Bebauungsplanerstellung Grötzingen Süd
| Vorlage: | 2022/0292 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Antrag auf Bebauungsplanerstellung Grötzingen Süd GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0292 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen – Ausschuss I 09.03.2022 1 x Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 5 x Bebauungspläne ermöglichen Gemeinden, in den beplanten Gebieten für eine zukünftige geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen und somit städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für einen größeren Bereich in Grötzingen Süd fehlt diese rechtliche Entscheidungsgrundlage bei zu genehmigenden Bauanträgen und somit fehlt dort die Einwirkungsmöglichkeit auf langfristige, städtebauliche Gestaltung. Im Gebiet südlich der Augustenburgstraße / Staigstraße bis zur (einschließlich) Gustav-Hofmann-Straße im Osten, und den Straßen An der Silbergrub im Westen bis zu den existierenden Bebauungsplänen im Süden (Nummern 589,491,492,494) gibt es keine Bebauungspläne (siehe Skizze, schraffierter Bereich). Wir beantragen: Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gekennzeichneten Bereich aus den vorab beschriebenen Gründen. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0292 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Antrag auf Bebauungsplanerstellung Grötzingen Süd Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen – Ausschuss I 09.03.2022 1 x Vorberatung Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 5 x Entscheidung Kurzfassung Aus Sicht der Ortsverwaltung Grötzingen ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Aufstellung von Bebauungsplänen (BPl) erstrebenswert. Bebauungspläne sind das vom Gesetzgeber vorgesehene und geeignete Instrument zur aktiven städtebaulichen Gestaltung der Gemeinde, bei der bis ins Detail auf die Gestaltung der künftigen Bebauung und deren Nutzung Einfluss genommen werden kann. Die Ortsverwaltung nimmt daher den Antrag der GLG auf und klärt nach einem Beschluss durch den Ortschaftsrat mit dem Stadtplanungsamt das weitere Vorgehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Ortsverwaltung schlägt auf Basis des GLG-Antrages vor, den beantragten „Bebauungsplan Grötzingen Süd“ in mehrere Teil-Bebauungspläne aufzuteilen (siehe Skizze). Hierbei sollen zwei neue Bebauungspläne erstellt werden (rot schraffiert) und die anderen unbeplanten Flächen (violett schraffiert) können in bestehende Bebauungspläne als Ergänzungsflächen aufgenommen werden. Diese Konsolidierung soll ermöglichen, in überwiegend schon überplanten Flächen, einheitliche und bereits angewandte Regelungen für diese „Restflächen“ zu übernehmen. Bei diesem Vorschlag würden der BPl 494 und der BPl 497 um kleinere, bisher unbeplante Flächen ergänzt werden. Dies kann unter Umständen im vereinfachten beziehungsweise beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Die beiden neuen Bebauungspläne BPl 01 und BPl 02 müssen aufgrund der Gesamtgröße im Regelverfahren umgesetzt werden. Da die Kapazitäten des Stadtplanungsamtes beschränkt sind, ist eine Priorisierung der Aufstellungsbeschlüsse wünschenswert. Aufgrund der Komplexität und der Menge an „Restflächen“ und aufgrund der Grundstücksgrößen, die gegebenenfalls eine zusätzliche Bebauung zulassen, schlägt die Ortsverwaltung weitere Beratungen des Ortschaftsrates mit dem Stadtplanungsamt zu einem möglichen Bebauungsplanverfahren und deren Regelungsinhalten vor. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss I „Bauen, Planen, Technik und Umwelt“, dass die Ortsverwaltung das Stadtplanungsamt zu weiteren Beratungen bezüglich eventuellen Bebauungsplanverfahren wie dargestellt kontaktiert.