Bauvoranfrage Augustenburgstraße 94
| Vorlage: | 2022/0324 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauvoranfrage Vorlage Nr.: 2022/0324 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 8 ☒ ☐ Bauvoranfrage: Umbau und Erweiterung des Mehrfamilienhauses, Nutzungsänderung des Schuppens in Wohnnutzung, Augustenburgstraße 94, Flurstück: 2716 Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und muss nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden. § 34 (1) BauGB: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, sowie der überbauten Grundstücksfläche in die Umgebung ein. Fragestellung: a) Sind die Dachgauben in der dargestellten Form genehmigungsfähig? b) Sind die Balkone in der dargestellten Form genehmigungsfähig? c) Ist die Nutzungsänderung des Schuppens (Wohnraum) wie dargestellt genehmigungsfähig? Aus Sicht der Ortsverwaltung sind die Fragen a und b genehmigungsfähig. Bei Frage c ist aus Sicht der Ortsverwaltung die notwendige Abstandsfläche gemäß § 5 Landesbauordnung (LBO) nicht gegeben. Hierdurch ist der erforderliche Brandschutz nicht gewährt. Somit ist Frage c aus Sicht der Ortsverwaltung nicht genehmigungsfähig. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung zu und stimmt der Bauvoranfrage mit Ausnahme zu Frage c zu. Beschlussvorlage