Bebauungsplan Seewiesenäcker Änderung der Nutzungsart im Bereich des AkademieHotels Rüppurr

Vorlage: 2022/0190
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.02.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.04.2022

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • vorauss. Geltungsbereich AkademieHotel
    Extrahierter Text

  • Luftbild Geltungsbereich mit BP 652
    Extrahierter Text

    25769 25702 25711 25725 25707 25776 25722 25777 25718 25762 13895 25753 25750 25701 25778 25708 25719 25737 25736 25714 25726 25754 25765 25779 25741 25713 25730 25761 25758 25748 25705 25774 25721 25720 25717 25732 25728 25760 25751 25706 25704 25703 25724 25759 25756 25772 25746 11932 25782 25712 25733 25731 25757 25771 25749 25766 25710 25781 25739 25773 25729 25775 25752 25700 25768 25709 25723 25738 25735 25716 25734 25715 25727 25755 25747 25781/1 25766/1 25765/2 25765/1 25765/4 11932/16 6 2 7 5 8 4 1 9 3 55 28 18 37 30 13 16 66 47 51 53 50 48 58 43 45 27 21 32 68 41 40 36 15 14 40 46 44 31 24 18 62 30 60 33 38 19 17 20 64 32 52 39 28 49 57 22 16 54 35 29 23 22 12 10 70 20 56 42 25 34 26 11 23 Seewiesenäcker Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Gar Gar Gar Whs Whs Whs Gar Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Ust Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Btrg WGhs Büro S S S G A G WBF WBF ANL WBF WBF WBF WBF WBF 25740 25742 Seewiesenäckerweg Seewiesenäckerweg Seewiesenäckerweg Whs G HDL WBF WBF WBF WBF WBF WBF ANL WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WEG WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF ANL WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WEG WBF WEG WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF WEG GFV WBF WBF WBF WBF WBF WBF WBF ±

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0190 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA "Bebauungsplan Seewiesenäcker Änderung der Nutzungsart im Bereich des AkademieHotels Rüppurr" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 07.04.2022 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Auf Grundlage der vorliegenden geplanten Änderung der Art der baulichen Nutzung beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und der Aufsetzung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Der Investor, der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband e.V., beantragt eine Nutzungsartänderung für das AkademieHotel Karlsruhe-Rüppurr auf dem Areal Am Rüppurrer Schloss 40, 76199 Karlsruhe. Die bestehende Akademienutzung soll durch eine Ausdehnung der Gaststättenkonzession (hin zu Einzelangeboten mit Eventcharakter) erweitert werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Bebauungsplanänderung mithilfe eines Angebotsbebauungsplans mit städtebaulichem Vertrag erforderlich. Herleitung Bau- und Planungsrecht Der geltende qualifizierte Bebauungsplan Nr. 652 „Seewiesenäcker“ aus dem Jahr 1991 weist das Gebiet, auf dem sich das AkademieHotel befindet, als Sondergebiet (SO) „Internatsschule“ aus. Dieses lässt nur schulische Zwecke im Rahmen der Aus- und Fortbildung zu. Nur in diesem Zusammenhang ist eine Nutzung möglich. Eine Hotelnutzung für Personen, die nicht an Aus- oder Fortbildungen teilnehmen, ist rechtlich ausgeschlossen, das gleiche gilt für die Nutzung des Speisesaals. Das unmittelbar angrenzende Nachbarschaftsgebiet ist als allgemeines und reines Wohngebiet qualifiziert. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den genannten Festlegungen sind nicht gegeben, da die vom Investor geplante erweiterte Art der baulichen Nutzung dem ausdrücklichen Zweck der genannten Festsetzung des Bebauungsplans widerspricht. Insofern ist eine Bebauungsplanänderung notwendig, um das notwendige Baurecht zu realisieren. Projektbeschreibung Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen kann das AkademieHotel derzeit nicht mehr gewinnbringend betrieben werden. Auch künftig werden zunehmend digitale und hybride Schulungsformate präferiert werden, sodass auch weiterhin mit einer geringeren Auslastung der Schulungseinrichtung zu rechnen ist. Durch diese Entwicklung ist möglicherweise die Fortsetzung des Wirtschaftsbetriebs des AkademieHotels in Karlsruhe gefährdet. Vor diesem Hintergrund ist geplant, die Gaststättenkonzession für das AkademieHotel zu erweitern, um in der Zeit nach Corona die entstandenen Defizite des Hotelbetriebes durch neue Geschäftsfelder (teilweise) zu kompensieren. Dabei soll das Restaurant nicht als öffentliche Gaststätte geführt werden, sondern attraktive Einzelangebote mit Event-Charakter (Sonntagsbrunch, Grillabende, Familientage, Weinverkostungen etc.) sollen als eine herausragende Destination in der Region etabliert werden. Um die Nutzung des Hotels und des Speisesaals auch für Personen, die nicht an Aus- oder Fortbildungen teilnehmen, zu öffnen, soll nun das notwendige Baurecht über eine Bebauungsplanänderung geschaffen werden. Die Kosten hierfür sind seitens des Investors zu tragen. Es soll ein Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag ausgefertigt werden. Da bei diesem Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr zu rechnen ist, dem AkademieHotel jedoch schnellstmöglich geholfen werden soll, wird parallel zum Verfahren ein Probebetrieb installiert werden. Vorteilhaft an diesem Vorgehen ist, dass bereits in dieser Phase die möglichen Auswirkungen der Nutzungsartänderung begutachtet werden können. Insbesondere soll während des Probebetriebs ein Schallgutachten erstellt werden. Weiteres Vorgehen Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Es findet eine formale frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Während der – 3 – Offenlage nach dem Auslegungsbeschluss wird der Bürgerschaft erneut die Möglichkeit geboten werden, sich zur Planung zu äußern. Begleitend zum Bebauungsplanverfahren sollen ein städtebaulicher Vertrag und ein Vertrag zur Übernahme von Planungskosten zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geschlossen werden, die weitere Details regeln. Beschluss: Der Planungsausschuss beschließt: 1. Auf Grundlage der vorliegenden geplanten Änderung der Art der baulichen Nutzung beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und der Aufsetzung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor.