Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut
| Vorlage: | 2022/0207/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 27.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.09.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.09.2022 Vorlage Nr.: 2022/0207/2 Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 24.1 x Punkt 1 des ursprünglichen Antrags der LINKEN Fraktion wird wie folgt geändert: Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadt Karlsruhe übernimmt über einen Unterstützungs-Fonds 50% der Kosten für Strom & Gas für Leistungsberechtigte für den Karlsruher Pass. Dies gilt für Kund*innen der Stadtwerke sowie anderer privater Anbieter. Diese Ermäßigung ist vorläufig auf 1 Jahr begrenzt. Begründung: Der Zugang zu Strom & Gas ist aufgrund der drastischen Preisentwicklung dramatisch gefährdet und immer mehr Menschen rutschen in die Armut. Die Maßnahmenpakete der Bundesregierung sind bisher nicht ausreichend, um diese Armutsspirale zu stoppen. Die Kommune muss in der jetzigen Situation sozialpolitisch aktiv werden, auch wenn ihre Möglichkeiten begrenzt sind. Am sinnvollsten, schnellsten und unbürokratischsten erscheint uns eine Ermäßigung analog der Regelungen des Karlsruher Passes – beispielsweise wie bei der 50 % Ermäßigung der KVV-Monatskarten für den Karlsruher Pass. Der Karlsruher Pass soll grundsätzlich den Zugang zum gesellschaftlichen Leben sicherstellen. Dies ist massiv gefährdet, da aufgrund der Energiepreise eine gesellschaftliche Teilhabe für viele schlichtweg nicht mehr möglich ist. Daher muss hier nun dringend unterstützt werden. Eine Übernahme der Kosten erfolgt nicht, wenn sie bereits über anderweitige Sozialleistungen, bspw. Übernahme der Energiekosten für ALGII-Empfänger*innen abgedeckt ist. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0207/2 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut Antrag: DIE LINKE. Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.09.2022 24.1 x Kurzfassung Die bisherigen und die noch zu erwartenden Preissteigerungen für Strom und Gas stellen eine Herausforderung für alle dar. Die beantragte Einrichtung eines Unterstützungs-Fonds, der 50% der Kosten für Strom und Gas für Leistungsberechtigte für den Karlsruher Pass übernimmt, wäre eine neue zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Nicht abschätzbar Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☒ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Mit der Einrichtung des beantragten Unterstützungs-Fonds für Leistungsberechtigte des Karlsruher Pass, würde die Stadt eine zusätzliche freiwillige Aufgabe übernehmen, die vollständig von der Stadt zu tragen wäre. Es wird empfohlen abzuwarten, welche Lösungsansätze hierfür von Bund und Land entwickelt werden. Für die Stadt, die sich aktuell in einem Haushaltssicherungsprozess befindet, sollte zunächst die Sicherstellung/Finanzierung der bereits bestehenden Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln Vorrang haben. Eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist derzeit nur schwerlich zu treffen. Die Begrenzung der Unterstützung auf die Energieträger Strom und Gas ist aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar.