Absichtserklärung zur gemeinsamen Grundstücksentwicklung auf dem Areal des derzeitigen Landratsamtes

Vorlage: 2022/0202
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.02.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.03.2022

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Plan
    Extrahierter Text

    Stand 09.03.2022 wittfoht studio architekten gmbh - 0.20 - 0.20 - 0.20 - 0.20 Karlsruhe Dienstgebäude Beiertheimer Allee

  • Anlage Absichtserklärung
    Extrahierter Text

    1 Absichtserklärung (LoI) zwischen dem Landkreis Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, vertreten durch Landrat Dr. Christoph Schnaudigel - nachfolgend „Landkreis“ genannt - und der Stadt Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe, vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup - nachfolgend „Stadt“ genannt - - der Landkreis und die Stadt werden nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt - Vorbemerkung Der Landkreis beabsichtigt auf dem Grundstück Flst. Nr. 3387 ein neues Verwaltungsgebäude („Bauvorhaben“) zu errichten, und die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen bzw. neu aufzusetzen. Durch das Bauvorhaben werden Teilflächen der im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücke Flst. Nrn. 3388/1, 887, 3374/2 und 3383 überbaut. Die Stadt beabsichtigt, an den Landkreis die für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Teilflächen der Grundstücke Flst. Nrn. 3388/1, 3383, 3374/2 und 887 zu übertragen. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 3387 (nachstehend kurz „Optionsfläche“ genannt). Die Differenz zwischen dem Wert der an den Landkreis zu übertragenden städtischen Flächen und dem Wert der Optionsfläche ist auszugleichen (Wertausgleich). 2 Für die Umsetzung des Bebauungsplans Kriegsstraße Mitte wurde der Stadt eine Teilfläche am 13.01.2017 des Grundstücks Nr. 3387 verkauft, deren genaue Lage sich erst nach amtlicher Vermessung ergibt. Dies vorausgeschickt, sind sich die Parteien über nachfolgende Rahmenbedingungen einig: 1. Gegenstand der Absichtserklärung (LoI) 1.1 Übertragung von Grundstücksteilen der Stadt an den Landkreis Für die Realisierung des Bauvorhabens des Landkreises ist eine Überbauung der nachfolgenden im Eigentum der Stadt stehenden und in der Anlage 1 farbig gekennzeichneten Flächen oder deren Inanspruchnahme als Abstandsflächen erforderlich: - [•] qm große und in der Anlage 1 in violetter Farbe gekennzeichnete Teilfläche des Flst. Nr. 3388/1 („Teilfläche 1“) Vorgenannte Teilfläche wird nachfolgend auch „Grundstück Stadt“ genannt. Die Stadt beabsichtigt, das Grundstück Stadt an den Landkreis zu übertragen. 1.2 Übertragung von Grundstücksteilen des Landkreises an die Stadt Der Landkreis beabsichtigt die Übertragung folgender Teilflächen zur Überbauung und Inanspruchnahme als Abstandsflächen an die Stadt („Teilfläche 2“): - ca. 763 qm große und in der Anlage 1 in gelber Farbe und mit der Ziffer 2 gekennzeichneten Teilfläche des Flst. Nr. 3387 (Überbauung) - [•] qm große und in der Anlage 1 in gelb schraffiert dargestellten Teilfläche des Flst. Nr. 3387 (Abstandsfläche) Die Stadt erwirbt zudem die notwendigen Stellplätze in der zum Bauvorhaben gehörenden Tiefgarage zu deren nachgewiesenen Kosten. 3 1.3 Wertausgleich Darüber hinaus ist in diesem Fall die Differenz zwischen dem Wert der Grundstücke Stadt und dem Wert der „Optionsfläche“ auszugleichen (Wertausgleich). Die Parteien sind sich einig, dass die (für den Kaufpreis oder den Wertausgleich erforderliche) Bestimmung des Werts der Grundstücke Stadt und des Werts der „Optionsfläche“ auf der Grundlage des jeweiligen Verkehrswertes im Zeitpunkt der Beurkundung der Veräußerung der jeweiligen Grundstücke und der jeweiligen baulichen Ausnutzung dieser Grundstücke erfolgt. 1.4 Absicherung der Unterbauung des Grundstücks Flst. Nr. 3384 und Unterbauung der Optionsfläche Die Stadt und der Landkreis sind sich einig, dass eine Absicherung der Unterbauung des Grundstückes Flst. Nr. 3384 und der Unterbauung der „Optionsfläche“ jeweils im Grundbuch erfolgt. 1.5 Verpflichtung zur Herstellung und Zugänglichmachung der „Grünen Mitte“ für die Allgemeinheit Teil des Bauvorhabens ist die Herstellung einer Grünanlage in dem in der Anlage [•] in [•] Farbe gekennzeichneten Bereich (nachfolgend „Grüne Mitte“ genannt). Dieser Bereich ist nicht unterbaut. Von Seite des Landkreises ist beabsichtigt im Bereich der Grünen Mitte hochwachsende Bäume zu pflanzen. Zudem ist in dem in der Anlage [•] in [•] gekennzeichneten Gebäudeteil des Bauvorhabens ein offener Durchgang von der Badenwerkstraße zur Grünen Mitte zu realisieren. Der Landkreis ist verpflichtet, die Grüne Mitte nebst dem offenen Durchgang von der Badenwerkstraße zur Grünen Mitte herzustellen und durch die Allgemeinheit begehen und mit Fahrrädern befahren zu lassen. 4 1.6 Inanspruchnahme weiterer Leistungsangebote (Serviceleistungen) Nach der derzeitigen Planung werden in dem neuen Verwaltungsgebäude ein Betriebsrestaurant, Besprechungsräume sowie eine multifunktionale Besprechungsebene (nachfolgend insgesamt „Serviceeinrichtungen“ genannt) realisiert. Darüber hinaus beabsichtigt der Landkreis die Einrichtung eines Facility- Managements, welches u.a. Hausmeister- und Reinigungsdienste erbringt. Für den Fall, dass die Stadt die „Optionsfläche“ zur Eigennutzung bebaut, ist der Landkreis bereit, der Stadt ein entgeltliches Mitbenutzungsrecht an vorstehenden Serviceeinrichtungen zu gewähren sowie entgeltliche Facility-Management-Leistungen zu erbringen. Bis zur endgültigen Fertigstellung des Raumprogramms des Landkreises müsste die Stadt verbindlich erklären in welchem Umfang sie diese Leistungen zukünftig nutzen möchte. 2. Schlussbestimmungen 2.1 Die Parteien sind sich einig, dass aus dieser Absichtserklärung (LoI) keine Verpflichtungen zur Übertragung und zum Erwerb von Grundeigentum resultieren und wechselseitige Ansprüche im Falle des Abbruchs von Verhandlungen – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen sind. 2.2 Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass die jeweils zu beteiligenden Gremien in ihrer Meinungsbildung frei bleiben und deren jeweilige Zustimmung zum Abschluss der Absichtserklärung ausdrücklich vorbehalten bleibt. 2.3 Jede Partei trägt die ihr im Zusammenhang mit der vorliegenden Absichtserklärung (LoI) entstehenden Kosten selbst. - - - ............................., den................... ............................., den................... ________________________________ ________________________________ Landkreis Stadt

