Einrichtung Parkverbot

Vorlage: 2022/0212
Art: Antrag
Datum: 07.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.03.2022

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 - Antrag Einrichtung Parkverbot
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Einrichtung Parkverbot CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 12.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0212 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.03.2022 3 ☒ ☐ Antrag: Die Verwaltung richtet ein entsprechendes Parkverbot in der Pfinztalstraße (Höhe 92 A) ein. Begründung: Nach dem das Gebäude in der Pfinztalstr. 92 A fertiggestellt und auch der Gehweg wieder hergestellt wurde, wird im Bereich des Gebäude Pfinztalstr. 92A geparkt. Hier parkieren in der Regel 4 – 5 PKW. Im gesamten Bereich um diese Gebäude sind Parkverbote bzw. bewirtschafte Parkflächen eingerichtet. Das Parken vor den genannten Gebäuden führt dazu, dass wartende Fahrzeuge vor der Ampel auf dem Gleiskörper stehen und somit die Straßenbahnen in Richtung Karlsruhe blockieren. unterzeichnet von: CDU-Fraktion Durlach Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Dirk Müller Rüdiger Miersch Antrag

  • TOP 3 - Stellungnahme Einrichtung Parkverbot
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Einrichtung Parkverbot CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 12.01.2022 Vorlage Nr.: 2022/0212 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 16.03.2022 3 ☒ ☐ Kurzfassung Vor dem Gebäude Pfinztalstraße 92 a wird ein eingeschränktes Haltverbot auf einer Länge von zehn Metern für den Zeitraum von Montag bis Freitag zur morgendlichen Hauptverkehrszeit von 6 bis 9 Uhr eingerichtet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Pfinztalstraße kommt es an der Ampel im Kreuzungsbereich Pforzheimer Straße zu Rückstauungen, die im weiteren Verlauf den Gleiskörper auf Hausnummer 92 a erreichen können. Die daraus resultierenden Behinderungen des Straßenbahnverkehrs treten nach Auskunft der Verkehrsbetriebe Karlsruhe vor allem zu den morgendlichen Hauptverkehrszeiten auf. Nur vereinzelt kommt es auch nachmittags zu Einschränkungen. Vor dem Gebäude in der Pfinztalstraße 92 a wird auf einer Länge von zehn Metern ein eingeschränktes Haltverbot für die Tage von Montag bis Freitag jeweils von 6 bis 9 Uhr eingerichtet. Dadurch wird die Aufstellfläche für wartende Fahrzeuge außerhalb des Gleisbereiches verlängert. Die Verkehrssituation wird anschließend von den Verkehrsbetrieben Karlsruhe und der Straßenverkehrsstelle beobachtet und überprüft, ob die Maßnahme ausreichend für eine Verbesserung sorgt.