Einrichtung von kostenfreien WLAN Hotspots in Wettersbach

Vorlage: 2022/0263
Art: Antrag
Datum: 07.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.03.2022

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2: Antrag FDP_Einrichtung von kostenfreien WLAN Hotspots in Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 162 Verantwortlich: Dienststelle: Einrichtung von kostenfreien WLAN Hotspots in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.03.2022 2 x Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, die Ortsverwaltung möge in Zusammenarbeit mit den zuständigen städtischen Stellen und der Stadtmarkting GmbH im Bereich der Heinz-Barth-Schule zeitnah und spätestens mit der Errichtung des neuen Nahversorgungszentrums im Bereich der heutigen Wertstoffstation auch dort einen kostenfreien WLAN-Zugang einrichten. Begründung: Seitens der SPD-Fraktion wurde bereits im November 2015 und im Dezember 2019 beantragt, an einigen stark frequentierten Orten in unseren Stadtteilen einen kostenfreien WLAN-Zugang einzurichten. Die Ortsverwaltung hatte seinerzeit darauf hingewiesen, dass im Rathaus Grünwettersbach ein kostenloses Internetangebot verfügbar sei. Weitere Liegenschaften der Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität und Frequenz, die die technischen Voraussetzungen erfüllten, bestünden derzeit nicht. Möglicherweise könne mit dem Ausbau der Internet-verbindungen der Heinz-Barth-Schule dort ein WLAN-Hotspot eingerichtet werden. Inzwischen sollten die technischen Voraussetzungen für einen solchen WLAN-Hotspot im Bereich der Heinz-Barth-Schule geschaffen sein. Nicht nur für die auf absehbare Zeit dort stattfindenden Ortschaftsratssitzungen, sondern auch für zahlreiche Besucher von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Schule, im Kulturtreff und in der nahegelegenen Sporthalle nebst Tischtenniszentrum wäre die Einrichtung eines WLAN-Hotspots ein großer Gewinn. In Stupferich wurden erst kürzlich drei Zugangspunkte eingerichtet, durch die die komplette Schule, das Rathaus, das Gemeindezentrum und der Platz dazwischen mit freiem WLAN versorgt werden. Eine vergleichbare Lösung sollte für das Areal der Heinz.-Barth-Schule möglich sein. Spätestens mit der Errichtung des neuen Nahversorgungszentrums in Grünwettersbach gegenüber der betreuten Wohneinrichtung und nahe der Tankstelle wird auch dieser Bereich so stark frequentiert sein, dass auch dort die Einrichtung von freiem WLAN lohnend wäre. Dies sollte bei der Planung des Nahversorgungszentrums entsprechend berücksichtigt werden. unterzeichnet von: Annette Beese, Fraktionsvorsitzende

  • TOP 2: STN FDP_Einrichtung von kostenfreien WLAN Hotspots in Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 162 Verantwortlich: Dienststelle: Einrichtung von kostenfreien WLAN Hotspots in Wettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 15.03.2022 2 x Kurzfassung Kostenfreies WLAN kann nach Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen und Servicedienstleistern an der Heinz-Barth-Schule, als Bildungs-, Kultur- und Sportzentrum eingerichtet werden. Das Angebot erfolgt über KA-WLAN. Freies WLAN wird in Versorgungsmärkten regelmäßig durch den jeweiligen Marktbetreiber angeboten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen KA-WLAN ist ein gemeinsames Projekt von INKA e.V., CyberForum e.V. und des Wissenschaftsbüro der Stadt Karlsruhe und ermöglicht den kostenlosen Internetzugang. Standortvoraussetzungen sind eine hohe Aufenthaltsqualität und Frequentierung. Diese Voraussetzungen erfüllen, wie im Antrag berücksichtigt, die Heinz-Barth-Schule, als Bildungs-, Kultur- und Sportzentrum, die auch für öffentliche Versammlungen (Bürgerbeteiligung) und Sitzungen genutzt wird und das zukünftige Nahversorgungszentrum. Heinz-Barth-Schule Nachdem die technischen Fragen, insbesondere unter Berücksichtigung eines ordnungsgemäßen, sicheren und störungsfreien Schulbetriebs, gelöst werden konnten, kann an der Heinz-Barth-Schule kostenfreies WLAN über KA-WLAN angeboten werden. Ein Parallelbetrieb verschiedener WLAN-Signale würde die Infrastruktur der Schule stören, so dass KA- WLAN nur außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten angeboten werden kann. Des Weiteren ist zu vermeiden, dass das Areal zu einem abendlichen Treffpunkt wird. KA-WLAN soll in den Nachmittagsstunden, nach näherer Abstimmung mit der Schulleitung, bis max. 21 Uhr angeboten werden. Damit werden die wesentlichen Nutzer-/Zielgruppen, erreicht. Das Angebot steht dann auch für die öffentlichen Versammlungen und Sitzungen, die am Schulstandort stattfinden, zur Verfügung. Nahversorgungszentrum Im Rahmen der Marketingstrategien wird von den Marktbetreibern in den Versorgungsmärkten kostenloses WLAN angeboten. Es ist davon auszugehen, dass auch der zukünftige Nahversorger ein solches Angebot vorhält. Eine entsprechende Verpflichtung kann im Durchführungsvertrag aufgenommen werden.