Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut
| Vorlage: | 2022/0207 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.02.2022 Vorlage Nr.: 2022/0207 Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 15 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu aufgefordert, die beschlossene Gaspreiserhöhung zum 01.04.22 zurückzuzunehmen. 2. Sollte die Preiserhöhung nicht zurückgenommen werden, wird der Aufsichtsrat der Stadtwerke dazu aufgefordert, eine zeitweilige Preisdeckelung für einen Gasgrundbedarf von 8000 kwh/Jahr bei einem Singlehaushalt (entspricht etwa einem halben Jahresverbrauch bei einer 100m² Wohnung) auf dem alten Preisniveau vorzunehmen, bis sich die Preise wieder normalisiert haben. Analog dazu wird dies auch bei einem Stromgrundbedarf von 100 kwh pro/Monat bzw. 1200 kwh/pro Jahr veranlasst. Bei Haushalten mit mehreren Personen soll der Grundbedarf für Gas und Strom entsprechend erhöht werden. 3. Die Stadtverwaltung führt einen einmaligen Energiekostenzuschuss für Berechtigte des Karlsruher Passes in Höhe von 200€ pro Person ein und zahlt diesen schnellstmöglich aus. 3.1. Personen, die Anspruch auf den Energiekostenzuschuss des Bundes haben, sollen eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zu den 200€ erhalten. 3.2. Personen, die Anspruch auf eine Übernahme der Energiekosten anhand der Richtlinien des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie Sozialgeld) haben, sollen über das Jobcenter eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. Bei Anspruch nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt) und nach Asylbewerberleistungsleistungsgesetz sollen über die Sozial- und Jugendbehörde eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. 4. Die Stadtverwaltung führt einen Sozialenergiefonds ein, über den eine Übernahme von nicht bezahlbaren und unverschuldet verursachten Energiepreisschulden nach individueller Prüfung des Sachverhalts abgewickelt wird. 4.1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu gefordert, auf Energie- und Wassersperren aufgrund nicht bezahlter Energie- und Wasserkosten zu verzichten. Eine gleiche Aufforderung ergeht auch an sonstige in Karlsruhe aktive Energieversorger. 5. Die Stadt erstellt einen kommunalen Heizspiegel, um bei der Übernahme von Energiekosten nach § 22 SGB II durch den Bund auf kommunale Daten (Energiekosten) zurückgreifen zu können. – 2 – Begründung: Die von den Stadtwerken beschlossenen Energiepreiserhöhungen führen zu enormen Belastungen bei den Kund*innen. Bei einem Gasverbrauch von 3500 kWh eines durchschnittlichen Einpersonenhaushalts führt die beschlossene Erhöhung um 4,05 Cent pro kWh sowie die Erhöhung von 10% zu Jahresbeginn zu einer Erhöhung der Gaskosten um 173,60 Euro. Bei einem Stromverbrauch von durchschnittlich 1300 kWh Strom pro Jahr führt die beschlossene Erhöhung der Stadtwerke von durchschnittlich 11% zu einer Erhöhung der Stromkosten um 36,99 Euro. Bei Mehrpersonenhaushalt sind die zusätzlichen Aufwände entsprechend höher. Andere kommunale Stadtwerke haben die Preise weniger stark erhöht. Zu 1. Die Stadtwerke Karlsruhe haben als kommunaler Energiegrundversorger eine gesellschaftliche und sozialpolitische Verantwortung. Mit dem getroffenen Beschluss wird dieser Verantwortung nicht nachgegangen. Eine geringere Preiserhöhung wäre auch angesichts hoher Überschüsse der Stadtwerke (zuletzt 2020 ca. 17 Mio. Euro) möglich und geboten. Zu 2. Besonders einkommensschwache Haushalte – unabhängig ob erwerblos, Rentenbezug oder in einem Lohnverhältnis mit geringem Einkommen – sind von Energiepreiserhöhungen massiv betroffen und werden zusätzlich in die Armut getrieben. Daher braucht es dringend eine Deckelung der Energiekosten, die zumindest den Grundbedarf an Gas und Strom betrifft. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat hierzu eine zeitweilige Preisdeckelung für einen Gas-Grundbedarf von 8000 kwh/Jahr vorgeschlagen. Die Gasmenge würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein (Quelle: https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-institut-imk-schlaegt- zeitweise-preisdeckel-fuer-gas-grundbedarf-vor/28070210.html?ticket=ST-15287502- 9T7tElNhDwpdxBjC3NbT-ap3). Zu 3. Auch Kund*innen anderer Energieanbieter sind, teilweise noch stärker, von den Preissteigerungen betroffen. Unabhängig vom Energieanbieter müssen die Karlsruher Bürger*innen von der Stadt unterstützt werden. Der Zuschuss der Bundesregierung, der 135 € für einen Einzelhaushalt und 175 € für Zwei- Personen-Haushalt + 35 € für jede weitere Person vorsieht, ist nicht nur zu wenig, er schließt auch diejenigen Geringverdiener*innen aus, die nicht wohngeldberechtigt sind. Daher soll ein einmaliger, kommunaler Zuschuss