Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe - Sachstandsbericht zum Verhandlungsstand mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und zum weiteren Vorgehen
| Vorlage: | 2022/0198 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 18.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich)
Datum: 11.03.2022
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage zur Informationsvorlage Verhandlungsstand Wertstofferfassung Kostenänderungen bei Wegfall Wertstofftonne durch eigene Sammlung:Was kommt bei Gelber Tonne (BDS) dazu:Was kommt bei Einführung Wertstofftonne (BDS) dazu: 2.200.000 € Wegfall externe EntsorgungskostenDerzeitige Basis: städtische Beteiligung von maximal 49,5% 1.000.000 € Reduktion Leiharbeit 660.000 € Wegfall externe Entsorgungskosten Höhenstadtteile 1.500.000 € 1.100.000 € Stufenweise Reduktion von Stellen i.R. der natürlichen Fluktuation 570.000 € Kosten für Vollservice (Schätzung)570.000 € Kosten für Vollservice (Schätzung) 400.000 € Abbau von 5 Pressfahrzeugen bei der Abfallsammlung200.000 € zusätzliche Kosten b. Sammlung über Sperrmüll*2.850.000 € Kosten für Entsorgung (Schätzung: 300 €/Mg) 1.350.000 €- Wegfall Erlöse BDS für die LVP Sammlung200.000 €- zusätzliche Erlöse Papier (Schätzung)200.000 €- zusätzliche Erlöse Papier (Schätzung) 4.010.000 € Einsparung Wegfall Wertstoffsammlung u. Umsetzung Personalkonzept***570.000 € zusätzliche Kosten (Schätzung)4.720.000 € zusätzliche Kosten (Schätzung) 3.440.000 € Verbesserung zum Ist-Zustand (Schätzung)**710.000 €- Verschlechterung zum Ist-Zustand (Schätzung)** * Dabei gehen wir davon aus, dass lediglich ca. 300 Tonnen/Jahr über eine Sperrmüllsammlung anfallen (ca. 20%). Die restliche Menge wird kostenneutral über die Gelbe Tonne (70%) bzw. über die Wertstoffhöfe (10%) entsorgt. Kalkulationsgrundlage ist die Sammlung über einen Kleinlaster und 1 Fahrer. ** Die Veränderungen haben Auswirkungen auf den Steuer- und auf den Gebührenhaushalt. Wie sich die künftigen geschätzen Kosten diesbezüglich aufteilen, ist insbesondere bei der Wertstofftonne (BDS) aufgrund der neu angestrebten Sortieranalyse in 2022 und einer ggf. neuen steuerlichen Bewertung derzeit nicht möglich. Es ist beim Vergleich mit dem Ist-Zustand darüber hinaus zu berücksichtigen, dass sich der Servicegrad bei Papiersammlung erhöht. *** Personalkonzept sieht eigene Entsorgung der Höhenstadtteile, 3-wöchentliche PPK Sammlung und Abbau von Leiharbeit durch Erhöhung der Personalreserve vor. Auswirkung auf Kosten bei Einführung Gelber Tonne oder gemischter Wertstofftonne durch BDS (Schätzung) und gleichzeitiger Umsetzung des Personalkonzepts Beteiligung an Sammelkosten (Schätzung: 3 Mio. €), inkl. Behältergestellung, Behäterunterunterhaltung und -logistik
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 103 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe – Sachstandsbericht zum Verhandlungsstand mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) und zum weiteren Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 11.03.2022 3.1 X Information (Kurzfassung) Der Gemeinderat wird über den aktuellen Sachstand zu den Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) sowie zum geplanten weiteren Vorgehen informiert. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐Nein ☐ ☐ Investition ☐Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐bereits vollständig budgetiert ☐teilweise budgetiert ☐nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐Mehrerträge/-einzahlung ☐Wegfall bestehender Aufgaben ☐Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2021 hat sich der Gemeinderat mit den Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe befasst. Mit Einführung des Verpackungsgesetzes im Januar 2019 sind die Modalitäten der Erfassung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und den BDS in einer einvernehmlichen Abstimmungsvereinbarung zu regeln. Dem damaligen Verhandlungsstand zufolge lehnten die Betreiber Dualer Systeme (BDS) die Weiterführung der in Karlsruhe bisher bestehenden Wertstofftonne auch in Systemführerschaft der BDS ab, was die Einführung einer Gelben Tonne ausschließlich für Leichtverpackungen (LVP) zur Folge hätte. Da während und nach der Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2021 von verschiedener Seite Kritik am Verhandlungsergebnis geäußert wurde, wurden die BDS von der Stadtverwaltung Ende September 2021 noch einmal aufgefordert, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Miterfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) in einer gemischten Wertstofftonne unter der Sammelhoheit von BDS doch noch realisiert werden kann. Mit Schreiben vom 18. November 2021 hatten die BDS der Stadt hierzu ein schriftliches Angebot vorgelegt. Darin wurde eine grundsätzliche Bereitschaft für eine gemischte Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS signalisiert. Der von der Stadt zu tragende Kostenanteil würde sich auf 49,5 % der Sammelkosten belaufen. Sortierung und Verwertung des entsprechenden Mengenanteils müssten durch die Stadt ergänzend beauftragt und finanziert werden. Auf Grundlage dieser Information wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 30. November 2021 der Sachverhalt erneut beraten (Vorlage Nr. 2021/1430). Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, mit BDS in weitere Verhandlungen zu treten. Damit soll der Gemeinderat in die Lage versetzt werden, eine finale Entscheidung unter Berücksichtigung aller Faktoren treffen zu können. Der vorliegende Sachstandsbericht stellt die aktuellen Entwicklungen gegenüber der Vorlage Nr. 2021/1430 dar. Er geht zusammenfassend auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die spezifische Situation in Karlsruhe ein. Er beschreibt die seit der Gemeinderatssitzung im Juli 2021 von der Verwaltung unternommenen Schritte, um eine einvernehmliche Abstimmungsvereinbarung mit BDS zu erreichen und zeigt im Folgenden die geplanten Schritte auf. 1. Ursächliche Gesetzesänderungen Die seit 1991 bis Ende 2018 geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) gab in § 6 Abs. 4 dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) - in Karlsruhe vom Amt für Abfallwirtschaft (AfA) verkörpert - die Möglichkeit, einseitig die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) gegenüber den BDS zu verlangen. Auf dieser Grundlage wurde in Karlsruhe eine gemischte Wertstoffsammlung mit einer zwischen BDS (verantwortlich für LVP) und örE (verantwortlich für SNVP) geteilten Zuständigkeit vereinbart. Seit Anfang 2019 bietet das die VerpackV ablösende Verpackungsgesetz (VerpackG) in § 22 Abs. 5 dagegen nur noch den Weg, eine gemeinsame Wertstofferfassung von LVP und SNVP im Rahmen einer einvernehmlichen Abstimmung zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, haben die BDS dennoch ein Sammelsystem einzurichten, dann im Zweifel über eine Gelbe Tonne bzw. einen Gelben Sack. – 3 – 2. Rückblick auf die Karlsruher Situation Da es in Karlsruhe schon seit 1987 und damit schon vor der Inkraftsetzung der VerpackV eine Wertstofftonne gab, schloss Karlsruhe nachträglich einen privatwirtschaftlichen Vertrag mit den BDS ab, um ein sogenanntes Sondersammelsystem mit eigener Systemführerschaft durch den örE zu gründen. Auf Basis der gemeinsamen