Ombudsstelle Jobcenter Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2022/0167 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 08.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.03.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Jobcenter Ombudsstelle Jobcenter Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 16.03.2022 1 x Information Der Sozialausschuss nimmt Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Resultierend aus einem Antrag der GRÜNE Gemeinderatsfraktion, die Stadtverwaltung möge sich für die Einrichtung einer Ombudsstelle für das Jobcenter Stadt Karlsruhe starkmachen, wurde in der Ge- meinderatssitzung vom 19.11.2019 beschlossen, dass die Verwaltung das Thema in die Trägerver- sammlung der gemeinsamen Einrichtung einbringt. Sowohl die Trägerversammlung als auch der Beirat der gemeinsamen Einrichtung hatte sich in der Folge mit der Thematik beschäftigt. Man war überein- gekommen zu prüfen, ob die Ombudsfunktion an das Arbeitslosenzentrum IKARUS angegliedert wer- den könnte, sofern ein entsprechender Bedarf gesehen wird. Ausgehend von den Ergebnissen des Sozialausschusses vom 3. März 2021 wurde beim Jobcenter Stadt Karlsruhe und beim Arbeitslosenberatungszentrum IKARUS eine Betrachtung dahingehend durchgeführt, wie viele Fälle im Zeitraum 1. August 2021 bis einschließlich heute identifiziert werden konnten, welche die Kriterien eines potentiellen Ombudsfalles erfüllen würden. Im Ergebnis waren dies insgesamt 5 Fälle. Diese sehr niedrige Anzahl resultiert daraus, dass es in Karlsruhe bereits gute und etablierte präventive Strukturen gibt, die auch sichtbar greifen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Stadt Karlsruhe und IKARUS ist bereits im Antragsstadium eng und vertrauensvoll. So können Konfliktpotentiale schon früh erkannt und entschärft sowie Missverständnisse oder Fragestel- lungen der Kunden*innen aufgelöst werden. Mit der Implementierung einer Ombudsstelle würde da- mit lediglich eine Doppelstruktur für wenige Einzelfälle geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Entwicklung über das laufende Jahr weiter zu beobachten.