Übertragung des Eigentums an der Immobilie Ritterstraße 48 (ehemalige Hauptfeuerwache) an die Karlsruher Fächer GmbH
| Vorlage: | 2022/0296 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.04.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Übertragung des Eigentums an der Immobilie Ritterstraße 48 (ehemalige Hauptfeuerwache) an die Karlsruher Fächer GmbH Vorlage Nr.: 2022/0296 Verantwortlich: Dez. 4 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.04.2022 12 ☐ ☒ Gemeinderat 26.04.2022 13 ☒ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH, der Übertragung des Eigentums an der Immobilie Ritterstraße 48 (ehemalige Hauptfeuerwache) der Stadt Karlsruhe zum 1. Mai 2022 durch Sacheinlage zum Verkehrswert und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Beschlussvorlage – 2 – – 3 – Ergänzende Erläuterungen Die städtische Immobilie Ritterstraße 48 – ehemalige Hauptfeuerwache – soll zum Haus des Bevölkerungsschutzes umgenutzt werden. In dem Gebäude wird ein Zusammenschluss mehrerer Rettungsdienste sowie Organisationen des Katastrophenschutzes ermöglicht. Dabei soll die städtische Gesellschaft Karlsruher Fächer GmbH (KFG) als Bauherrin und spätere Vermieterin agieren. Die KFG hat bereits im Januar 2020 die Vorbereitung der Umnutzung als Projekt übernommen. Für die Umnutzung des Gebäudes sind bauliche Veränderungen erforderlich, Voruntersuchungen dazu haben bereits begonnen. Gleichzeitig ist die Gesellschaft mit möglichen Nutzern im Austausch. Baubeginn ist im Laufe des Jahres 2022 geplant. Ein Einzug der Nutzer wäre nach einer Bauzeit von 18 Monaten im Laufe des Jahres 2024 möglich. Die Übertragung der Immobilie an die Karlsruher Fächer GmbH kann im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage zum Verkehrswert und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage erfolgen. Dadurch erhöht sich der Beteiligungsbuchwert der Karlsruher Fächer GmbH um den Verkehrswert der ehemaligen Hauptfeuerwache in Höhe von 3,1 Mio. Euro. Da die Immobilie im Wege der Kapitalerhöhung übertragen wird, könnte der Anwendungsbereich des Europäischen Beihilfenrechts (Art. 107 AEUV) eröffnet sein, das auch solche indirekten staatlichen Förderungen unter bestimmten Voraussetzungen verbietet. Daher wird das Grundstücks im Wege einer Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch mit der Zweckbindung belegt, die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten künftig ausschließlich für Nutzungen im Sinne der Konzeption „Haus des Bevölkerungsschutzes“ bzw. mit damit korrespondierenden, ggf. auch sozialen Nutzungen, zu belegen. Verbleibende Restrisiken könnten durch einen Betrauungsakt der Stadt Karlsruhe gegenüber der KFG weiter minimiert werden. Die Verwaltung und die KFG eruieren derzeit die Möglichkeiten bzw. die Folgen einer Betrauung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH, der Übertragung des Eigentums an der Immobilie Ritterstraße 48 (ehemalige Hauptfeuerwache) der Stadt Karlsruhe zum 1. Mai 2022 durch Sacheinlage zum Verkehrswert und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können.
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Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Übertragung des Eigentums an der Immobilie Ritterstraße 48 (ehemalige Hauptfeuerwache) an die Karlsruher Fächer GmbH Vorlage: 2022/0296 Beschluss: 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH, der Übertragung des Eigentums an der Immobilie Ritterstraße 48 (ehemalige Hauptfeuerwache) der Stadt Karlsruhe zum 1. Mai 2022 durch Sacheinlage zum Verkehrswert und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. April 2022. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Mai 2022