf den ausführlichen Lagebericht des Tiefbauamts und die Informationsveranstaltung vom 13. September 2021 vor dem Bauausschuss hingewiesen. Hier wurde das Vorgehen der Stadt hinsichtlich des Schutzes und der Vorsorge vor Hochwasser und Starkregen dargelegt und anhand verschiedener Beispiele konkrete Maßnahmen vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Weiter ist eine ausführliche Information über Hochwasser und Starkregen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 28. April 2022 geplant. Die Einladungen an die Ortsverwaltungen wurden bereits verschickt. An diesem Termin wird es auch Gelegenheit geben, Fragen der Bürger direkt und persönlich zu beantworten. Das Tiefbauamt berät jederzeit Bürger und Bauherren im Einzelfall auch zu Fragen des Objektschutzes und zu den Möglichkeiten der Starkregenvorsorge. Dazu ergänzend können zu den weiteren Fragen folgende Informationen gegeben werden: Vorab sei jedoch eines vorangestellt: Ereignisse, wie es dieses Jahr verschiedene Regionen von Deutschland getroffen hat, mit solch hohen Niederschlagsmengen in so kurzer Zeit hätte in jeder anderen Gebietskörperschaft ebenfalls katastrophale Auswirkungen gehabt. Auch Karlsruhe hätte immense Schäden erlitten. Es gibt keinen absoluten Schutz vor Starkregen und Hochwasser. Nichtsdestotrotz ist es eine zentrale und wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge, die Auswirkungen von Starkregen und Hochwasser so gering wie möglich zu halten und die urbanen Systeme anzupassen. In Karlsruhe werden dazu bereits seit vielen Jahren umfassende Vorkehrungen getroffen und Maßnahmen umgesetzt. Auch in den Höhenstadtteilen wurden in den letzten Jahren Geröllfänge und Einläufe umgebaut. Als aktuelles Beispiel ist hier der neuen Kleingeröllfang am Albert-Schneller-Weg in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsbauamt zu nennen. Das Karlsruher Kanalsystem ist entsprechend den gültigen Normen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bemessen und mit Hilfe langfristiger Konzepte ausgelegt. Grundsätzlich kann ein Kanalnetz aus wirtschaftlichen Gründen und auch aufgrund der Grenzen des technisch Machbaren nicht für extreme Regenereignisse ausgelegt werden. Bei Wetterextremen wie den Starkregenereignissen wird von einer Risikobetrachtung und Abwägung im Rahmen des Katastrophenschutzes gesprochen. Daher ist die Stadt dabei, einen Arbeitskreis bestehend aus verschiedenen Fachämtern aufzubauen, der ein Risikomanagement für Starkregen und Hochwasser entwickelt und betreiben soll. In erster Linie wird es in Zukunft darum gehen, Risiken aus Wetterextremen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam mit den Bürgern zu erkennen und mögliche Vorsorgemaßnahmen und Strategien zu entwickeln. Die Stadt Karlsruhe hat bereits interne Karten erstellt und ist momentan dabei, ein flächendeckendes Starkregenrisikomanagement für das ganze Stadtgebiet zu erarbeiten. Im Ergebnis dieses Starkregenrisikomanagements nach Leitfaden des Landes sollen Handlungskonzepte entstehen, die speziell auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sind. Mit diesen Unterlagen können dann viele der jetzt aktuell gestellten Fragen auf Basis neuester Grundlagendaten beantwortet werden. Aus diesem Grund können zu aufgelisteten Fragen derzeit keine, über die bisherigen Ausführungen hinausgehenden, Aussagen getroffen werden. Zu Punkt 4.2 können in Abstimmung mit dem Gartenbauamt folgende Hinweise gegeben werden: Bei allen städtischen Anlagen und Bauwerken hat die Verkehrssicherung eine sehr hohe Priorität. Dies gilt insbesondere auch für Spielplätze und Entwässerungseinrichtungen. Mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens wurde darauf geachtet, Böschungen mit flachen Neigungen anzulegen und senkrechte Bauteile mit Absturzhöhen zu vermeiden. Das offene Erdbecken wird bei stärkeren Regenereignissen temporär eingestaut. Das Wasser wird dann gedrosselt innerhalb kurzer Zeit über die Kanalisation abgeleitet. Insofern ist hier nicht mit einer schlagartigen oder unerwartet auftretenden Gefahr durch Wasser zu rechnen. Diese Kriterien erfüllen alle offenen Rückhaltebecken in Karlsruhe und sind aus diesem Grund in Abstimmung mit der Rechtsbehörde nicht zusätzlich umzäunt oder abgesperrt. Es gibt einen Hinweis an jedem Becken über den Zweck der Anlage. Somit können sich Eltern mit Ihren Kindern über die Situation informieren und bei entsprechender Witterung bei Bedarf auch rechtzeitig reagieren. Für – 3 – den Spielplatz selbst sind nach Einschätzung des zuständigen Fachamtes, dem Gartenbauamt, keine zusätzlichen Absperreinrichtungen erforderlich.