Kurzfristiger Rückbau der eingezäunten Hundefreilauffläche in Mühlburg, deren Errichtung der Oberbürgermeister dem Gemeinderat zugesagt hatte, und Errichtung einer neuen eingezäunten Hundeauslauffläche
| Vorlage: | 2022/0242 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.03.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 01.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0242 Kurzfristiger Rückbau der eingezäunten Hundefreilauffläche in Mühlburg, deren Errichtung der Oberbürgermeister dem Gemeinderat zugesagt hatte, und Errichtung einer neuen eingezäunten Hundeauslauffläche Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 26 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Einrichtung der eingezäunten Hundeauslauffläche zwischen Seldeneck- und Ludwig-Marum- Straße im November 2021 1.1. Was waren die Gründe (z. B. Lage, Größe, Verkehr, Erreichbarkeit) für die Auswahl gerade dieses Areals? 1.2. Wurden vorab die Vorgaben des Baurechts (BauGB, BauNVO u. a.) im Zusammenhang mit der Errichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche geprüft und berücksichtigt? 1.3. Wurden vorab die Vorgaben der Immissionsschutzgesetze geprüft und berücksichtigt? Mit welchem Lärmpegel durch Hundegebell und das Zusammentreffen mehrerer Personen musste gerechnet werden? Welche Grenzwerte waren tags, welche nachts zu beachten? 1.4. Was waren die Gründe für eine 2jährige Evaluationszeit? 1.5. War geplant, das mit einem Wildzaun eingefriedete Areal durch optische und/oder akustische Barrieren (Paneele, Hecken o. ä.) nachzurüsten? 1.6. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für die Errichtung des Areals? 2. Rückbau der o. a. Fläche Anfang Februar 2022 2.1. Weshalb erfolgte der Rückbau ohne einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss? 2.2. Welche Gründe waren für den Rückbau nach nicht einmal drei Monaten seit Widmung ausschlaggebend? 2.3. Wurde der Stadt eine Klage/die Einschaltung eines Rechtsanwalts angekündigt für den Fall, dass der Rückbau nicht unverzüglich erfolgen sollte und ggf. wie ist die Stadt dem begegnet? 2.4. Lag der Stadt eine Unterschriftenliste der Beschwerdeführer vor und wurde geprüft, ob Namen und Adressen übereinstimmen respektive, ob die Beschwerdeführer auch tatsächlich in angrenzender Umgebung wohnen und somit Betroffene sind? Handelte es sich in Wahrheit eigentlich nicht um lediglich zwei Beschwerdeführer? 2.5. Wurde das Areal an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten vom KOD bestreift? Verneinendenfalls weshalb nicht? 2.6. Weshalb wurden vor dem Rückbau als milderes Mittel nicht eine zeitliche Nutzungsbeschränkung (Mittags- und/oder Nachtruhe) geprüft und dies entsprechend mit den Beschwerdeführern kommuniziert? 2.7. Wurde ein Lärmgutachten erstellt? Bejahendenfalls mit welchen ermittelten Werten und wo liegt die Grenze des Zumutbaren? 2.8. Weshalb wurde vor Widmung einer Ersatzfläche das bisherige Areal rückgebaut? – 2 – 3. Einrichtung einer Ersatzfläche 3.1. Wie ist der derzeitige Sachstand? 3.2. Wo wird diese Fläche ausgewiesen? 3.3. Ist diese Fläche mit ÖPNV, Pkw (Parkflächen), Rad, zu Fuß gut erreichbar? 3.4. Wann kann mit der Widmung gerechnet werden? 3.5. Ist die Vorstellung der neuen Fläche im Gemeinderat vorgesehen und wird auf mögliche Änderungen besonders hingewiesen? 