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0202 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Absichtserklärung zur gemeinsamen Grundstücksentwicklung auf dem Areal des derzeitigen Landratsamtes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.03.2022 5 x vorberaten Gemeinderat 29.03.2022 3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Absichtserklärung zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein X ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein X Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein X Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausgangslage Der Landkreis Karlsruhe beabsichtigt das in seinem Eigentum stehende Gebäudeensemble zwischen Kriegsstraße, Hermann-Billing-Straße und Badenwerkstraße - Am Festplatz räumlich neu zu ordnen und auf seinem Grundstück Nr. 3387 ein neues Verwaltungsgebäude zu errichten. Zur Realisierung dieser städtebaulichen Entwicklung stehen die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Karlsruhe seit geraumer Zeit im Austausch. Ziel ist unter anderem auch die Verbesserung der Begrünung und der Durchwegung mit Aufenthaltsfunktion. Durch das Bauvorhaben werden Teilflächen angrenzender städtischer Grundstücke überbaut. Im Gegenzug erhält die Stadt eine Teilfläche im südwestlichen Areal des Grundstückes Nr. 3387 zur Verwirklichung eines eigenen Bauvorhabens und wird somit die zukunftsfähige Gesamtentwicklung an dieser strategisch und städtebaulich bedeutsamen Achse fördern. Entwicklung Zur Realisierung der obigen Projekte bedarf es unter anderem der Schaffung neuen Planrechts. Im entsprechenden Wettbewerb hat die Stadt den Architekten des Landkreises eingeräumt einen Streifen von 10 Metern des städtischen Grundstückes Nr. 3388/1 zu überplanen. In der Folge entstand der Wunsch des Landkreises weitere 10,80 Meter dieses städtischen Grundstückes Richtung Osten zum Ettlinger Tor in Anspruch zu nehmen. Als Folge der neuen östlichen Gebäudekante des neuen Landratsamtes wird eine zukünftige räumliche Fassung der Kreuzung Kriegsstraße – Ettlinger Straße (siehe Vorlage 2020/1137, Ziffer 2.1.2.2.) nicht oder nur eingeschränkt möglich sein. In der Sitzung vom 13. Dezember 2021 wurde der Ältestenrat über diese Entwicklung informiert und um entsprechende Prüfung gebeten. Im Anschluss daran haben die Fraktionen mehrheitlich ihre Zustimmung hierzu erteilt. Positive Folgen dieser Entwicklung sind, dass zum Einen die Stadt dadurch ein größeres Baufeld erhalten wird und zum Anderen der Landkreis auf die vormals im Innenbereich vorgesehene Kindertagesstätte zugunsten einer „Grünen Mitte“ (ohne Unterbauung) verzichten wird. Mit diesen politischen Rahmenparametern der Gemeinderatsfraktionen hat Frau Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Mentrup zuletzt weitere Gespräche mit Herrn Landrat Dr. Schnaudigel geführt. Ergebnis ist die zukunftsweisende und zielführende Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zwischen Stadt und Landkreis. Absichtserklärung Eckpunkte der Absichtserklärung sind: • Gegenseitige Übertragung von Grundstücksteilflächen zwischen Stadt und Landkreis (inklusive Wertausgleich) zur Realisierung der jeweiligen Bauvorhaben • Dingliche Absicherung erforderlicher Unterbauungen • Herstellung einer Grünen Mitte (ohne Unterbauung) • Entgeltliche Nutzungsmöglichkeit der Stadt an Serviceeinrichtungen des Landkreises Die Absichtserklärung ist dieser Vorlage in ihrem Wortlaut als „Anlage A“ beigefügt, ebenso die darin bezeichnete „Anlage 1“ (Lageplan). – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Absichtserklärung zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 29.03.202 TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 37. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. März 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 3 der Tagesordnung: Absichtserklärung zur gemeinsamen Grundstücksentwicklung auf dem Areal des derzeitigen Landratsamtes Vorlage: 2022/0202 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Absichtserklärung zu. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, alles Weitere zu veranlassen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben und zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Die Vorlage ist, glaube ich, selbsterklärend. Dann können wir jetzt in die Abstimmung gehen, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Das stärkt uns sehr den Rücken bei den anstehenden Gesprächen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. April 2022