Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe - Südweststadt

Vorlage: 2022/0332
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.05.2022
Letzte Änderung: 10.10.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt, Südweststadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.07.2022

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.07.2022

    TOP: 26

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Anl_2_Visualisierungen
    Extrahierter Text

    10 Anlage 2: Visualisierung Ettlinger Tor – Blickrichtung Südwest 11 Anlage 2: Visualisierung Beiertheimer Allee – Blickrichtung Nordost

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0202 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Absichtserklärung zur gemeinsamen Grundstücksentwicklung auf dem Areal des derzeitigen Landratsamtes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.03.2022 5 x vorberaten Gemeinderat 29.03.2022 3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Absichtserklärung zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein X ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein X Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein X Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausgangslage Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt das in seinem Eigentum stehende Gebäudeensemble zwischen Kriegsstraße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz räumlich neu zu ordnen und auf seinem Grundstück Nr. 3387 ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten. Zur Realisierung dieser städtebaulichen Entwicklung stehen die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Karlsruhe seit geraumer Zeit im Austausch. Ziel ist unter anderem auch die Verbesserung der Begrünung und der Durchwegung mit Aufenthaltsfunktion. Durch das Bauvorhaben werden Teilflächen angrenzender städtischer Grundstücke überbaut. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Teilfläche im südwestlichen Areal des Grundstückes Nr. 3387 zur Verwirklichung eines eigenen Bauvorhabens und wird somit die zukunftsfähige Gesamtentwicklung an dieser strategisch und städtebaulich bedeutsamen Achse fördern. Entwicklung Zur Realisierung der obigen Projekte bedarf es unter anderem der Schaffung neuen Planrechts. Im entsprechenden Wettbewerb hat die Stadt den Architekten des Landkreises eingeräumt einen Streifen von 10 Metern des städtischen Grundstückes Nr. 3388/1 zu überplanen. In der Folge entstand der Wunsch des Landkreises weitere 10,80 Meter dieses städtischen Grundstückes Richtung Osten zum Ettlinger Tor in Anspruch zu nehmen. Als Folge der neuen östlichen Gebäudekante des neuen Landratsamtes wird eine zukünftige räumliche Fassung der Kreuzung Kriegsstraße – Ettlinger Straße (siehe Vorlage 2020/1137, Ziffer 2.1.2.2.) nicht oder nur eingeschränkt möglich sein. In der Sitzung vom 13. Dezember 2021 wurde der Ältestenrat über diese Entwicklung informiert und um entsprechende Prüfung gebeten. Im Anschluss daran haben die Fraktionen mehrheitlich ihre Zustimmung hierzu erteilt. Positive Folgen dieser Entwicklung sind, dass zum Einen die Stadt dadurch ein größeres Baufeld erhalten wird und zum Anderen der Landkreis auf die vormals im Innenbereich vorgesehene Kindertagesstätte zugunsten einer „Grünen Mitte“ (ohne Unterbauung) verzichten wird. Mit diesen politischen Rahmenparametern der Gemeinderatsfraktionen hat Frau Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Mentrup zuletzt weitere Gespräche mit Herrn Landrat Dr. Schnaudigel geführt. Ergebnis ist die zukunftsweisende und zielführende Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zwischen Stadt und Landkreis. Absichtserklärung Eckpunkte der Absichtserklärung sind: • Gegenseitige Übertragung von Grundstücksteilflächen zwischen Stadt und Landkreis (inklusive Wertausgleich) zur Realisierung der jeweiligen Bauvorhaben • Dingliche Absicherung erforderlicher Unterbauungen • Herstellung einer Grünen Mitte (ohne Unterbauung) • Entgeltliche Nutzungsmöglichkeit der Stadt an Serviceeinrichtungen des Landkreises Die Absichtserklärung ist dieser Vorlage in ihrem Wortlaut als „Anlage A“ beigefügt, ebenso die darin bezeichnete „Anlage 1“ (Lageplan). – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Absichtserklärung zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.

  • Anl_0_SEKET_EttlTor-MVRDVxDudler+LRA Wittfoht
    Extrahierter Text

    Whs Whs Whs Büro Schu Whs Schu Whs Whs Büro Whs Schu WGhs Vwg Whs Lagg Whs Whs Tgar Btrg WGhs Whs Whs Whs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs Vwg WGhs 130 1 2 100 18 1 2 2b 25 11 4 5 3 7 3 1a 3 2 12 14 96 6 128 2c HsNr.5 2a 1a 9 132 HsNr.17 126 35 37 31 33 134 1 2 10 16 29 Finterstraße Kriegsstraße Baumeisterstraße Beiertheimer Allee Ettlinger Straße Kriegsstraße 1381/1 1383 3382/2 1421 3383 3387 3325/1 1398/1 3382/1 3916 1417 1381 3374/2 3388/1 1420 1385 1381/1 1382 3917 1384 1381 3326 2940 3350 Whs Schu WGhs Schu Whs Ghs Ghs WGhs Bad. Staatstheater Veranst Whs WGhs Lagg Whs Büro Tgar Whs WH 21,0 m WH 21,0 m Ettlinger-Tor-Platz Hermann-Levi-Platz 3.88 m 7.76 m 3.88 m 7.76 m 3.16 m 6.32 m 3.88 m 7.76 m 8.4 m 4.2 m 8.4 m 4.2 m 8.4 m 4.2 m 8.4 m 4.2 m 8.4 m 4.2 m 4.2 m 8.4 m 8.4 m 4.2 m 8.4 m 4.2 m STADT KARLSRUHE Stadtplanungsamt Maßstab Gezeichnet ProjektleitungBereichsleitungAmtsleitung GeändertPlotdatum 03.02.2022 Stadtbild 1:1000 01.02.2022 Gedik Gerardi Gerardi Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Überlagerung der Planung Max Dudler und Wittfoht mit Erweiterung des Landratsamtes Whs Whs Whs Büro Schu Whs Schu Whs Whs Büro Whs Schu WGhs Vwg Whs Lagg Whs Whs Tgar Btrg WGhs Whs Whs Whs WGhs WGhs WGhs WGhs WGhs Vwg WGhs 130 1 2 100 18 1 2 2b 25 11 4 5 3 7 3 1a 3 2 12 14 96 6 128 2c HsNr.5 2a 1a 9 132 HsNr.17 126 35 37 31 33 134 1 2 10 16 29 Finterstraße Kriegsstraße Baumeisterstraße Beiertheimer Allee Ettlinger Straße Kriegsstraße 1381/1 1383 3382/2 1421 3383 3387 3325/1 1398/1 3382/1 3916 1417 1381 3374/2 3388/1 1420 1385 1381/1 1382 3917 1384 1381 3326 2940 3350 Whs Schu WGhs Schu Whs Ghs Ghs WGhs Bad. Staatstheater Veranst Whs WGhs Lagg Whs Büro Tgar Whs WH 28,0 m WH 18,0 m WH 18,0 m WH 18,0 m Ettlinger-Tor-Platz Hermann-Levi-Platz 3.88 m 7.76 m 3.88 m 7.76 m 3.16 m 6.32 m 3.88 m 7.76 m 7.2 m 3.6 m 7.2 m 3.6 m 5.6 m 11.2 m 7.2 m 3.6 m 7.2 m 3.6 m 3.6m 7.2 m 7.2 m 3.6 m 7.2 m 3.6 m STADT KARLSRUHE Stadtplanungsamt Maßstab Gezeichnet ProjektleitungBereichsleitungAmtsleitung GeändertPlotdatum 03.02.2022 Stadtbild 1:1000 01.02.2022 Gedik Gerardi Gerardi Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner Überlagerung der Planung MVRDV und Wittfoht mit Erweiterung des Landratsamtes