3.6. Werden die Karlsruher Bürger über den Fortgang und letztendlich über die Widmung der neuen Hundeauslauffläche zeitgerecht in den Medien informiert? Sachverhalt/Begründung In der Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2021 wurde unser Antrag auf Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche zusammen mit gleichlautenden Anträgen der FDP- und der FW/FÜR- Gemeinderatsfraktionen verhandelt. Eine Mehrheit der Gemeinderäte sprach sich für die Anträge aus. Da der Oberbürgermeister zusagte, eine entsprechende Fläche auf einer bereits bestehenden (nicht eingezäunten) Hundeauslauffläche bereitzustellen, wurde auf eine förmliche Abstimmung verzichtet. Die Verwaltung entschied daraufhin, die eingezäunte Fläche an zuvor genannter Stelle einzurichten. Mitte November 2021 wurde diese der Öffentlichkeit übergeben. Als Novum in Karlsruhe mit über 9.000 Hunden wurde die Fläche von Beginn an sehr gut angenommen, was zur Folge hatte, dass sich manche obgleich mitten in der Stadt, aber dennoch in einer ruhigen, privilegierten Gegend lebenden Anwohner mit „Menschenansammlungen“ und Hunden konfrontiert sahen. Das Herumtollen und zeitweise Bellen der Hunde führte nun dazu, dass Printmedien und TV von einigen wenigen Beschwerdeführern zu Reportagen eingeladen wurden, um einen entsprechenden Druck aufzubauen. Die Stadt wurde in teils mehrseitigen Schreiben von wohl mehr oder weniger weit entfernt von der eingezäunten Auslauffläche wohnenden Bürgern eindringlich zu deren Schließung aufgefordert. Entgegen der von der Stadt vorgesehenen Evaluation nach einer Probezeit von zwei Jahren, befasste sich der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 26.01.2022 mit der Angelegenheit. Eine wohl recht knappe Mehrheit der Ausschussmitglieder sprach sich für eine Verlegung des Streitobjekts aus, was aber letztendlich keine Rechtswirkungen zur Folge haben kann, da dieser Ausschuss lediglich als beratender Ausschuss fungiert und somit auch nur ein Stimmungsbild, aber keine Entscheidung herbeizuführen berechtigt ist. Als Beschlussorgan wirkt hier einzig und allein der Gemeinderat. Nur der Gemeinderat ist befugt, einen einmal getroffenen Beschluss durch einen weiteren Beschluss abzuändern oder zu ersetzen. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass auf den Erstbeschluss verzichtet wurde, weil der OB eine Zusage gegeben hat und nur aus diesem Grund überhaupt auf die förmliche Beschlussfassung verzichtet wurde. Der Rückbau war am 10.02.2022 ohne Beteiligung des Gemeinderats vollendet worden. Ungeachtet dieses Formfehlers ist der Rückbau selbstverständlich nur dann zwingend, wenn die Einrichtung der umzäunten Fläche gegen geltendes Recht verstoßen hätte. Insoweit sind verwaltungsseitig Angaben und Prüfungen zu den in Rede stehenden Rechtsvorschriften (Baurecht, Immissionsschutzgesetze) erforderlich. Die Bürger erwarten eine alsbaldige Lösung hinsichtlich einer adäquaten Ersatzfläche. Auch insoweit sind entsprechende Angaben zu machen und zu kommunizieren. – 3 – Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0242 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Kurzfristiger Rückbau der eingezäunten Hundefreilauffläche in Mühlburg, deren Errichtung der Oberbürgermeister dem Gemeinderat zugesagt hatte, und Errichtung einer neuen eingezäunten Hundeauslauffläche Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 26 X Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Einrichtung der eingezäunten Hundeauslauffläche zwischen Seldeneck- und Ludwig-Marum- Straße im November 2021 1.1. Was waren die Gründe (z. B. Lage, Größe, Verkehr, Erreichbarkeit) für die Auswahl gerade dieses Areals? Die Fläche wurde vom Gartenbauamt vorgeschlagen, weil durch eine Einzäunung bestehende Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und dem Fußgänger-, PKW- und Radverkehr gelöst werden sollten. Die fußläufige Erreichbarkeit im Wohngebiet wurde als Vorteil für die Nutzung erachtet. 