in Höhe von 200 € an alle Karlsruher-Pass-Berechtigten ausgezahlt werden. Für alle, die anhand der Regelung des Bundes einen Zuschuss bekommen, soll ein Ausgleich in Höhe der Differenz zu den 200€ ausgezahlt werden. Personen, die Anspruch auf eine Übernahme der Energiekosten anhand der kommunalen Richtlinien des §22 SGB II haben, sollen über das Jobcenter eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. Die Jobcenter haben versichert, dass sie die zusätzlichen, erhöhten, Kosten übernehmen. Damit dies auch tatsächlich umgesetzt wird, soll sich die Stadt dafür einsetzen. Zu 4. Als weitere Maßnahme gegen Energiearmut soll ein Sozialenergiefonds eingeführt werden. Über diesen sollen Energieschulden nach individueller Prüfung (teilweise) übernommen oder andere präventive Instrumente angewandt werden, sodass es zu keinerlei Energiesperren von Karlsruher Bürger*innen und es nicht zu einer weiteren Verschlimmerung der Situation kommt. Die Stadt fordert des Weiteren alle Energie- und Wasserversorger für Karlsruher Bürger*innen auf, auf Energie- und Wassersperren vollständig zu verzichten. Die Versorgung mit Energie und Wasser gehört zur unverzichtbaren Daseinsvorsorge für alle Menschen in der Stadt. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei Bund und Land dafür einzutreten, dass nicht die Kommunen Leidtragende dieser Energiepreiskrise werden. Hierzu soll er entsprechend eine Kompensation von erhöhten Mehrzahlungen der Stadt einfordern. Die Situation kommunaler Stadtwerke darf sich durch – 3 – steigende Energiekosten nicht verschlechtern, der Haushalt der Kommunen nicht durch Zahlungen gemäß SGBII §22 zusätzlich belastet werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0207 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Kommunaler Maßnahmeplan zur Verhinderung von Energiearmut Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 15 X Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge 1 bis 5 abzulehnen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine soziale Preisgestaltung nicht Aufgabe der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist. Diese Aufgabe muss durch andere Institutionen / Bund, Land, ggf. Stadt) erfolgen (Anträge Nr. 1 und 2). Im Übrigen sind die Stadtwerke bereits heute bemüht, auf Energie- und Wassersperren soweit wie möglich zu verzichten (Antrag Nr. 4.1). Die Einführung eines kommunalen Energiekostenzuschusses wird abgelehnt, da die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass die gestiegenen Heizkosten durch die bestehenden Regelungen und gesetzlichen Leistungen inklusive des Heizkostenzuschusses des Bundes abgefedert werden können (Antrag Nr. 3). Aus diesem Grund wird auch die Einführung eines Sozialenergiefonds abgelehnt (Antrag Nr. 4). Die Komplexität der Erstellung eines Heizspiegels analog eines Mietspiegels erfordert zusätzliche Ressourcen, die aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen (Antrag Nr. 5). Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu aufgefordert, die beschlossene Gaspreiserhöhung zum 01.04.22 zurückzunehmen. Die Stadtwerke haben den Auftrag ihre Dienstleistungen mindestens kostendeckend anzubieten. Ein Verzicht auf die Preismaßnahme könnte u. a. dazu führen, dass ein vermehrter Kundenzulauf erzeugt wird. In diesem Falle müsste kurzfristig Gas an der Börse beschafft werden, welches nicht mehr kostendeckend angeboten werden könnte. Die Aufsichtsräte haben bei ihren Entscheidungen in erster Linie die Interessen der Gesellschaft zu berücksichtigen. Eine soziale Preisgestaltung ist nicht Aufgabe der Stadtwerke. Diese Aufgabe muss durch andere Institutionen (Bund, Land, ggf. Stadt) erfolgen. Im Vergleich zu anderen Anbietern fallen die beschlossenen Preissteigerungen bei den Stadtwerken noch moderat aus. Im Dezember 2021 lag der Großhandelspreis für das jeweils folgende Quartal um bis zu 600 Prozent über dem Vorjahreswert. Durch eine vorlaufende und kontinuierliche Beschaffung des Erdgases durch die Stadtwerke konnten diese Preissteigerungen teilweise abgefangen werden. Die Preisanpassung im Erdgas zum 1. April 2022 sieht zudem eine Entspannung der Marktpreise gegenüber Dezember 2021/ Januar 2022 vor, womit nur eine teilweise Weitergabe der aktuellen Marktpreise an die Kundinnen und Kunden erfolgt. Durch die aktuellen Gegebenheiten ist diese Entspannung jedoch nicht zu sehen. Der Markt zeigt weiterhin steigende Preise. Für das Jahr 2022 haben bisher bereits 970 Energieversorger Preisanpassungen mit einer durchschnittlichen Steigerung von 75% angekündigt. Die Stadtwerke Karlsruhe stehen insbesondere auch im Energiemarkt Karlsruhe im Wettbewerb. 2. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu aufgefordert, eine zeitweilige Preisdeckelung für einen Gasgrundbedarf von 8000 kwh/Jahr bei einem Singlehaushalt (entspricht etwa einem halben Jahresverbrauch bei einer 100 qm Wohnung) vorzunehmen, bis sich die Preise wieder normalisiert haben. Analog dazu wird dies auch bei einem Stromgrundbedarf von 100 kwh pro Monat bzw. 1200 kwh pro Jahr veranlasst. Bei Haushalten mit mehreren Personen soll der Grundbedarf für Gas und Strom entsprechend erhöht werden. Siehe hierzu Antwort zu Frage 1. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gegebenheiten gibt es keine Anzeichen, dass sich die Marktlage kurz- bis mittelfristig entspannt. 3. Die Stadtverwaltung führt einen einmaligen Energiekostenzuschuss für Berechtigte des Karlsruher Passes in Höhe von 200 € pro Person ein und zahlt diesen schnellstmöglich aus. 3.1 Personen, die Anspruch auf den Energiekostenzuschuss des Bundes haben, sollen eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zu den 200 € erhalten. 3.2 Personen, die Anspruch auf eine Übernahme der Energiekosten anhand der Richtlinien des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie Sozialgeld) haben, sollen über das Jobcenter eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. Bei Anspruch nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt) und nach Asylbewerberleistungsgesetz sollen über die Sozial- und Jugendbehörde eine vollständige Übernahme der Energiekosten erhalten. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die gestiegenen Heizkosten durch die bestehenden Regelungen und gesetzlichen Leistungen inklusive des Heizkostenzuschusses des Bundes – 3 – abgefedert werden können (s. auch Erläuterungen unter 3.2) und empfiehlt keinen kommunalen Energiekostenzuschuss. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Menschen mit niedrigem Einkommen (geringfügig über dem Sozialhilfeniveau) Wohngeld bezieht und dadurch von dem einmaligen Heizkostenzuschuss des Bundes profitieren kann. Falls dieser Zuschuss nicht ausreichen sollte oder Menschen mit niedrigen Einkommen, die kein Wohngeld beziehen, durch gestiegene Heizkosten in finanzielle Not geraten, so könnten die Betroffenen einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung beim Jobcenter oder in der Sozial- und Jugendbehörde stellen. Das Jobcenter übernimmt für seine Kundinnen und Kunden die Heizkosten unabhängig von der Befeuerungsart in der angemessenen Höhe, was bedeutet, dass das Jobcenter bis auf sehr wenige Ausnahmefälle ohnehin die tatsächlich angefallenen Kosten anerkennt. Die Stromkosten hingegen sind im Regelsatz enthalten und können daher nicht in der tatsächlichen Höhe vom Jobcenter übernommen werden. Das Jobcenter ist auch insoweit an die Maßgaben des SGB II gebunden. Bezüglich der Zahlung eines eventuellen Einmalbetrags als zusätzlicher und nicht vom Bund gezahlter „Energiekostenzuschuss“ wäre zu prüfen, ob derlei bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II als zu berücksichtigendes Einkommen zu bewerten wäre. Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz können sowohl Heizkostennachzahlungen als auch Preisanpassungen bei den monatlichen Gasheizungspauschalen als einmaliger bzw. laufender Bedarf anerkannt und übernommen werden. 4. Die Stadtverwaltung führt einen Sozialenergiefonds ein, über den eine Übernahme von nicht bezahlbaren und unverschuldet verursachten Energiepreisschulden nach individueller Prüfung des Sachverhalts abgewickelt wird. Prinzipiell besteht das Ziel, soziale Bedarfe über bestehende Gesetzesregelungen zu bedienen. Daher wird ein Sonderfonds abgelehnt. 4.1 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu gefordert, auf Energie- und Wassersperren aufgrund nicht bezahlter Energie zu verzichten. Eine gleiche Aufforderung ergeht auch an sonstige in Karlsruhe aktive Energieversorger. Die Stadtwerke sind bereits heute bemüht, auf Energie- und Wassersperren soweit wie möglich zu verzichten. Hierzu wird versucht gemeinsame Lösungen mit den zahlungsrückständigen Kunden zu finden, die unter anderem Ratenzahlungen beinhalten können. Im Weiteren verweisen wir auf die Antwort zu Frage 1. 5. Die Stadt erstellt einen kommunalen Heizspiegel, um bei der Übernahme von Energiekosten nach § 22 SGB II durch den Bund auf kommunale Daten (Energiekosten) zurückgreifen zu können. Die Komplexität der Erstellung eines Heizspiegels analog eines Mietspiegels erfordert zusätzliche Ressourcen, die aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen.
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Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 15 der Tagesordnung: Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiear- mut Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 2022/0207 Beschluss: Verwiesen Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf. Stadtrat Bimmerle (Die LINKE.): Die Aufsichtsräte haben bei ihren Entscheidungen in erster Li- nie die Interessen der Gesellschaft zu berücksichtigen. Eine soziale Preisgestaltung ist nicht Auf- gabe der Stadtwerke, sondern muss durch andere Institutionen erfolgen. Ich muss ehrlich sa- gen, ich bin ein wenig überrascht über die Antwort, weil ich bisher immer doch der Meinung war, dass auch eine Gesellschaft, die vor allem durch den Gemeinderat präsentiert ist, auch au- ßerhalb der Gesellschaft politische Ziele verfolgt. Ja, also wenn wir dieses Statement zu Ende denken würden, müssten wir überlegen, wie wir das im Bereich ÖPNV durchgehen, weil sonst müssten wir da jedes Jahr die Preise verdoppeln, weil wir nur Verluste haben, und gerade da sagen wir, na ja, die Aufgabe der Stadtwerke, und das ist meine Meinung, liegt nicht alleine da- rin, dass wir einen Beitrag zum Haushalt leisten, sondern sie liegt auch darin, dass wir eine gute, ausreichende Energieversorgung, sozial und ökologisch, für die Karlsruher Bevölkerung zur Ver- fügung stellen. Deshalb bleiben wir auch weiterhin dabei, dass es auch darum geht, einen Sozi- altarif bei den Stadtwerken zu verwirklichen, so wie es in vielen anderen Stadtwerken in Deutschland Gang und Gäbe ist. Ihre Begründung zeigt, obwohl sie erst mal gegen unseren An- trag spricht, auch das im zweiten Punkt, dass nämlich das Dreieck aus Bund, Land und Kom- mune eigentlich gefordert ist, um diese Entwicklung im Bereich der Energiepolitik, aber auch in dem Bereich des Benzinpreises irgendetwas entgegenzusetzen. Jetzt gebe ich Ihnen da völlig recht, dass eigentlich erst mal der Bund dafür zuständig wäre. Man muss aber leider konstatie- ren, dass der Bund an der Stelle leider völlig versagt. Also, Herr Minister Habeck hat – 2 – geschrieben gehabt, dass ein Einfamilienhaus etwa 2.000 Euro mehr Gaspreis bezahlen muss im Jahr. Der Energiezuschuss der Bundesregierung sieht noch nicht einmal ein Sechstel davon vor, als Zuschuss zu geben, und da haben wir noch nicht über Strom- oder Benzinpreise gesprochen. Wo wir jetzt aber leider in eine Problematik reinlaufen, ist, dass bei vielen Menschen in Karls- ruhe es zu Problemen führt, zur weiteren Verarmung, der wir gar nichts entgegensetzen kön- nen. Das Paket der Bundesregierung hat noch nicht mal die Rentner*innen mitbehalten, die da unterstützt werden, und deshalb sagen wir, wir brauchen eine zielgerichtete Unterstützung ge- nau dieser Bevölkerungsgruppe, sei es durch einen Sozialtarif bei den Stadtwerken, durch ge- zielte Zuschüsse für einzelne Personen, die sich schlichtweg die Energiekosten nicht mehr leis- ten können und auch dementsprechend einen Sozialfonds. Mittelfristig müssen wir auch dieses Thema Heizspiegel angehen, weil wenn die Energiekosten einen immer höheren Teil der Miet- kosten ausmachen, dann erschließt sich mir nicht, wieso wir einen Mietspiegel, aber keinen Heizspiegel haben. Wieso wir den Antrag heute aufgerufen haben, im vorletzten Hauptaus- schuss wurde uns versprochen, dass es eine Debatte dazu gibt in einem Fachausschuss. Bisher haben wir die noch schmerzlich vermisst. Deshalb haben wir sie heute schon gewissermaßen erzwungen, aber ich glaube, wir können auch damit leben, wenn wir die Details des Antrags, das werden wir heute sicherlich nicht erschlagen können, im Fachausschuss behandeln. Ich weiß noch, Herr Bürgermeister Lenz hat mir auch mal sehr detailliert aufgeschlüsselt, wer wel- che Zuschüsse kriegt, über welches System, und vielleicht wäre das ein guter Anfang, das zu machen. Stadträtin Bischoff (GRÜNE): Zunächst mal muss ich auf jeden Fall sagen, die Debatte ist auf je- den Fall notwendig, aber gerade weil diese Debatte so wichtig ist, wie wir so einen sozialen Ausgleich bei den aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt schaffen, tue ich mich da sehr schwer, den Antrag der LINKEN auch wirklich einzuordnen, weil zum einen fehlt mir hier, dass bestehende Programme in diesem Antrag eigentlich gar nicht stattfinden, die wir hier auch schon kommunal haben, und zum anderen finde ich, wird hier auch ein bisschen ein verzerrtes Bild davon beschrieben, wie hier verschiedene Akteure Einflüsse haben, wo wir wirklich eingrei- fen können, welche politischen Ebenen hier beteiligt werden können. Und ganz konkret zu den Stadtwerken, ich denke, wir müssen hier auf jeden Fall entscheiden, wenn wir hier einzelne Un- ternehmen haben, die in der entsprechenden Marktsituation irgendwie agieren müssen, wel- che Möglichkeiten hier dann wirklich bestehen. Ich stimme Ihnen absolut zu, die Stadtwerke haben als kommunales Unternehmen auch eine soziale Verantwortung, aber die äußert sich zum