Verhalten im Katastrophenfall
| Vorlage: | 2022/0291 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 14.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Information zum Verhalten im Katastrophenfall GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0291 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 4 ☒ ☐ Karlsruhe muss sein Starkregenrisikomanagement in den Katastrophenschutz integrieren, siehe nachfolgenden Auszug aus der StadtZeitung Nr. 4 vom Freitag, 28.01.2022: „Schutz und Vorsorge weiter wichtig, (...) da das Karlsruher Kanalsystem aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht für extreme Regenereignisse jeglicher Größenordnung ausgelegt werden kann, sind Risikobetrachtungen und Abwägungen im Rahmen des Katastrophenschutzes erforderlich. In Zukunft wird es vor allem darum gehen, Risiken aus Wetterextremen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam mit den Bürgern zu erkennen und Strategien zu entwickeln. Ergänzend zu den Überflutungsschutzmaßnahmen von öffentlicher Seite müssen die Grundstückseigentümer hierbei eigenverantwortlichen Objekt- und Selbstschutz betreiben. Dieser reicht von langfristig angelegtem Verhalten und Check des persönlichen Wohnumfelds über Maßnahmen bei einem angekündigten Ereignis hin zum richtigen Verhalten im akuten Fall eines Unwetters (...)“ Das betrifft auch Grötzingen. Es wird somit von den Bürger*innen erwartet, dass sie im Falle von Starkregenereignissen und Hochwasser, Maßnahmen im Sinne des Katastrophenschutzes ergreifen und sich entsprechend verhalten. Dies funktioniert nur dann, wenn die Bürger*innen die erforderlichen Verhaltensweisen kennen. Wir beantragen: Die Grötzinger*innen sollen über die richtigen Abläufe und Verhaltensweisen im Falle eines Starkregenereignisses (und Hochwassers) in Grötzingen informiert werden. Die Ortsverwaltung lädt die entsprechenden städtischen Ämter in den Ortschaftsrat ein und / oder richtet eine entsprechende Informationsveranstaltung aus. Antrag
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0291 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grö Information zum Verhalten im Katastrophenfall Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.03.2022 4 x Kurzfassung Die Ortsverwaltung ist der Auffassung, dass eine Informationsveranstaltung in Grötzingen erst dann erfolgen soll, wenn ein entsprechendes Konzept für Maßnahmen zum Katastrophenschutz erarbeitet worden ist. Unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/aktiv-werden sind allgemeingültige Informationen zusammengestellt. Auch besteht hier die Möglichkeit, sich über die Betroffenheit von Hochwassergefahren zu informieren. Das Tiefbauamt berät Bürgerinnen und Bürger sowie Bauverantwortliche im Einzelfall auch zu Fragen des Objektschutzes und zu den Möglichkeiten der Starkregenvorsorge. Zudem ist Ende April 2022 eine ausführliche Information über Hochwasser- und Starkregengefahren im Rahmen einer gesamtstädtischen öffentlichen Veranstaltung geplant. Hierbei wird es auch Gelegenheit geben, Fragen direkt und persönlich an die Verantwortlichen bei der Stadt zu stellen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Eine Informationsveranstaltung in Grötzingen macht aus Sicht der Ortsverwaltung erst dann Sinn, wenn ein Konzept zum Starkregenmanagement auch explizit für die Gegebenheiten im Ortsteil vorliegt. Die Erarbeitung beziehungsweise die Überarbeitung der Starkregenrisikomanagementpläne, nach einheitlichen Standards des Landes, wird vermutlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Als Zeithorizont für die Fertigstellung der Pläne wurde hier das Jahr 2024/25 genannt. Zudem wurde aktuell eine Lenkungsgruppe für das weitere Starkregenrisikomanagement in Karlsruhe gegründet, die nun für das ganze Stadtgebiet die Pläne aufbereitet und geeignete Maßnahmen plant. Überflutungsschutzmaßnahmen von öffentlicher Seite können nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es erforderlich, dass die Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben. Das Tiefbauamt berät hier im Rahmen der Entwässerungsgesuche und auch individuell im Einzelfall. Die Ortsverwaltung stellt auf Anfrage gerne einen Kontakt zur zuständigen Abteilung her. Die Stadt hat im Internet (https://tinyurl.com/2p863v76) weitergehende Informationen und Internetadressen zu Fachportalen im Hinblick auf den Hochwasserschutz und Umgang mit Starkregenereignissen zur Verfügung gestellt, darunter auch das Informationsportal des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/aktiv-werden). Hier kann man sich die vom Hochwasser gefährdeten Regionen auf einer Karte anzeigen lassen. In Grötzingen kommt es demnach nur in sehr ungewöhnlichen, extremen Wetterlagen überhaupt zu einer Überschwemmung des Ortskerns. Aus einem Pressebericht der Stadt geht deutlich hervor, dass der Fokus auf dem Fluss Alb liegt. Abbildung 1 Simulation eines Hochwassers in Grötzingen bei ungewöhnlichen, extremen Niederschlags- und Abflussereignissen, aber auch durch Rückstau von blockierten Brückendurchlässen, die zu einem extremen Wasserstand führen können, jedoch sehr selten auftreten, Quelle: Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt BW – 3 – Das Tiefbauamt - Sachgebiet Stadtentwässerung – teilte auf Anfrage mit, dass für Ende April 2022 eine gemeinsame Öffentlichkeitsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe geplant ist (vorbehaltlich etwaiger Einschränkungen durch die Corona-Regelungen). An diesem Termin sollen laut Auskunft der Behörde die Themen Vorsorge bei Hochwasser und Starkregen ausführlich erläutert werden. Fachleute aus verschiedenen Ämtern, darunter vom Katastrophenschutz, werden vor Ort sein, um konkrete Frage aus der Bürgerschaft zu beantworten. Die Informationsveranstaltung ist hier als Auftaktveranstaltung der Lenkungsgruppe zu sehen, um die Bürgerschaft über den Hintergrund und aktuellen Sachstand aufzuklären. Weitere Berichte und/oder Informationsveranstaltungen sind im Laufe des Verfahrens geplant. Die Lenkungsgruppe hat sich zu diesem Format entschlossen, da der Informationsbedarf im gesamten Stadtgebiet aktuell sehr groß ist und so die Informationen möglichst gebündelt und effektiv weitergegeben werden können.