1.2. Wurden vorab die Vorgaben des Baurechts (BauGB, BauNVO u. a.) im Zusammenhang mit der Errichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche geprüft und berücksichtigt? Durch das Gartenbauamt wurde vorab geprüft, ob die Einfriedung dem Grunde nach genehmigungsfrei ist. Dies war der Fall. 1.3. Wurden vorab die Vorgaben der Immissionsschutzgesetze geprüft und berücksichtigt? Mit welchem Lärmpegel durch Hundegebell und das Zusammentreffen mehrerer Personen musste gerechnet werden? Welche Grenzwerte waren tags, welche nachts zu beachten? Da es sich lediglich um die Einfriedung einer bestehenden Hundeauslauffläche gehandelt hat, wurden keine weiteren Prüfungen vorgenommen. Die Lärmentwicklung war für das Gartenbauamt nicht absehbar. Insofern wurde nicht nach Immissionsschutzrecht geprüft. 1.4. Was waren die Gründe für eine 2jährige Evaluationszeit? Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung der Verwaltung im zuständigen Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Ziel dieser Empfehlung ist es, die Auswirkungen des Testbetriebs zu evaluieren. Je nach Ergebnis bestand so die Möglichkeit, die Entscheidung über die Einfriedung wieder zu revidieren und den provisorischen Zaun abzubauen oder den Zaun dauerhaft in geeigneter Bauweise und Materialität zu etablieren. 1.5. War geplant, das mit einem Wildzaun eingefriedete Areal durch optische und/oder akustische Barrieren (Paneele, Hecken o. ä.) nachzurüsten? Nein. Der Testbetrieb sollte zunächst abgewartet werden, um daraus weitere Schlüsse zu ziehen. – 2 – 1.6. In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für die Errichtung des Areals? Die Kosten für den provisorischen Wildzaun belaufen sich auf rund 3.000 Euro Materialkosten. Die Personalkosten sind hier nicht miteingerechnet. Die Maßnahme wurde von Auszubildenden des Gartenbauamtes umgesetzt. 2. Rückbau der o. a. Fläche Anfang Februar 2022 2.1. Weshalb erfolgte der Rückbau ohne einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss? Ausweislich des Protokolls der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2021 gibt es keinen Beschluss des Gemeinderates über die Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche. Es gibt hingegen die Zusage der Verwaltung, eine solche Fläche „versuchsweise“ zu betreiben. Auch die anfragende Fraktion hatte sich nicht auf die gegenständliche Fläche festgelegt, vielmehr ist die Fraktion im Protokoll wie folgt wiedergegeben: „Wir haben bewusst auf die Auswahl von Flächen verzichtet.“ Insofern gibt es die Zusage der Verwaltung, verschiedene Flächen auf ihre grundsätzliche Eignung zu prüfen. Es gibt jedoch keinen entgegenstehenden Gemeinderatsbeschluss, weshalb die Verwaltung den Standort zusammen mit dem dem Gemeinderat vorgelagerten Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vom 26. Januar 2022 – auch ohne formalen „Gegenentschluss“ ändern konnte. 