Sortieranalyse im Dezember 2016 konnten sich Stadt und BDS für die Zeit ab Ende 2017 allerdings nicht auf einen neuen Vertrag einigen. Erst nach langen Verhandlungen konnte zumindest für den Zeitraum bis Ende 2022 über entsprechende Interimsvereinbarungen temporär eine vertragliche Grundlage geschaffen werden. Für die Zeit nach 2022 haben die BDS eine Fortsetzung der gemischten Wertstofferfassung in Karlsruhe in den Verhandlungen zunächst abgelehnt. Begründung waren maßgeblich die großen Fehlwurfanteile in der Karlsruher Wertstofftonne von deutlich über 50 %. 3. Ergebnis der Gespräche mit den BDS seit Ende September 2021 Die Fa. Landbell ist BDS-Verhandlungsführer für die Stadt Karlsruhe. Die Verwaltung hat seit Ende September 2021 verschiedene ergänzende Gespräche mit Landbell geführt. Im Mittelpunkt stand dabei die Klärung der Frage, welche Voraussetzungen aus Sicht der BDS erfüllt sein müssen, um im Rahmen des Wechsels der Systemführerschaft in Karlsruhe perspektivisch doch eine gemischte Wertstoffsammlung fortzuführen. Dabei spielte insbesondere die Frage der städtischen Kostenbeteiligung eine zentrale Rolle. Laut Landbell zeigen sich die BDS mittlerweile grundsätzlich bereit, eine gemischte Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS auch in Karlsruhe umzusetzen. Allerdings wird aufgrund der hohen Fehlwurfquote zunächst eine städtische Kostenbeteiligung von 49,5 % an den Gesamtkosten gefordert. Hierzu wurde am 18. November 2021 der Stadt ein schriftliches Angebot unterbreitet. Am 13. Januar 2022 fand daraufhin erneut ein Gespräch mit Landbell statt, diesmal unter Beteiligung des Oberbürgermeisters, Dr. Frank Mentrup. Dabei konnte vereinbart werden, dass zur korrekten Bestimmung des aktuellen Fehlwurfanteils zunächst eine gemeinsam finanzierte Sortieranalyse durchgeführt werden soll. Die letzte Sortieranalyse stammt aus dem Jahr 2016. Seitdem könnten sich Veränderungen insbesondere im Hinblick auf die Trennqualität ergeben haben. Die neue Sortieranalyse soll noch im Jahr 2022 vor Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage kann dann der städtische Kostenanteil bei Fortführung einer gemischten Wertstoffsammlung im Detail festgelegt werden. Ebenfalls wurde festgelegt, dass bei Fortführung einer gemischten Wertstoffsammlung zukünftig regelmäßig Sortieranalysen durchgeführt werden sollen. Falls sich dabei herausstellt, dass sich die Fehlwurfquote deutlich verringert oder sich auch ansonsten das Verhältnis von SNVP zu LVP verschiebt, kann der städtische Kostenanteil entsprechend reduziert werden. 3.1 Kostenteilungsmodell und Sortieranalyse Für den Fall einer Fortführung der gemischten Wertstofftonne in Systemführerschaft der BDS schlagen die BDS ein sogenanntes Kostenteilungsmodell vor. Dabei entspricht die Höhe der städtischen Kostenbeteiligung dem der Stadt zurechenbaren Anteil der in der Wertstofftonne erfassten Einzelfraktionen. Landbell hat hierbei eine Deckelung des städtischen Anteils bei 49,5 % zugesagt. Die BDS würden dabei lediglich die Sammlung komplett verantworten und die Stadt sich an den Sammelkosten in Höhe von bis zu 49,5 % beteiligen. – 4 – Zudem müsste die Stadt auf eigene Kosten Sortierung und Verwertung von bis zu 49,5 % der in der Wertstofftonne erfassten Sammelmenge übernehmen. Der Inhalt der Wertstofftonne würde durch den von BDS beauftragten Entsorger an einen zentralen Umschlagplatz transportiert und dort entsprechend der ermittelten Quote zwischen Stadt und BDS aufgeteilt. Die Stadt würde die Sortierung und Verwertung der ihr zugeteilten maximal 49,5 % der Sammelmenge entsprechend ausschreiben. Um diesen städtischen Anteil