  • Anl_1_SK
    Extrahierter Text

    Anlage 3 ) Anlage 1: Städtebauliches Konzept (Vorentwurf)

  • Anl_3_BPlan
    Extrahierter Text

    Anlage 3 Anlage 3: Planzeichnung Bebauungsplan (Vorentwurf)

  • Beschlussvorlage für GR 26. Juli
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0332 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe - Südweststadt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 07.07.2022 8 x Verwiesen in den Ge- meinderat Gemeinderat 26.07.2022 26 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Auf Grundlage der vorliegenden Planung beauftragt der Gemeinderat, nach Verweis aus dem Planungsaus- schuss am 7. Juli, die Verwaltung mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sowie der Aufsetzung eines Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Er- läuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Der Planungsausschuss hat sich am 16. September 2021 für das Wettbewerbsergebnis zum Neubau des Landratsamts als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren ausgesprochen. Inzwischen wurde der Entwurf des 1. Preisträgers weiter überarbeitet. Dieser ist im ersten Bebauungsplanentwurf be- rücksichtigt. Der Planungsausschuss wird über den aktuellen Planungsstand nachfolgend informiert und ge- beten, sich für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der jetzt vorliegenden Planun- gen auszusprechen. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, werden weitere Regelungen, die u.a. die Umsetzung der Planung sicherstellen sollen, in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Land- ratsamt Karlsruhe als Auftraggeber und der Stadt Karlsruhe als Planungsträgerin getroffen. Historie Der Ettlinger-Tor-Platz ist aufgrund seiner historischen Entwicklung und der bedeutenden Lage an der „Via Triumphalis“ ein sehr wichtiger und prägnanter Punkt der Karlsruher Innenstadt, der seine ursprüngliche Strahlkraft zurückerhalten soll. Deshalb wurde im Vorfeld des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens das „Städtebauliche Entwicklungskonzept Ettlinger Tor“ (SEKET) von beauftragt. Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2021 über das SEKET-Verfahren beraten und beschlossen, die Frage der räumlichen Fassung des Ettlinger Tors zu gegebener Zeit zu konkretisieren, zu verifizieren und mit der Bürgerschaft zu diskutieren. In der Folge sind die Ergebnisse bei den Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Gemeinderat hat dann am 29. März 2022 der Absichtserklärung einer gemeinsamen Grundstücksent- wicklung auf dem Areal des derzeitigen Landratsamts zugestimmt. Mit dieser wird dem Landratsamt eine Erweiterung ihres Gebäudes nach Osten Richtung Ettlinger Tor ermöglicht. Damit reduziert sich die für die räumliche Fassung zur Verfügung stehende Fläche am Ettlinger Tor. In der Anlage 0 ist als Option für eine räumliche Fassung die Planung MVRDV („UFO“) und Dudler (Torhäuser) dargestellt. Für die Stadt ergibt sich die Möglichkeit, einen eigenen Verwaltungsbau auf der Fläche des kleinen Hochhauses zu realisieren. Hier- für hat der Gemeinderat am 31. Mai 2022 mit der Zustimmung, den Bebauungsplan als sonstiges Sonderge- biet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungsgebäude“ aufzustellen, den Weg bereitet. 1. Planungsstand/-konzept Städtebau / Architektur Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt den Abriss und Neubau seines Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe. Das Plangebiet befindet sich westlich von Karlsruhes wichtigster historischer Achse, der „Via Triumphalis“, in direkter Nähe zum Ettlinger Tor und damit in einer städtebaulich her- ausragenden Lage an einem der zentralen Orte der Stadt. Der Landkreis Karlsruhe hat hierzu im Februar 2021 einen Realisierungswettbewerb mit Ideen-teil aus- gelobt. Gemäß dem Siegerentwurf aus dem Wettbewerb ist für das Plangebiet die Realisierung eines überwiegend 5-geschossigen Gebäudekomplexes vorgesehen. Dieser entwickelt sich linear entlang der angrenzenden Straßen (Badenwerkstraße und Kriegsstraße) und schwingt im östlichen Bereich (Ettlin- ger Straße) um 180° Grad zurück. Hierdurch entsteht eine grüne Freifläche, die „Grüne Mitte“, zwi- schen dem Neubau und der bestehenden Wohnbebauung an der Beiertheimer Allee. Der Anfangs- und Endpunkt des Gebäudezuges wird jeweils durch einen Hochpunkt markiert: Im Südwesten (Baden- werkstraße) ist ein 12- bis 13- geschossiges Hochhaus vorgesehen, das Ende des Gebäudezuges bildet ein 24- geschossiges Hochhaus (siehe Anlagen 1 und 2). Der Neubau für das neue Dienstgebäude des Landratsamtes fügt sich in den städtebaulichen Kontext ein, dessen Bebauung weitgehend durch eine 3-5-geschossige, geschlossene Bauweise geprägt ist, aus der vereinzelt Hochpunkte emporragen. Andererseits wird das neue Landratsamt aber auch als ein ei- genständiges, selbstbewusstes Gebäude wahrgenommen, das mit seiner Ausrichtung zum Ettlinger Tor und dem markanten Hochhaus einen Akzent mit Fernwirkung