Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023
| Vorlage: | 2022/0162/3 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 29.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0162/3 Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.3 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung verlängert sowohl die Ausweisung von Sondernutzungsflächen als auch die Aussetzung von Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für gewerbliche Sondernutzungen bis zum 31.10.2022. 2. Die Stadtverwaltung nutzt den Zeitraum bis zum Auslaufen der Verlängerung aus Ziffer 1, um zu prüfen, welche Gastronomiebetriebe die Sondernutzungsflächen auch darüberhinausgehend nutzen möchten und wo im Stadtgebiet eine dauerhafte Ausweisung dieser Flächen möglich ist, ohne dass dafür der Bebauungsplan geändert werden müsste. 3. Die Stadtverwaltung macht angesichts der Auflagen des Regierungspräsidiums zum Haushaltsplan Gegenfinanzierungsvorschläge, die eine Verlängerung der Aussetzung von Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren für gewerbliche Sondernutzungen ermöglichen. Sachverhalt/Begründung: Wir erkennen sowohl das ursprüngliche Anliegen der antragstellenden Fraktion als auch die Stellungnahme der Stadtverwaltung an. Anders als erhofft, sind die Infektionszahlen seit der Niederschrift des Antrags jedoch nicht zurückgegangen. Nach wie vor bestimmt die Corona-Pandemie daher über Gewinn und Verlust von Gewerbetreibenden, da sie auch bei fortschreitenden Lockerungsmaßnahmen auf Abstandsgebote und reduzierte Sitzplatzmöglichkeiten achten müssen. Gleichzeitig tragen Gastronomie und Gewerbetreibende maßgeblich dazu bei, die Karlsruher Innenstadt und den Einzelhandel zu beleben. Dabei muss sich der Einzelhandel zusätzlich zur Corona-Pandemie sowieso schon mit einem geänderten Kaufverhalten (Onlinehandel) auseinandersetzen. Überdies haben die letzten Jahre gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Angebot „im Freien“ nicht nur im Urlaub in südlicheren Gefilden, sondern eben auch hier dankbar angenommen und auch in Zukunft wünschen. Insofern beantragen wir die Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen. Neben den Sondernutzungsflächen wollen wir darauf hinwirken, die Aussetzung von Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren für gewerbliche Sondernutzungen angesichts des weiterhin virulenten Infektionsgeschehens ebenfalls zu verlängern. Um die Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten, sollten die Gastronominnen und Gastronomen an die Einhaltung von Sperrzeiten erinnert werden. Dies sollte seitens der Verwaltung auch immer wieder stichprobenhaft überprüft und im Zweifel sanktioniert werden. Die beantragte Verlängerung von Sondernutzungsflächen sowie die Aussetzung von Sondernutzungsgebühren sollte bis zum 31.10.2022 – 2 – andauern. Bis zum Auslaufen dieser Frist beauftragen wir die Stadtverwaltung mit der Prüfung, welche Gastronomiebetriebe die Sondernutzungsflächen auch darüberhinausgehend nutzen möchten und an welchen Stellen im Stadtgebiet sich eine dauerhafte Ausweisung dieser Flächen ermöglichen lässt, ohne dafür den Bebauungsplan ändern zu müssen. In Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage beantragen wir zudem, dass die Stadtverwaltung Gegenfinanzierungsvorschläge zur Verlängerung der Ausweisung von Sondernutzungsflächen sowie der Aussetzung von Sondernutzungsgebühren erarbeitet. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Dr. Rahsan Dogan Dirk Müller Sven Maier
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0162/3 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) bis zum 31.März 2023 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.3 x Kurzfassung Für eine nochmalige Verlängerung der Verwaltungspraxis bis zum 31. Oktober 2022 hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen, insbesondere auf gewidmeten Parkplätzen, und dem Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit mehr gesehen. Die Verwaltung wird prüfen, wie eine Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell untersucht und in eine verbindliche Regelung umgesetzt werden kann. Auf Grund der Komplexität wird eine Umsetzung bis zum 31. Oktober 2022 nicht erfolgen können. Gegenfinanzierungsvorschlag können aufgrund der Kurzfristigkeit des Antragseingangs nicht genannt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Sitzung am 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat mehrheitlich die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum), die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen in Bezug auf die Nutzung von Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen und sonstigen Wärmeerzeugern und die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsgebühren und den damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren für die gewerblichen Sondernutzungen sowie in bestimmten Bereichen für Gastronomie und Handel bis zum 31. März 2022 verlängert. In Anbetracht der zugrunde liegenden Situation wurde der Gemeinderat informiert, dass die Verwaltung eingehende Anträge auf räumlich und / oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbestuhlungsflächen im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen wird. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann, ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben darüber hinaus die Gastronomen, Schaustellende, Festwirte und Festwirtinnen sowie Händler und Händlerinnen in besonderem Maße getroffen, insbesondere die Auflagen zu den Hygienevorkehrungen sowie Personenbeschränkungen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde das subjektive Interesse der Gewerbetreibenden an der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gegenüber dem öffentlichen Interesse der uneingeschränkten und gemeingebräuchlichen Nutzung der Straße ausnahmsweise besonders hoch bewertet. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es sich jeweils um zeitlich befristete Sondernutzungen handelt. Die Ausführungen gelten vor allem für Parkplätze. In diesem Zusammenhang erfolgte dann auch die Aussetzung der Erhebung der gewerblichen Sondernutzungsgebühren sowie der damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren. In den für den Fußverkehr gewidmeten Bereichen, insbesondere Gehwege und Fußgängerzonen, kommen erweiterte Außenbestuhlungsflächen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiterhin in Betracht. Insofern wird dem Änderungsantrag zugrundeliegenden Gedanken in weiten Teilen bereits entsprochen. Sowohl die Bundesregierung als auch die baden-württembergische Landesregierung treiben ihre Pläne für weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften voran. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetztes des Bundes werden – mit Ausnahme weniger Basismaßnahmen – bereits eine Vielzahl an bis dahin geltenden Maßnahmen zurückgefahren. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher keiner nochmaligen Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen und damit verbundenen Gebührenbefreiungen. In diesem Zusammenhang der Außenbestuhlungsflächen ist auch die Beschwerdelage zur berücksichtigen. In 62 Fällen wurden erweiterte Außenbestuhlungsflächen – überwiegend in der Innenstadt – genehmigt. Insbesondere durch den hohen Parkdruck und der überwiegend bestehenden Bewirtschaftung, aber auch durch die mit der erweiterten Nutzung von Außenbestuhlungsflächen verbundenen Auswirkungen, häufen sich kritische Rückmeldungen der Anwohnenden. Die Inhaber*innen der Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits zu Beginn des Jahres informiert, dass ohne eine Anschlussregelung die Erweiterungen der Sitzterrassen, die im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie genehmigt wurden, wieder zurückgebaut werden müssen beziehungsweise die ausnahmsweise zur Verfügung gestellten Flächen wieder ihrem ursprünglichen Widmungszweck zugeführt werden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass ab dem 1. April 2022 wieder mit der Erhebung von Gebühren zu rechnen ist. – 3 – Grundsätzlich sieht auch die Verwaltung das Erfordernis, die Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell zu untersuchen und damit auch eine rechtlich notwendige Grundlage zu schaffen. Ob und in welchem Umfang Stellplätze entfallen, muss ganzheitlich betrachtet werden. Dabei ist auch die Erarbeitung gestalterischer Vorgaben in Form einer detaillierten verbindlichen Regelung unerlässlich. Die Verwaltung wird prüfen, wie das Vorhaben - insbesondere unter Berücksichtigung bereits laufender Projekte ("ÖRMI", Sondernutzungsrichtlinie) - für die gesamte Stadt umgesetzt werden kann. Auf Grund des komplexen Gesamtzusammenhangs ist dies ein längerfristiger Prozess. Eine Umsetzung bis zum 31. Oktober 2022 erscheint nicht realistisch. Die Verwaltung schätzt die Mindererträge für den beantragten Zeitraum 1. April 2022 bis 31. Oktober 2022 anhand bisheriger Erfahrungen auf schätzungsweise 200.000 Euro ein. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag seitens der Stadtverwaltung kann aufgrund der Kurzfristigkeit des Antragseingangs nicht genannt werden und wäre im weiteren Haushaltssicherungsprozess zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung gibt allerdings an dieser Stelle zu bedenken, dass die Auflagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum DHH 2022/2023 gerade im Bereich der freiwilligen Leistungen ein hohes Maß an Disziplin von allen an den finanziellen Belangen der Stadt Karlsruhe Beteiligten erfordert. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.