Sachstandsbericht Sanierung Ortsmitte - Niddaplatz
| Vorlage: | 2022/0293 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Sachstandsbericht Sanierung Ortsmitte – Niddaplatz CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0293 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 6a ☒ ☐ Einer der Kernpunkte der Sanierung der Grötzinger Ortsmitte ist die geplante Neugestaltung des Niddaplatzes. Im Laufe einer städtebaulichen Untersuchung 2017 wurden die Missstände aufgezeigt sowie die Ziele definiert und beschlossen. Die Weiterentwicklung und Umsetzung erfolgt nun sukzessive in mehreren Schritten und weiteren Präzisierungen. Immer wieder sind Weichenstellungen erforderlich, zu denen der Ortschaftsrat gehört wird. Da den Überblick zu behalten, ist schon für die Ortschaftsräte und erst recht für die Grötzinger Bürgerinnen und Bürger nicht einfach. Weiterhin wurde durch Presseverlautbarungen hinsichtlich einer geplanten Bebauung und Wegfall der Parkmöglichkeiten eine erhebliche Verunsicherung in Teilen der Grötzinger Bevölkerung ausgelöst. Deshalb beantragt die CDU-Fraktion einen Sachstandsbericht der Ortsverwaltung bzgl. der geplanten Sanierung des Niddaplatzes. Der Sachstandsbericht soll in Art und Weise so gehalten sein, dass er die Grötzinger Bürgerinnen und Bürger anspricht. Er soll unter den amtlichen Mitteilungen und weiteren Medien veröffentlicht werden. Aus dem Bericht soll im Wesentlichen hervorgehen: • welche Ziele werden mit der Neugestaltung des Niddaplatzes verfolgt? • wie soll der Niddaplatz in Grünfläche und bebaute Fläche aufgeteilt werden? • wie weit sind wir im Prozess? welche Meilensteine wurden bisher erreicht? Welche Prozess-Schritte folgen noch? (mit einem Zeitplan, soweit absehbar) • warum ist ein Bebauungsplan nötig und was wird dort genau festgelegt? • was ist ein Konzeptvergabeverfahren, warum wird es eingesetzt? • welche Einflussmöglichkeiten hat der Ortschaftsrat bei der Konzeptformulierung und der Konzeptvergabe? • welche Einflussmöglichkeiten liegen insgesamt beim Ortschaftsrat und welche beim Gemeinderat? Antrag
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Sachstandsbericht Sanierung Ortsmitte – Niddaplatz MfG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0293 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 6b ☒ ☐ Die Diskussionen zu unserem Antrag „Sanierungsgebiet Ortsmitte – Niddaplatz“ hat uns gezeigt, dass in der Öffentlichkeit ein großer Bedarf an Informationen besteht. Es fanden zwar wiederholt Rundgänge im Gebiet statt, zuletzt am 23. Juli 2021, die Sitzungen des Sanierungsbeirates sind jedoch nicht öffentlich und finden in der Regel einmal jährlich statt. Die nächste Sitzung ist für den 14. September 2022 festgesetzt. Die Aufnahme in das Sanierungsgebiet ist für Grötzingen eine große Chance zur Weiterentwicklung der Ortstypik und des Wohnumfeldes. Aus unserer Sicht besteht im Ortschaftsrat und der Bevölkerung ein Informationsdefizit zum Projektstand der insgesamt 13 Handlungsfelder des Neuordnungskonzeptes. Die MfG-Fraktion stellt daher folgenden Antrag: - Das Stadtplanungsamt bzw. weitere Fachämter geben dem Ortschaftsrat einen umfassenden Bericht zu den verschiedenen Handlungsfeldern des Sanierungsgebietes (aktueller Planungsstand, Fördermittelverwendung etc.) - In dem Bericht soll auch über den Umfang der privaten Maßnahmen im Sanierungsgebiet berichtet werden. Antrag
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0293 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Sachstandsbericht Sanierung Ortsmitte - Niddaplatz Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 6 x Kurzfassung Erläuterungen zu den Fragenstellungen für die Entwicklung des Niddaplatzes. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☒ durchgeführt am 12.05.