Wiederherstellung des Spielplatzes Am Pfinztor
| Vorlage: | 2022/0213 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 07.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Wiederherstellung des Spielplatzes Am Pfinztor SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 23.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0213 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.03.2022 5 ☒ ☐ Antrag: Das Stadtamt Durlach sorgt für die Wiederherstellung des Spielplatzes „Am Pfinztor 29“ in attraktiver Form bis zum Frühjahr 2022. Begründung: Im Oktober 2021 wurden auf dem genannten Spielplatz durch Mitarbeiter/innen des Karlsruher Gartenbauamtes ohne vorherige Rücksprache mit der Ortsvorsteherin und dem Ortschaftsrat sämtliche Spielgeräte entfernt, obwohl gem. § 15 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe die Ausgestaltung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen dem Ortschaftsrat Durlach zur selbständigen Entscheidung übertragen sind. Betroffene Eltern haben der SPD-Fraktion sogar berichtet, Mitarbeiter/innen des Gartenbauamtes hätten ihnen vor Ort mitgeteilt, an diesen Standort kämen nie wieder Spielgeräte hin. Zur Begründung wurde – nachträglich – schriftlich angeführt, der Zustand sei „äußerst bedenklich“ gewesen und der Spielplatz sei „wenig bespielt“ worden. Ersteres konnte die SPD-Fraktion aus der optischen Wahrnehmung nicht feststellen; letzterem ist entschieden zu widersprechen. Der Spielplatz, der ein Kletterviereck und zwei kleine Karussells enthielt, war bis zuletzt stark frequentiert, sowohl aus der direkten Nachbarschaft als auch aus dem Neubaugebiet in der Pfinzstraße. Mittlerweile ist der Spielplatz eine leere Fläche mit hässlichen Waschbetonkübeln, obwohl er sogar noch als „Kinderspielplatz“ ausgeschildert ist (siehe Foto). Es gilt, diesem Zustand abzuhelfen und im Rahmen der im Ortschaftsrat vorhandenen Eigenmittel diesem seit vielen Jahren bestehenden Platz seine Attraktivität als Spielplatz zurückzugeben. Es ist Aufgabe des Ortschaftsrates, Durlach als kinderfreundliche Stadt erscheinen zu lassen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, Antrag – 2 – dass das Karlsruher Gartenbauamt die satzungsmäßigen Zuständigkeiten des Ortschaftsrates dauerhaft respektiert. gez. SPD-Fraktion Dr. Jan-Dirk Rausch Susanne Oppelt Herbert Siebach
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Wiederherstellung des Spielplatzes Am Pfinztor SPD-OR-Fraktion eingegangen am: 23.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0213 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.03.2022 5 ☒ ☐ Kurzfassung Die Geräte wurden aufgrund schwerer sicherheitstechnischer Mängel abgebaut. Der Rückbau der Spielgeräte wurde einvernehmlich mit der Leitung des Baubetriebshofes, Abteilung Gartenbau des Stadtamtes Durlach durchgeführt, so wie es die städtische Dienstanweisung und Organisationsverfügung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit und des betriebssicheren Zustandes auf den Spiel- und Freizeitanlagen in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe vorsieht. Eine Instandsetzung des Spielareals ist kurzfristig aufgrund fehlender Arbeitskapazitäten und Lieferschwierigkeiten nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 15 Abs. 5 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sind dem Ortschaftsrat Durlach unter anderem die Ausgestaltung und Unterhaltung von Spielplätzen nach Maßgabe von Richtlinien oder Zielvorgaben der Gesamtstadt zur selbständigen Entscheidung übertragen, soweit diese Aufgaben allein die Ortschaft betreffen, im Haushaltsplan die hierfür erforderlichen Mittel ausgewiesen sind und im Einzelfall nicht erhebliche gesamtstädtische Belange berührt werden. Eine solche Richtlinie der Gesamtstadt stellt die „Dienstanweisung und Organisationsverfügung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit und des betriebssicheren Zustandes auf den Spiel- und Freizeitanlagen in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe“ dar. Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die Spiel- und Freizeitanlagen auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen. Dies ist durch regelmäßige und fachlich qualifizierte Kontrollen sicherzustellen. Im Rahmen der Kontrollen sind insbesondere die DIN EN 1176 Teile 1-11 „Spielplatzgeräte“, DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“, DIN 18034, „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ und DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Das Gartenbauamt als zuständiges Fachamt für die Kontrolle und Unterhaltung der Kinderspielplätze ist verpflichtet, die Geräte regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen, um eine Verletzung von spielenden Kindern zu verhindern. Im Rahmen der notwendigen Jahreshauptuntersuchung wurden an der Gerätekombination der betreffenden Örtlichkeit schwere sicherheitstechnische Mängel festgestellt. So waren zum einen mehrere Holzpfosten morsch, zum anderen war der erforderliche sogenannte „Fallschutz“ nicht mehr gegeben. Eine Reparatur des in die Jahre gekommenen Gerätes inklusive des Fallschutzes wäre nur mit erhöhtem Aufwand möglich gewesen, der hinsichtlich der Kosten einem Neubau gleichgekommen wäre. Auch bei den im Frühjahr zurückgebauten Drehgeräten wurden schwere Mängel diagnostiziert (ausgeschlagenes Lager, lockere Fundamente bzw. unzureichende Verankerung im Boden, sonstiger Verschleiß). Eine Reparatur der Geräte war auch hier nur mit außer Verhältnis stehenden Mitteln möglich gewesen. Die Geräte wurden schließlich in Abstimmung mit der Abteilung Gartenbau entfernt, wie dies die städtische „Dienstanweisung und Organisationsverfügung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit und des betriebssicheren Zustandes auf den Spiel- und Freizeitanlagen in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe“ bei Gefahr in Verzug vorsieht. Insofern kann es faktisch zu einer Begrenzung der Aufgaben des Ortschaftsrates im Sinne von § 15 Abs. 5 Ziff. 2 der Hauptsatzung kommen. Ein Beschluss des Ortschaftsrates, der durch den Weiterbetrieb auf eine Verletzung der bestehenden Verkehrssicherungspflichten hinausläuft und Gefahren für die Allgemeinheit birgt, kann nicht gefasst werden bzw. müsste entsprechend beanstandet werden. Diesbezüglich ist auch darauf hinzuweisen, dass der Abbau der Spielgeräte ebenfalls eine notwendige Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherungspflicht ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Sperrung von Spielgeräten weniger effizient als deren Entfernung ist. Es wurden verschiedentlich Fälle beobachtet, in denen sich Kinder – auch mit Billigung der Eltern – über die Sperrung von Spielgeräten hinweggesetzt haben und diese trotz bestehender Mängel bespielten. Insofern ist klarzustellen, dass es sich bei der Beseitigung der Spielgeräte nicht um die Aufgabe des Spielplatzes als solches handelt, sondern um eine notwendige Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht insbesondere zugunsten der dort spielenden Kinder. Die Leitung der Abteilung Gartenbau teilt im Übrigen die Ansicht des Gartenbauamtes, dass der Spielplatz wenig frequentiert war. Auch diese Einschätzung wurde entsprechend berücksichtigt. Die Spielplatzschilder wurden konsequenterweise entfernt, weil sie jedenfalls derzeit keinen Sinn ergeben. – 3 – Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Lieferschwierigkeiten die Spielgeräte frühestens im Frühjahr 2023 eingebaut werden könnten. Dies betrifft im Übrigen alle Spielplätze im Stadtkreis Karlsruhe.