Öffentliche Straßenbeleuchtung - Anpassung der Strategie zur Änderung der Lichtfarbe aufgrund des Naturschutzgesetzes
| Vorlage: | 2022/0226 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 25.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 100 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Öffentliche Straßenbeleuchtung - Anpassung der Strategie zur Änderung der Lichtfarbe aufgrund des Naturschutzgesetzes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 5 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.03.2022 1 x Information Seit 31. Juli 2020 gilt in Baden-Württemberg das novellierte Naturschutzgesetz (NatSchG). Darin wird unter anderem die Umstellung von Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum auf möglichst insektenfreundliche Beleuchtung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ab dem 1. Januar 2021 gefordert. In Karlsruhe sieht die Strategie zur Beleuchtung bereits seit längerem den Einsatz insektenfreundlicher Leuchten und Leuchtmittel vor. Aufgrund technologischer Weiterentwicklungen wurde die bestehende Strategie nun in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Fachabteilung Straßenbeleuchtung, dem Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz und Zentraler Juristischer Dienst hinsichtlich der standardmäßig einzusetzenden Lichtfarbe im Sinne des Naturschutzgesetzes angepasst beziehungsweise fortgeschrieben. Der Ausschuss nimmt von dieser Vorlage Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 5.000 - 30.000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gemäß Gesetzesbegründung zur Novellierung des Naturschutzgesetzes entspricht eine insekten- freundliche Beleuchtung dann den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn insbesondere die folgenden Punkte erfüllt sind: ▪ Verwendung von Leuchtmitteln, die warmweißes Licht (bis maximal 3000 Kelvin) mit möglichst geringen Blauanteilen ausstrahlen ▪ Verwendung von Leuchtmitteln mit keiner höheren Leuchtstärke als erforderlich ▪ Einsatz von Leuchten mit Dimmfunktion ▪ Verwendung von Natriumdampflampen und warmweißen LED-Lampen anstelle von Metallhalogen- und Quecksilberdampflampen ▪ Verwendung von Leuchtengehäusen, die kein Licht über die Horizontale abstrahlen ▪ Anstrahlung der zu beleuchtenden Flächen grundsätzlich von oben nach unten ▪ Staubdichte Konstruktion des Leuchtengehäuses, um das Eindringen von Insekten zu verhindern Für den Bau von Neuanlagen oder Anlagenerneuerungen, die in Karlsruhe in LED-Technik ausgeführt werden, können diese Punkte als erfüllt angesehen werden – mit Ausnahme der neuerdings definierten Vorgabe zur Lichtfarbe, die bisher nur in Einzelfällen erfüllt wird. Hinsichtlich der Lichtfarbe wurde in Karlsruhe bisher die Strategie verfolgt, standardmäßig Leuchten und Leuchtmittel der Lichtfarbe „Neutralweiß“ (circa 4.000 Kelvin) einzusetzen. Gerade bei der LED-Technik ist dies einem sinnvollen Kompromiss zwischen Energieeffizienz und Einsatzzweck geschuldet. So steigt die Energieeffizienz von LEDs mit Erhöhung der Farbtemperatur in Kelvin (gleichzeitig korreliert die Farbtemperatur auch positiv mit dem subjektiven Helligkeits-empfinden). Mit neutralweißen LEDs waren gegenüber warmweißen LEDs bis vor kurzem noch Energieeinsparungen von etwa zehn Prozent bis teils über 30 Prozent möglich. Zwischenzeitlich haben die Leuchtenhersteller nach Möglichkeiten gesucht, um hier zugunsten warmweißer LEDs beziehungsweise des Naturschutzgesetzes (NatSchG) nachzubessern. Die Einsparpotenziale im oben genannten Vergleich (4.000 K => 3.000 K) konnten somit auf in der Regel weniger als zehn Prozent, im Mittel circa sechs bis acht Prozent, reduziert werden. Auf Basis der oben genannten gesetzlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen wurde die bisherige Strategie – Standardlichtfarbe „Neutralweiß“ (circa 4.000 K); Sonderlichtfarbe „Warmweiß“ (circa 3.000 K) für Einkaufspassagen, Plätze, o. ä (zum Beispiel Marktplatz, Stelen Fächerstrahlen, Rheinstraße, etc.) – nun angepasst. Künftige, grundsätzliche Strategie/Vorgehensweise ▪ Warmweiß (3.000 K) wird Standardlichtfarbe der Straßenbeleuchtung in Karlsruhe. ▪ Umsetzungszeitpunkt ist mit/ab Bestellung/Lieferung der LED-Leuchten in Ausführung 3.000 K. ▪ Projektbezogen bereits bestellte und vorhandene Leuchten werden zunächst „aufgebraucht“, soweit es sich um naturschutzfachlich unkritische Bereiche handelt. Abweichung/Sonderfälle ▪ Die Lichtfarben im Bestand bleiben bis zur nächsten, notwendigen Erneuerung beibehalten (insbesondere LED-Leuchten mit 4.000 K). ▪ Fußgängerüberwege werden weiterhin in „tageslichtweiß“ (circa 5.000 K) ausgeführt, da die zugehörige Richtlinie mit Gesetzescharakter eine Unterscheidung der Farbtemperatur an Fußgängerüberwegen zur übrigen Beleuchtung vorsieht. – 3 – Die beschriebene Strategieanpassung zugunsten des Naturschutzes ist als klimaschutzrelevant einzustufen, da die durch die grundlegende Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED erzielbare Energieeinsparung durch die Änderung der Lichtfarbe wie oben beschrieben um circa sechs bis acht Prozent geschmälert wird. Bezogen auf die Prognose des verbleibenden Energieeinsparpotenzials im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes bedeutet die Strategieanpassung eine Verringerung des möglichen CO 2 - Einsparpotenzials um circa 16 - 20 Tonnen pro Jahr ab 2030. Damit sind die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als geringfügig zu bewerten. Beispielfoto Rheinstraße: Straßenbeleuchtung (vorne rechts) warmweiß (circa 3.000 K), Haltestellenbeleuchtung (hinten links) neutralweiß (circa 4.000 K)
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Öffentliche Straßenbeleuchtung - Anpassung der Strategie zur Änderung der Lichtfarbe aufgrund des Naturschutzgesetzes Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 11.03.2022 Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 2 Bisher ► „Standardlichtfarbe“ in Karlsruhe: Neutralweiß, ca. 4.000 K ► Zugrundeliegende Überlegung/Strategie: Neutralweiß ist die Lichtfarbe, die in der Straßenbeleuchtung am häufigsten Verwendung findet. Gerade bei LED ist dies einem sinnvollen Kompromiss zwischen Energieeffizienz und Einsatzzweck geschuldet: Zum einen sind LED- Leuchtmittel umso energieeffizienter je höher deren Farbtemperatur ist und zum anderen fördern höhere Farbtemperaturen die Aufmerksamkeit im Vergleich zu warmen Lichtfarben. Grundlagen Strategieanpassung Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 3 Novellierung Naturschutzgesetz (NatSchG) ► Novellierung des NatSchG vom 23.07.2020 ► Gilt seit 31.07.2020 Strategiegespräche ► Teiln.: TBA, UA, ZJD (untere Naturschutzbehörde), StPlA, Abt. Straßenbeleuchtung D-DB ► Termine: 14.10.2021, 14.12.2021 und weitere Termin im Vorfeld ► Strategie Lichtfarbe in Verbindung mit Energieeinsparung, Insektenschutz, Verkehrssicherheit, u. a. Grundlagen Strategieanpassung Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 4 Auszug aus Naturschutzgesetz und Anlagen Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 5 Auszug aus Schreiben ZJD vom 24.06.2021 ... Unter diesen Neuregelungen befinden sich Vorschriften zur insektenfreundlichen Beleuchtung in § 21 NatSchG und hierunter in Absatz 3 wiederum eine Umstellungspflicht auf insektenfreundliche Beleuchtungan öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ► für neue Straßenbeleuchtung ab dem 1. Januar 2021 sowie ► eine Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen bis 2030. Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 6 Auszug aus Schreiben ZJD vom 24.06.2021 Punkte aus NatSchG Eine insektenfreundliche Beleuchtung entspricht nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“, wenn insbesondere folgende Punkte erfüllt sind: ► Anstrahlung des zu beleuchtenden Objekts nur in notwendigem Umfang und Intensität, ► Verwendung von Leuchtmitteln, die warmweißes Licht (bis max. 3000 Kelvin) mit möglichst geringen Blauanteilen ausstrahlen, ► Verwendung von Leuchtmitteln mit keiner höheren Leuchtstärkeals erforderlich, ► ... Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 7 Auszug aus Schreiben ZJD vom 24.06.2021 Punkte aus NatSchG Grundsätzlich gilt: Um eine Insektenfreundlichkeit der Beleuchtung sicherzustellen, müssen nicht immer zwingend alle Punkte vorliegen. Es ist vielmehr auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Dabei gilt:Alle möglichen Punkte sollten erfüllt werden, um die Insektenfreundlichkeit weitestgehend zu steigern. (=> Bereits auf LED umgerüstete Anlagen können/dürfen – auch nach 2030 – weiter betrieben werden.) Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 8 Lichtfarbe und Farbtemperatur Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 9 Grundlagen zu Lichtfarbe und Farbtemperatur Die Lichtfarbe hat Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Befindlichkeit von Menschen. Sie gibt an wie „warm“ bzw. „kalt“ das abgegebene Licht einer Lichtquelle erscheint. ► Warmweißes Licht wird als gemütlich und behaglich empfunden. ► Neutralweißes Licht schafft eine sachliche Atmosphäre. ► Tageslichtweißes oder kaltweißes Lichtwirkt technisch und fördert die Leistungsfähigkeit. Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 10 Lichtfarbe und Farbtemperatur Die Lichtfarbe wird durch die sogenannte Farbtemperatur beschrieben, die ihr am nächsten kommt. Die Farbtemperatur wird in Kelvin, kurz „K“gemessen. Lichtfarben in der Straßenbeleuchtung: ► Warmweiß: unter 3.300 K ► Neutralweiß: 3.300 bis 5.300 K ► Kaltweiß:über 5.300 K Quelle: https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/847955 Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 11 Beispiele Lichtfarben Bsp. Erzbergerstraße Warmweiß ca. 3.200 KNeutralweiß ca. 4.200 KKaltweiß ca. 5.200 K Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 12 Beispiele Lichtfarben warmweiß und neutralweiß Bsp. Erzbergerstraße Bsp. Rheinstraße Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 13 Beispiele Lichtfarben Bsp. Grötzingen Blick von Oberausbrücke Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 14 Besonderheit FGÜs Bestand – Anzahl gesamt: 146 FGÜ) 270 Transparente/Leuchten R-FGÜ 2001 DIN 67 523 Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 15 Zusammenhang Lichtfarbe – Energieeffizienz Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 16 Beispiele für Lichtausbeute LED-Leuchten neutralweiß („nw“ ca. 4.000 K): ► 1. Generation max. ca. 100 lm/W (Einsatz etwa bis 2012 in KA) ► Aktuelle Generation ca. 150 lm/W und darüber Lichtausbeute LED-Leuchten warmweiß(„ww“ ca. 3.000 K): ► Bisher: Etwa 10 bis 20% geringer gegenüber 4.000 K neutralweiß => ca. 10 bis 20% höherer Energieverbrauch Lichtausbeute LED-Leuchten amber(ca. 2.000 K): ► Bisher: Etwa 50% geringer gegenüber 4.000 K neutralweiß => ca. 40 bis 50% höherer Energieverbrauch Zusammenhang Lichtfarbe – Energieeffizienz bisher/früher Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 17 Beispielhafter Vergleich der Energieeffizienz von unterschiedlichen Leuchten 3.000 K 4.000 K –Stand 22.01.2020 (Quelle Einzeldaten: Internet): Strategie Energieeinsparung – Lichtfarbe Leuchtenvergleich Lichtausbeute bzw. Effizienz bezogen auf die Lichtfarbe bzw. Farbtemperatur Ausgesuchte Beispiele aktueller, technischer Straßenleuchten namhafter Leuchtenhersteller HerstellerLeuchtenname TypLichtfarbwertLichtfarbeLichtstrom Anschlussleistung Lichtausbeute berechnetΔ EnergieeffizienzStand [Kelvin][lumen] [Watt][lumen/Watt][Prozent] Philips/SignifyMini LumaBGP621 LED35-4S/740 DW504.000neutralweiß3.50023152,1726,0922.07.2019 Philips/SignifyMini LumaBGP621 LED35-4S/740 DW503.000warmweiß3.50029120,69-20,6922.07.2019 HerstellerLeuchtenname TypLichtfarbwertLichtfarbeLichtstrom Anschlussleistung Lichtausbeute berechnetΔ EnergieeffizienzStand [Kelvin][lumen] [Watt][lumen/Watt][Prozent] Philips/SignifyLuma 2BGP623 LED120-4S/830 DM114.000neutralweiß10.92075145,6036,0022.07.2019 Philips/SignifyLuma 2BGP623 LED120-4S/830 DM113.000warmweiß10.920102107,06-26,4722.07.2019 HerstellerLeuchtenname TypLichtfarbwertLichtfarbeLichtstrom Anschlussleistung Lichtausbeute berechnetΔ EnergieeffizienzStand [Kelvin][lumen] [Watt][lumen/Watt][Prozent] SitecoStreetlight 11 micro ST1.2a4.000neutralweiß2.87024119,5823,1822.01.2020 SitecoStreetlight 11 micro ST1.2a3.000warmweiß2.3302497,08-18,8222.01.2020 HerstellerLeuchtenname TypLichtfarbwertLichtfarbeLichtstrom Anschlussleistung Lichtausbeute berechnetΔ EnergieeffizienzStand [Kelvin][lumen] [Watt][lumen/Watt][Prozent] SitecoStreetlight 11 midi ST1.2a4.000neutralweiß17.280141122,5527,6022.01.2020 SitecoStreetlight 11 midi ST1.2a3.000warmweiß13.35013996,04-21,6322.01.2020 HerstellerLeuchtenname TypLichtfarbwertLichtfarbeLichtstrom Anschlussleistung Lichtausbeute berechnetΔ EnergieeffizienzStand [Kelvin][lumen] [Watt][lumen/Watt][Prozent] LunuxStateline 2MOD L Asym.Rec._(4.000-10.000lm)4.000neutralweiß4.00029137,9310,3422.01.2020 LunuxStateline 2MOD L Asym.Rec._(4.000-10.000lm)3.000warmweiß4.00032125,00-9,3822.01.2020 HerstellerLeuchtenname TypLichtfarbwertLichtfarbeLichtstrom Anschlussleistung Lichtausbeute berechnet Δ EnergieeffizienzStand [Kelvin][lumen] [Watt][lumen/Watt][Prozent] LunuxStateline 2MOD L Asym.Rec._(4.000-10.000lm)4.000neutralweiß10.00082121,9512,2022.01.2020 LunuxStateline 2MOD L Asym.Rec._(4.000-10.000lm)3.000warmweiß10.00092108,70-10,8722.01.2020 Legende: Δ Energieeffizienz ist bezogen auf die jeweils andere Lichtfarbe (Δ Energieeffizienz 4.000 K = Δ Lichtausbeute berechnet im Verhältnis zur Lichtausbeute 3.000 K und umgekehrt) bisher/früher Legende zu Spalte ∆ Energieeffizienz: „rot“... Effizienzverlust 3.000 K gegenüber 4.000 K „grün“... Stromeinsparung 4.000 K gegenüber 3.000 K Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 18 Strategie Energieeinsparung – Lichtfarbe neu/aktuell Vgl. Energieeffizienz LED-Standardleuchte (Marktführer):Quelle: Signify, 30.06.2021 LUMA Gen.2 MICRO BGP702 20LED 4S/740 II DW50 CLO 3750 lm Gris Sable 900 LED/Lichtstrom Lichtfarbe Anschlussleistung (W) Mehrverbrauch bez. auf 4.000K (%) 20LED 3.750lm mit 740 (4.000K)23,50 20LED 3.750lm mit 730 (3.000K) 256,38 20LED 3.750lm mit 722 (2.200K)33,542,55 20LED 3.750lm mit 518 (1.800K)34,546,81 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 mit 740 (4.000K)mit 730 (3.000K)mit 722 (2.200K)mit 518 (1.800K) Vgl. Energieeffizienz in Abh. Lichtfarbe f. Standardleuchte (LUMA Gen.2 MICRO BGP702 20LED 4S/740 II DW50 CLO 3750 lm) Anschlussleistung (W)Mehrverbrauch bez. auf 4.000K (%) Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 19 Lichtausbeute LED-Leuchten warmweiß(„ww“ ca. 3.000 K): ► Typisch ca. 6 bis 8% höherer Energieverbrauch gegenüber 4.000 K neutralweiß Lichtausbeute LED-Leuchten amber(ca. 2.000 K): ► ca. 40 bis 50% höherer Energieverbrauch gegenüber 4.000 K neutralweiß Strategie Energieeinsparung – Lichtfarbe neu/aktuell Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 20 Zusammenhang Lichtfarbe – „Insektenfreundlichkeit“ Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 21 Strategie Energieeinsparung – Lichtfarbe Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 22 Strategie Energieeinsparung – Lichtfarbe Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 23 Künftige Regelung für Karlsruhe zu