Veranstaltungshalle für Durlach
| Vorlage: | 2022/0248 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Veranstaltungshalle für Durlach SPD-, CDU-, FDP-, FW-OR-Fraktion eingegangen am: 17.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0248 Verantwortlich: Dez. 1 und 6 Dienststelle: StaDu i.B.m. StPlA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.03.2022 4 ☒ ☐ Die Festhalle Durlach ist gegenwärtig für größere Veranstaltungen nicht nutzbar und es zeichnet sich ab, dass dies ohne große Investitionen auch auf absehbare Zeit so bleiben wird. Es ist daher geboten, darüber nachzudenken, ob sowohl für die Durlacher Vereine als auch für andere Veranstaltungen größerer Art eine neue Halle an einem gut erreichbaren Standort in Durlach errichtet wird. Wir stellen daher folgenden Antrag: 1. Das Stadtamt Durlach beauftragt ein externes Planungsbüro mit der Suche nach geeigneten Standorten für eine Veranstaltungshalle. Dabei sind bevorzugt Grundstücke zu berücksichtigen, die im städtischen Eigentum sind. 2. Das Ergebnis der Standortsuche wird im Ortschaftsrat vorgestellt. gez. SPD-Fraktion: Dr. Jan-Dirk Rausch und Fraktion gez. CDU-Fraktion: Michael Griener und Fraktion gez. FDP-Fraktion: Dr. Stefan Noé und Fraktion gez. FW-Fraktion: Jürgen Wenzel und Fraktion Interfraktioneller Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Veranstaltungshalle für Durlach SPD-, CDU-, FDP-, FW-OR-Fraktion eingegangen am: 17.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0248 Verantwortlich: Dez. 1 u. 6 Dienststelle: StaDu i.B.m. StPlA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.03.2022 4 ☒ ☐ Kurzfassung Auf der städtischen Fläche südlich des Durlacher Bahnhofes auf der zum Teil freiwerdenden Fläche des Busbahnhofes und dem Übergang zum Willmar-Schwabe-Park wäre eine Veranstaltungshalle für Durlach denkbar. Diese könnte den Durlacher Stadteingang räumlich fassen und mit seiner öffentlichen Nutzung auch stärken. Zudem ist dieser Bereich sehr gut durch den ÖPNV erschlossen. Die Finanzierung einer Standortuntersuchung durch ein externes Planungsbüro ist im aktuellen Haushalt des Stadtplanungsamtes nicht möglich. Deshalb bittet die Verwaltung den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet „Durlach Stadteingang“ wurde der Bereich südlich des Durlacher Bahnhofs als eine mögliche Baufläche benannt: Südlich des Durlacher Bahnhofs befindet sich der Busbahnhof von Durlach. Dieser soll redimensioniert und entsprechend seiner Nutzung umgebaut werden. Auf der freiwerdenden Fläche und im Übergang zum Willmar-Schwabe-Park ist eine ergänzende Bebauung zu prüfen, die den Durlacher Stadteingang räumlich fassen und damit stärken soll. Auf dieser städtischen Fläche wäre eine Veranstaltungshalle für Durlach denkbar. Durch den seit dem 11. Dezember 1912 rechtskräftigen Bebauungsplan „403a Pfinzstr., Hauptbahnstr., Schinnrainstr., Raiherwiesenstr., Killisfeldstr., Ernst-Friedrich-Str.“ besteht auf dieser Fläche Baurecht. Eine Bebauung dieser Fläche wurde auch in der „Planungswerkstatt Durlacher Allee“ und im „Räumlichen Leitbild Karlsruhe“ thematisiert. Grundsätzlich ist zu klären, ob Durlach Bedarf für eine eigene Veranstaltungshalle hat und sie auf Grund der aktuellen Haushaltslage finanzierbar ist. Im Teilhaushalt des Stadtplanungsamtes steht kein Budget für eine Standortuntersuchung eines externen Planungsbüros zur Verfügung.