Bußgeldverfahren gegen Teilnehmende der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe in der Günther-Klotz-Anlage am 03.06.2021

Vorlage: 2022/0336
Art: Anfrage
Datum: 23.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2022

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0336 Bußgeldverfahren gegen Teilnehmende der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe in der Günther-Klotz-Anlage am 03.06.2021 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 34 x Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Bußgeldbescheide wurden bisher an Teilnehmende der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe ausgestellt? 2. Welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstoße liegen den Bußgeldbescheiden zugrunde? Bitte auch die jeweilige Bußgeldsumme angeben. 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der ausgestellten Bußgeldbescheide? 4. Wie ist der aktuelle Stand zu den Bußgeldverfahren? a. Wie viele Bußgeldverfahren sind abgeschlossen, wie viele sind noch offen? b. Gegen wie viele Bußgeldbescheide wurde seitens der Betroffenen Einspruch eingelegt? i. Wie vielen Einsprüchen wurde stattgeben? ii. Wie vielen Einsprüchen wurde nicht stattgegeben? iii. Wie viele Einsprüche befinden sich noch in der Prüfung? Begründung Im Rahmen einer Kundgebung von Querdenken721 am 03.06.2021 in der Günther-Klotz-Anlage kam es zu einer Einkesselung einer großen Anzahl von Teilnehmer*innen der angemeldeten Gegenkundgebung. Aus für die betroffenen Personen nicht ersichtlichen Gründen wurden sie von der Polizei über mehrere Stunden eingeschlossen. Nicht nur wurden den Kundgebungsteilnehmer*innen ihr Recht auf Trinken und körperliche Unversehrtheit genommen – die Polizei hat es unterbunden, dass die Menschen mit Wasser versorgt wurden oder sich gegen die Sonne schützen konnten -, auch erhielten viele im Nachgang einen Bußgeldbescheid. Unsere Fraktion hat sich schon damals gegen den aus unserer Sicht rechtswidrigen Polizeieinsatz positioniert und Aufklärung gefordert. Dass nun auch noch Bußgeldbescheide an die Kundgebungsteilnehmer*innen versendet wurden, legt für uns den Verdacht nahe, dass hierdurch im Nachgang eine Rechtfertigung für die polizeiliche Maßnahme der Einkesselung geliefert werden soll und Teilnehmer*innen des Gegenprotests eingeschüchtert werden sollen. Eine kritische Aufarbeitung der Ereignisse, wie wir sie gefordert hatten, sieht in unseren Augen anders aus. Unsere Fraktion möchte sich anhand der Anfrage einen Überblick über das Ausmaß der im – 2 – Nachgang verhängten Bußgelder gegen die Kundgebungsteilnehmer*innen des AAKA. Gerade in Bezug auf die Kundgebung von Querdenken, bei der am Tag selbst offensichtliche Verstöße gegen Abstands- und Maskenregelung wahrzunehmen waren, entsteht der Eindruck, dass die Ordnungsbehörde mit zweierlei Maß misst. unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • StN neu Anfrage Die Linke Bußgeldverfahren
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier - Bitte austauschen - DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0336 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Bußgeldverfahren gegen Teilnehmende der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe in der Günther-Klotz-Anlage am 03.06.2021 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 34 x 1. Wie viele Bußgeldbescheide wurden bisher an Teilnehmende der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe ausgestellt? In Zusammenhang mit der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnisses wurde der Bußgeldstelle eine Anzeige vorgelegt. 2. Welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstoße liegen den Bußgeldbescheiden zugrunde? Bitte auch die jeweilige Bußgeldsumme angeben. Dem Bußgeldbescheid liegt die Missachtung eines Platzverweises für die Günther-Klotz-Anlage und die umliegenden Straßen und Plätze im Radius eines Kilometers zugrunde. Es wurde eine Geldbuße von 250,00 Euro festgesetzt. 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der ausgestellten Bußgeldbescheide? Die Gesamtsumme des ausgestellten Bußgeldbescheides einschließlich Gebühren beläuft sich auf 278,50 Euro. 4. Wie ist der aktuelle Stand zu den Bußgeldverfahren? a. Wie viele Bußgeldverfahren sind abgeschlossen, wie viele sind noch offen? Das Bußgeldverfahren wurde durch Bezahlung abgeschlossen. b. Gegen wie viele Bußgeldbescheide wurde seitens der Betroffenen Einspruch eingelegt? Es wurde seitens des Betroffenen kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. i. Wie vielen Einsprüchen wurde stattgeben? ii. Wie vielen Einsprüchen wurde nicht stattgegeben? iii. Wie viele Einsprüche befinden sich noch in der Prüfung? Antwort i. bis iii. siehe 4.b.

  • Protokoll GR 26.04.2022 TOP 34
    Extrahierter Text

    Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 34. Punkt 34 der Tagesordnung: Bußgeldverfahren gegen Teilnehmende der Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe in der Günther-Klotz-Anlage am 03.06.2021 Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0336 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen: Da möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Zahlen vertauscht waren und dass wir das jetzt korrigiert haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie eine neue Darstellung be- kommen haben, die auf den ersten Blick so ähnlich aussieht, wie die alte, aber inhaltlich genau das Gegenteil sagt, dass Sie das auch so wahrgenommen haben. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Wir haben tatsächlich die überarbeitete Stellungnahme zur Kenntnis genommen, sind aber trotz allem eher noch irritierter als vorher, weil im Umfeld defi- nitiv zur Kenntnis gebracht wurde, dass es Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt, die sogar bis zu 2.600 Euro Strafbefehle erhalten haben. (Der Vorsitzende: Sie müssen eine Frage stellen! Sie fragen jetzt ob das stimmt.) Die Frage ist jetzt tatsächlich: Können wir diese Anfrage noch einmal dahingehend überarbeiten lassen. Wir haben jetzt tatsächlich nicht angenommen, dass es Strafbefehle gegeben hat. – 2 – Der Vorsitzende: Sie fragen nach, ob es über die Bußgelder hinaus noch Strafbefehle gegeben hat. Das werden wir beantworten. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ja, da wären wir sehr dankbar. Der Vorsitzende: Okay, dann ist es bei uns angekommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. April 2022