Beispiel auch darin, dass die Stadtwerke als Grundversorger eine zuverlässige, langfristig zuverlässige Versorgung gewährleisten müssen, eben zum Beispiel auch für Menschen, die ak- tuell in die Ersatzversorgung rutschen, weil deren Energieanbieter Insolvenz anmelden müssen. Genau aus dem Grund sind eben solche Punkte wie Preisdeckelung und so, die alle bundespoli- tisch diskutiert werden, schwer auf ein einzelnes Unternehmen anzuwenden, wo dann be- stimmte Reize gesetzt werden können, dass zusätzliche Kunden, wie es ja auch zum Beispiel in der Vorlage beschrieben wird, dazu kommen, die Stadtwerke dann wieder teuer Gas kurzfristig an den Spotmärkten kaufen müssen und das der Gesamtsituation dann auch nicht wirklich zu- gutekommt, vor allem über unseren regionalen Rand jetzt mal geschaut. Auch bei den Vorschlä- gen, die Maßnahmen der Stadt betreffen, würden wir uns soweit der Stellungnahme anschlie- ßen. Mir ist aber an der Stelle jetzt eher wichtig, noch einmal da darauf einzugehen, wo wir als GRÜNE tatsächlich Möglichkeiten sehen, was wir als Stadt machen können. Ein ganz großer Punkt sind hier für uns die Beratungsangebote, Beratungsangebote wie zum Beispiel das Strom- sparcheck der Karlsruher Energie- und Klimaagentur. Hier haben wir wirklich Möglichkeiten, auch den Menschen vor Ort zu helfen und eben in den einzelnen dringlichen Punkten wirklich – 3 – zu helfen. Deswegen wäre es uns wichtig, dass solche Initiativen auch noch mal stärker bewor- ben werden und wir dann auch als Stadträte die Rückmeldung kriegen, wie hier sich die Nach- frage entwickelt, dass wir das Ganze dann auch einordnen können. Auch noch mal möchte ich erwähnen, dass wir 2015 einen Antrag gestellt hatten, ich sage jetzt wir, auch wenn es 2015 war, in dem wir eine Vermeidung der Stromsperren nach Saarbrückener Modell gefordert ha- ben, wo eben dann die Energieversorger zusammen in Kooperation mit den entsprechenden Sozialbehörden, beispielsweise dem Jobcenter, agieren. Genau solche Initiativen sollten noch mal stärker beworben werden, dass wir hier auch wirklich zielgenau den Leuten helfen können, danke. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Die Energiepreise sind für uns alle ein schwieriges Problem gewor- den. Wenn ich jetzt aber die Stadtwerke anschaue, auch die gemeinderätlichen Aufsichtsräte da drin, haben die in meinen Augen erst mal auch das Unternehmen zu sehen und zu schauen, wie dieses Unternehmen zielsicher durch diese ganzen Klippen kommt. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir als Stadträte drin sind. Denn wir haben auch gleichzeitig immer wieder den Blick auf die Gesamtbevölkerung, auf die gesamte Stadt Karlsruhe, gerichtet. Dies zeigt sich auch bei der Gaspreiserhöhung. Die Gaspreiserhöhung ist nur zum Teil weitergegeben worden an die Kundinnen und Kunden. Auch dies zeigt, dass die Aufsichtsräte bei den SWK sich vieles auch nicht einfach und leicht machen. Ich glaube, dieses Unternehmen ist sich schon der sozia- len Verantwortung bewusst, und deswegen müssen wir aber trotzdem schauen, dass dieses Un- ternehmen als Unternehmen weiter existieren kann. Die Aufgaben, die durch die Energiepreis- steigerungen kommen, sind Aufgaben eigentlich des Bundes. Dadurch gibt es ja auch das Ent- lastungspaket, das erst vor kurzem eingeführt worden ist, und wir sehen auch das, was alles aufgeführt wurde in dieser Antwort der Stadtverwaltung, wo schon überall soziale Gesetzge- bung und soziale Hilfesysteme existieren. Die sollten weiter ausgebaut werden. Eventuell müs- sen dann die Regelsätze angepackt werden. Dies muss man sehen, aber ich glaube, zusätzliche Sachen, wie die Stadtverwaltung auch alles aufgeführt hat, sind nicht notwendig, und wir kön- nen dadurch trotzdem eine, glaube ich, sehr soziale Verantwortung für diese Stadt sehen, dass dies so gehen kann. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich glaube, alle, wie wir hier sitzen, sind sehr besorgt über die derzei- tige Situation, und ich glaube, wir gucken auch alle mit großer Sorge in die Zukunft, denn die Gaspreisentwicklung ist nicht erst jetzt seit dem furchtbaren Angriffskrieg von Putin-Russland gegen die Ukraine so gravierend gestiegen, sondern wir hatten ja davor schon in einem Jahr 600 Prozent Preiserhöhung bei den Anschaffungspreisen. Der Kollege Müller hat es gerade ge- sagt, natürlich muss ein Energieunternehmen wie die Stadtwerke, die die Versorgung, die Da- seinsversorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe als primäre Aufgabe sehen, natürlich darauf reagieren, auf diese Preiserhöhung, und ich weiß aus der Sitzung des Aufsichts- rats, wie lange wir darüber debattiert haben und wie sorgsam wir versucht haben, im Subpro- zentbereich noch verhandelt haben über einzelne kleine Bestandteile, um eben diesen Preis, der irgendwie das Mittelmaß aus sozialer Verantwortung und Wirtschaftlichkeit darstellt. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Unternehmen der Stadtwerke 1.100 Mitarbeiter beschäftigt, davon viele Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, für die wir auch eine Verantwortung haben. Wir haben die Verantwortung darüber, dass der Betrieb, in dem sie arbeiten, sich eben wirt- schaftlich über Wasser halten kann. Wenn ich, es tut mir leid, liebe Links-Partei, aber hier Punkt 1 und Punkt 2 eures Antrags sehe, dann muss ich einfach sagen, dass es betriebswirtschaftlicher Wahnsinn ist, der hier gefordert wird. Wir sollen die Preise senken. Es würde dazu führen, dass wir unzählig viele neue Kunden hätten und mit jedem Kubikzentimeter Gas, den wir verkaufen, – 4 – dieses Unternehmen weiter in eine wirtschaftliche Schieflage treiben würden. Wir würden die KVVH als Holding in Schieflage treiben. Wir würden den ÖPNV in Karlsruhe, der da auch noch mit dranhängt, in die Schieflage treiben. Die Kette wäre einfach unglaublich lang. Natürlich ist es nicht eure Absicht, das ist völlig klar, und ich bin froh, Lukas, über deinen Redebeitrag, weil der viele Dinge noch mal deutlicher gemacht hat, die so auch nicht im Antrag drinstehen, dass ihr natürlich schon verstanden habt, um was es geht. Das zeigt auch dann Punkt 3 bis Punkt 5, dass ihr ja dann im Prinzip genau die richtigen Dinge fordert, aber auch hier muss ich mich mei- nen Vorredner*innen anschließen. Es ist Aufgabe des Sozialstaats, solche Schieflagen abzufan- gen, und natürlich können wir als Kommune unseren Beitrag leisten. Wir machen es ja mit dem Karlsruher Pass. Wir sind eine vorbildliche, sozial gerechte Stadt, aber es hat halt alles auch seine Grenzen, und der Bund hat schon vergangene Woche mit seinem Energiekostenpaket, das sie auf den Weg gebracht haben, das mannigfaltig Bürgerinnen und Bürger entlastet, die ersten Schritte in die richtige Richtung getan, aber es kann einfach nicht unsere Aufgabe als Kommune sein, den Sozialstaat hier in allen Belangen zu ersetzen. Stadtrat Jooß (FDP): Es wurde schon viel gesagt zu den Stadtwerken. Ich sage es ganz brutal, die Stadtwerke sind nicht das Sozialamt der Stadt Karlsruhe. Die Stadtwerke müssen eigen- mächtig handeln können, die müssen wirtschaftlich handeln können, und bei den Stadtwerken wurden die Zuliefererprodukte Öl und so weiter und Benzin und alles drastisch erhöht. Sie kön- nen das nicht zum Nulltarif weitergeben oder zum selben Preis wie bisher. Die Stadtwerke müs- sen dafür aufschlagen, und die haben natürlich auch eine soziale Verantwortung. Trotzdem, es gibt, es wurde schon eben gesagt, vonseiten des Bundes, auch mit der neuen Regierung, schon in vielen Bereichen Zuschüsse, zum Beispiel 300 Euro pro Person und 100 Euro pro Kind. Dann beim ÖPNV wurden Zuschüsse gewährt. Zum Thema bei den Hartz-IV-Empfängern werden na- türlich Miete, Heizung und Stromkosten eh übernommen. Bei den Lebensmittelpreisen zur Grundsicherung müsste unter Umständen vom Bund natürlich noch nachgebessert werden bei dieser Inflationsrate, die erheblich hoch ist. Ein Heizspiegel ist noch völlig aufwendiger, es wird auch schon in der Antwort gesagt, als ein Mietspiegel. Ein Mietspiegel ist relativ einfach zu er- richten, aber es ist absolut unnötig, einen Heizspiegel zu errichten, da beim Verkauf oder bei der Neuvermietung der Energiewert und der Energiepreis angegeben werden muss, und dann weiß jeder, wie er dran ist, und das braucht die Stadt nicht unbedingt zu machen. Für uns ist die Stellungnahme der Verwaltung also absolut richtig und ausreichend. Deshalb lehnen wir den Antrag ab, danke. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich meinen Vorrednern, dem Herrn Jooß, dem Herrn Dr. Huber, dem Herrn Dr. Müller und der Frau Bischoff in ihrer vorgebrachten Argumentation nur anschließen. Herr Bimmerle, der Aufsichtsrat der Stadtwerke wäre das geeignete Forum für Ihre Beschwerden gewesen. Dort hätten Sie diese Argumente vorbringen müssen. Das haben Sie nicht getan. So, ich möchte jetzt noch einen anderen Aspekt benennen. Hier wird versucht, ein Feigenblatt aufzubauen. Der Herr Kalmbach hat früher in der Sitzung bei TOP 5 gesagt, im Sozialbereich nur alimentieren ist nicht nachhaltig und damit hat er völlig recht, und genau das wird hier vorgeschlagen. Eine reine Alimentierung im Sozialbereich, um darüber hinwegzutäu- schen, dass die Energiepolitik der letzten Jahre und eigentlich des letzten Jahrzehnts verfehlt war. Da muss man sagen, haben die drei großen Parteien in Deutschland ihre Position um 180 Grad gewendet. In den 60er, 70er und 80er Jahren haben die