Sanierung der Dämme des Hausengrabens

Vorlage: 2022/0235
Art: Antrag
Datum: 28.02.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.03.2022

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • ORS Antrag Sanierung Daemme Hausengraben
    Extrahierter Text

    Antrag SPD OR-Fraktion Gremium Termin Status öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates öffentlich Sanierung der Dämme des Hausengrabens Der Ortschaftsrat möge dem Antrag zustimmen und die Ortsverwaltung zur Umsetzung veranlassen Antrag: Zur Verhinderung von größeren Schäden bei Starkregen sollen die die nötigen Reparaturen der Dämme des Hausengrabens umgehend ausgeführt werden. Es ist zu prüfen, was nötig ist, um den Baumbestand entlang der Dämme zu erhalten, sowie den Fußweg auf dem linksläufigen Damm wieder in einen verkehrssichern Zustand zu bringen. Auf Basis der Prüfung sollten vom Fachamt entsprechende weitere Schritte veranlasst werden. Sachverhalt: Die Dämme entlang des Hausengrabens sind in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Der Fußweg auf dem linksläufigen Damm ist nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand. Dieser Weg wird bereits seit Jahrzehnten von den Wolfartsweierer Mitbürgerinnen und Mitbürgern gerne als Spazierweg genutzt. Daher ist der Weg, sowie die Bäume und Büsche auf dem Damm als Teil des historisch geprägten Ortsbildes von Wolfartsweier zu sehen und daher erhaltenswert. Stellvertretend für die SPD OR-Fraktion: Mirko Hoffmann, Julia Küffner

  • ORS Stellungnahme Sanierung Daemme Hausengraben
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stellungnahme zum Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion: Sanierung der Dämme des Hausengrabens Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 08.03.2022 3 ☒ ☐ Kurzfassung Der Fußweg auf dem Damm entspricht nicht den technischen Anforderung eines Dammes und muss entfernt werden. Die Ortsverwaltung wird bei der Erstellung des neuen Dammkonzeptes darauf hinwirken, die Bäume am Damm zu erhalten. Ergänzende Erläuterungen Stellungnahme des Tiefbauamtes: Die Dämme und der Abfluss entlang des Hausengrabens wurden bei der hydrologischen und hydraulischen Analyse das Flussgebiets Wetterbach durch das Büro Unger 2019 untersucht. Aufgrund der Ergebnisse wurde die Abflussregelung im Hausengraben/Wetterbachentlastung durch Reduzierung der Schützöffnung im Verteilbauwerk umgestellt und damit der Durchfluss verringert. Damit konnten die geringen Fehlhöhen im Damm auf einzelne Bereiche, in denen die Freibordhöhe nicht eingehalten werden kann, reduziert werden. Mit Freibord wird der Abstand zwischen maximalem Wasserstand und der tatsächlichen Dammhöhe bezeichnet. In diesen Abschnitten wurden im letzten Jahr Fällarbeiten durchgeführt, um gefährdete Bäume rechtzeitig zu entfernen. Im Frühjahr wird hier eine leichte Erhöhung der Dämme erfolgen und damit den normgerechten Freibord wiederhergestellt. Die Standsicherheit der Dämme entlang des Hausengrabens ist zurzeit gegeben. Der alte Baumbestand veranlasst das Tiefbauamt mittelfristig, ein neues Dammkonzept mit allen Beteiligten (Ortsverwaltung, Umwelt- und Arbeitsschutz) aufzustellen. Ziel soll es sein, langfristig die Stabilität zu sichern und die Bäume zu erhalten. Bei der Gewässerschau zum Hausengraben am 24. November 2021 wurde mit den Vertretern der OV Wolfartsweier festgelegt, den Fußweg auf dem linken Damm auf Wunsch der Ortsverwaltung nicht weiter zu unterhalten. Die Fußwegschilder wurden bereits durch das Ordnungs- und Bürgeramt entfernt, die Zugänge werden nicht mehr freigeschnitten. Beidseitig des Hausengrabens befinden sich ausgebaute Wege Die Unterhaltung dieses Pfades, der nicht den technischen Anforderungen an Dämme entspricht, ist nicht notwendig. Ergänzung der Ortsverwaltung: Die Ortsverwaltung wird bei der Erstellung des neuen Dammkonzeptes darauf hinwirken, die Bäume am Damm zu erhalten und sich beim Tiefbauamt erkundigen, ob es nicht doch eine Erhaltungsmöglichkeit für den Fußweg gibt.