Nachtrag 5 zum Pachtvertrag vom 17.11.2016 mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH: Änderung Verpächternutzung im Zusammenhang Darlehensvertrag
| Vorlage: | 2022/0314 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Nachtrag 5 zum Pachtvertrag vom 17.11.2016 Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, 76133 Karlsruhe, vertr. durch den Oberbürgermeis- ter Dr. Frank Mentrup, wiederum vertreten durch den Betriebsleiter des Eigenbetriebs „Fuß- ballstadion im Wildpark“, Herrn Werner Merkel - Stadt Karlsruhe als Verpächter - und KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH, Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe (eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim unter HRB 105856) vertr. durch die Geschäftsführer Mi- chael Becker und Fabian Herrmann - BG Stadion mbH als Pächter- und Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA, vertr. durch die KSC Manage- ment GmbH, diese vertr. durch die Geschäftsführer Michael Becker und Oliver Kreuzer, Ade- nauerring 17, 76131 Karlsruhe - KSC oder Garant- I. Vorbemerkung 1. Die Stadt Karlsruhe ist Eigentümerin des derzeit noch in Bau befindlichen neuen Fußball- stadions BBBank Wildpark (ehemals: Wildparkstadion). Der Bauausführung erfolgt durch die ZECH Sports GmbH (im Folgenden: Totalunternehmer oder ZECH) im Auftrag der Stadt Karlsruhe. Der KSC trägt seine Heimspiele der Bundesliga, 2. Bundesliga bzw. 3. Liga im BBBank Wildpark aus. Die Stadt Karlsruhe hat mit der BG Stadion mbH einen um- fassenden Vertrag (im Folgenden: Pachtvertrag) über die zukünftige Nutzung des BBBank Wildpark zur Urkunde des Notar Dr. Jürgen Rastetter in Karlsruhe am 17.11.2016 unter 1 UR 3224/2016 und 1 UR 3225/2016 geschlossen. Der KSC ist an die- sem Vertrag als Garant beteiligt. 2. Die vorgenannten Urkunden über die zukünftige Nutzung des BBBank Wildpark wurden ergänzt in einem Nachtrag 1 mit Urkunden des Notars Fabian Feterowsky in Karlsruhe vom 25.10.2018, 26.10.2018 und 30.10.2018, UR F 2263/2018, 2264/18 und UR F 2283/2018. Gegenstand dieses 1. Nachtrags war eine Reduzierung von Umfang und Qualität des Pachtobjekts. 3. Nachtrag 2 zum Pachtvertrag beinhaltet eine Ergänzungsvereinbarung über die pau- schale Abgeltung der Verpflichtung der Stadt Karlsruhe zur Erstellung eines Trainings- platzes als Ersatz der Athletikfläche hinter der Wildparkhalle. 4. Nachtrag 3 befasst sich mit der Anpassung der Grundpacht A) aufgrund Flächenerweite- rung der Geschäftsstelle. 5. Nachtrag 4 befasst sich mit der Anpassung der Grundpacht B) aufgrund von Sonderwün- schen und Refinanzierung bis spätestens Vertragsende über eine Investitionspacht. II. Verpächternutzung Die Parteien sind sich darüber einig, dass die in § 5 des Pachtvertrages geregelte Nutzung der Hospitalitybereiche durch den Verpächter wie folgt erweitert wird: Anlage 2.2. zum Pachtvertrag definiert die „Exklusivflächen“, die nicht der Verpächternut- zung gemäß § 5 des Pachtvertrages unterliegen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass für die Laufzeit eines noch separat zwischen der Stadt Karlsruhe und der BG Stadion mbH abzu- schließenden Darlehensvertrages die dort aufgeführten Kioske inkl. Lagerräume auf der Pro- menade und der Haupttribüne (insgesamt 21 Stück) nicht als „Exklusivflächen“ gelten, son- dern ebenfalls der Verpächternutzung unterliegen. Im Übrigen bleibt § 5 des Pachtvertrages unberührt. III. Schlussbestimmung Die sonstigen Bestimmungen des Pachtvertrages mit seinen bisherigen vier Nachträgen blei- ben unverändert bestehen. Karlsruhe, den ____________________________________ Stadt Karlsruhe Karlsruhe, den ____________________________________ KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH Karlsruhe, den ____________________________________ Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0314 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Nachtrag 5 zum Pachtvertrag vom 17.11.2016 Änderung Verpächternutzung im Zusammenhang Darlehensvertrag Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 25.03.2022 4 x vorberaten Hauptausschuss 12.04.2022 9.2 x Gemeinderat 26.04.2022 18.2 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes und des Hauptausschusses den Abschluss des Nachtrages 5 zum Pachtvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 der Aufnahme von Verhandlungen über einen Darlehensvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zur Finanzierung von Pächter- Innenausbauten zugestimmt. Die Verhandlungen haben insofern Auswirkungen auf das bestehende Pachtvertragsverhältnis, dass die für eine Verpächternutzung ausgeschlossenen Bereiche (Exklusivflächen) angepasst werden müssen. Mit Abschluss des Darlehensvertrages soll die Stadt im Rahmen Ihrer Verpächternutzung auch Zugriff auf sämtliche Kioskbereiche (21 Stück) erhalten. Nachtrag 5 steht unter Vorbehalt einer Zustimmung des Gemeinderates zum oben genannten Darlehensvertrag. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes und des Hauptausschusses den Abschluss des Nachtrages 5 zum Pachtvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH.
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Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 18 der Tagesordnung: Darlehensverträge mit dem KSC: Punkt 18.1 der Tagesordnung: Darlehensvertrag mit der KSC BG Stadion mbH Vorlage: 2022/0282 Punkt 18.2 der Tagesordnung: Nachtrag 5 zum Pachtvertrag vom 17.11.2016 mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH: Änderung Verpächternutzung im Zusammenhang Darlehensvertrag Vorlage: 2022/0314 Beschluss: 18.1: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Darlehensvertrages mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH zu. 18.2: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes und des Hauptausschusses den Abschluss des Nachtrages 5 zum Pachtvertrag mit der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH. Abstimmungsergebnis: 18.1 Einstimmige Zustimmung. 18.2 Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf. Tagesordnungspunkt 18.1 ist im Hauptausschuss am 12. April 2022 vorberaten und Tagesordnungspunkt 18.2 ist im Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“ am 25. März 2022 und im Hauptausschuss am 12. April 2022 vorberaten. Da geht es um zwei Beschlussvorlagen. Der Herr Stadtrat Hock verlässt wegen Befangenheit unser Rund hier. – 2 – Wir kommen zu 18.1, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist mehrheitlich oder eistimmig sogar. Wir kommen zu 18.2, auch da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmig, vielen Dank. Wir haben die nächsten anderthalb Stunden getagt, sogar etwas länger. Ich unterbreche jetzt bis um 19:30 Uhr. Mein Vorschlag wäre, dass wir um 21:00 Uhr Schluss machen, und dann müssten wir es vielleicht gerade so schaffen, alles hinzukriegen. Dann unterbrechen wir jetzt und fangen pünktlich um 19:30 Uhr wieder an, vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung von 19:15 Uhr bis 19:30 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Mai 2022