Dauerhafte Verlängerung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen

Vorlage: 2022/0162/2
Art: Antrag
Datum: 29.03.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.03.2022

    TOP: 10.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0162/2 Dauerhafte Verlängerung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.2 x Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt erarbeitet eine Regelung, um in diesem und auch in den kommenden Jahren die erweiterte Nutzung von öffentlichem Raum für die Gastronomie in den warmen Monaten zu ermöglichen. Die Verwaltung behält dabei die wohlwollende Genehmigungspraxis für gastronomische Nutzungen auf öffentlichen Flächen (z. B. Parkplätze) bei, um den Gastronomiebetrieben Planungssicherheit zu geben. Zusätzlich prüft die Verwaltung, ob Änderungen der Sondernutzungsrichtlinien Mühlburg und Durlach notwendig sind. Begründung/Sachverhalt: Die zusätzlichen Flächen für Außenbestuhlung waren im letzten Jahr für Teile der Gastronomie ein Rettungsanker. Genauso wie für die vielen Karlsruher*innen, die wieder draußen zusammenkommen, durch die bunteren Straßen flanieren oder ihren Kaffee in der Sonne genießen konnten. Die letzte vom Gemeinderat im Dezember 2021 beschlossene Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen läuft Ende des Monats März 2022 aus. Aber auch eine weitere Verlängerung würde irgendwann auslaufen. Es soll eine langfristige Regelung erarbeitet werden, die weiterhin auch Parkplätze und anderen öffentlichen Raum für Gastronomie nutzbar macht. So soll die Stadt auch weiterhin den Ermessensspielraum nutzen, um diese Nutzung zu ermöglichen. In die Abwägung beispielsweise bei der zeitlichen Nutzung sollen auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen (z.B. Lärmschutz) berücksichtigt werden. Eine Sondernutzung eines Parkplatzes für eine gastronomische Nutzung oder eine andere Nutzung (Parklets) muss mindestens genauso einfach zu erhalten sein wie eine Sondernutzung von Gehwegen. Die Belebung der Straßen und Plätze unserer Stadt haben im letzten Sommer viele Menschen zu schätzen gelernt. Dieser positive Impuls sollte aufgegriffen und verstetigt werden. So bekämen die Gastronom*innen Planungssicherheit – auch über das nächste Jahr hinaus – und die Karlsruher*innen müssten sich nicht von den liebgewonnen neuen öffentlichen Orten verabschieden. Unterzeichnet von: Leonie Wolf Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0162/2 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Dauerhafte Verlängerung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.2 x Kurzfassung Die Verwaltung wird prüfen, wie eine Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell untersucht und in eine verbindliche Regelung umgesetzt werden kann. Für eine generelle Beibehaltung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit gesehen. In Anbetracht dessen bedarf es auch keiner dauerhaften Änderung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg und der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung sieht ebenfalls das Erfordernis, die Verteilung des öffentlichen Raums konzeptionell zu untersuchen und damit auch eine rechtlich notwendige Grundlage zu schaffen. Ob und in welchem Umfang Stellplätze entfallen, muss ganzheitlich betrachtet werden. Dabei ist auch die Erarbeitung gestalterischer Vorgaben in Form einer detaillierten verbindlichen Regelung unerlässlich. Die Verwaltung wird prüfen, wie das Vorhaben - insbesondere unter Berücksichtigung bereits laufender Projekte ("ÖRMI", Sondernutzungsrichtlinie) - für die gesamte Stadt umgesetzt werden kann. In Anbetracht der zugrunde liegenden Situation wurde der Gemeinderat informiert, dass die Verwaltung eingehende Anträge auf räumlich und / oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbestuhlungsflächen im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen wird. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann, ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen. In den für den Fußverkehr gewidmeten Bereichen, insbesondere Gehwege und Fußgängerzonen, kommen erweiterte Außenbestuhlungsflächen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiterhin in Betracht. Insofern wird dem Änderungsantrag zugrundeliegenden Gedanken in weiten Teilen bereits entsprochen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde das subjektive Interesse der Gewerbetreibenden an der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gegenüber dem öffentlichen Interesse der uneingeschränkten und gemeingebräuchlichen Nutzung der Straße ausnahmsweise besonders hoch bewertet. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es sich jeweils um zeitlich befristete Sondernutzungen handelt. Die Ausführungen gelten insbesondere für Parkplätze. Sowohl die Bundesregierung als auch die baden-württembergische Landesregierung treiben ihre Pläne für weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften voran. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetztes des Bundes werden – mit Ausnahme weniger Basismaßnahmen – bereits eine Vielzahl an bis dahin geltenden Maßnahmen zurückgefahren. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher keiner nochmaligen Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschwerdelage zu berücksichtigen. In 62 Fällen wurden erweiterte Außenbestuhlungsflächen – überwiegend in der Innenstadt – genehmigt. Insbesondere durch den hohen Parkdruck und der überwiegend bestehenden Bewirtschaftung, aber auch durch die mit der erweiterten Nutzung von Außenbestuhlungsflächen verbundenen Auswirkungen, häufen sich kritische Rückmeldungen der Anwohnenden. Die Inhaber*innen der Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits zu Beginn des Jahres informiert, dass ohne eine Anschlussregelung die Erweiterungen der Sitzterrassen, die im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie genehmigt wurden, wieder zurückgebaut werden müssen beziehungsweise die ausnahmsweise zur Verfügung gestellten Flächen wieder ihrem ursprünglichen Widmungszweck zugeführt werden. In der Sitzung am 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat mehrheitlich die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) und die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen in Bezug auf die Nutzung von Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen und sonstigen Wärmeerzeugern bis zum 31. März 2022 verlängert. In Anbetracht der oben gemachten Ausführungen bedarf es keiner dauerhaften Änderung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg und der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen. Weitergehende bzw. nutzungseinschränkende Vorgaben werden in der Richtlinie beziehungsweise der Gestaltungssatzung nicht getroffen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. – 3 –