Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von neu zugewanderten Schüler*innen in der Sekundarstufe
| Vorlage: | 2022/0247 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 02.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.03.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Schulbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.12.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
- Migrationsbeirat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.12.2022
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0247 Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von neu zugewanderten Schüler*innen in der Sekundarstufe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 22 x Migrationsbeirat 06.07.2022 x Schulbeirat 20.07.2022 x 1. Die Stadtverwaltung berichtet, wie neu zugewanderte Kinder in Karlsruhe ins Bildungssystem integriert werden und berücksichtigt dabei folgende Aspekte: • Zu welchem Zeitpunkt und durch welche Stelle werden die Eltern nach ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt über das baden-württembergische Bildungssystem informiert und beraten? • Mit welchem Verfahren wird die Aufnahme der neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in die Vorbereitungsklassen (VKL) der weiterführenden Schularten derzeit durchgeführt? • Wie wird gewährleistet, dass die Schüler*innen der VKL an eine ihrem Lernpotenzial entsprechende weiterführende Schulart vermittelt werden? • Gibt es derzeit Überlegungen für eine Optimierung der Verfahren? 2. Sie prüft die Einrichtung des Verfahrens einer Clearingstelle nach dem Modell der Stadt Heilbronn, mit dem neu zugewanderte Schüler*innen entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen und Begabung aus VKL auf verschiedene weiterführende Schularten verteilt werden. 3. Sie setzt sich dafür ein, • dass auch sonderpädagogische Beratung und Unterstützung an den VKL bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden, • dass zusätzliche VKL an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Realschulen eingerichtet werden, • dass die geschäftsführenden Schulleitungen aller weiterführenden Schularten in die Vermittlung der Schüler*innen an die weiterführenden Schularten eingebunden werden. 4. Der Bericht und die Ergebnisse der Prüfung werden im Schulbeirat vorgestellt und dabei gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und den vier betroffenen Schulleitungen der vier weiterführenden Schularten zur Diskussion gestellt mit dem Ziel, die bestehenden Abläufe zu optimieren. Begründung/Sachverhalt – 2 – Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche kommen aus unterschiedlichen Kulturen und Bildungsmilieus. Sie werden zunächst in Vorbereitungsklassen (VKL) aufgenommen und in Deutsch und Mathematik gefördert. Sobald es ihre Sprach- und Lernentwicklung erlaubt, werden sie in reguläre Schulklassen integriert. Dabei ist vorgesehen, dass sie in eine weiterführende Schulart aufgenommen werden, die ihrem Lernpotenzial entspricht (G-, M- oder E-Niveau). Derzeit gibt es in Karlsruhe acht VKL an sechs weiterführenden Schulen: die Pestalozzischule- Werkrealschule (je 2), Gutenbergschule-WRS (je 2), Werner-von Siemens-WRS, das Otto-Hahn-Gymnasium, die Friedrich-Realschule sowie die Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule. Sie sind ungleich auf die vier weiterführenden Schularten verteilt. Notwendig sind zusätzliche VKL an Gymnasien, Realschulen und Gemeinschaftsschulen im Westen der Stadt. Eine Ausweitung der VKL an diesen drei weiterführenden Schularten ist auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit geboten. Beim Modell der Clearingstelle in Heilbronn werden alle neu zugewanderten Eltern vom Einwohnermeldeamt automatisch an das Schul- und Sportamt gemeldet, um zu einem Informationsgespräch über das Bildungssystem eingeladen zu werden. Diese frühzeitige Information durch das Schul- und Sportamt als zentrale Anlaufstelle ist angesichts unseres komplexen und für neu angekommene Familien unverständlichen Schulsystems dringend geboten. So werden unnötige Reibungsverluste vermieden. Wesentlich ist auch das transparente Testverfahren, das ermöglicht, dass die Schüler*innen in VKL an Schularten aufgenommen werden, die für sie „passend“ sind und an denen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben können. Aus der Praxis in den VKL wird auch berichtet, dass es bislang keine sonderpädagogische Unterstützung für VKL-Schüler*innen mit einem voraussichtlichen Anspruch auf einen Schulplatz an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-Zentrum (SBBZ) gibt. Für die betroffenen Schüler*innen ist aber eine frühzeitige Unterstützung und Förderung genauso wichtig wie für alle anderen Schüler*innen. Eine gelungene Integration von zugewanderten Familien ist für die Betroffenen und die ganze Gesellschaft ein großer Gewinn. Gerechte Bildungschancen tragen erheblich dazu bei. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Dr. Iris Sardarabady Christine Großmann Michael Borner Benjamin Bauer Aljoscha Löffler
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Extrahierter Text
Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 22 der Tagesordnung: Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von neu zugewanderten Schüler*innen in der Sekundarstufe Antrag: GRÜNE Vorlage: 2022/0247 Beschluss: Beratung im Migrationsbeirat am 6. Juli 2022, öffentlich, und im Schulbeirat am 20. Juli 2022, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Migrationsbeirat und in den Schulbeirat verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. März 2022
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0247 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von neu zugewanderten Schüler*innen in der Sekundarstufe Antrag: GRÜNE Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 22 x Migrationsbeirat 02.12.2022 x Schulbeirat 07.12.2022 6 x Kurzfassung Der Schulbeirat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung berichtet, wie neu zugewanderte Kinder in Karlsruhe ins Bildungssystem in- tegriert werden und berücksichtigt dabei folgende Aspekte: • Zu welchem Zeitpunkt und durch welche Stellen werden die Eltern nach ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt über das baden-württembergische Schulsystem informiert und be- raten? Jederzeit und unabhängig von der Anmeldung können neu zugewanderte Eltern Informationen über den Schulbesuch ihrer Kinder auf der städtischen Webseite in der Rubrik „Schulstadt Karlsruhe“ oder auf der Bildungsplattform der Bildungsregion Karlsruhe erhalten. Hier stehen für die Zielgruppe „inter- nationale Eltern“ Informationsbroschüren zum Schulbesuch in bislang zehn Sprachen zur Verfügung. Auch über die Webseite von „AniKA“ (Ankommen in Karlsruhe) sind die Informationen in vielen Spra- chen verfügbar. Die Informationsbroschüren und Faltblätter liegen in den städtischen Ämtern und Be- ratungsstellen aus, die Anlaufstellen für Neuzugewanderte sind. Eine direkte Beratung erfolgt dann an den Schulen durch die Lehrkräfte. • Mit welchem Verfahren wird die Aufnahme der neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in die Vorbereitungsklassen (VKL) der weiterführenden Schulen derzeit durchgeführt? Nach Informationen des Staatlichen Schulamts Karlsruhe erfolgt die Aufnahme der neu zugewander- ten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in die Vorbereitungsklassen (VKL) der weiterführenden Schulen folgendermaßen: Die Anmeldung der Schüler*innen der Primarstufen erfolgt über die Grundschule im Schulbezirk. Hier wird durch ein Gespräch mit den Eltern und eventuell den Schüler*innen ermittelt, ob eine Vorberei- tungsklasse besucht werden oder die Integration in die Regelklasse erfolgen soll. Die Anmeldung der Schüler*innen der Sekundarstufe I erfolgt über die beiden Koordinierungsbüros an der Gutenbergschule und der Pestalozzischule durch ein abgestimmtes Verfahren: Die Eltern melden ihre Kinder im Sekretariat der Schule an. Der Anmeldebogen wird an die zuständige Lehrkraft weitergegeben. Diese vereinbart mit der Familie ein Aufnahmegespräch, bei dem der Schulort des Kindes sowie der Aufnahmetermin an der Schule festgelegt wird. Die Schulen werden hierbei durch verschiedene Organisationen unterstützt (AWO, Migrationsberatung, Dolmetscherpool, Internationaler Bund). • Wie wird gewährleistet, dass die Schüler*innen der VKL an eine ihrem Lernpotential entspre- chende weiterführende Schule vermittelt werden? Die Ausschöpfung des Lernpotenzials von Schuler*innen und die Bildungsempfehlung liegen in der Verantwortung der Schulen und deren Lehrkräfte. Nach Information des Staatlichen Schulamts Karlsruhe ist das Verfahren in der Primarstufe angelehnt an die Übergänge von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Schüler*innen der Primarstu- fen, die noch keine Grundschulempfehlung erhalten können, werden entweder in VKL-Klassen einer Schule mit Sekundarstufe I übergeben oder es erfolgt die Aufnahme an die weiterführende Schule mit einem Zeugnis der 4. Klasse. Die Schüler*innen ohne ausreichende Sprachkenntnisse gehen zu nächst in Vorbereitungsklassen. Je nach Lernfortschritt wird dann die Teilintegration an dieser Schule oder nach einer Beratung in der Klassenkonferenz und Eltern-Schüler*innen-Gesprächen die Aufnahme an eine andere weiterführende – 3 – Schule geplant. Die Schulleitung der Vorbereitungsklasse übernimmt dabei die Organisation der Über- weisung der Schüler*innen. • Gibt es derzeit Überlegungen für eine Optimierung der Verfahren? Nach Information des Staatlichen Schulamts Karlsruhe wird das Anmeldeverfahren regelmäßig in On- line-Sitzungen mit allen Schulleitungen besprochen und bei Bedarf veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Dabei werden die Übergangsquoten der Schüler*innen der VKL-Klassen in die verschiede- nen Schularten abgefragt. 2. Sie prüft die Einrichtung des Verfahrens einer Clearingstelle nach dem Modell der Stadt Heil- bronn, mit dem neu zugewanderte Schüler*innen entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen und Begabung aus VKL auf verschiedene weiterführende Schularten verteilt werden. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Ju- gendlichen liegt bei den Schulen. Die fachliche, diagnostische Kompetenz und das Aussprechen einer angemessenen Bildungsempfehlung liegen ausschließlich bei den hierfür ausgebildeten Lehrkräften und nicht beim Schulträger. Das Staatliche Schulamt Karlsruhe nimmt dazu wie folgt Stellung: Die Stadt Heilbronn hat dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe das dort praktizierte Modell vorgestellt. Dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe ist es wichtig, dass die Schüler*innen so schnell wie möglich eine Schule besuchen können, damit die Schüler*innen eine Tagesstruktur erhalten. Durch eine Testung wird diese Zeitschiene gestreckt. Schüler*innen, die neu zugezogen sind, starten zunächst in Vorberei- tungsklassen und werden sukzessive durch Teilintegration in die weiterführenden Schularten überge- leitet. 3. Sie setzt sich dafür ein, • dass auch sonderpädagogische Beratung und Unterstützung an den VKL bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt werden, Die Verwaltung nimmt bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Förderangebot die im Rahmen ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben wahr, wie unter anderem die Teilnahme an der Bildungswegekonferenz und alle daraus resultierenden Aufgaben des Schulträgers. Das Staatliche Schulamt der Stadt Karlsruhe informiert, dass auch sonderpädagogische Beratung und Unterstützung an den VKL bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Auch Beratungslehrkräfte und der sonderpädagogische Dienst werden in den Vorbereitungsklassen eingesetzt. Im Staatlichen Schul- amt steht für die Schulen eine Ansprechpartnerin zur Verfügung. • dass zusätzliche VKL an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Realschulen eingerichtet wer- den, An allen Schularten sind Vorbereitungsklassen eingerichtet. Die Verwaltung unterstützt die Schulen bei der Einrichtung von Vorbereitungsklassen, indem sie die Infrastruktur zur Beschulung im bestmöglichen Maße bereitstellt, insbesondere bei Fragen des Raum- bedarfs. • dass die geschäftsführenden Schulleitungen aller weiterführenden Schularten in die Vermitt- lung der Schüler*innen an die weiterführenden Schularten eingebunden werden. – 4 – Das Staatliche Schulamts Karlsruhe informiert: Die beiden Koordinierungsbüros sind an der Gutenbergschule und die Pestalozzischule angedockt. Bei der Übergabe der Schüler*innen an weiterführende Schulen sind alle Geschäftsführenden Schulleitun- gen in unserem Zuständigkeitsbereich beteiligt. 4. Der Bericht und die Ergebnisse der Prüfung werden im Schulbeirat vorgestellt und dabei gemein- sam mit dem Staatlichen Schulamt und den vier betroffenen Schulleitungen der vier weiterfüh- renden Schularten zur Diskussion gestellt, mit dem Ziel, die bestehenden Abläufe zu optimieren. Die Verwaltung initiiert ein Abstimmungsgespräch und berichtet über das Ergebnis. Beschluss: Der Schulbeirat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.