Majolika Karlsruhe - Teilaufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2022

Vorlage: 2022/0216
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.02.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.03.2022

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Majolika Teilaufhebung Sperrvermerk
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0216 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kultur Majolika Karlsruhe – Teilaufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2022 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.03.2022 3 X vorberaten Gemeinderat 29.03.2022 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Aufhebung des Sperrvermerks über die Hälfte der im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Fördersumme (75.000 Euro von insgesamt 150.000 Euro) für die Majolika Stiftung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 150.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Majolika befindet sich weiterhin in einem tiefgreifenden Prozess des Umbruchs. Am 14. Oktober 2021 stellte der Geschäftsführer der Majolika im gemeinderätlichen Begleitgremium der Majolika die Konzeption und Neuausrichtung des Betriebes vor. Der Kulturausschuss, der am gleichen Tag zusammentrat, wurde über die Diskussionen informiert. Auf der Grundlage dieser Beratungen sowie der Ergebnisse einer Due Dilligence-Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HF GmbH, die ebenfalls im Begleitgremium der Majolika vorgestellt wurden, nahm die Verwaltung einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro für die Majolika Stiftung in den Haushaltsentwurf auf; die Beträge wurden für beide Haushaltsjahre mit einem Sperrvermerk versehen. Die Bezuschussung im Umfang von jährlich 150.000 Euro für die Jahre 2022 und 2023 fand die Zustimmung des Gemeinderats. Dem Antrag aus der Mitte des Gemeinderates, den Sperrvermerk für das Jahr 2022 aufzuheben, wurde damals mehrheitlich nicht gefolgt. Als Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrvermerks gilt nach wie vor, dass das der Stadt vorgelegte Konzept für die Majolika schlüssig und für die Stadt nachvollziehbar aufzeigt, wie der Fortbestand des künstlerischen Betriebs auch unter reduzierten Zuschüssen der Stadt dauerhaft gewährleistet werden kann. Zur Nachprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit wurde wieder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HF GmbH beauftragt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet, so dass darüber in der Sitzung des Hauptausschusses am 15. März berichtet werden kann und gegebenenfalls Nachjustierungen vorgenommen werden können. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen muss davon ausgegangen werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch immer keine verlässlichen und aussagekräftigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgen können und somit das vorliegende Konzept sowohl im Hinblick auf die künstlerische, aber auch auf die unternehmerische Ausrichtung der Majolika nicht gesichert beurteilt werden kann. Auf die aus der Corona-Pandemie resultierenden Probleme weist auch der Geschäftsführer der Majolika mit Schreiben vom 15. Februar 2022 hin, in welchem er um Auszahlung einer ersten Rate des Zuschusses 2022 bittet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Auszahlung einer ersten Zuschussrate zur Fortsetzung des Betriebes der Majolika erforderlich und wird befürwortet. Bei Zustimmung des Gemeinderates zur beantragten Teilaufhebung des Sperrvermerks zum jetzigen Zeitpunkt ist beabsichtigt, über die Aufhebung des Sperrvermerks bezüglich der weiteren Fördersumme Mitte des Jahres zu beraten. Dabei sollen auch die inhaltlichen und konzeptionellen Perspektiven zur Fortführung des Betriebes erneut in den Blick genommen werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Aufhebung des Sperrvermerks über die Hälfte der im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Fördersumme (75.000 Euro von insgesamt 150.000 Euro) für die Majolika Stiftung.

  • Abstimmungsergebnis TOP2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 29.03.202 TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2 der Tagesordnung: Majolika Karlsruhe - Teilaufhebung des Sperrvermerks im Haus- halt 2022 Vorlage: 2022/0216 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Aufhebung des Sperr- vermerks über die Hälfte der im Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Fördersumme (75.000 Euro von insgesamt 150.000 Euro) für die Majolika Stiftung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Ich möchte darauf hinweisen, dass es jetzt heute um eine finanztechnisch erforderliche oder eine politisch erforderliche Freigabe zur ersten Hälfte des im Haushalt hier verankerten Zu- schusses für dieses Jahr geht, und zwar die erste Hälfte, die eben für dieses erste Halbjahr auch erforderlich ist. Das, so hatten wir uns geeinigt, sollte jetzt vielleicht nicht der Anlass zu einer umfassenden Diskussion zum Thema Majolika sein, sondern wir betrachten das eher als sozu- sagen technisch-formalen Beschluss. Ich hatte Ihnen aber zugesagt, dass wir im Lauf des Jahres noch mal mit einer ausreichenden Würdigung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Kon- zeptes auf Sie als Gemeinderat zugehen und dass wir dann im Laufe dieses Jahres einen Grund- satzbeschluss fassen müssen, ob wir uns weiter mit Sperrvermerken und Zuschüssen hier voran robben oder ob wir nicht dann doch irgendwann mal sagen müssen, wenn wir einen Grund- satzbeschluss fassen, dann müssen wir uns aber auch mit den Themen Sanierung der techni- schen Anlagen, ich meine nicht die Sanierung des Gebäudes, sondern der technischen Anlagen, beschäftigen; wir müssen uns mit den dauerhaften erforderlichen Zuschüssen beschäftigen oder wir müssen eben sagen, das Ganze hat für uns so keine Zukunft mehr. Das werden wir uns dieses Jahr vornehmen müssen. Da gehen auch durchaus die Meinungen nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei uns in der Verwaltung teilweise ein bisschen auseinander. Da müssen wir uns – 2 – auch erst mal zusammenraufen, und insofern glaube ich, heben wir uns die Kraft und die Argu- mente auf dann für diese Diskussion, die uns noch im Laufe dieses Jahres ansteht. Denn wir müssen das für die Haushaltsaufstellung ab 2024 wissen und die Majolika muss vor allem end- lich dann auch rechtzeitig wissen, was Plan ist, damit sie dann gegebenenfalls im Jahr 2023 die entsprechenden Schritte gehen kann, in die eine oder in die andere Richtung. Dann könnten wir, wenn Sie das so hinnehmen, gleich zur Entscheidung kommen, und ich bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Ich glaube, darauf können wir uns einigen. Manchen entsetzten Blick kann ich jetzt nicht interpretieren, aber das wäre dann erst mal die klare Teilaufhebung des Sperrvermerks, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. April 2022