Aussetzung der Sondernutzungsgebühren verlängern
| Vorlage: | 2022/0228 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0228 Aussetzung der Sondernutzungsgebühren verlängern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 11 x Der Gemeinderat beschließt 1) die „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)“ vom 14.12.2021 (2021/1293, Anlage 1) befristet bis einschließlich 31. Dezember 2022 2) die „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ vom 14.12.2021 (2021/1293, Anlage 2) befristet bis einschließlich 31. Dezember 2022 3) notwendige ergänzende Anpassungen einzelner Gebührentatbestände des Verwaltungsgebührenverzeichnisses in den Bereichen Ordnungswesen, Friedhof- und Bestattungswesen sowie Juristische Dienste, welche in der Satzung vom 14.12.2021 enthalten sind. 4) die Fortführung der erweiterten Sondernutzungsmöglichkeiten außen befristet bis einschließlich 31. Dezember 2022. Begründung Auf Grund der Pandemie sind u.a. Handel, Gastronomie und Handwerk stark von den Einschränkungen betroffen gewesen. Während sich nun Lockerungen abzeichnen, sollten die Gebühren weiterhin ausgesetzt werden um eine Erholung der wirtschaftlichen Situation zu beschleunigen. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0228 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Aussetzung der Sondernutzungsgebühren verlängern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 11 x Kurzfassung Für eine nochmalige Verlängerung der Aussetzung der Sondernutzungsgebühren und den damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren für die gewerblichen Sondernutzungen sowie in bestimmten Bereichen für Gastronomie und Handel wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit mehr gesehen. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 mehrheitlich die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsgebühren und den damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren für die gewerblichen Sondernutzungen sowie in bestimmten Bereichen für Gastronomie und Handel bis zum 31. März 2022 verlängert. Unabhängig von der Aussetzung der gewerblichen Sondernutzungen und der betreffenden Verwaltungsgebühren wurden im Zuge des o.g. Beschlusses des Gemeinderats notwendige ergänzende und redaktionelle Anpassungen einzelner Gebührentatbestände des Verwaltungsgebührenverzeichnisses in den Bereichen, Ordnungswesen, Friedhof- und Bestattungswesen und der Juristische Dienste vorgenommen. Diese stehen jedoch nicht im Zusammenhang mit den coronabedingten Erleichterungen. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben Gastronomen, Schaustellende, Festwirte und Festwirtinnen sowie Händler und Händlerinnen in besonderem Maße getroffen. Die Auflagen zu den Hygienevorkehrungen sowie Personenbeschränkungen für Gewerbe mit hohem Kunden- und Nutzeraufkommen steigerten auf der einen Seite die Kosten und führten gleichzeitig zu verminderten Einnahmen im Vergleich zur vollen Auslastung. Aufgrund der aufgeführten pandemiebedingten Einschränkungen wurden die subjektiven Interessen der Gewerbetreibenden ausnahmsweise besonders hoch bewertet und die Erhebung der gewerblichen Sondernutzungsgebühren sowie der damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren ausgesetzt. Sowohl der Bund als auch die baden-württembergische Landesregierung treiben ihre Pläne für weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften voran. Die Landesregierung hat zum 22. Februar 2022 die Corona- Verordnung angepasst und Einschränkungen gelockert. Zwischenzeitlich gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung. Weitere Öffnungsschritte sind in Planung. Weiterhin würde eine nochmalige Verlängerung der Nichterhebung der Gebühren im Widerspruch zu § 78 Gemeindeordnung (GemO) sowie den Auflagen des Regierungspräsidiums zum Haushaltsplan stehen, ebenso wie dem laufenden Haushaltssicherungsprozess widersprechen. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der zu erwartenden weiteren Lockerungen bedarf es aus Sicht der Verwaltung keiner nochmaligen Verlängerung der Gebührenbefreiung in den vorgenannten Bereichen.
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Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Aussetzung der Sondernutzungsgebühren verlängern Antrag: FW|FÜR Vorlage: 2022/0228 Beschluss: Antrag abgelehnt Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (10 JA-Stimmen, 36 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf. Wir machen gleich die Pause, aber ich denke, das passt noch thematisch dazu. Hier geht es um den Antrag der Freien Wähler|Für Karlsruhe, dass wir auch diese Gebührensatzung aufheben, sodass diese Außenflächen keine Gebühren mehr sozusagen nach sich ziehen und das entspricht ja auch dem Teil des Antrags der CDU, die das auch da drin hatten. Sie haben es jetzt auf den 31. Dezember 22 befristet. Das soll so bleiben, okay. Bei der CDU war es ja der 31.10. Dann ist der weitestgehende Antrag derer der Freien Wähler|Für Karlsruhe, dass man die Gebühren jetzt auch aussetzt bis zum 31.12.22, und den stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommt der Teil des CDU-Antrags (Anm: Teil aus CDU-Antrag TOP 10), dass man es bis zum 31.10. dieses Jahres aussetzt, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Wir haben noch diskutiert, ob Sie die Verwaltungsgebühren oder/und die Sondernutzungsgebühren meinen. Das haben Sie aber jetzt im Grunde mit dem Ergebnis erledigt. Also, das eine wird verlängert, das andere nicht, und wir beschäftigen uns dann zum einen noch mal mit Heizstrahlern, das ist etwas Separates, und wir beschäftigen uns noch – 2 – einmal mit diesen Einzelfalllösungen und da geben Sie uns noch mal keine Richtung vor, sondern Sie setzen sich mit den Realisierungschancen auseinander, okay, gut. Also, damit unterbreche ich die Sitzung. Wir machen eine halbe Stunde Lüftungspause und danach kommen wir ins Weitere, danke schön. (Pause von 17:19 Uhr bis 17:50 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. April 2022