an den Sammelkosten sowie an der zu sortierenden und zu verwertenden Abfallmenge bestimmen zu können, wird – wie oben erwähnt - die Durchführung einer gemeinsamen Sortieranalyse noch in 2022 angestrebt. Die für die Sortieranalyse anfallenden Kosten werden jeweils zur Hälfte von beiden Parteien getragen. Dabei wird die Verantwortung für die einzelnen Bestandteile des Sammelgemisches im Vorfeld zwischen Stadt und BDS festgelegt. Grundsätzlich sind die SNVP der Stadt zuzurechnen, die LVP den BDS. Abstimmungsbedarf gibt es noch hinsichtlich der Anrechnung von Fehlwurfanteilen. Die Verwaltung strebt an, bis Ende 2022 eine gemeinsame Abstimmungsvereinbarung dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zur Entscheidung vorzulegen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Entscheidung über die Fortführung der Wertstofftonne oder Einführung einer Gelben Tonne erfolgen müssen. Anschließend würden die BDS die Sammlung im Frühjahr 2023 ausschreiben. 3.2 Behältergestellung Die BDS erwägen, auch die Behältergestellung im Frühjahr 2023 auszuschreiben. Grundsätzlich würde hierbei das günstigste Angebot den Zuschlag erhalten. Dem AfA würde es dabei freistehen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Seitens der Stadtverwaltung wird angestrebt, dass sich AfA und BDS im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung über die auszuschreibenden Größen und die Gestaltung der Behälter einigen. Die Stadtverwaltung verfolgt gegenüber BDS das Ziel, die bisher genutzten Behältergrößen beizubehalten. Wünschenswert wäre zudem, den derzeitigen Behälterbestand mit roten Deckeln auch im Rahmen einer künftigen Wertstoffsammlung unter der Systemführung durch BDS weiter zu nutzen. Hierzu finden noch Abstimmungsgespräche mit BDS statt. Gegen eine Weiternutzung der bestehenden Behälter spricht aus Sicht von BDS, dass durch eine veränderte Außengestaltung der Behälter „das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für die korrekte Abfalltrennung beeinflusst werden kann“. Dies könnte dazu beitragen, die derzeit bestehende Fehlwurfproblematik deutlich zu reduzieren. Das Thema wird mit den BDS weiterverhandelt. Ziel der Stadtverwaltung ist, die sich ergebende Einschränkungen für die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger auf ein Mindestmaß reduzieren. 3.3 Öffentlichkeitsarbeit Aufgrund der hohen Fehlwurfquote sind sich beide Parteien einig, dass zur Verbesserung des derzeit mangelhaften Trennverhaltens bei der Wertstofftonne eine deutliche Verstärkung der Öffentlichkeits- arbeit notwendig ist. Die Öffentlichkeitsarbeit muss im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abfallberatungspflicht zum einen durch den örE erfolgen, zum anderen aber auch durch BDS als Systemführer der zukünftigen Wertstoffsammlung aktiv unterstützt werden. Die Karlsruher Bevölkerung wird frühzeitig im Rahmen einer kontinuierlich ablaufenden Kommunikationskampagne umfassend über die Veränderungen bei der Wertstoffsammlung informiert werden. – 5 – 4. Von der Stadt zu tragende Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung (Schätzung) Sollte die Stadt den maximalen Anteil von 49,5 % der Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung des Inhalts der Wertstofftonne zu tragen haben, wäre nach grober Schätzung des Amts für Abfallwirtschaft mit folgenden Aufwänden zu rechnen: Bei einer stadtweiten Ausschreibung der Erfassung der Wertstofftonne durch die BDS und einer Übernahme von 49,5 % der Sammelkosten durch die Stadt wäre mit einem Betrag in Höhe von ca. 1,5 Mio. € im Jahr zu rechnen. Genauere Aussagen hierzu sind erst möglich, wenn das Ausschreibungsergebnis der BDS tatsächlich vorliegt. Für die Sortierung und Verwertung von rund 9.500 Mg Wertstoffgemisch aus SNVP und LVP, was in etwa der Menge von 49,5 % entspricht, werden die Kosten auf ca. 2,9 Mio. € im Jahr geschätzt. Dass die Stadt einen entsprechenden Vertrag für Sortierung und Verwertung weiterhin halten muss, ist allerdings eine Grundvoraussetzung. Dieser wäre nur bei Einführung einer Gelben Tonne entbehrlich. Somit lägen die zusätzlichen Kosten für die gemischte Wertstofftonne bei einer Übernahme der Kosten bzw. der Abfallmenge von 49,5 % des Inhalts der Wertstofftonne im Vergleich zur Gelben Tonne bei rund 4,4 Mio. €/Jahr. Die Kostendifferenz Wertstofftonne/Gelbe Tonne reduziert sich ggf. um ca. 200.000 € jährlich, sollte die Stadt ergänzend zur Gelben Tonne ein eigenes SNVP- Sammelsystem (z.B. über Säcke beim Sperrmüll auf Abruf) etablieren (siehe Anlage 1). Im Falle einer Fortführung der gemischten Wertstoffsammlung müsste also oberstes Ziel sein, die Trennqualität in der Wertstofftonne soweit zu verbessern, dass der städtische Kostenanteil im Laufe der kommenden Jahre deutlich reduziert werden kann. Die Verbesserung der Trennqualität müsste BDS gegenüber in regelmäßigen Sortieranalysen nachgewiesen werden. Eine vergleichende Kostenübersicht ist in Anlage 1 dargestellt. Da die tatsächlichen Kosten vom Ergebnis der Sortieranalyse sowie vom Ergebnis der noch stattfindenden Ausschreibungen der BDS abhängen, handelt es sich um eine grobe Schätzung auf Grundlage der oben dargestellten Rahmenbedingungen (maximale städtische Kostenbeteiligung von 49,5 %). Die Entscheidung über die Zukunft der Wertstofferfassung in Karlsruhe ist somit auch vor dem Hintergrund des laufenden Haushaltskonsolidierungsprozesses zu treffen. 5. Zusammenfassung Aufgrund der in den letzten Monaten geführten Verhandlungsgespräche mit BDS haben sich die Aussichten für eine Umsetzung einer gemeinsamen Wertstofftonne verbessert. Genauere Aussagen zu den von der Stadt zu tragenden Kosten für den Fall einer gemischten Wertstofftonne sind aber erst mit Klärung der von der Stadt zu übernehmenden Mengenanteile, dem Vorliegen der Ergebnisse einer aktuellen Sortieranalyse des Inhalts der bisherigen Wertstofftonne sowie des Ausschreibungs- ergebnisses der BDS für die Sammlung möglich. Ziel der Stadtverwaltung ist es, noch im laufenden Jahr die Konditionen zu einer gemeinsamen Abstimmungsvereinbarung final abzusprechen und dem Gemeinderat bis Ende des Jahres einen entsprechenden Entwurf zum Beschluss vorzulegen. Aufgrund der neuerlichen Verhandlungsrunde sowie der angestrebten Sortieranalyse in 2022 muss der Wechsel der Systemführerschaft für die Wertstofferfassung von der Stadt zu den BDS um mindestens ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben und die aktuell gültige Interimsvereinbarung verlängert werden. In diesem Zusammenhang muss auch das derzeitige Auftragsverhältnis für Sortierung und – 6 – Verwertung für das Jahr 2023 noch einmal neu ausgeschrieben werden. Durch eine aktuelle Sortieranalyse besteht aber auch die Chance, dass die Stadt bessere Konditionen als die bisher von BDS angebotenen 49,5 % Kosten- bzw. Mengen-beteiligung erhalten kann. Sollte sich der Gemeinderat unter diesen Bedingungen für eine Fortführung der gemischten Wertstoffsammlung in Systemführerschaft der BDS entscheiden, könnten künftig in regelmäßigen Abständen Sortieranalysen realisiert und die städtische Kostenbeteiligung entsprechend dem Ergebnis angepasst werden. Bei geringer Fehlwurfquote in der Wertstofftonne könnte sich der von der Stadt zu tragende Kostenanteil perspektivisch deutlich reduzieren.