SPD und die CDU beide die Ent- wicklung und den Ausbau der Kernenergie vorangetrieben und die sozialistische Einheitspartei Deutschlands, Ihre Vorgängerorganisation, Herr Bimmerle, hat es genauso getan, warum, weil Kernenergie eine soziale Energie ist, sehr viel Energie zu sehr geringen Kosten. Leider haben Sie – 5 – sich davon verabschiedet, und ich habe vorhin schon ausgeführt, wenn wir die Kernkraftwerke noch hätten in Deutschland, wären wir nicht von russischem Öl, von russischem Gas von allem, nicht abhängig, und wir hätten jetzt nicht diese Probleme. Denn es geht ja nicht nur darum, dass davon arme Menschen betroffen sind, da sind wir ja alle davon betroffen. Da ist auch die Industrie massiv davon betroffen. Viele Fertigungsvorgänge sind viel teurer geworden. Viele Produkte werden nicht mehr hergestellt werden können, wenn Putin entscheidet, den Gashahn ganz abzudrehen. Da hängen auch die Arbeitsplätze dran von vielen Menschen und da hängen auch Steuern dran, die wir als Stadt dringend brauchen. Das heißt, die Auswirkung der Energie- politik kriegen wir alle jetzt zu spüren und nicht nur diejenigen, die wenig Geld haben. Es ist tat- sächlich so, die Stadtwerke können das nicht ausgleichen, weil sie sonst selber erst mal im Wettbewerb untergehen würden, und zum Zweiten würden sie ein sehr großes Defizit auf- bauen. Deswegen ist der Antrag abzulehnen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Also, ich plädiere wirklich sehr dafür, dass wir den Antrag zu- mindest in den Sozialausschuss überweisen, weil ich der festen Überzeugung bin, wir haben als Stadträte eine soziale Verantwortung gegenüber all den Menschen, die durch diese jetzt stei- genden, und die werden noch weiter steigen, diese Energiepreise, extrem betroffen sind, exis- tenziell betroffen sind, und diese Verantwortung können wir natürlich nicht an die Stadtwerke abdrücken. Die Stadtwerke sind nicht das Sozialamt der Stadt, klar, aber wir haben die Verant- wortung für eine städtische Gesellschaft, der wir durchaus auch Ansagen machen können in puncto Preisgestaltung, in puncto ihres politischen Vorgehens, das sie nun mal als Dienstleister haben, die im Prinzip im Sinne des Gemeinwohls für diese Gesellschaft arbeiten, also für unsere Gesellschaft, nicht als Betriebsgesellschaft, und ich denke tatsächlich, wir müssen uns Gedan- ken machen, welche Möglichkeiten gäbe es, welche Modelle gäbe es, um hier für einkommens- schwache Menschen, für Geringverdiener*innen, für Rentner*innen, für Familien, tatsächlich nach wie vor Energie beziehen zu können, ohne sich in eine Verschuldung stürzen zu müssen. Deshalb meine ich tatsächlich, es wäre gut, dieses zu beraten, um Lösungen zu finden, die wir den Stadtwerken als Gemeinderat vorschlagen können, und logischerweise muss das natürlich dann A die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat auch behandeln, aber wir haben eine Verant- wortung. Wir haben hier die soziale Verantwortung, und die möchte ich gerne wahrnehmen und damit die Stadtwerke beauftragen, sich um Tarife zu bemühen, die einkommensschwachen Menschen weiterhin ermöglichen, auch im Winter zu heizen und in dieser Gesellschaft existie- ren zu können, und sehr wohl müssen das dann halt die, die Großverbraucher sind, die viel oder gut verdienen, ein Stück weit mittragen. Das verstehe ich unter solidarischer Gesellschaft, und dafür brauchen wir Lösungen und das würde ich gerne zusammen mit Ihnen beraten und das in meinen Augen im Sozialausschuss, danke. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ist schon gut, es war vielleicht auch jetzt besser, dass die Kollegin Binder vor mir geredet hat, und werte Kolleginnen/Kollegen, es ist ein sehr heikles Thema und dass es hier auch so kontrovers diskutiert wird, zeigt ja, dass uns das alles beschäftigt. Der An- trag, ich habe mal geschaut, wurde am 22.2., sozusagen am Vorabend des Angriffskriegs Russ- lands gegen die Ukraine gestellt. Seitdem hat sich die Welt komplett geändert. Wir wissen nicht, was nächste Woche passiert. Wir wissen nicht, was das Thema Rubel und Gaspreis macht, wir wissen nicht mal, ob wir überhaupt genügend Energie haben. Es gibt Notfallpläne, die besagen, dass für produzierendes Gewerbe stundenweise Energie abgestellt wird, ich selbst bin in einem Unternehmen mit 650 Fahrzeugen auf Diesel. Sie können sich vorstellen, was es bedeutet, 96 Cent mehr als vor einem Monat. Es wird darin enden, dass, und das hat auch un- ser Bundespräsident gesagt, die Zeiten haben sich so schlagartig verändert. Es wird einen – 6 – Anstieg der Arbeitslosigkeit geben. Es wird Kapitalmangel geben. Es wird sich durchschlagen. Es wurden aber auch hier gute Argumente gebracht. Das Thema Beratung, wie können wir