Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023
| Vorlage: | 2022/0162/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 28.03.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.03.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.03.2022 Vorlage Nr.: 2022/0162/1 Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023. soweit dadurch keine regulären Parkplätze entfallen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.1 x Der Gemeinderat beschließt die "Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler)" über den 31. März 2022 hinaus für ein weiteres Jahr bis 31. März 2023, soweit durch diese Maßnahme keine regulären Parkplätze entfallen Sachverhalt/Begründung Die AfD-Fraktion schließt sich vollinhaltlich der Sachverhaltsdarstellung im Antrag der FDP- Gemeinderatsfraktion (Vorlage Nr.: 2022/0162) an und befürwortet die Verlängerung einer erweiterten Außenbestuhlung, jedoch mit der Maßgabe, dass öffentliche Parkplätze hierfür nicht mehr verwendet werden dürfen. Wegen des immensen Wegfalls von Parkflächen in einzelnen Bereichen der Stadt, des damit einhergehenden Parkdrucks und der hierdurch berechtigten Beschwerden der auf ihr Auto angewiesenen Anwohner, sehen wir eine Verlängerung der Außenbestuhlung nur dort als geeignet an, wo bislang keine Parkflächen tangiert waren. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2022/0162/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler) bis zum 31. März 2023, soweit dadurch keine regulären Parkplätze entfallen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.03.2022 10.1 x Kurzfassung Für eine nochmalige Verlängerung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen, auch soweit dadurch keine Parkplätze entfallen, wird beim Abwägen aller Belange keine Notwendigkeit mehr gesehen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen In der Sitzung am 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat mehrheitlich die vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsrichtlinie Mühlburg (Richtlinie für sondernutzungspflichtige Ausstattung im öffentlichen Raum) und die vorübergehende Aussetzung der in den Hinweisen zur Gestaltungssatzung „Altstadt Durlach“ enthaltenen stadtgestalterischen Festlegungen in Bezug auf die Nutzung von Abgrenzungen, Abschrankungen, Sichtschutz, Raucherzelte, Heizpilzen und sonstigen Wärmeerzeugern bis zum 31. März 2022 verlängert. In Anbetracht der zugrunde liegenden Situation wurde der Gemeinderat informiert, dass die Verwaltung eingehende Anträge auf räumlich und/oder gestalterisch erweiterte Nutzungen von Außenbestuhlungsflächen im Rahmen des rechtlich Machbaren wohlwollend prüfen wird. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung genehmigt werden kann, ist von der Straßenverkehrsbehörde jedoch in jedem Einzelfall zu würdigen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen wurde das subjektive Interesse der Gewerbetreibenden an der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gegenüber dem öffentlichen Interesse der uneingeschränkten und gemeingebräuchlichen Nutzung der Straße ausnahmsweise besonders hoch bewertet. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass es sich jeweils um zeitlich befristete Sondernutzungen handelt. Die Ausführungen gelten vor allem für Parkplätze. In den für den Fußverkehr gewidmeten Bereichen, insbesondere Gehwege und Fußgängerzonen, kommen erweiterte Außenbestuhlungsflächen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiterhin in Betracht. Insofern wird dem Änderungsantrag zugrundeliegenden Gedanken bereits entsprochen. Sowohl die Bundesregierung als auch die baden-württembergische Landesregierung treiben ihre Pläne für weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften voran. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetztes des Bundes werden – mit Ausnahme weniger Basismaßnahmen – bereits eine Vielzahl an bis dahin geltenden Maßnahmen zurückgefahren. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es daher keiner nochmaligen Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen. In diesem Zusammenhang ist auch die Beschwerdelage zu berücksichtigen. In 62 Fällen wurden erweiterte Außenbestuhlungsflächen – überwiegend in der Innenstadt – genehmigt. Insbesondere durch den hohen Parkdruck und der überwiegend bestehenden Bewirtschaftung, aber auch durch die mit der erweiterten Nutzung von Außenbestuhlungsflächen verbundenen Auswirkungen, häufen sich kritische Rückmeldungen der Anwohnenden. Die Inhaber*innen der Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits zu Beginn des Jahres informiert, dass ohne eine Anschlussregelung die Erweiterungen der Sitzterrassen, die im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie genehmigt wurden, wieder zurückgebaut werden müssen beziehungsweise die ausnahmsweise zur Verfügung gestellten Flächen wieder ihrem ursprünglichen Widmungszweck zugeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Extrahierter Text