Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2022/0286
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2022

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0286 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.04.2022 16 X Gemeinderat 26.04.2022 15 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne, Vereinssammlung und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Wertstoffmanagement GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 6.064.187,94 € (Summe aus Erlösen in Höhe von 5.918.591,44 € brutto und Kosten in Höhe von 145.596,50 € brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten:145.596,50 € brutto (abhängig v. Abstimmungserklärung ab 2023 u. Herausgabeanspruch PPK der BDS). Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 48.532,17 € brutto Gesamteinzahlung: 5.918.591,44 € inkl. 19% MwSt. (Stand Angebotsabgabe, abhängig v. Anteil der Herausgabe an BDS) Jährlicher Ertrag: 1.972.863,80 € inkl. 19% MwSt. Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen I. Gegenstand des Verfahrens Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die haushaltsnahe Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 und den geltenden Satzungen. Darüber hinaus wird auf den Wertstoffstationen Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Bringsystem gesammelt. Für die Annahme und Verwertung der PPK-Sammelware wird ein Dritter im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beauftragt. Der bisherige Auftrag zu Verwertung der PPK-Sammelware endet zum 30. Juni 2022. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese abfallwirtschaftliche Dienstleistung zum 01. Juli 2022 neu zu vergeben und somit eine wirtschaftliche und zuverlässige Verwertung des Sammelgutes zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023). Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch die Stadt Karlsruhe gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 30. Juni 2025. Für das Recht zur Vermarktung der PPK-Sammelware erhält die Stadt Karlsruhe vom Auftragnehmer eine Vergütung. Die Vergütung ist variabel und wird monatlich indexgebunden fortgeschrieben. Grundlage für diese Preisanpassung ist die von EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH monatlich veröffentlichte Preisänderung. Für die Dienstleistung der Nachweisführung nach § 17 Abs. 1 Verpackungsgesetz erhält der Auftragnehmer ein monatlich pauschales Entgelt. Dieses Entgelt musste bei der Ausschreibung benannt werden. Die Stadt erhält somit Erlöse, als auch Rechnungen von dem Auftragnehmer. Eine gegenseitige Aufrechnung der jeweiligen Positionen ist nicht zulässig. Maßgebend für die Wertung des Preises und auch für das betriebliche Ergebnis sind jedoch die saldierten Beträge (d. h. Erlöse abzüglich Kosten). Dabei führen Mengenänderungen als auch Preisschwankungen am Altpapiermarkt zu einem abweichenden betrieblichen Ergebnis. Das Verpackungsgesetz bietet bei einer gemeinsamen Sammlung die Möglichkeit eines Herausgabeanspruchs von PPK-Verpackungen der Systembetreiber. Die Stadt Karlsruhe befindet sich aktuell in Verhandlungen mit den Betreiber Dualer Systeme zum Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung. Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Bereitstellung und Umladung von PPK-Mengen für die Systembetreiber wurden als optionale Leistungen in der Ausschreibung berücksichtigt und sind in die Preisbewertung eingeflossen. Diese optionalen Leistungen werden jedoch vorerst nicht beauftragt. Für den Fall, dass die Betreiber Dualer Systeme (BDS) gemäß § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpG) bzw. ein Teil der BDS im Rahmen der Abstimmung die Herausgabe des vertraglich festgelegten Masseanteils an PPK-Verpackungen verlangen, erfolgt die entsprechende Beauftragung dieser optionalen Leistungen. – 3 – II. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung wurde auf Grundlage der in den letzten 3 Jahren erzielten Erlöse und angefallenen Kosten für diese Leistung ermittelt. Das kalkulierte Auftragsvolumen für die maximale Laufzeit (inklusive Verlängerungsoption) beträgt ca. 3.650.000 € (netto). Dieser Betrag setzt sich aus Erlösen von ca. 3.480.000 € (netto) und Kosten von ca. 170.000 € (netto) zusammen. Wie bereits beschrieben ist der Erlös an einen Preisindex für Altpapier (EUWID-Index) gebunden und somit variabel. Preisschwankungen am Altpapiermarkt (positiv wie negativ) haben daher Einfluss auf die zu erzielenden Erlöse. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 215.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 27. Januar 2022. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 29. Januar 2022. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 04. Februar 2022 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 01. März 2022, 11 Uhr, gingen fünf Angebote ein. IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle fünf Angebote zur Wertung zugelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch die Zuschlagskriterien Preis (60%) und Umweltkosten für den Transport zur Verwertungsanlage (40%). Wertungsergebnis Rang Firma Wertungsergebnis 1 Alba Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 5.918.591,44 € 145.596,50 € 5.772.994,94 € 6.064.187,94 € 1.000 Punkte – 4 – Rang Firma Wertungsergebnis 2 Bieter 4 Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 5.809.431,26 € 119.208,25 € 5.690.223,01 € 5.928.639,51 € 798,32 Punkte 3 Bieter 2 Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 4.652.187,50 € 102.102,00 € 4.550.085,50 € 4.754.289,50 € 745,80 Punkte 4 Bieter 5 Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 5.476.781,62 € 153.034,00 € 5.323.747,62 € 5.629.815,62 € 528,07 Punkte 5 Bieter 3 Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 3.818.231,25 € 326.357,50 € 3.491.873,75 € 4.144.588,75 € 333,84 Punkte Das Angebot der Firma ALBA Wertstoffmanagement GmbH, Velten mit einer Gesamtpunktzahl von 1.000 Punkte ist das wirtschaftlichste Angebot. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma ALBA Wertstoffmanagement GmbH, für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate im Gesamtauftragsvolumen von 6.064.187,94 € inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 5.918.591,44 € brutto und Kosten in Höhe von 145.596,50 € brutto) zu erteilen. V. Finanzielle Auswirkungen Die Erlöse für die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) fließen in den Haushalt ein. Die für die anfallenden Kosten erforderlichen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant. Für die Folgejahre ist eine Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt zu berücksichtigen VI. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Gemeinderat für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 2.000.000 Euro zuständig. Beschluss: – 5 – Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne, Vereinssammlung und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Wertstoffmanagement GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 6.064.187,94 € (Summe aus Erlösen in Höhe von 5.918.591,44 € brutto und Kosten in Höhe von 145.596,50 € brutto) zu schließen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 26.04.2022 TOP 15
    Extrahierter Text

    Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2022/0286 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne, Vereinssammlung und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma ALBA Wertstoffmanagement GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 6.064.187,94 € (Summe aus Erlösen in Höhe von 5.918.591,44 € brutto und Kosten in Höhe von 145.596,50 € brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 12. April 2022. Auch da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: – 2 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Mai 2022