setzt und eine klare Adressbildung schafft (siehe Anlagen 1 und 2). Der Entwurf sieht als Dachform das Flachdach vor. Die Dachflächen der 5-ge- schossigen Gebäudeteile sowie des 12- bis 13-geschossigen Hochhauses sollen extensiv begrünt wer- den. Dabei wird eine mit Photovoltaikanlagen kombinierte Nutzung vorgesehen (siehe Anlage 1). Die Dachflächen des 24-geschossigen Hochpunktes und des sich hieran anschließenden 2-geschossigen – 3 – Gebäudeteils sollen als Dachterrassen genutzt werden. Die geplante Kita erhält ihre Außenflächen auf dem Dach des 4-geschossigen Gebäudeteils. Mit der Gebäudekonfiguration wird der Blockrand zur Badenwerk- und Kriegsstraße durch klare Raum- kanten definiert und geschlossen. Dabei wird ein respektvoller Abstand zu dem südlich des Neubaus befindlichen denkmalgeschützten Wohnblocks des Architekten Hermann Billing gewahrt. Zwischen bei- den Gebäudekomplexen entsteht durch die Ausformulierung des neuen Gebäudeensembles eine zu- sammenhängende und für die Öffentlichkeit zugängliche „Grüne Mitte“ mit hoher Aufenthaltsqualität, die einen Mehrwert für die Wohnbevölkerung vor Ort sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen darstellt (siehe Anlage 1). Im Zuge der Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs wurde der 5-geschossige Gebäudeteil im Bereich des heutigen Langbaus nach Osten, in Richtung des Vorplatzes am Ettlinger Tor um zusätzliche ca. 11 Meter erweitert. Gebäudekonzept / Nutzungen Über den Vorplatz und die „Grüne Mitte“ wird der Hauptzugang zum neuen Landratsamt mit seiner kla- ren Adressbildung hin zum Ettlinger Tor erreicht (siehe Anlagen 1 und 2). Die Empfangszone liegt unter dem großen Sitzungssaal, der mittels Lichtfugen an seinen Längsseiten und seiner Materialität aus Bé- ton Brut als eigenständiger Baukörper ablesbar ist. Es schließt sich eine zweigeschossige, lichtdurchflu- tete Halle an, die sowohl für die Besucherlenkung als auch eine gute Orientierbarkeit im Gesamtge- bäude von Bedeutung ist. Von hier aus werden alle unterschiedlichen Nutzungseinheiten zentral er- schlossen. Diese sollen in den Obergeschossen überwiegend Büronutzungen und ergänzende Nutzun- gen wie z.B. extern vermietbare Seminarflächen, eine Kita inkl. Außenanlagen sowie eine betriebsärztli- che Praxis umfassen. Im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss sollen alle öffentlichen und halböffentlichen Funktionen wie z.B. das Service- und Beratungscenter, das Betriebsrestaurant, sowie Versammlungs- und Konferenzbe- reiche verortet werden. Die publikumsintensiven Bereiche werden im Erdgeschoss entlang der Kriegs- straße vorgesehen. Zusammen mit weiteren Nutzungen wie z.B. gastronomischen Nutzungen inkl. Au- ßenbewirtschaftung sorgt dies für eine Belebung und stellt eine Wechselwirkung zum öffentlichen Raum her. Auch weitere Nutzungen wie z.B. Einrichtungen für kirchliche, kulturelle oder sportliche Zwe- cke sowie Bildungsstätten sind vorgesehen. Weiterhin werden auch Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss vergleichbar mit der Neubebauung der VBK an der Durlacher Allee gefordert. Im Bereich des 12- bis 13-geschossigen Hochhauses im Südwesten des Plangebietes sollen weitere Büro- bzw. Verwaltungsnutzungen umgesetzt werden. – 4 – Abb. 1: Visualisierung Hauptzugang Landratsamt mit Empfangszone und großem Sitzungssaal im 1. OG (wittfoht studio architekten, 2021) Erschließungskonzept Durch die zentrale Lage im Stadtgebiet können verschiedene Mobilitätsbedürfnisse befriedigt werden. Der Standort verfügt über eine sehr gute ÖPNV-Anbindung. Entsprechende Haltestellen befinden sich in direkter Nachbarschaft des Plangebietes: Im Zuge der Kombilösung wurde zwischen Radwegen und Baumalleen eine Straßenbahntrasse auf der Kriegsstraße realisiert. Westlich des Kreuzungsbereichs Ett- linger Tor wurde im Zuge dessen eine neue oberirdische Straßenbahnhaltestelle geschaffen. Weiterhin erhielt die Ettlinger Straße eine unterirdische Straßenbahntrasse. Ein Zugang zur neuen unterirdischen Haltestelle „Ettlinger Tor“ besteht mit der Treppen- bzw. Aufzugsanlage im Bereich des Vorplatzes un- mittelbar vor dem neuen Landratsamt. Die Erreichbarkeit für den Fuß- und Radverkehr ist durch Anschlüsse an das bestehende Fuß- und Rad- wegenetz gegeben. Entsprechende Fahrradabstellanlagen werden in ausreichender Zahl oberirdisch im Bereich des Vorplatzes, der „Grünen Mitte“ und in der Badenwerkstraße sowie in der geplanten Tiefga- rage bereitgestellt. Die Anbindung an das übergeordnete Hauptstraßennetz der Stadt Karlsruhe ist mit der Kriegsstraße im Norden sowie der Ettlinger Straße im Osten gegeben. Als innere Erschließungsstraße fungiert weiterhin die Beiertheimer Allee, die jedoch auf eine Fahrspur reduziert wird. In der Beiertheimer Allee sind aktu- ell Behindertenstellplätze, bzw. reine Halteplätze zum Be- und Entladen der Wohnbebauung und ein Rückstoßbereich für PKW vorgesehen. Alle darüber hinaus erforderlichen Stellplätze werden in der mit zwei Untergeschossen konzipierten Tiefgarage nachgewiesen. Eine ausreichende Ausstattung von Stellplätzen mit der erforderlichen Lad- einfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird berücksichtigt. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich im Südwesten des Plangebiets an der Hermann-Billing-Straße. Durch die Unterbringung der Stell- plätze in der Tiefgarage und der Lage der Tiefgaragenzufahrt im südwestlichen Randbereich kann der (Parksuch-)Verkehr im Plangebiet auf ein Minimum reduziert und die „Grüne Mitte“ als Aufenthaltsort gestärkt werden. – 5 – Energiekonzept Ziel ist ein möglichst geringer Energiebedarf bei einer möglichst hohen Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen. Die CO2-Emissionen sollen im Betrieb soweit wie möglich minimiert wer- den. Geeignete Dach- und Fassadenflächen sollen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden. Ener- giebedarfe und deren Deckung sowie Potenziale zur Energieerzeugung am Gebäude werden umfassend im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes betrachtet. Freiraumplanerisches Konzept Bei der Erarbeitung des freiraumplanerischen Konzepts wurde der Erhaltung des vorhandenen Baum- bestandes ein großer Stellenwert beigemessen. Insgesamt ist angestrebt, 37 Bäume zu erhalten. Ab- hängig von der Baudurchführung könnten gegebenenfalls noch Anpassungen erforderlich werden. Durch das für die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes erforderliche Baufeld können 25 Bäume nicht erhalten werden. Die Fällung von neun Bäumen wurde gemäß erteilter Fällerlaubnis bereits durchgeführt. Als Ersatz werden insgesamt mehr Bäume neu gepflanzt, als gerodet. Um eine räumlich klare Vorplatzgestaltung zu erreichen, sollen die vier im Rahmen der Kombilösung gepflanzten Linden auf der Westseite des Haltestellenzugangs im Planungsumgriff verlagert werden. Die Baumstandorte werden im weiteren Planungsprozess konkretisiert. Mit der Umsetzung der Pflanz- maßnahmen wird eine qualitätsvolle Durchgrünung des Plangebietes erreicht. Das freiraumplanerische Konzept lässt sich in die drei Zonen - Vorplatz, - „Grüne Mitte“ und - Badenwerkstraße – Am Festplatz unterteilen: Abb. 2: Freiraumplanerisches Konzept - ohne Darstellung potenzieller weiterer baulicher Entwicklungs-hori- zonte (lohrer hochrein, 2022). Die baulichen Optionen als Ergebnis des Städtebaulichen Entwicklungskonzep- tes sind in der Anlage 0 noch einmal darstellt. Im Zusammenspiel mit dem Hermann-Levi-Platz bildet der Vorplatz des Landratsamtes den Auftakt ent- lang der bedeutsamen historischen Achse. Bis hier noch stärker grün geprägt, beginnt am Ettlinger Tor die steinerne Innenstadt. In Korrespondenz zum gemäß Wettbewerbsverfahren umzugestaltenden Theaterplatz, präsentiert sich der neue Vorplatz vor dem Landratsamt am Ettlinger Tor als offene, mit großen Baumgruppen über- standene Adresse. Ein kommunikativer öffentlicher Raum für Begegnung, Aufenthalt und – 6 – Repräsentation. Ein klar als Vorplatz ablesbarer Platzbelag berücksichtigt zum einen die diversen Bewe- gungsrichtungen, zum anderen wird auf eine angemessene Versiegelung, mit Versickerung des Oberflä- chenwassers, geachtet. Die Vorplatzplanung soll hinsichtlich des Versiegelungsgrades noch optimiert werden. Radfahrer dürfen auf dem Platz vorfahren und für Besucher*innen stehen offene Abstellbügel, E-Bike und Rad-Sharing-Plätze sowie Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Für Rettungs- und Sonderfahr- zeuge besteht die Möglichkeit der Zufahrt über die Ettlinger Straße. Der bestehende Brunnen, das Gleisdenkmal und die U-Bahn-Aufgänge werden bei der Platzgestaltung berücksichtigt. In den Bebauungsplan sowie in die weiteren Verträge mit dem Landratsamt wird als Entwicklungsop- tion eine mögliche Torfassung entsprechend dem Ergebnis des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Ettlinger Tor (SEKET) mit aufgenommen. Der Innenhof zwischen Neubebauung und Wohnen zeigt sich im Gegenzug als ruhige „Grüne Mitte“. Hier treffen sich Arbeitende mit den Wohnenden, Alt und Jung, zum ruhigen oder bewegten Aufent- halt. Boule spielen, Kinderspiel, chillen, Tischtennis, Picknick und Sitzgruppen bieten Angebote für Alle. Entlang der Gebäude führen Erschließungswege in den erforderlichen Breiten. Die „Grüne Mitte“ selbst wird versickerungsoffen ausgebildet. Die bestehende Baumreihe im Bereich der Beiertheimer Allee wird erhalten. Die Baumartenauswahl wird noch auf den Bestand und die Gebäudekubatur hin überar- beitet. Die Baumallee an der Badenwerkstraße aus großgewachsenen Platanen wird erhalten und nach Norden mit der Pflanzung weiterer Platanen ergänzt. Der Erhalt des Plantanenbestandes im Südosten kann un- ter Umständen Einschränkungen bei der Bauweise erforderlich machen. An den Eingängen im Bereich der Badenwerkstraße werden Fahrradständer angeboten. Gastronomische Nutzungen können in der Erdgeschosszone des künftigen Neubaus nach Westen in der Badenwerkstraße bestuhlen. Ein Durch- gang zum Hof vernetzt hier die Grüne Mitte nach Nordwesten. Das freiraumplanerische Konzept wird im weiteren Planungsprozess präzisiert und zum Entwurf ausge- arbeitet. 