Verpflichtung von Frau Monika Junker als neue Ortschaftsrätin

Vorlage: 2022/0344
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.04.2022

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_Verpflichtung_Junker
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Verpflichtung von Frau Monika Junker als Ortschaftsrätin (Nachfol- gerin von Ortschaftsrat Thomas Metzger) Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 05.04.2022 1 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Verpflichtung von Frau Monika Junker als Ortschaftsrätin (Nachfolgerin von Ortschaftsrat Thomas Metzger). Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 05.04.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Nachdem in der Ortschaftsratssitzung am 08.03.2022 dem Ausscheiden von Herrn Ortschafts- rat Thomas Metzger gemäß § 27 Gemeindeordnung zugestimmt und das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen nach § 29 GemO für ein Nachrücken von Monika Junker festgestellt wurde, soll nunmehr die Verpflichtung von Frau Monika Junker als Ortschaftsrätin er- folgen. Frau Monika Junker ist vom Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag und unter Ablegung folgenden Gelöbnisses zu verpflichten: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung mei- ner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde und der Ortschaft Neureut gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das Wohl ihrer Einwohner nach Kräften zu för- dern.“ Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend obiger Formulierung II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 05.04.2022 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110