Sitzstufen an der Pfinz
| Vorlage: | 2022/0355 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.04.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Sitzstufen an der Pfinz B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 09.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0355 Verantwortlich: Dez. 5 u. 6 Dienststelle: TBA i.B.m. GBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 06.04.2022 2 ☒ ☐ Einer der beliebtesten Spazierwege in Durlach ist der Weg direkt am Pfinzufer zwischen der Hubstraße und der Obermühle. Wir können uns vorstellen, die Aufenthaltsqualität durch eine Art Terrassierung der Böschung in einem Teilbereich zu erhöhen. Da im Säuterich bei der Umgestaltung des Spielplatzes jede Menge Steinquader anfallen, könnten durch Wie- derverwendung Kosten gespart werden. Die Einbeziehung des Weges und der Uferböschung in diesem Bereich in eine gestalterische Überplanung könnte einen wunderbaren Aufenthaltsbereich auch für Familien schaffen. Die Anlage beim Mühlenwehr in Grötzingen ist ein gutes Beispiel hierfür. Sollte es zu einer konkreten Planung kommen, wäre dies ein gutes Projekt um Jugendliche mit einzubeziehen. Antrag: Wir beantragen eine Planung und erste Kostenschätzung für den Umbau von 10 – 20 m der Grasböschung an der Pfinz im Bereich bei der Friedrich-Eberle-/Oberlinstraße. Ein Teil der Böschung soll mit Sitzstufen ausgestattet werden, die im Säuterich wegzunehmenden Steinblöcke können hier Verwendung finden. unterzeichnet von: Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Sitzstufen an der Pfinz B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 09.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0355 Verantwortlich: Dez. 5 u. 6 Dienststelle: TBA i.B.m. GBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 06.04.2022 2 ☒ ☐ Kurzfassung Der Einbau von Sitzstufen am Ufer der Pfinz zwischen der Hubstraße und der Obermühle ist aus wasserrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Daher kann eine Planung nicht weiter verfolgt werden. Daher können Planungsoptionen lediglich für einen Bereich außerhalb des Gewässerrandstreifens weiter geprüft werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Das Wassergesetz Baden-Württemberg definiert entlang der Pfinz einen im Innenbereich fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen. In diesem Gewässerrandstreifen sind unter anderem bauliche und sonstige Anlagen verboten. Ausnahmen sind grundsätzlich möglich, werden von der Wasserbehörde aber nur sehr restriktiv gestattet. Die Freizeitnutzung durch den Menschen stellt keinen Ausnahmegrund dar, wenn in unmittelbarer Nähe diese Funktion angeboten wird. Für den Spaziergehenden stehen ausreichend Sitzmöglichkeiten an der anderen Wegseite zur Verfügung. In diesem Fall kommt erschwerend hinzu, dass das Ufer der Pfinz in diesem Bereich ein Habitat des Teichhuhns ist. Die Bestände dieses Vogels gehen in Deutschland so stark zurück, dass er in der Vorwarnstufe der Roten Liste gefährdeter Arten geführt wird. Eine zusätzliche Belastung dieses Lebensraumes ist nicht im Sinne eines guten ökologischen Zustandes unserer Gewässer. Da sich der Antrag wohl auf den wegbegleitenden Böschungsbereich am Südufer bezieht, wären hier die Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Gewässerrandstreifens näher zu prüfen. Eine angepasste, räumlich begrenzte Modellierung der Böschungsbereiche zur Neugestaltung eines Aufenthaltsbereiches ist hier aus Sicht des Gartenbauamtes grundsätzlich denkbar. In einem ersten Schritt kann vom Gartenbauamt im Benehmen mit Umwelt- und Arbeitsschutz, Tiefbauamt sowie dem Stadtamt die Machbarkeit geprüft und ein grober Kostenansatz ermittelt werden, sobald die personellen Ressourcen hierfür gegeben sind. Der vorgeschlagene Einbau von Steinblöcken vom Spielplatz Säuterich kommt nicht in Betracht, da eine Verwendung vor Ort geplant ist.