Energie einsparen. Wir haben hier in diesem Haus in den letzten 30 Jahren, ich fange mal bei Thermos- elect an, uns überlegt, wie können wir Energie selber herstellen. Das ist vielleicht ein Manko. Wir hatten die Diskussion, ob wir nicht Gas, Biogas, Biovergärung selber in der Stadt herstellen können. Über diese Themen müssten wir also auch diskutieren. Heute ist mehrfach das Thema autark gefallen. Was können wir in der Zukunft tun, um unsere Stadt, und der Tom Høyem hat ja ein gutes Beispiel gebracht, es gibt Möglichkeiten und die sollten wir auch in diese Diskussion einbinden, autark zu machen. Ich denke, auch der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird sich dar- über Gedanken machen, und ich kann eigentlich diesen Antrag, und das hat ja auch Frau Binder gesagt, nur verweisen in die Ausschüsse, denn eine Entscheidung hier, das, was wir heute ent- scheiden, ist nächste Woche wieder hinfällig. Mein Appell ist einfach, dass wir in diesem Haus uns einfach mal Gedanken machen, wie können wir andere Wege finden. Ich weiß, dass der Kollege Dr. Schmidt ein Anhänger der Atomkraft ist, aber man hat ja hier in diesem Fall schon Fakten geschaffen. Die bauen wir in den nächsten 15 Jahren nicht mehr auf. Das machen un- sere Nachbarländer jetzt für uns, aber danke für die Diskussion, für den Antrag, aber ich denke, die Verwaltung hat mit ihrer Antwort das geschrieben, was ich hier auch denke. Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Bimmerle und dann sollten wir aber langsam vielleicht, wenn sowieso Vorberatung gefordert wird und dagegen können wir nichts machen, dann landet es eh im Ausschuss, also, vielleicht können wir uns da ein bisschen kürzer fassen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich würde nur drei Eindrücke kurz korrigieren. Das Erste ist, also, es geht nicht um eine Schuldzuweisung an die Stadtwerke. Das bedauere ich, falls das in meinem Redebeitrag so rüberkam. Das habe ich eigentlich versucht zu vermeiden. Es geht da- rum, dass wir ein generelles Problem haben, dass viel gelagert ist, was natürlich die Kunden und Stadtwerke betrifft, aber generell alle Kunden der Energieversorger, wo wir ja auch eine Gleich- behandlung ermöglichen müssen. Das Zweite ist, es ging darum um dieses Thema Beratungsan- gebote zu machen. Ich erinnere mich an die Diskussion in den Haushaltsverhandlungen, Herr Oberbürgermeister, da kam von Ihnen auch die Zusage, falls es erhöhten Bedarf gibt, Richtung Beratungen, Strompartner, Kühlgerätetausch, dann werden wir noch mal darüber reden. Das wäre vielleicht auch ein Fokus in der Behandlung im Ausschuss. Das dritte Thema wäre, es ging uns nicht in dem Antrag darum, jede einzelne Zielgruppe zu behandeln. Die Menschen, die in Hartz IV sind oder SGB 2, sind über die Sozialgesetzbücher abgedeckt. Es geht um die Ziel- gruppe der Work and Poor, nämlich die nicht darüber abgedeckt. Um genau die müssen wir re- den, und Herr Huber, da greift halt derzeit der Karlsruher Pass nicht, weil so ist es halt, wir ha- ben im Karlsruher Pass kein Modell der Ermäßigung, wie wir es beim ÖPNV haben. Das haben wir hier ausdrücklich nicht und das sollten wir diskutieren, weil dieses Thema uns die nächsten fünf Jahre vermutlich beschäftigen wird, bis die Situation besser wird. Der Vorsitzende: Also, ich nehme Ihre Erklärung zur Kenntnis, dass Sie nicht die Stadtwerke vorführen wollten, wenn ich aber Ihre Facebook-Kampagne angucke, tun Sie genau das. Da gibt es immer so einen netten Menschen, der sagt, ich kann meine Stromrechnung nicht mehr be- zahlen, und dann ist derselbe nette Mensch abgebildet, der sagt und die Stadtwerke haben auch noch die Kosten erhöht. Das ist eine klare Verantwortungszuweisung für die Stadtwerke, und Sie wollen offensichtlich nicht kapieren, dass unser System ein anderes ist. Die Stadtwerke müssen am Markt wirtschaftlich bestehen, und wir haben ein ausgeklügeltes Sozialsystem und das erfasst auch die Work and Poor. Wenn die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre – 7 – Energiekosten zu bezahlen, können sie trotzdem vorsprechen, und dann findet man Lösungen, aber das ist irgendetwas, was Sie als Grundlage eben nicht akzeptieren wollen und kommen deswegen immer wieder mit dieser Geschichte, wir sollen jetzt hier Sozialtarife einführen. Das kann man ja diskutieren, aber tun Sie bitte nicht so, als wenn dieses Haus kein soziales Gewis- sen hätte, und das ist in mehreren Beiträgen heute deutlich geworden und damit belasten Sie meine Geduld und ich glaube, die der Kolleginnen und Kollegen hier schon immens. Das sollten Sie vielleicht mal akzeptieren. Der Antrag ist verwiesen in den Sozialausschuss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 20. April 2022