Bauantrag Auf der alten Reut (Gewann)
| Vorlage: | 2022/0294 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 2022/0294 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 7 ☒ ☐ Bauantrag: Errichtung einer Photovoltaikanlage Joseph-von-Fraunhofer-Str. 7, Flurstück 3700 Auf der alten Reut (Gewann) Stellungnahme der Ortsverwaltung Für das Baugrundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und muss nach §35 BauGB (Baugesetzbuch) beurteilt werden. Im Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) ist das Baugebiet als „Sonderbaufläche Forschung“ deklariert. Gem. §35 (1) Nr. 3 BauGB gilt: Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es: der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Für das Bauvorhaben wurde bereits im Rahmen eine Bauvoranfrage durch den Ortschaftsrat Grötzingen eine Stellungnahme abgegeben (Offenlagebeschluss vom 27. August 2021) und dem Bauvorhaben zugestimmt. Bauordnungsrechtlich bestehen keine Versagensgründe. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist der Bauantrag aus oben genannten Gründen zu genehmigen. Die Ortsverwaltung begrüßt den Ausbau von erneuerbaren Energien in Form von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auch auf dem Areal des ICT. Begrüßenswert wäre, wenn die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zeitnah und in räumlichen Zusammenhang erfolgen (idealerweise auf dem Gelände des ICT). Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme der Ortsverwaltung und dem Bauvorhaben zu. Beschlussvorlage