Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen

Vorlage: 2022/0252
Art: Informationsvorlage
Datum: 03.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Nordweststadt

Beratungen

  • Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.04.2022

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • BA Barrierefreier Umbau Bushaltestellen_ohne Beschluss
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0252 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 07.04.2022 3 X Information Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 1. Januar 2013 und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG ist zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit der Haltestellen im ÖPNV herzustellen. Dieses Ziel war bei der Anzahl der Bushaltestellen in Karlsruhe, für die das Tiefbauamt zuständig ist, nicht umsetzbar. Derzeit können in Karlsruhe jedes Jahr 20 bis 25 Bussteige barrierefrei umgebaut werden. Die vollständige Barrierefreiheit wird voraussichtlich 2030 erreicht. Der Bauausschuss nimmt von dieser Vorlage Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1,5 – 2,0 Mio. Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: circa 100.000 Euro Gesamteinzahlung: 0,4 – 0,6 Mio. Euro Jährlicher Ertrag: circa 30.000 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt mit dem jeweiligen Ortschaftsrat Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit VBK – 2 – Allgemeine Information Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 1. Januar 2013 und der Neufassung des § 8 Abs. 3 PBefG ist das Thema noch stärker in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik gerückt. So hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzer des ÖPNVs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Für die Sicherstellung einer ausreichenden den Grundsätzen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit entsprechenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben ist das Tiefbauamt Karlsruhe als Straßenbaulastträger verpflichtet, die Bushaltestellen barrierefrei umzubauen. Die DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) sowie die DIN 32984 (Boden-Indikatoren im öffentlichen Raum) regeln unter anderem, wo und wie die Boden-Indikatoren verlegt werden sollen. Die Infrastruktur der Haltestellen (Wartehallen, Sitzbänke, Müllsammelbehälter und Haltestellenschilder werden von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe bereitgestellt und unterhalten. Vorgehensweise bei der Umsetzung Auf der Gemarkung Karlsruhe werden von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe 22 Buslinien betrieben. Derzeit verfügt das Busliniennetz über 256 Bushaltestellen mit 488 Bussteigen. Es gibt Haltestellen mit nur einem oder bis zu vier Bussteigen. Einschließlich der noch umzusetzenden Umbauprogramme 2020 und 2021 sind 234 Bussteige vollständig und 29 teilweise (ältere Umbauten noch ohne Blindenleitsystem) barrierefrei. 225 Bussteige sind noch umzubauen. Pro Jahr werden 20 bis 25 Bussteige in Abstimmung zwischen dem Tiefbauamt, den Verkehrsbetrieben und dem Stadtplanungsamt entsprechend den unten genannten Auswahlkriterien umgebaut. Diese Anzahl hat sich in den vergangenen Jahren als umsetzbare Größe herausgestellt. In den Jahren 2016 bis 2019 wurde der Umbau von Haltestellen in der Nähe von Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Einkaufszentren sowie wichtigen Umsteigehaltestellen umgebaut. Seit 2020 ist man dazu übergegangen, die Haltestellen linienweise nach Vorgaben der Verkehrsbetriebe Karlsruhe entsprechend dem Fahrgastaufkommen umzubauen. Finanzierung Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen konnte 2016 erstmalig eine Sonderförderung von 10.000 Euro/Bussteig für maximal 10 Bussteige beantragt werden. Seit 2017 wird der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Die Zuwendung beträgt in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten jedoch maximal 25.000 Euro bei Bussteigen am Fahrbahnrand und maximal 40.000 Euro bei Bussteigen mit Busbuchten. Außerdem werden Wartehallen mit maximal 12.000 Euro und digitale Fahrgastinformationsanzeigen (DFI) mit 1.000 Euro in der einfachen Ausführung gefördert. Der Umbau je Haltepunkt kostet die Stadt Karlsruhe 45.000 bis 75.000 Euro Eigenmittel. Jedes Jahr wird ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach LGVFG beim Regierungspräsidium Karlsruhe für den Umbau von 20 bis 25 Bussteigen eingereicht. Die Bearbeitungszeiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe reichen von vier bis zu fünfzehn Monaten. Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten müssen im laufenden Jahr die Programme 2020 und 2021 parallel abgewickelt werden. – 3 – Der Finanzbedarf für ein Jahresprogramm beträgt zwischen 1,5 und 2,0 Mio. Euro. Da jeder Bussteig ein Kleinbauvorhaben darstellt, werden diese Maßnahmen in dem Sammelkonto „Umbau und Verbesserung“ veranschlagt. Beispiel: Bushaltestelle Trierer Straße, Nordweststadt Vor dem Umbau Nach dem Umbau – 4 – – 5 –