Haushaltssicherungsprozess: Abarbeitung von Haushaltsanträgen

Vorlage: 2022/0270
Art: Anfrage
Datum: 10.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.04.2022

    TOP: 32

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 09.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0270 Haushaltssicherungsprozess: Abarbeitung von Haushaltsanträgen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 32 x 1. Welcher Sachstand liegt bei der Überprüfung und Gegenüberstellung städtischer Standards im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben vor? 2. Inwiefern verfolgt die Stadtverwaltung beim Haushaltssicherungsprozess die gezielte Identifikation und Akquise von Fördermitteln? 3. Wann kann vonseiten der Stadtverwaltung der Monitoringbericht vorgelegt werden, der Auskunft über die Art und Höhe von Förderprogrammen sowie über den Grund gibt, weswegen ein Förderprogramm nicht akquiriert wurde oder nicht akquiriert werden konnte? 4. Inwiefern werden beim Haushaltssicherungsprozess sowohl die Veräußerung des Anteils am Seehof-Areal als auch der flexible Einsatz von Personalstellen weiterverfolgt? Sachverhalt/Begründung: Den Anlass zu dieser Anfrage bildet die defizitäre Haushaltslage der Stadt Karlsruhe. Seit Beginn des Jahres 2022 beschreitet die Stadtverwaltung einen Prozess der Haushaltssicherung. In diesem Zusammenhang wollen wir uns als CDU-Fraktion informieren, wie der Stand der Abarbeitung unserer Haushaltsanträge ist, die während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 in den Beginn des Haushaltssicherungsprozesses verlegt worden sind. Insofern möchten wir wissen, welcher Sachstand bei der Überprüfung und Gegenüberstellung städtischer Standards im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben vorliegt (Anträge zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 2). Aus der Auflistung der einzelnen Teilhaushalte, Stabsstellen und Eigenbetriebe sollte hervorgehen, in welchem Umfang freiwillige und pflichtige Aufgaben mit und ohne Weisung wahrgenommen werden und inwiefern die Stadt Karlsruhe bei der Erledigung dieser Aufgaben über den gesetzlichen Standard hinausgeht. Zudem möchten wir in Erfahrung bringen, inwiefern die Stadtverwaltung auf die gezielte Identifikation und Akquise von Fördermitteln (Antrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 5) zurückgreift. Darin sehen wir einen wesentlichen Ansatz, um die eigenen Ressourcen zu schonen und die Gestaltungsfreiheit auf unterschiedlichsten Ebenen trotz desaströser Haushaltslage zu bewahren. In diesem Zusammenhang wollen wir gerne wissen, wann der im gleichen Haushaltsantrag beantragte Monitoringbericht vorgelegt werden kann. Daraus sollte hervorgehen, wer der Geber (Land, Bund, Europa) ist, wie hoch die Förderquote liegt und welche Förderungen aus welchen Gründen nicht beantragt oder nicht bewilligt worden sind. Eine aktualisierte Übersicht ist vor dem Hintergrund neu geschaffener Rahmenbedingungen wie etwa beim KfW-Förderprogramm wünschenswert. – 2 – Zuletzt möchten wir gerne in Erfahrung bringen, wann die Stadtverwaltung mit der Veräußerung des Anteils am Seehof-Areal (Antrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 181) rechnet und inwiefern der flexible Einsatz von Personalstellen (Antrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 3) im Personalausschuss behandelt wird. Insbesondere die Antwort zu letzterem Antrag ist für uns von Interesse, da die Februar-Sitzung des Personalausschusses abgesagt wurde und die nächste Sitzung erst im Mai 2022 ansteht. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Tilman Pfannkuch