2. Bebauungsplan/Weiteres Vorgehen Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung und geplanten städtebaulichen Entwicklung wird ein Bebauungs- plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Der Planungs- ausschuss der Stadt Karlsruhe hat den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 12. März 2020 gefasst. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Büro- und Verwaltungsgebäude“ auf Grundlage von §11 BauNVO festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Sons- tigen Sondergebiets ist erforderlich, da das Gebiet vorwiegend der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der Verwaltung dienen soll und sich das Gebiet somit wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO unterscheidet. Das im weiteren Verfahren zu konkretisierende zulässige Nutzungs- spektrum soll durch zusätzliche Nutzungen wie z.B. weitere Büronutzungen, gastronomische Nutzungen und eine Kita ergänzt werden. Die beabsichtigte Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 entspricht dem Orientierungswert für Sonstige Sondergebiete gemäß § 17 BauNVO und ermöglicht die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts. Für den innerstädtischen, hoch verdichteten Standort wird damit eine angemessene städte- bauliche Dichte erzielt. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche werden für unterschiedliche Teilbereiche Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Die von städtischer Seite gewünschte Ausbildung von Hochpunkten wird somit planungsrechtlich ermöglicht und innerhalb des Plangebietes räumlich fixiert, sodass die Blickachse zwischen Schlossturm und Landratsamt nicht beeinträchtigt wird. Die durch Baugrenzen und -linien festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche sichert die Ausbildung der städtebaulichen Figur des Siegerentwurfs aus dem vorangegangenen Wettbewerb sowie dessen behutsame Weiterentwicklung im Rahmen des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes (siehe Anlagen 1 und 3). Die festgesetzte Baulinie im Norden dient der Ausbildung einer klaren Raumkante zur Kriegs- straße. – 7 – Die notwendigen Pkw-Stellplätze sollen innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Umgrenzungen zuläs- sig sein und somit räumlich fixiert werden. Zu erhaltende Bäume und zu pflanzende Bäume werden zeichnerisch im Bebauungsplan festgesetzt. Somit werden unter anderem die stadtbildprägenden Platanen im Bereich der Badenwerkstraße erhal- ten sowie eine großzügige Bepflanzung der Freiflächen mit Bäumen gewährleistet. Die Dachflächen der 5-geschossigen Gebäudeteile und des 12- bis 13-geschossigen Hochhauses sind zu begrünen. Die Dach- begrünung soll in Kombination mit Photovoltaikanlagen ausgeführt werden (s. Anlage 1). Die Badenwerkstraße und die Beiertheimer Allee werden als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Für den Fußweg im Bereich der Platanenallee sowie den nördlichen Teilbereich der Badenwerkstraße im Übergang zur Kriegsstraße ist die Festsetzung einer Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbe- stimmung Fuß- und Radweg vorgesehen. Damit wird die bestehende fußläufige Wegeverbindung zwi- schen der Kriegsstraße im Norden und der Hermann-Billing-Straße im Süden planungsrechtlich gesi- chert und eine Verkehrsberuhigung und Belebung in der Badenwerkstraße, z.B. durch gastronomische Nutzungen mit Außenbewirtschaftung, erzielt. Die künftige Funktion der Badenwerkstraße im Über- gangsbereich zur Kriegsstraße ist im weiteren Verfahren zu klären. Die städtebauliche Option einer baulichen Fassung des Ettlinger Tors wird als Darstellung in den Bebau- ungsplan sowie in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden folgende Fachgutachten und Fachplanungen erstellt, die Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfs bzw. Entwurfs sind: - Schallgutachten, - Baugrund-/Umwelttechnische Untersuchung - Fachbeitrag Artenschutz - Medien-/Entwässerungsplanung - Baumgutachten - Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept - Mikroklimatisches Gutachten - Energiekonzept Des Weiteren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Landratsamt Karlsruhe als Auftraggeber und der Stadt Karlsruhe als Planungsträgerin geschlossen. Zudem wird auch das Thema der gegenseiti- gen Übertragung von Grundstücksteilflächen geregelt werden. Nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die nach der Sommerpause 2022 durchgeführt werden soll. Die Offenlage wird für das 1. Quartal 2023 angestrebt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Auf Grundlage der vorliegenden Planung beauftragt der Gemeinderat, nach Verweis aus dem Planungsaus- schuss am 7. Juli, die Verwaltung mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sowie der Aufsetzung eines Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor.

  • TOP26 Abstimmung
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.07.2022 TOP 26
    Extrahierter Text

    Niederschrift 41. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Juli 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 26 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Billing- Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe - Südweststadt Vorlage: 2022/0332 Punkt 26.1 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Hermann-Bil- ling-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz", Karlsruhe - Südweststadt Interfraktioneller Änderungsantrag: CDU, FDP, FW|FÜR Vorlage: 2022/0332/1 Beschluss (geändert): Auf Grundlage der vorliegenden Planung beauftragt der Gemeinderat, nach Verweis aus dem Planungsausschuss am 7. Juli, die Verwaltung mit der Fortführung des Bebauungsplanverfah- rens sowie der Aufsetzung eines Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf, verwiesen aus dem Pla- nungsausschuss vom 7. Juli 2022. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Auch an dieser Stelle ist eher der Änderungsantrag Stein des Ansto- ßens und auch genau diese eine konkrete Änderung, die gefordert wird, bei der es um die ge- samte sogenannte Torfassung des Ettlinger Tores geht. Aus unserer Sicht ist diese Torfassung ein Ergebnis des städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Da haben wir vor etwas mehr als ei- nem Jahr auch darüber entschieden, dass wir dieses Ergebnis zur Kenntnis nehmen. Wir haben auch darüber entschieden, dass die Torfassung noch einmal zu einem gegebenen Zeitpunkt mit der Bürgerschaft diskutiert werden soll, um dann auch ein Ergebnis zu haben, wie es an der Stelle aussehen soll. Das war auch ein gemeinsamer Änderungsantrag zwischen der CDU-Frak- tion und uns im Februar letzten Jahres. An der Stelle greift jetzt die CDU-Fraktion mit dem Än- derungsantrag sozusagen nur den einen Teil des damaligen Beschlusses auf, nämlich sozusagen – 2 – diese Torfassung zu gegebener Zeit einfach zu definieren, indem sie gestrichen wird aus der Vorlage. Der zweite Teil, dass aber dieses ganze Thema Torfassung, also räumliche Fassung des Ettlinger Tores, mit der Bürgerschaft diskutiert werden soll, was ein Auftrag an die Verwaltung war und was bisher noch nicht geschehen ist, wird nicht aufgegriffen. Das ist für uns der ausschlagge- bende Punkt, wieso wir jetzt an der Stelle diese Änderung, das noch mal rauszustreichen, nicht mitgehen, weil aus unserer Sicht erst einmal geklärt werden soll, wie soll es am Ende an diesem Ettlinger Tor aussehen, und zwar alle vier Ecken dieser Kreuzung betrachtend. Bleibt es denn eine Kreuzung oder wird es etwas anderes. In dem städtebaulichen Entwicklungskonzept waren ein paar Visionen dargestellt, wie denn dieser Raum dort aussehen kann. Dann können wir zu einer Beschlussfassung kommen. Deswegen sollte diese Möglichkeit, die heute in der Vorlage drinsteht, für die Gestaltung des Ettlinger Tores, erst einmal noch enthalten bleiben, denn diese Torfassung kann am Ende mit Torhäusern oder ohne Torhäuser entstehen. Diese Torfassung, diese räumliche Fassung, kann auch durch eine Landschaftsplanung entstehen. Das ist nicht festgelegt, dass dort irgendein Gebäude, Torhaus, Ufo oder wie auch immer es in der Öffent- lichkeit kreiste, tatsächlich entstehen muss. Sondern es geht einfach darum, wie wir an dieser Kreuzung den Sprung von der Innenstadt hinüber in die Südstadt, in die Südweststadt, darstel- len und wie wir auch in allen Richtungen, in Ostwestrichtung, in Nordsüdrichtung den Eingang zur Innenstadt markieren. Ich denke, dass das Ganze mit einer guten Freiraumplanung, zusammen mit einer Zugänglich- keit von öffentlichen Flächen auch gelingen kann. Wenn wir aber heute schon sagen, diese Tor- fassung kommt raus aus der Vorlage und aus allem weiteren, dann denke ich, dass in den nächsten Jahren erst einmal einfach gar nichts passieren wird und diese Kreuzung an der Stelle so bleibt, wie sie heute ist, relativ kahl, laut und heiß. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Zunächst einmal möchte ich für die CDU-Fraktion, Herr Oberbürger- meister, festhalten, dass der bisherige Planungsstand sehr gut ist und dass wir den gut halten, dass wir die Nutzungssynergien zwischen Landratsamt und Stadt positiv entwickelt sehen und dass wir insbesondere auch die Freiraumplanung mitgehen, die man aus der Vorlage zumindest in Eckpunkten sehr gut erkennen und sich gut vorstellen kann, wie das weitergehen kann. Das alles finden wir völlig in Ordnung. Eine Freiraumplanung vom Portal des Landratsamtes bis zum Staatstheater könnte wirklich ein richtiger Wurf werden, einen völlig neuen Eindruck geben und vielleicht auch eine gewisse Ablenkung darstellen von der vielleicht sehr fokussierten Diskus- sion um dieses Ettlinger Tor. Aber trotz allem ist es völlig richtig, dass die CDU-Fraktion gemeinsam mit den anderen Mit- streitern auch aus Sicherheit für den Investor am Landratsamt ganz klar festhält, dass mit dieser Torfassung jegliche Überlegung über das Ettlinger Tor nicht abgeschlossen ist. Aber sie kann auch nicht in dem Planungsprozess, der jetzt kurz vor einem Abschluss stehen muss, sozusagen zur Conditio gemacht werden. Das halten wir für nicht richtig. Die Diskussion über die Torfas- sung ist in jetzigem Stadium nicht abgeschlossen. Aber sie zur Bedingung für einen weiteren Planungsprozess zu machen, halten wir für verfehlt. Es mag in späteren Generationen diese Dis- kussion um die Gestaltung des Ettlinger Tors wieder aufgegriffen werden. Jetzt einmal sollten wir es mit dieser ganz charmanten Freiraumplanung, die sich jetzt für uns aufzeigt, sein Bewen- den sein lassen. Wir lehnen jede Verpflichtung des Investors, sich in Bezug auf die Gestaltung – 3 – des Ettlinger Tors zu binden, sei es in Form einer Eintragung in einen Plan oder in einen städte- baulichen Vertrag, klipp und klar ab. Stadtrat Zeh (SPD): Wir haben heute schon wieder einen Zwischenstand dieses Landratsamts. Wir hatten vorher schon Grundstückstäusche und natürlich auch Änderung vom Bebauungs- plan. Das alte Landratsamt ist Richtung Süden, Richtung Beiertheimer Allee und Richtung Bahn- werkstraße geöffnet. Das neue Landratsamt soll Richtung Kriegsstraße geöffnet sein. Auch da sind Akademien dementsprechend untergebracht. Es hat sich natürlich jetzt im Laufe der letz- ten Zeit immer mehr in Richtung Ettlinger Tor gerobbt durch weitere Grundstücksaddition. Al- lerdings haben wir den Wettbewerb „Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor“ erst vor einem Jahr gemacht. Uns war klar, dass es erst noch weiter diskutiert werden muss. Aber wir waren damals bei dem Beschluss noch nicht dabei. Auch heute sehen wir das nicht so, Herr Pfannkuch. Es steht hier in der Vorlage nichts von Bedingung drin, es steht etwas von Option drin. Das sind natürlich deutlich unterschiedliche Begriffe. Letztendlich ich bin auch überzeugt, dass in den nächsten fünf oder zehn Jahren sich noch nichts entwickelt. Ich erinnere noch an einen der Vorgängergemeinderäte, wo hier am Ettlinger Tor Arkaden vorgesehen waren, um die Sache zu fassen. Die ist jetzt durch den neuen Wettbe- werb in Richtung Ufo und Torhäuschen gegangen. Man muss festhalten, die Ettlinger Straße ist an der südlichen Seite recht breit als Verkehrsraum. Man muss hier noch überlegen, wie man weitermacht. Die Volkswohnung und das als Gebäude des Staatstheaters sind weit hinten. Es ist nicht richtig gefasst. Wir brauchen heute nichts festlegen, aber ich glaube, das einfach zu strei- chen, wie die CDU und andere beantragt haben, ist nicht der richtige Weg. Wir stehen noch zu unserem alten Wettbewerb von vor einem Jahr und ändern nicht immer wieder die Meinung und stimmen so der Vorlage der Verwaltung uneingeschränkt zu. Stadtrat Schnell (AfD): Also, wir sind jetzt ausnahmsweise bei der CDU. Ja, es kommt noch der Herr Pfannkuch und sagt, da hatten wir einen Fehler gemacht. Aber wir brauchen diese. Wenn man diese Torfassung jetzt aus der Vorlage streicht, heißt das nicht, dass die keinesfalls mehr dort entstehen könnte. Was man auch sehen muss, das, was damals bei dem Workshop zum Thema Ettlinger Tor gemacht wurde, war auch überhaupt nicht abgestimmt mit der Planung des Platzes vor dem Staatstheater. Also insoweit das jetzt hier fest reinzuschreiben, halten wir für einen Fehler. Wenn wir es streichen, ist es nicht komplett weg oder ist es nicht mehr mög- lich, das doch noch zu machen. Aber wir müssen das jetzt für meinen Geschmack wirklich nicht reinschreiben. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Unsere Fraktion sieht 99,9 Prozent des Bebauungsplanes auf einem guten, auf einem richtigen Weg. Diese 0,1 Prozent haben wir mit unserer Teilnahme an dem Er- gänzungsantrag ausgedrückt, weil wir der Auffassung sind, wir sollten es offenlassen, was da passiert. Eine Festlegung: Dieses Streichen dieses Satzes hätten wir gerne auch draußen, weil es uns zu verbindlich ist. Ich sehe es auch gar nicht als Gefährdung, wie der Kollege Löffler sagt, dass dann da nichts passiert, sondern ich sehe es sogar als großen Vorteil, wie wir es auch im Bebauungsplan haben, auf Seite 5 ist es, glaube ich, das dort als grüne Fläche, als Freifläche ge- dacht wird. Ich denke, wir sollten uns diese Entscheidung nicht zu schnell nehmen, sondern vielleicht für den nächsten oder übernächsten Gemeinderat. Denn ich sehe großes Potenzial und das heißt nicht, dass dann gar nichts passiert. – 4 – Also, wie gesagt, 99,9 Prozent sehen wir auf einem guten Weg, und die 0,1 Prozent sind der Grund für unsere Unterstützung und Teilnahme am Ergänzungsantrag. Bürgermeister Fluhrer: Lassen Sie mich noch einmal in Erinnerung rufen, dass diese wichtige Stelle in Karlsruhe nicht erst heute diskutiert wird, sondern Herr Dr. Capirske hat es in einem Vortrag zu diesem Workshop-Verfahren aufgerufen, was über viele Generationen hier in die- sem Saal auch hitzig debattiert wurde, weil die via triumphalis tatsächlich so eine Nahtstelle früher war in der Ostwest- und Nordsüdrichtung. Auch bei der Frage, wie man sich im Stadt- grundriss in Karlsruhe dann orientiert, ist es sozusagen ein neuer Platzraum, der Teil dieser Per- lenkette Rondellplatz/Marktplatz wird und zur Südstadt überleitet oder ist eine Art Zäsur. Des- halb, und das möchte ich noch mal aufrufen, haben wir ein sehr umfangreiches Beteiligungs- und Workshop-Verfahren gemacht. Sie erinnern sich vielleicht auch an Ideen, 17 Hochhäuser auf diese Parzelle oder einen komplet- ten Wald, überhaupt gar kein Landratsamt mehr als bauliche Fassung. Es sind alle Varianten dis- kutiert worden, auch mit der Bürgerschaft, mit Interessensvertretern, mit unserer örtlichen Ar- chitektenschaft und externen Vertretern und - das möchte ich einfach auch dazu sagen - in partnerschaftlicher Kooperation mit dem Landratsamt. Es ist nicht so, dass wir etwas vorgeben, was der Landrat das erste Mal sieht, sondern es war in einer Kooperation. Ergebnis dieser Ko- operation war, dass man sagt, es gibt vorne eine räumliche Fassung, und das Landratsamt steht quasi in zweiter Reihe, aber bekommt diese ganze Eckausbildung mit entsprechendem Hoch- haus als Areal. Das weitere Verfahren, nämlich wie das Landratsamt sich gestaltet, war auch immer unter der Prämisse - das hat das Landratsamt auch aufgenommen bei dem Wettbewerbsverfahren, das auch mit großer öffentlicher Beachtung stattgefunden hat mit vielen Teilnehmern und vielen guten Ansätzen, ganz spannenden, immer in der Fragestellung oder der Vorgabe, die Sie mitge- geben haben -, dass diese Torfassung davor noch kommen kann. Nun kann man natürlich - und Sie sind die Herren der Stadtgestaltung in dieser Stadt, das ist nicht der Baudezernent, sondern Sie entscheiden am Ende - sagen, man verzichtet auf die räumliche Fassung. Dann steht das Landratsamt faktisch aber nicht mehr in der zweiten Rolle, sondern rückt eigentlich vor. Dann ist die Frage, ist es die Endausformulierung, will man dann tatsächlich, dass es vorne an der Kreuzung steht. Das ist eine Frage, die natürlich dann offen im Raum steht. Deshalb würden wir empfehlen, und so war es auch gedacht, wenn man es jetzt einfach als Hin- weis macht, dass man sich alle Optionen offen hält. Dann kann man tatsächlich in Zukunft noch vom Grünraum bis zur Torfassung alles diskutieren. Wenn man jetzt einen Bebauungsplan, und das ist die Intention, wenn man jetzt einen Bebauungsplan macht, der so gezirkelt wirkt, wo die Freifläche offen bleibt, dann kann man natürlich in Zukunft auch behaupten, jetzt hat man noch in diesem Hause eine Satzung erlassen, wo gar kein Torhaus mehr drin ist. Dann muss man in zehn Jahren die Diskussion nicht aufmachen. So war es zu verstehen. Insofern geht es nicht da- rum, etwas zur Bedingung zu machen, sondern uns oder Ihren Nachfolgern, unseren Nachfol- gern, Optionen zu öffnen. Das war der Hintergrund. Insofern ist es rechtlich unverbindlich, ist eher ein Hinweis, dass da noch was kommen kann. Der Vorsitzende: Ich will es auf die politische Ebene zugespitzt heben. Wir haben hier von Ihnen eine Beschlusslage, dass die Ergebnisse dieses Wettbewerbs weiter zu bearbeiten sind. Vorgezogen wird jetzt das Landratsamt errichtet und geht sicherlich in der Dimension über – 5 – manches hinaus, was im Wettbewerb ursprünglich mal Richtung Ettlinger-Tor-Platz vorgesehen war. Was wir von Ihnen erbitten, ist, dass wir die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens so- wie die Aufsetzung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor auf dieser Beschlusslage von Ihnen weiterführen können. Es ist relativ klar, dass der Landrat einem städtebaulichen Ver- trag nicht zustimmen wird, der ihn einem unmittelbaren Risiko aussetzt, dass man dort noch in Zukunft ein Gebäude errichtet. Wir sind aber in guten Gesprächen darüber, den Verweis über dieses Wettbewerbsergebnis zumindest im Bebauungsplan zu berücksichtigen, sodass eine spä- tere Generation im Grunde nicht sagt, ihr habt doch damals schon mit dem Bebauungsplan das Ergebnis eures Wettbewerbs abmoderiert und jetzt gibt es im Grunde womöglich eine Scha- densersatzforderung, wenn ihr plötzlich wieder anfangt. Schließlich sind wir das beste Gebäude und das wichtigste Gebäude an diesem Platz. Wie gesagt, ich glaube auch nicht, dass wir es im städtebaulichen Vertrag unterbringen. Nur wenn Sie es jetzt schon rausschießen, dann kriegen wir überhaupt keinen Verweis mehr auf dieses Wettbewerbsergebnis, und dann bringen wir uns auch in Zukunft in eine eher sehr schwache Position, wenn wir dann in den nächsten Jahrzehnten gegebenenfalls doch sagen, das Ettlinger Tor ist zu heiß oder ist sonst irgendwas und deswegen müssen wir an diesem Platz noch etwas umgestalten, was auch eine andere Fassung ermöglicht als die Gebäudekante des Landratsamtes. Das ist der ganze Hintergrund. Ich bin sehr dankbar, dass das jetzt nicht in eine Emotionalität mündet, denn das gibt es an die- ser Stelle durchaus schon auch und würde Sie einfach bitten, uns jetzt diesen Auftrag, so wie er hier vorne formuliert wird, weiter zu ermöglichen. Wenn Sie eine andere Mehrheit hier haben, dann ist es eben so. Dann werden wir damit auch zurechtkommen. Jetzt haben wir hier mehrere Meldungen aus der CDU-Fraktion. Stadtrat Müller (CDU): Es sind ein paar Worte angeklungen, und ich glaube, einige bedürfen noch mal der bedeutsamen Hervorhebung. Zum einen haben wir einen Investor, einen Partner, mit dem Landratsamt, der an dieser Stelle round about 400 Millionen Euro investiert. Ich glaube, einem Investor in dieser Größenordnung, der dann auch in einer, Herr Bürgermeister Fluhrer, Sie haben es genannt, partnerschaftlichen Kooperation, einen Synergieeffekt auf der Plushabenseite zugunsten der Stadt mit eingeht, muss man auch in dieser partnerschaftlichen Kooperation dahingehend das Recht zubilligen, dass er einen städtebaulichen Vertrag hat mit einer Option, wann, wo und wie auch immer sie gegebenenfalls, oder auch nicht verwirklicht wird. Ich glaube, jetzt ist es wichtig, bevor es dann beispielsweise außerhalb dieses Hauses oder wo auch immer und zu welcher Zeit auch immer zu der einen oder anderen emotionalen De- batte kommen mag - der Herr Oberbürgermeister hatte es angesprochen -, wenn man gerade im Hinblick und in Fortführung dieser partnerschaftlichen Kooperation genau diese Thematik mit dem Investor noch einmal detailliert erörtert. Wir müssen uns auch alle einig sein in diesem Hause, uns kann nicht weniger daran gelegen sein, als dass es letztendlich zu dieser Konstella- tion zusammen mit der Stadt Karlsruhe und dem Landratsamt kommt, dort auch ein solches Vorhaben zugunsten beider Partner auf gleiche Art und Weise und auf Augenhöhe zustande kommt, wovon wir alle partizipieren können. Ich glaube auch schon, und das ist meine ganz persönliche Meinung, die ich wiedergebe, dass es nicht unbedingt eine bauliche Fassung an dieser Stelle braucht, gerade in Hinblick auf das, was uns in den nächsten Jahren mit auch der Innenstadterwärmung bevorsteht. Ich habe gar – 6 – nichts dagegen im Übrigen, dass wir dort auch eine visuelle Freifläche vorfinden können. Aber das wäre im Bebauungsplan beispielsweise auch darlegbar. Von daher liegt unser Hauptaugen- merk und unsere Kritik, die wir aufgenommen haben, gar nicht so sehr auf dem Bebauungsplan als viel mehr auf dem städtebaulichen Vertrag, mit all dem, was ich schon ausgeführt habe. Wie gesagt, da muss letztendlich dann ein partnerschaftlicher Konsens herbeigeführt werden. Der Vorsitzende: Ich schlage Ihnen einen Kompromiss vor. Wäre es okay, Herr Fluhrer, wenn wir das mit den Verträgen rausnehmen und einfach nur schreiben in den Bebauungsplan, mit dem Landratsamt wird als Entwicklungsoption eine mögliche Torfassung mitaufgenommen? Das ist das, was ich auch mit dem Landrat soweit committet habe. Ob der dann in seinen Kreis- tag mitgeht, ist noch die Frage, aber dann wäre die Auftragslage von Ihrer Seite klar. Dann geht es um eine Formulierung. Da werden wir irgendeine finden. Wenn wir uns so vielleicht einigen könnten, denn in der Tat ist es relativ unwahrscheinlich, dass er es in den städtebaulichen Ver- trag mitaufnehmen wird. Dann finden wir, glaube ich, hier an der Stelle auch einen sehr breiten Konsens. Wäre das okay? Dann machen wir das so. Dann ändere ich jetzt die Beschlussvorlage an dieser Stelle. Ist es auch so für Sie okay? Damit hat sich dann der Antrag der CDU erledigt und wir können jetzt nur noch über diese ver- änderte Beschlussvorlage abstimmen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine große Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. August 2022