Förderprogramme: Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspender
| Vorlage: | 2022/0215 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 23.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.03.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0215 Förderprogramme: Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspender Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 25 x 1. Welche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene zur Errichtung und zum Betrieb von Trinkwasserbrunnen und -spendern in Kindertagesstätten, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen sind der Stadt Karlsruhe bekannt? 2. Welche Anträge auf Förderung wurden vonseiten der Stadtverwaltung in den vergangenen fünf Jahren gestellt und wie hoch fiel die Fördersumme aus? Sachverhalt/Begründung Wir als CDU-Fraktion unterstützen effiziente Maßnahmen, die zur Anpassung an die Folgen des menschengemachten Klimawandels beitragen können. Einen solchen Beitrag sehen wir in der Installation von Trinkwasserbrunnen und -spendern in öffentlichen Einrichtungen. Diese tragen in Großstädten wie Karlsruhe zur Abkühlung und Verbesserung des Mikroklimas bei. An heißen Sommertagen dienen Trinkwasserbrunnen und -spender zudem als Durstlöscher. Nicht zuletzt verbessern sie die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Einrichtungen. Da es sowohl in Bayern (https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=78/21) als auch Rheinland-Pfalz (https://mkuem.rlp.de/de/themen/wasser/foerderprogramm- trinkwasserbrunnen/) Sonderförderprogramme zur Installation von Trinkwasserbrunnen und -spendern gibt, stellt sich die Frage, von welchen Fördermöglichkeiten die Stadt Karlsruhe profitieren kann. In dem Zusammenhang möchten wir wissen, welche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene bestehen, um öffentliche Einrichtungen in Karlsruhe mit Trinkwasserbrunnen und -spendern auszustatten. Darüber hinaus interessiert uns, ob und welche Förderprogramme von der Stadtverwaltung in den vergangenen fünf Jahren eingeworben wurden und wie hoch die Fördersumme insgesamt ausfiel. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Dr. Rahsan Dogan
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0215 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Förderprogramme: Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspender Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 25 x 1. Welche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene zur Errichtung und zum Betrieb von Trinkwasserbrunnen und -spendern in Kindertagesstätten, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen sind der Stadt Karlsruhe bekannt? Auf Bundesebene gibt es ein Förderprogramm für die Installation von Wasserspendern mit Festwasseranschluss, als Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Das erste Förderfenster war bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet. Laut Darstellung auf der entsprechenden Homepage „binden die im Rahmen des ersten Förderfensters eingegangenen Anträge einen Großteil des derzeit zur Verfügung stehenden Programmvolumens. Ob und wann ein zweites Förderfenster geöffnet werden kann, ist abhängig von den laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren und der daraus resultierenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.“ Auf Landesebene gab es das Programm „KLIMOPASS“ (Klimawandel und modellhafte Anpassung). Die Antragsfrist ist am 30. November 2020 ausgelaufen. Eine Neuauflage ist in Aussicht gestellt, nach Darstellung auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg. Die Verwaltung wird die Entwicklung verfolgen und das Förderprogramm bei Neustart in unseren Projekten in Anspruch nehmen. Die Aufstellung von Trinkwasserspendern in Karlsruher Schulen wird seit mehreren Jahren von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH unterstützt, indem zurückgenommene Trinkwasserspender aus Leasingverträgen bei den Stadtwerken intern aufgearbeitet und dann vor Ort aufgestellt und angeschlossen werden, pro Jahr zwei oder drei Stück. Die Unterhaltung der Trinkwasserspender wird vom Schul- und Sportamt finanziert. Über die Jahre wurde somit auch mit Eigenmitteln des Schul- und Sportamts eine Ausstattung der Schulen von über 80% erreicht. Diese Zusammenarbeit mit den Stadtwerken wird weiterhin fortgeführt. Die in der Anfrage beispielhaft benannten Förderprogramme in Rheinland-Pfalz und Bayern beziehen sich nicht auf Schulen. Nach Mitteilung des Städtetags BW sind im Schulbereich keine Förderprogramme aufgelegt. Für die Bürgerschaft gibt es neben den öffentlichen Trinkbrunnen auch die Möglichkeit, in sogenannten „Refill“-Stationen in Cafés, Bars, im Einzelhand, Rathäusern und Gebäuden mit festen Öffnungszeiten kostenfrei die eigene Getränkeflasche auffüllen zu dürfen. 2. Welche Anträge auf Förderung wurden vonseiten der Stadtverwaltung in den vergangenen fünf Jahren gestellt und wie hoch fiel die Fördersumme aus? Für die Um- und Neugestaltung des Südeingang des Hauptbahnhofs wurde eine Förderung beantragt, der Antrag wurde jedoch abschlägig beschieden. Weiterhin gab es einen Versuch, einen Trinkwasserspender im Kinder- und Jugendhaus Oststadt zu fördern (über den Verein a tip: tap e.V.), jedoch war der Standort nicht konform mit den Anforderungen der Förderrichtlinie. Ansonsten wurden bisher keine weiteren Förderanträge gestellt.
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Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 25 der Tagesordnung: Förderprogramme: Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspen- der Anfrage: CDU Vorlage: 2022/0215 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 31. März 2022