Lichtfarben in der Straßenbeleuchtung Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 24 Grundsätzlich (künftig): ► Warmweiß (3.000 K) als Standardlichtfarbe der Straßenbeleuchtung in KA. Abweichung/Sonderfälle: ► Lichtfarbe im Bestand wird bis zur nächsten, alters-/zustandsbedingt notwendigen Erneuerung beibehalten. ► Fußgängerüberwege weiterhin 5.000 K, da Richtlinie mit Gesetzescharakter eine Unterscheidung der Farbtemperatur an FGÜs vorsieht/empfiehlt. Neue Regelung zu Lichtfarben in KA Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 25 Beleuchtungsbeispiel Treppen Bergwald Bsp. Treppe Bergwald 3.000 KBsp. Treppe Bergwald 4.000 K Zeit für Fragen Ansprechpartner Dipl.-Ing. Manfred Weiß Abteilung Straßenbeleuchtung D-DB Adresse Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH Daxlander Straße 72 76185 Karlsruhe Telefon:0721 599-4551 Telefax:0721 599-4259 E-Mail: manfred.weiss@skd-ka.de Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 27 Ergänzende Anlagen der Abteilung Straßenbeleuchtung – nicht verteilt / ohne Handout – Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 28 Strategie Energieeinsparung – Lichtfarbe bisher/früher Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 29 Prognose Mehrkosten durch Änderung Lichtfarbe Ansatz Abteilung Straßenbeleuchtung:... für den zusätzlichen Mehrenergieverbrauch von ca. 7% (6-8%) aufgrund der Lichtfarbumstellung haben wir bei 1,2 GWh Einsparpotenzial durch LED-Umrüstung bis 2030 und einem Energiepreis von ca. 30 Ct./kWh (Annahme) ab 2030 ca. 25.000 Euro Mehrkosten pro Jahr ermittelt. (Bis dahin wären es ab 2022 ca. 2.800 Euro pro Jahr mehr.) (Bei weiteren Umrüstungen bzw. Umstellungen von 4.000 K nach 3.000 K nach 2030 analog.) Mehrkosten für Leuchten/Leuchtmittel oder Montage sind aufgrund der Umstellung nicht zu erwarten. Einsparpotenzial ab 2022 bis 2030 durch LED-Umrüstung ca.1,2GWh Strompreis Annahme ca.0,3€/kWh Mehrverbrauch 3.000 K gegenüber 4.000 K ca.6 bis 8Prozent Mehrkosten ab 2022 je Kalenderjahr wg. Umstellung Lichtfarbe (linearer Ansatz):von ca. bis ca. MittelJahr(e) Kalenderjahr 2022 2400 3200 2800 €1 2023 4800 6400 5600€2 2024 7200 9600 8400€3 2025 9600 12800 11200€4 2026 12000 16000 14000€5 2027 14400 19200 16800€6 2028 16800 22400 19600€7 2029 19200 25600 22400€8 2030 21600 2880025200€9 Kumulierte Mehrkosten der Jahre 2022 bis 2030:108000 144000126000€ Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – Abteilung Straßenbeleuchtung | Manfred Weiß 30 Vorüberlegungen Klimaschutzrelevanz Ansatz Abteilung Straßenbeleuchtung in Rücksprache mit UA: Die beschriebene Maßnahme ist als klimaschutzrelevant anzusehen. Durch die grundlegende Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED ist eine deutliche Energieeinsparung zu erzielen. Im Zuge des KSK war diese in 2019 mit rund 3 GWh angenommen worden. Durch das Vorziehen schnell durchzuführender Umrüstungs- und Verbesserungsmaßnahmen konnte bereits ein großer Teil dieses Potenzials gehoben werden. Für die kommenden Jahre bis 2030 kann bzw. konnte gemäß unseres damaligen Ansatzes von einem weiteren Energieeinsparpotenzial von rund 1,2 GWh (2021: ca. 9,2 GWh => ca. 8 GWh: 2030) ausgegangen werden. Das grundlegende Konzept zur erheblichen Energieeinsparung der Straßenbeleuchtung durch Umrüstung auf LED behält trotz Anpassung der Lichtfarbe gemäß NatSchG seine Gültigkeit und Wichtigkeit. Lediglich die Höhe des Einsparpotentials künftiger Maßnahmen wird durch die Lichtfarbänderung um ca. 6 bis 8 Prozent geschmälert. Bezogen auf die Prognose des verbleibenden Energieeinsparpotenzials im Rahmen des KSK würde die Lichtfarbänderung eine Verringerung des möglichen CO2-Einsparpotenzials um ca. 16 - 20 to pro Jahr ab 2030 bedeuten. (Annahme/Nebenrechnung: Bundesmix von 216 g/kWh x 1,2 GWh x 0,6 bis 0,8% ≈ 16 bis 20 to.)