2.2. Welche Gründe waren für den Rückbau nach nicht einmal drei Monaten seit Widmung ausschlaggebend? Die Praxis hat gezeigt, dass die Einrichtung einer eingefriedeten Hundeauslauffläche in unmittelbarer Nähe zu einem reinen Wohngebiet aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, wenn die Lärmwerte überschritten sind. 2.3. Wurde der Stadt eine Klage/die Einschaltung eines Rechtsanwalts angekündigt für den Fall, dass der Rückbau nicht unverzüglich erfolgen sollte und ggf. wie ist die Stadt dem begegnet? Es gab mehrere Klageandrohungen gegen die Stadt. Die Stadtverwaltung hat daher den Abbau des Zauns zeitnah zur Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen in die Wege geleitet. 2.4. Lag der Stadt eine Unterschriftenliste der Beschwerdeführer vor und wurde geprüft, ob Namen und Adressen übereinstimmen respektive, ob die Beschwerdeführer auch tatsächlich in angrenzender Umgebung wohnen und somit Betroffene sind? Handelte es sich in Wahrheit eigentlich nicht um lediglich zwei Beschwerdeführer? Der Stadt lagen Unterschriftenlisten vor. Eine Überprüfung der Listen war entbehrlich, da die Testfläche sich nicht bewährt hat. 2.5. Wurde das Areal an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten vom KOD bestreift? Verneinendenfalls weshalb nicht? Im Rahmen der routinemäßigen Streifengänge führen die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes auch in diesem Bereich im Rahmen der personellen Ressourcen regelmäßige Kontrollen durch. Hinsichtlich möglicher Ordnungsstörungen, die in der Verantwortung von Halterinnen und Haltern von Hunden liegen, richtet sich der Fokus des KOD allerdings auf die ordnungsgemäße Entsorgung der Hinterlassenschaften der Tiere bzw. die Einhaltung der Leinenpflicht, wenn eine solche vorgegeben ist. Ruhestörender Lärm durch eine Vielzahl von Hunden ist dagegen mit den rechtlichen und tatsächlichen Mitteln, die dem KOD zur Verfügung stehen, eher selten zu lösen., insbesondere nicht bei einer – 3 – eingerichteten Hundeauslauffläche. Vor diesem rechtlichen und tatsächlichen Hintergrund war ein unmittelbares Eingreifen des KOD in der Vergangenheit in diesem Areal nicht zu begründen. 2.6. Weshalb wurden vor dem Rückbau als milderes Mittel nicht eine zeitliche Nutzungsbeschränkung (Mittags- und/oder Nachtruhe) geprüft und dies entsprechend mit den Beschwerdeführern kommuniziert? Der Zaun hat nicht die erforderliche Akzeptanz in der Anwohnerschaft gefunden. Nutzungsbeschränkungen wären aufgrund fehlender Personalkapazitäten des KOD nicht überprüfbar gewesen. Da sich Anwohnende und Hundehaltende zum Teil konfrontativ begegneten und es mehrere Klageandrohungen gegen die Stadt gab, war es an der Zeit, den Zauns abzubauen. 2.7. Wurde ein Lärmgutachten erstellt? Bejahendenfalls mit welchen ermittelten Werten und wo liegt die Grenze des Zumutbaren? Nein. 2.8. Weshalb wurde vor Widmung einer Ersatzfläche das bisherige Areal rückgebaut? s. Antwort zu 2.3 und 2.6 3. Einrichtung einer Ersatzfläche 3.1. Wie ist der derzeitige Sachstand? Die Ersatzflächen wurden einer Prüfung nach diversen Rechtsvorschriften unterzogen. Das Ergebnis wurde im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 11.03.2022 vorgestellt. 3.2. Wo wird diese Fläche ausgewiesen? Dazu gibt es noch keine abschließende Entscheidung. Zwei Flächen befinden sich derzeit in der engeren Wahl, müssen aber noch vertieft geprüft werden. 3.3. Ist diese Fläche mit ÖPNV, Pkw (Parkflächen), Rad, zu Fuß gut erreichbar? Die Ersatzfläche steht noch nicht fest. 3.4. Wann kann mit der Widmung gerechnet werden? s. 3.2 3.5. Ist die Vorstellung der neuen Fläche im Gemeinderat vorgesehen und wird auf mögliche Änderungen besonders hingewiesen? Die Vorstellung der noch vertieft zu prüfenden beiden Flächen erfolgt wieder im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, sobald die Prüfungsergebnisse vorliegen. Über das weitere Vorgehen wird dann im Ausschuss beraten. 3.6. Werden die Karlsruher Bürger über den Fortgang und letztendlich über die Widmung der neuen Hundeauslauffläche zeitgerecht in den Medien informiert? Ja.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 26 der Tagesordnung: Kurzfristiger Rückbau der eingezäunten Hundefreilauffläche in Mühlburg, deren Errichtung der Oberbürgermeister dem Gemeinderat zugesagt hatte, und Errichtung einer neuen eingezäunten Hundeauslauffläche Anfrage: AfD Vorlage: 2022/0242 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadträtin Fenrich (AfD): Ich habe mich vorhin kurz mit Herrn Koch vom ZJD unterhalten, wie es gehandhabt wird hinsichtlich von Anfragen, ob ergänzende Anfragen mündlich gestellt und dann zu Protokoll gekommen werden, oder ob man einfach eine Stellungnahme abgibt zu den Antworten, die die Stadt gegeben hat. Wie ich erfahren habe, ist eine ergänzende Anfrage mög- lich. Die würde ich ganz gerne verlesen, wenn Sie erlauben, Herr Oberbürgermeister, zum Pro- tokoll, und hoffe, dass ich meine Redezeit nicht überschreiten werde. Es geht um eine ergänzende Anfrage: Zu 1.1 und 1.2: Wie kann es sein, dass von der Verwaltung übersehen wurde, dass es sich bei besagtem Areal um ein reines Wohngebiet handelt und von daher die Einrichtung eines Hundegartens – ver- gleichbar mit einer Sportstätte – gar nicht zulässig war? Zu 2.1: – 2 – Wie kann es sein, dass die Verwaltung eine Zusage des Oberbürgermeisters im Gemeinderat nicht einem gemeinderätlichen Beschluss gleichstellt, wenn gerade wegen dieser Zusage der Gemeinderatsbeschluss unterblieb? Aus welchen rechtlichen Vorgaben ergibt sich für die Ver- waltung im zuvor genannten Fall, dass eine einmal gegebene Oberbürgermeisterzusage keine Bestandskraft hat und jederzeit ohne den Gemeinderat abänderbar ist? Zu 2.2: Woraus ergibt sich, dass der Hundegarten an diesem Ort wegen überhöhter Lärmwerte gar nicht zulässig war, wenn ein Lärmgutachten gar nicht erstellt wurde? Zu 2.4: Weshalb wurde ... (Zuruf: Nur drei Fragen! – Der Vorsitzende: Jetzt lassen Sie doch die Fragen stellen, sonst müssen wir die am Ende schriftlich ... machen Sie weiter!) ... die Unterschriftenliste nicht geprüft, wenn aus diesen doch hervor ging, dass es nicht wenige Beschwerdeführer gab, die dort gar nicht wohnten? Zu 2.5: Weshalb kann der Kommunale Ordnungsdienst im Falle von Hundehaltern als Verhaltensstörer nicht einschreiten, jedoch zum Beispiel bei sonstigen allgemeinen Ruhestörungen? War es nicht vielmehr so, dass der KOD überhaupt keine ... (Zurufe, Unruhe – Der Vorsitzende: Lassen Sie die Frau Stadträtin bitte ausreden! Be- schweren Sie sich anschließend bei mir!) ... die Ruhe störenden Hunde registrierte. Zu 2.6: Weshalb wurde als milderes Mittel anstelle des abrupten Rückbaus des Hundegartens in Ruhe- zeiten, insbesondere nachts, nicht abgeschlossen, obgleich Schlösser angebracht waren, genau- so wie das in 150 m Entfernung beim früheren Bolzplatz so gehandhabt wurde? Ich wusste nicht – das muss ich jetzt ergänzen -, dass es nur drei Fragen sein dürfen. Der Vorsitzende: Das wusste ich, ehrlich gesagt auch nicht. Aber Sie haben sie jetzt alle gestellt. Wir werden sie schriftlich beantworten und damit ist es okay. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. März 2022