Berufung der Nachfolgerin von Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger
| Vorlage: | 2022/0222 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Berufung der Nachfolgerin von Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger Hier: Feststellen des Vorliegens von Hinderungsgründen bei Frau Beate Wolf und Nichtvorliegen von Hinderungsgründen bei Frau Monika Junker zum Nachrücken in den Ortschaftsrat Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 08.03.2022 4 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Berufung der Nachfolgerin von Herrn Ortschaftsrat Thomas Metzger. Hier: Feststellen des Vorliegens von Hinderungsgründen bei Frau Beate Wolf und Nichtvorlie- gen von Hinderungsgründen bei Frau Monika Junker zum Nachrücken in den Ortschaftsrat Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 08.03.2022 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Nach der vorangegangenen Feststellung, dass für das Ausscheiden von Herrn Thomas Metz- ger Gründe im Sinne von § 27 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegen, rückt Frau Beate Wolf aufgrund des Wahlergebnisses vom 22.05.2019 (konstituierend am 02.07.2019) in den Ortschafstrat nach. Frau Beate Wolf wurde von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschafstrat am 10.01.2022 schriftlich benachrichtigt. Frau Beate Wolf hatte ursprünglich auf entsprechende Anfrage erklärt, dass Sie die Wahl annehmen werde. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hin- derungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1) GemO bei ihr nicht vor- liegt. Mit Datum vom 24.02.2022 hat Sie die Aussage schriftlich zurückgenommen und mit- geteilt, dass ihr Hauptwohnsitz außerhalb Neureuts aber innerhalb von Karlsruhe verlegt wurde. Somit liegt ein Hinderungsgrund vor. Die übernächste Nachrückerin entsprechend Stimmenanteil, Frau Monika Junker, hat sich am 24.02.2022 bereit erklärt, in den Ortschafstrat nachzurücken und erklärt, dass bei ihr ein Hin- derungsgrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1) GemO nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Daher hat der Ortschaftsrat formal festzu- stellen, dass bei Frau Beate Wolf ein Hinderungsgrund gegeben ist und bei Frau Monika Jun- ker kein Hinderungsgrund vorliegt. Nach Erkenntnissen der Ortsverwaltung liegt ein Hinderungsgrund für das Nachrücken von Frau Beate Wolf vor. Bei Frau Monika Junker ist dies nicht der Fall. Der Ortschaftsrat wird des- halb um folgende Feststellung / Beschlussfassung gebeten: „Der Ortschafstrat stellt gemäß § 29 (5) GemO fest, dass Frau Monika Junker, gemäß Wahler- gebnis der GRÜNE vom 22.05.2019 als übernächste Ersatzbewerberin anstelle des ausschei- denden Ortschaftsrates Thomas Metzger für die restliche Amtszeit in den Ortschafstrat ent- sprechend § 31 (2) GemO nachrückt und ein Hinderungsgrund nach § 29 (1) GemO nicht ge- geben ist.“ Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut entscheidet entsprechend obiger Formulierung II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 08.03.2022 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Sachbearbeitung Hr. Jäger -110