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – A. Welche Ziele werden mit der Neugestaltung des Niddaplatzes verfolgt? Mit der Neugestaltung werden wie in den Vorbereitenden Untersuchungen dargelegt folgende Ziele verfolgt: - Die Entwicklung des Niddaplatzes zu einem multifunktionalen Platzraum mit hoher Aufenthalts- und Kommunikationsqualität, als freiraumplanerisch geprägtes Pendant zum eher steinernen historischen Rathausplatz und als Beitrag zur Verbesserung der direkten Wohnumfeldqualität in der Ortsmitte von Grötzingen. - Die Entwicklung einer hohen freiraumplanerischen Qualität im Platzgefüge mit Aufnehmen historischer Bezüge. - Der Aufbau einer Raumkante am Südrand des Platzes durch ein ergänzendes Gebäude mit multifunktionaler Nutzung mit Wohnen und Gastronomie und Entwicklung eines weiteren Gebäudes an der Mühlstraße mit den Nutzungs- funktionen Geschäfte, Wohnen, Büros. - Einbinden des Themenaspekts „Wasser“ in die Gestaltung der Platzfläche als historische Reminiszenz vor dem Hintergrund der Aufgabe des Mühlgrabens. - Einbindung von Elementen zur Beschattung von Aufenthaltsbereichen, Spielflächen und Sitzmöglichkeiten über vegetative Elemente (großkronige Bäume) oder bspw. Sonnensegel. - Verbesserung des Bespielens des Platzes von seinen Platzrändern her und damit einhergehende Reduzierung der Trennwirkung der umliegenden Straßenachsen. - Neuordnung der umliegenden Parkierung, ggfs. Schaffen von Ersatzparkierungs- flächen im weiteren räumlichen Umfeld (vgl. auch Handlungsfeld Bahnhofsumfeld). - Nutzen des neu gestalteten Freiraums zu Retentionszwecken bei Starkregener- eignissen. – 3 – B. Wie soll der Niddaplatz in Grünfläche und bebaute Fläche aufgeteilt werden? Die heutige Grün- und Spielplatzfläche soll weitestgehend als Grün- und Spielfläche erhalten und neugestaltet werden. Ungefähr auf der heutigen Böschung zum Park- platz hin sollen sich die beiden Baukörper an die Freifläche anschließen. Angefügt eine erste grobe Darstellung der Flächenaufteilung, die dem Ortschaftsrat in der Sitzung am 12. Mai 2021 bereits gezeigt wurde. C. Wie weit sind wir im Prozess? Welche Meilensteine wurden bisher erreicht? Welche Prozess-Schritte folgen noch? (mit einem Zeitplan, soweit absehbar) Die Verwaltung befindet sich derzeit noch in der Phase alle Anforderungen, Bedarfe und fachlichen Belange zusammenzutragen. Sodann wird, wie in der Sitzung am 12. Mai 2021 kommuniziert, der Ortschaftsrat über die konkreten Inhalte informiert und kann Ergänzungen/ Anregungen miteinbringen. Zeitplan: 12.05.2021 Sitzung Ortschaftsrat Grötzingen - Information Sachstand Niddaplatz, Konzeptvergabe Bebauung Niddaplatz sowie Neugestaltung Grünfläche 04.05.2022 Sitzung Ortschaftsrat Grötzingen – Vorstellung Mobilitätskonzept (Verkehrsplanung) Sanierungsgebiet, Handlungsfelder und Sachstand zum Sanierungsgebiet – 4 – Mai 2022 Beteiligung/ Vernetzungsveranstaltung Gewerbetreibende im Rahmen des Sanierungsverfahrens Mai 2022 Öffentlichkeitsbeteiligung Mobilitätskonzept Sanierungsgebiet Juli 2022 Ergebnis vertiefende Untersuchung Stadtwerke zum Thema Nahwärme – Verortung Heizzentrale (erforderl. bzgl. Raumkalkulation/ Zufahrt etc.) Sept. 2022 Sitzung Sanierungsbeirat „Grötzingen Ortsmitte“ Information Sachstand, Ergebnisse, weiteres Vorgehen Okt. 2022 Planungsausschuss - Mobilitätskonzept (Verkehrsplanung) Sanierungsgebiet Okt. 2022 Ortschaftsrat Grötzingen - Präsentation der Gesamtanforderungen an die Bebauung Niddaplatz, Konzeptvergabe, Gestaltung Grünfläche, Einbringen von Ergänzungen/ Anregungen durch Ortschaftsrat ca. Dez. 2022 Fertigstellung der Nutzungsanforderungen und Bedingungen zur Ausschreibung der Konzeptvergabe 1. Quartal 2023 Ausschreibung Konzeptvergabe durch das Liegenschaftsamt 3. Quartal 2023 Entscheidung über Zuschlag für Projektumsetzung D. Warum ist ein Bebauungsplan nötig und was wird dort genau festgelegt? Zur Umsetzung der Neugestaltung des Niddaplatzes und für die Konzeptvergabe ist zunächst kein Bebauungsplan notwendig. Der Bebauungsplan „Historische Ortsmitte Grötzingen“, dessen Geltungsbereich den Ortskern, den Niddaplatz und die Bereiche der Ortserweiterung umfasst, wird aufgestellt um die Zielsetzungen des bestehenden Sanierungsgebietes (z.B. Erhalt und Weiterentwicklung des Ortsbildes) zu konkretisieren und langfristig zu sichern. Damit schafft er verbindliche Vorgaben, die als Grundgerüst für die Gewährleistung der baugestalterischen Qualität, auch der des Platzraumes des Niddaplatzes, zu verstehen sind. Für den Bereich um den Niddaplatz relevante, geplante Festsetzungen des Bebauungs- planes „Historische Ortsmitte Grötzingen“ sind: Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, hinsichtlich der Steuerung von Vergnügungsstätten. Dabei soll eine Feinsteuerung der bestehenden Regelungen, für die bisher unbeplanten und die durch bestehende Bebauungspläne als Mischgebiet definierten Bereiche erfolgen. Die Reglung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten ist erforderlich, da sich deren Ansiedlung mit dem Ziel eine Beeinträchtigung der Wohn- nutzung zu verhindern und die städtebauliche Funktion des Gebietes zu stärken, über – 5 – die bisher geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen nicht in erforderlichem Maße steuern lässt. Als Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung soll eine Beschränkung der maximal zulässigen Wandhöhe getroffen werden. Diese soll gewährleisten, dass eine neue Bebauung am Niddaplatz sich hinsichtlich der Maßstäblichkeit der historischen Bestandsbebauung des Ortskernes einfügt und keine unverhältnismäßig hohen Gebäude entstehen. Ergänzend zu den Festsetzungen regeln örtliche Bauvorschriften, in Anlehnung an die architektonischen und städtebaulichen Besonderheiten der unterschiedlichen Zonen des Geltungsbereiches, die Zulässigkeit der Anordnung und Kubatur der Baukörper, die Ausführung wesentlicher Bauteile (Dach, Fassade, Öffnungen), die Anordnung technischer Bauteile (Satellitenempfangsantennen, Klimageräte, Solar- und Photo- voltaikanlagen), sowie die Ausführung baulicher Details (Fenster, Werbeanlagen, Einfriedungen etc.). E. Was ist ein Konzeptvergabeverfahren, warum wird es eingesetzt? Bei einer Konzeptvergabe steht die Qualität des einzureichenden Konzepts (Planungs- und Nutzungskonzept) im Vordergrund der Entscheidung des zu vergebenden Grundstückes für eine Bebauung. Die Stadt, als Grundstückseigentümerin, legt Anforderungen an die zu errichtende Bebauung bzw. das zu entwickelnde Grundstück fest und vergibt Punkte für die einzelnen zu erfüllenden Anforderungen. Das Angebot, das die gesetzten Anforderungen mit den meisten Punkten erfüllt, bekommt den Zuschlag. Mit diesem Verfahren der Konzeptvergabe kann sichergestellt werden, dass die Bebauung und Entwicklung des Grundstückes entsprechend der städtischen Vor- stellungen erfolgt. F. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Ortschaftsrat bei der Konzeptformulierung und der Konzeptvergabe? Wie kommuniziert und im Zeitplan dargestellt, wird dem Ortschaftsrat das ausge- arbeitete Konzept bzw. der Anforderungskatalog vorgestellt. Hier kann der Ort- schaftsrat Anregungen, Wünsche und Ideen miteinbringen. Für die Auswahl der zuschlagerhaltenden Planung ist vorgesehen, dass alle Bewer- benden ein Planungskonzept sowie einen Planungsentwurf einreichen müssen. Die eingereichten Konzepte und Planungen werden anhand der im Vorfeld erstellten Bewertungsmatrix durch das Auswahlgremium (LA, StplA, OV Grötzingen, BOA, HGW) – 6 – gesichtet und beurteilt. Das Verfahren wird vom Zentralen Juristischen Dienst rechtlich begleitet. Weiter vorgesehen ist, dass die besten Konzepte (ca. drei) dem Ortschaftsrat vorgestellt werden, dieser ein Votum abgibt welches Konzept favorisiert wird. Die getroffene Vorauswahl wird zusammen mit dem Votum des Ortschaftsrates, dem Hauptausschuss zur abschließenden Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung vorgelegt. G. Welche Einflussmöglichkeiten liegen insgesamt beim Ortschaftsrat und welche beim Gemeinderat? Wie vorab unter F. erläutert, erfolgen Abstimmung und Vergabe in enger Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat. Prinzipiell betrachtet ist der Ortschaftsrat ein beratendes Gremium, die Entscheidung obliegt dem Gemeinderat.