  • StN zur Anfrage Haushaltssicherungsprozess
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0270 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: STK Haushaltssicherungsprozess: Abarbeitung von Haushaltsanträgen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.04.2022 32 X 1. Welcher Sachstand liegt bei der Überprüfung und Gegenüberstellung städtischer Standards im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben vor? Alle städtischen Amtsleitungen, Stabsstellen sowie Eigenbetriebsleitungen wurden Mitte Dezember 2021 zunächst angeschrieben und auf die Notwendigkeit der bevorstehenden Abfrage hingewiesen. Daran anschließend erfolgten im Januar individualisierte Videocalls mit vertieften Hinweisen zur Aufgabenkategorisierung aller Produkte und Leistungen nach Art der Leistung (Pflichtaufgabe, weisungsfreie Pflichtaufgabe, freiwillige Aufgabe) sowie zur Einschätzung über die in der Stadt Karlsruhe angewendeten Standards. Aufgrund der hohen Anzahl an städtischen Leistungen (circa 1.150), wurde eine Ausarbeitungszeit bis Ende März 2022 eingeräumt. Nunmehr findet eine Plausibilisierung durch das Team Haushaltssicherung statt. Nach erster Durchsicht kann festgestellt werden, dass sowohl die Angaben über die Art der Aufgabenerledigung, als auch bei der eigenen Einschätzung über den Grad der Standarderfüllung noch ein Nacharbeitungsbedarf besteht. Sobald die Auswertungen aufgearbeitet sind, wird die Verwaltung hierüber in der Strukturkommission berichten. 2. Inwiefern verfolgt die Stadtverwaltung beim Haushaltssicherungsprozess die gezielte Identifikation und Akquise von Fördermitteln? 3. Wann kann vonseiten der Stadtverwaltung der Monitoringbericht vorgelegt werden, der Auskunft über die Art und Höhe von Förderprogrammen sowie über den Grund gibt, weswegen ein Förderprogramm nicht akquiriert wurde oder nicht akquiriert werden konnte? Für die Amts-, Stabs- und Eigenbetriebsleitungen wurde zum Erreichen der Budgetvorgaben ein Instrumentenkoffer entwickelt. Ein Instrument der Checkliste ist das „Zuschussmanagement“, worunter neben Spenden, Fundraising und Sponsoring auch der Schwerpunkt Fördermittelakquise genannt wird. Entsprechend sind alle am Haushaltssicherungsprozess Beteiligte gehalten, auch Aussagen über die Fördermittelakquise zu treffen. Im Weiteren ist aufgrund der dann aufgezeigten Ergebnisse ein zusammenfassender Bericht zu erstellen und darüber hinaus zu prüfen, ob bspw. ein zentrales Fördermittelmanagement zu schaffen ist. Im Bereich der EU-Fördermittel unterstützt bereits die Stabstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing die städtischen Dienststellen und Gesellschaften. – 2 – 4. Inwiefern werden beim Haushaltssicherungsprozess sowohl die Veräußerung des Anteils am Seehof-Areal als auch der flexible Einsatz von Personalstellen weiterverfolgt? Seehof-Areal: Das Thema „Seehof-Areal“ wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 30.03.2022 behandelt. Flexibler Einsatz von Personalstellen: Der Antrag der CDU wurde zwischenzeitlich am 17.12.2021 im Personalausschuss behandelt. Hierbei wurde festgehalten, dass zum aktuellen Stand davon auszugehen ist, dass im DHH 2022/2023 aus dem Bereich Klimaschutz die jeweils eingeplanten 10 VZW benötigt werden. Ggf. gibt es noch freie Stellen aus dem Bereich Erzieher-/ Schulsozialarbeit. Da die Stellen für diesen Bereich i.d.R. zum 1. September eines Jahres eingerichtet werden, kann eine Aussage über mögliche anderweitige Verwendung der Stellen erst zum Ende eines Haushaltsjahres getroffen werden. Darüber hinaus wurde der Personalausschuss darüber informiert, dass aus dem Haushalt 2021 im Bereich Erzieher-/ Schulsozialarbeit freie Stellen noch verfügbar sind. Es wurde vorgeschlagen, den Antrag der CDU bereits für das Haushaltsjahr 2021 „analog“ anzuwenden, um Stellen aus den freiverfügbaren Anteilen der Budgets umzuwidmen und für die Umwandlung von überplanmäßigen Stellen in Planstellen vor allem im Bereich IT / Digitalisierung zu nutzen. Durch die Umwidmung würde keine Änderung des Personalkostenbudgets entstehen. Der Personalausschuss wird nun am 3. Mai über die Umwidmung informiert.

  • Protokoll GR 26.04.2022 TOP 32
    Extrahierter Text

    Niederschrift 38. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. April 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 32 der Tagesordnung: Haushaltssicherungsprozess: Abarbeitung von Haushaltsanträ- gen Anfrage: CDU Vorlage: 2022/0270 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 28. April 2022