Der Ortschaftsrat stimmt der Ergänzungsvereinbarung mit dem Heimathaus zur Nutzung für standesamtliche Trauungen zu

Vorlage: 2022/0349
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.04.2022

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP_6_Heimathaus
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Ergänzungsvereinbarung mit dem Heimathaus zur Nutzung für standes- amtliche Trauungen Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 05.04.2022 6 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat stimmt der Ergänzungsvereinbarung mit dem Heimathaus zur Nutzung für standesamtliche Trauungen zu. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 05.04.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Entsprechend beigefügter Vereinbarung soll ein Gebäudeteil (die Scheune) des Heimathauses künftig für standesamtliche Trauungen im Stadtteil Neureut genutzt werden. Gerade das his- torische Ambiente und der Bezug für Neureut stellen eine Attraktivitätssteigerung für Hochzei- ten dar. Der Zentrale Juristische Dienst hat der Widmung als Trausaal ebenfalls zugestimmt. Der Ortschaftsrat stimmt der Ergänzungsvereinbarung mit dem Heimathaus zur Nutzung für standesamtliche Trauungen zu. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend obiger Formulierung. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 05.04.2022 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110

  • TOP_6_Anlage_Heimathaus
    Extrahierter Text

    Ergänzungsvereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe, Ortsverwaltung Neureut, vertreten durch den Ortsvorsteher Achim Weinbrecht, Vermieterin und dem Verein „ Freundeskreis Heimathaus Neu reute.V.", vertreten durch den 1. Vorsitzenden Jürgen Stober, Mieter Präambel: Zwischen der Vermieterin und dem Mieter besteht ein Mietvertrag vom 1. Januar 2000 betreffend die Überlassung des Anwesens Kirchfeldstr. 124, 76149 Karlsruhe, als Heimatmuseum. Nach § 12 dieses Mietvertrags bedürfen nachträgliche Veränderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform. Hierauf bezugnehmend vere inbaren die Vertragsparteien folgende Ergänzungen dieses Mietvertrags: § 1 Der in § 1 vereinbarte Verwendungszweck des Anwesens als Heimatmuseum wird um den Zweck „Durchführung von standesamtlichen Trauungen" erweitert. Die nach § 2 für eine Änderung der Zweckbestimmung erforderliche·ausdrückliche vorherige Zustimmung der Vermieterin wird durch diese einvernehmliche Regelung ersetzt. §2 Die Vertragsparteien stellen klar, dass es sich bei der „Durchführung von standesamtlichen Trauungen " nicht um eine Untervermietung im Sinne des§ 4 des Mietvertrags handelt. §3 Im Übrigen gelten die Regelungen des Mietvertrags vom 1. Januar 2000 unverändert fort. §4 Die Einzelheiten der Überlassung des Anwesens zur Durchführung von standesamtlichen Trauungen werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geregelt. Für den Verein „ Freundeskreis Heimathaus Neu reute.V." Stadt Karlsruhe Zentraler Juristischer Dienst Vereinbarung zur Nutzung der Scheune des Heimathauses Neureut als Trauraum des Standesamts Karlsruhe-Neureut zwischen der Stadt Karlsruhe, vertreten dur ch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, dieser vertreten durch den Zentrafen Juristischen Di enst, Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe und dem Verein „Freundeskreis Heimathaus Neureut e. V. ", vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Jürgen Stober, Kirchfeldstr.· 124, 76149 Karlsruhe 1. Der Verein „ Freundeskreis Heimathaus Neureut e. V." stellt dem Standesamt Karlsruhe- Neureut die in Anlage 1 farblich gekennzeichnete Scheune des Heimathauses Neureut, Kirchfeldstr. 124, 76149 Karlsruhe, nach vorheriger Terminabsprache, für Eheschließungen zur Verfügung und sorgt dafür, dass sich der Raum zu den Trauterminen in einem der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Zustand befindet. Entsprechendes Mobiliar wird für die Durchführung der Eheschließungen vom Verein „ Freundeskreis Heimathaus Neu reute.V." zur Verfügung gestell_t. 2 . Der Verein „Freundeskreis Heimathaus Neureut e. V." überlässt die Scheune des Heimathauses Neureut unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes allen Heiratswilligen. Ein solcher Ausschluss darf auch nicht mittelbar durch zu hohe Mietkosten für den genannten Trauort erfolgen. 3 . Der Verein „Freundeskreis Heimathaus Neureut e. V." überlässt den Heiratswilligen die Scheune des Heimathauses Neureut ohne zusätzliche Auflagen, insbesondere darf die Überlassung nicht an die Beauftragung eines gastronomischen Betriebs im Zusammenhang mit der Durchführung der Hochzeitsfeier geknüpft werden. 2 1 Stadt Karlsruhe I Zentraler Juristischer Dienst 4. Sofern die Heiratswilligen auch eine Feierlichkeit, wie beispielsweise einen Sektempfang, in der Scheune des Heimathauses Neureut durchführen, ist auf eine strikte Trennung des Eheschließungsaktes von dieser Feierlichkeit zu achten. Eine gastronomische Bewirtung der Gäste sowie die Einnahme von Speisen und Getränken während des Eheschließungsaktes ist nicht gestattet. 5. Während des Eheschließungsaktes ist die Anzahl der Gäste auf maximal __ _ Personen begrenzt. Die Heiratswilligen und deren etwaige Trauzeugen werden dabei nicht mitgezählt. 6 . Während des Eheschließungsaktes steht die Ausübung des Hausrechts in der Scheune des Heimathauses Neureut der Ortsverwaltung Neureut zu. 7 . Die Verkehrssicherungspflicht für die Scheune sowie für das Heimathaus und für die Zu- beziehungsweise Abgänge dorthin, einschließlich der Räum-und Streupflicht, verblei bt auch während der Trautermine beim Verein „ Freundeskreis Heimathaus Neu reute.V. 11 Dieser ist außerdem für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Regelungen, insbesondere polizeirechtlicher Vorgaben, verantwortlich. 8 . Diese Vereinbarung kann von den Beteiligten aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Zum Kündigungszeitpunkt bereits abge- schlossene Verträge oder mit Heiratswilligen vereinbarte Trautermine sind noch zu erfüllen, unter entsprechender Fortgeltung dieser Vertragsbestimmungen. Karlsruhe, den _______ _ Stadt Karlsruhe, zentraler Juristischer Dienst Alexander Koch, leitender Stadtrechtsdirektor und Gudrun Jahnel Stadtoberverwaltungsrätin Verein II Freundeskreis Heimathaus Neureut e. V. 11 vertreten durch den 1 .Vorsitzenden Jürgen Stober ~ N O R 0 1..,... ·····-·-----·-·· l •lltto•l- ··------··· l •ll•' "l - LS-n.•ul - -----l.l-1'11 torl - ffiIID ... _ ... G) ... _ ... __ , Stadt Karlsr uhe /\ Gebäudewirtschaft~ Funktionsplan zum FIJchenbestand ,,..._., Heimathau~ Neureut ,.,....,,,-,. """"··· 210.1 1 .. -.. , .. -...... . . EG ,. ...... , t 10D c.,~ .• 08.02.2007 ,,, ... , ,tuu, Shdl 11:arhruhe '----------r----------~---------------l V•r•1 u11"9, Lilgrnulu1ft11\. WotN11 .... ,.,_,. .,,,., • ., .ll'Jnw1ky --------------··-----