Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023

Vorlage: 2022/0162/4
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 29.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.03.2022

    TOP: 10.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungs-/Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 29.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0162/4 Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.4 x Änderungsantrag Der Gemeinderat beschließt die " Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)" über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. September 2022. Ergänzungsantrag Spätestens im Oktober 2022 zeigt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat auf, wie zukünftig mehr Außenbestuhlungsflächen für Karlsruher Gastronomiebetriebe zur Regelnutzung zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Die Unterstützung der Gastronomie während der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Anliegen der SPD- Gemeinderatsfraktion. Wir teilend daher die Einschätzung der Antragsstellenden und sehen die Notwendigkeit einer kurzfristigen Verlängerung der Sondernutzung. Darüber hinaus fordern wir eine zukünftige Perspektive zur Dauernutzung von Außenflächen für Gastronomiebetriebe aufzuzeigen. Zu einer lebendigen Stadt gehört eine lebendige Gastronomie, die ihren Platz im öffentlichen Raum einnehmen soll. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber Elke Ernemann

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0162/4 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.4 x Kurzfassung Für eine Beibehaltung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen bis zum 30. September 2022 wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit gesehen. Die Verwaltung wird prüfen, wie eine Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell untersucht und in eine verbindliche Regelung umgesetzt werden kann. Auf Grund der Komplexität wird eine Umsetzung bis zum Oktober 2022 nicht erfolgen können. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Sitzung am 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat mehrheitlich die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) und die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen in Bezug auf die Nutzung von Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen und sonstigen Wärmeerzeugern bis zum 31. März 2022 verlängert. In Anbetracht der zugrunde liegenden Situation wurde der Gemeinderat informiert, dass die Verwaltung eingehende Anträge auf räumlich und / oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbestuhlungsflächen im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen wird. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann, ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde das subjektive Interesse der Gewerbetreibenden an der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gegenüber dem öffentlichen Interesse der uneingeschränkten und gemeingebräuchlichen Nutzung der Straße ausnahmsweise besonders hoch bewertet. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es sich jeweils um zeitlich befristete Sondernutzungen handelt. Die Ausführungen gelten vor allem für Parkplätze. In den für den Fußverkehr gewidmeten Bereichen, insbesondere Gehwege und Fußgängerzonen, kommen erweiterte Außenbestuhlungsflächen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiterhin in Betracht. Insofern wird dem Änderungsantrag zugrundeliegenden Gedanken in weiten Teilen bereits entsprochen. Sowohl die Bundesregierung als auch die baden-württembergische Landesregierung treiben ihre Pläne für weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften voran. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetztes des Bundes werden – mit Ausnahme weniger Basismaßnahmen – bereits eine Vielzahl an bis dahin geltenden Maßnahmen zurückgefahren. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher keiner nochmaligen Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschwerdelage zur berücksichtigen. In 62 Fällen wurden erweiterte Außenbestuhlungsflächen – überwiegend in der Innenstadt – genehmigt. Insbesondere durch den hohen Parkdruck und der überwiegend bestehenden Bewirtschaftung, aber auch durch die mit der erweiterten Nutzung von Außenbestuhlungsflächen verbundenen Auswirkungen, häufen sich kritische Rückmeldungen der Anwohnenden. Die Inhaber*innen der Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits zu Beginn des Jahres informiert, dass ohne eine Anschlussregelung die Erweiterungen der Sitzterrassen, die im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie genehmigt wurden, wieder zurückgebaut werden müssen beziehungsweise die ausnahmsweise zur Verfügung gestellten Flächen wieder ihrem ursprünglichen Widmungszweck zugeführt werden. Die Verwaltung sieht ebenfalls das Erfordernis, die Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell zu untersuchen und damit auch eine rechtlich notwendige Grundlage zu schaffen. Ob und in welchem Umfang Stellplätze entfallen, muss ganzheitlich betrachtet werden. Dabei ist auch die Erarbeitung gestalterischer Vorgaben in Form einer detaillierten verbindlichen Regelung unerlässlich. Die Verwaltung wird prüfen, wie das Vorhaben - insbesondere unter Berücksichtigung bereits laufender Projekte ("ÖRMI", Sondernutzungsrichtlinie) - für die gesamte Stadt umgesetzt werden kann. Auf Grund des komplexen Gesamtzusammenhangs ist dies ein längerfristiger Prozess. Eine Umsetzung bis zum Oktober 2022 erscheint nicht realistisch. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Abstimmungsergebnis TOP 10 SPD_Nutzung bis 31.10.
    Extrahierter Text