Zusätzlicher Halt von S4-Eilzügen am Grötzinger Bahnhof

Vorlage: 2022/0182
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.02.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.02.2022

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 SPD-Antrag Zusätzlicher Halt von S4-Eilzügen am Grötzinger Bahnhof
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Zusätzlicher Halt von S4-Eilzügen am Grötzinger Bahnhof SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0182 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.02.2022 2 ☒ ☐ Der öffentliche Personennahverkehr bildet das Rückgrat der umweltfreundlichen und modernen Mobilität in Stadt und Region. Der Stadtteil Grötzingen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern bereits ein gutes Mobilitätsangebot im öffentlichen Personennahverkehr. Allerdings verärgert zahlreiche Pendelnde seit vielen Jahren die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Stadtbahnlinie S4 aufgrund des fehlenden Halts von Eilzügen dieser Linie in Grötzingen. Derzeit fahren die S4-Eilzüge tagsüber in Richtung Innenstadt planmäßig zur Minute :15 sowie in Richtung Heilbronn zur Minute :42 durch den Bahnhof Grötzingen hindurch. In Grötzingen haltende Eilzüge könnten somit die Taktlücke der Linie S4 zwischen Minute :18 und :58 Richtung Bretten/Heilbronn und zwischen Minute :59 und :39 schließen, welche insbesondere bei Anschlussverlust mit der S5 aus Richtung Pfinztal immer wieder zu Wartezeiten von 30-40 Minuten in Grötzingen führt. Im Zuge der Eröffnung der U-Strab im Rahmen des Projektes „Komiblösung“ hätten Grötzingerinnen und Grötzinger zudem flexiblere Verbindungen in die Innenstadt (Fußgängerzone), zu den Universitäten (insbesondere zum KIT) und zum Karlsruher Hauptbahnhof. Ins Gewicht fällt dabei für uns zudem die unzumutbare Situation für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, die einen Eilzug in Richtung Bretten/Heilbronn/Weinsberg nutzen möchten. Diese müssen gegenwärtig in den von den KVV-Auskunftsmedien vorgeschlagenen Verbindungen mit einem Planzug der Linie S4 oder S5 zunächst zum Bahnhof Durlach fahren, dann aufgrund eines fehlenden Aufzuges über eine bei Nässe schnell glatte Treppe das Gleis von 12 auf 11 wechseln und können dort – sollte die Verbindung nicht durch eventuelle Verzögerungen unmöglich werden – erst die Eilzüge Richtung Heilbronn erreichen. Bereits mehrfach war dieses Thema im Ortschaftsrat. In der Begründung der Albtal-Verkehrs- Gesellschaft (AVG) aus dem Jahre 2011 hieß es, dass es durch einen Eilzug-Halt in Grötzingen zu Anschlussverlusten am Karlsruher Hauptbahnhof kommen würde. Die bedeutenden Anschlüsse dort bestehen laut Sommerfahrplan 2021 an ICE’s in Richtung Hamburg-Altona zur Minute :51 sowie in alle Richtungen um die volle Stunde herum. Unserer Auffassung nach gefährdet ein zusätzlicher Halt der Eilzüge der Linie S4 Richtung Karlsruhe Albtalbahnhof, welcher höchstens eine Minute zum Ein-/Ausstieg in Anspruch nimmt, keine Anschlüsse am Karlsruher Hauptbahnhof, wo die Züge der Linie S4 statt wie derzeit zur Minute :37 dann zur Minute :38/:39 ankommen würden. Antrag – 2 – Wir beantragen daher eine erneute Prüfung des Haltes von Eilzügen der Stadtbahnlinie S4 unter Berücksichtigung der mittlerweile an vielen Stellen angepassten Fahrpläne durch die Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) ab dem Fahrplanwechsel im Sommer 2022.

  • TOP 2 StN SPD-Antrag Zusätzlicher Halt von S4-Eilzügen am Grötzinger Bahnhof
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0182 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: AVG Zusätzlicher Halt von S4-Eilzügen am Grötzinger Bahnhof Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 23.02.2022 2 x Die Vorgabe der Fahrpläne liegt bei landesfinanzierten Verkehren, wie den S4-Eilzügen, bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW). Daher wurde die NVBW mit in die Stellungnahme einbezogen. Der Fahrplan der S4 für das Jahr 2022 stellt einen Zwischenzustand dar. Zum einen gab es Änderungen durch die Fertigstellung des Stadtbahntunnels in der Karlsruhe Innenstadt. Zum anderen wird im Dezember 2022 das Netz 7b in Betrieb genommen werden. Dies hat zur Folge, dass die schnellen Verkehre (die heutigen Eilzüge) zukünftig nicht mehr von der AVG gefahren werden, sondern von der DB Regio. Diese schnellen Verbindungen werden dann über die DB Strecke direkt zum Karlsruher Hauptbahnhof geführt. Ein Halt in Grötzingen ist auch in diesem Fahrplan nicht vorgesehen, da ansonsten nicht alle Fernverkehrsverbindungen im Knoten Karlsruhe erreicht werden können. Grötzingen selbst behält aber mit dem 10-Minuten-Takt der Linie S5 und den zusätzlichen Verbindungen der Linie S4 weiterhin ein weit über dem Landesstandard liegendes Angebot. Zur Thematik Barrierefreiheit in KA-Durlach: In Karlsruhe-Durlach wird der Beschluss für das Planfeststellungsverfahren zum barrierefreien Ausbau der Station dieses Jahr erwartet. Der barrierefreie Ausbau könnte dann, nach heutigem Stand ab 2024 erfolgen, was allerdings noch abschließend abgestimmt werden muss. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit