Verkauf von zwei Teilflächen von ca. 1.006 m² und ca. 430 m² des Grundstücks Nr. 71054 mit insgesamt 3.071 m² Gebäude-und Freifläche, Kolberger Straße 3, sowie einer Teilfäche von ca. 335 m² des Grundstücks Nr. 71061 mit 43.975 m² Erholungsfläche, El
| Vorlage: | 2022/0157 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.02.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Waldstadt |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.04.2022
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2022/0157 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verkauf von zwei Teilflächen von ca. 1.006 m² und ca. 430 m² des Grundstücks Nr. 71054 mit insgesamt 3.071 m² Gebäude- und Freifläche, Kolberger Straße 3, sowie einer Teilfläche von ca. 335 m² des Grundstücks Nr. 71061 mit 43.975 m² Erholungsfläche, Elbinger Straße Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 12.04.2022 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der o. g. Grundstücksverkauf an die WK Projekt- und Invest GmbH wird mit den genannten Bedingungen genehmigt. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 1.386.534,38 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv ☐ negativ x geringfügig ☐ erheblich x IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Verkaufsgrund: Der Käufer beabsichtigt, auf seinem Grundstück Nr.71053 mit 3.629 m² und auf Teilflächen der städtischen Grundstücke Nrn. 71054 und 71061 mit ca. 1.771 m² 46 Wohneinheiten, 28 seniorengerechte Wohnungen, ein Studentenwohnheim und eine Kindertagesstätte zu errichten. Zur Durchführung dieses Projekts auf einer Gesamtfläche von ca. 5.400 m² war ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan - VEP – erforderlich, den der Gemeinderat der Stadt am 25.01.2022 als Satzung beschlossen hat. Begleitend dazu haben die Stadt und der Käufer als planungsrechtliche Grundlage einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VbB) "Kolberger Straße 3-5" abgeschlossen. Zur Umsetzung des Projekts werden die beiden o.g. Teilflächen der städtischen Grundstücke Nrn. 71054 mit ca. 1.436 m² und 71061 mit ca. 335 m² für folgende Nutzungen benötigt: - Nr. 71054: Kindertagesstätte und Studentenwohnheim - Nr. 71061: geringe Teilfläche des Wohngebäudes C und Tiefgaragenzufahrt Kaufpreis: Haus D (Teilfläche von ca. 1.006 m² des Grundstücks Nr. 71054): ca. 1.006 m² x 1.050,00 €/m² ca. 1.056.300,00 € abzgl. Kaufpreisabschlag für den Bau einer Kinder- tagesstätte i.H.v. 133.315,62 € ca. 922.984,38 € zzgl. Bebauung mit einem Teilgebäude sowie Zufahrt zur Tiefgarage (Teilfläche von ca. 335 m² des Grundstücks Nr. 71061) ca. 335 m² x 1.050,00 € ca. 351.750,00 € zzgl. Außenspielfläche Kindertagesstätte (Teilfläche von ca. 430 m² des Grundstücks Nr. 71054): ca. 430 m² x 260,00 €/m² ca. 111.800,00 € Gesamtkaufpreis: ca. 1.386.534,38 € Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert gem. Gutachten der Grundstücksbewertungsstelle vom 02. April 2020, d. h. zum Zeitpunkt des Angebots. Erschließung: Ein Erschließungsbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) fällt für die bereits abgerechneten Erschließungsanlagen nicht mehr an. Finanzierung: Der Käufer hat im Rahmen des Durchführungsvertrages versichert, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. Eckpunkte des Vertrages: Kaufpreisabschlag: Für die anteilige Nutzung des Grundstücks mit einer Kindertagesstätte (Gemeinbedarf) gewährt die Stadt einen Abschlag auf den Kaufpreis i.H.v. 30 %. Die anteilige Nutzfläche am Gesamtgebäude beträgt 42,07 %. – 3 – Wird das Grundstück nicht mit einer Kindertagesstätte bebaut und mind. 25 Jahre genutzt, ist der Käufer verpflichtet, den gewährten Kaufpreisabschlag i.H.v. 133.315,62 € mit Zinsen (ggfls. anteilig) zurückzuzahlen. Nachzahlungsklausel: Der von der Grundstücksbewertungsstelle ermittelte Verkehrswert bezieht sich auf eine künftige Nutzung nach den Vorgaben des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kolberger Straße 3-5“ mit einer durchschnittlichen wertrelevanten Geschossflächenzahl bezogen auf das Gesamtvorhaben von 1,9. Eine Überschreitung der tatsächlich realisierten Geschossfläche bewirkt daher eine Änderung des Kaufpreises, ebenso eine Unterschreitung, wenn diese aus einer Forderung der Stadt herrührt. Eine sich ergebende Mehr- oder Minderzahlung ist gegenseitig zinslos auszugleichen. Altlasten: Auf dem Grundstück Nr. 71054 wurde bis Mitte der 1990er Jahre eine Tankstelle betrieben. Mit Vereinbarung vom 29.03.1996 hatte die Stadt den damaligen Mieter aus der Verpflichtung des Mietvertrages, die auf dem Mietgelände stehenden Gebäude abzubrechen und die tanktechnischen Anlagen zu entfernen, entlassen. Im Gegenzug hat der Mieter das Eigentum an den Gebäuden und tanktechnischen Anlagen der Stadt unentgeltlich übertragen. Danach wurde das Objekt bis Ende 2021 als Werkstattgebäude genutzt. Im Untergrund befinden sich noch vier Tanks, die lt. TÜV Prüfbericht 1997 gereinigt und mit Stickstoff überlagert wurden. Der Käufer übernimmt im Rahmen der Bauarbeiten auf seine Kosten den Abbruch des Werkstatt-gebäudes sowie der tanktechnischen Anlagen. Der Ausbau sowie die Entsorgung der vier Benzintanks erfolgt durch den Käufer im Rahmen des Bauaushubs. Die Mehrkosten, die dem Käufer durch den Ausbau der Benzintanks und deren Entsorgung entstehen, d.h. Kosten, die nicht im Rahmen der Bebauung des Grundstücks ohnehin angefallen wären, werden dem Käufer auf Nachweis ersetzt. Rechte zugunsten der Stadt: Im Hinblick auf die geplante Grundstücksbildung nebst Aufteilung nach dem Wohnungseigentums-gesetz wird nur das künftige Grundstück mit der Kindertagesstätte und dem Studentenwohnheim (nicht die geringfügige Fläche von ca. 335 m²) mit folgenden Rechten belastet: a) Grundschuld i.H.v. 133.315,62 € nebst 15% Jahreszinsen zur Sicherung des Anspruchs auf Erstattung des gewährten Kaufpreisabschlags (25 Jahre) b) Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle (dauerhaft) c) Zustimmungsvorbehalt im Veräußerungsfall (10 Jahre) d) Rückübertragungsanspruch bei Nichteinhaltung der Bau- und Nutzungsverpflichtungen und des Zustimmungsvorbehalts im Veräußerungsfall (10 bis max. 25 Jahre) e) Vertragsstrafe (10 Jahre) Es wird darauf hingewiesen, dass sogenannte Share-Deals zustimmungspflichtig sind und auch ein Verkauf nur im bebauten Zustand möglich ist. Klimaschutz: Der Käufer wird das geplante Bauvorhaben als KfW-Effizienzhaus 55 nebst Photovoltaikanlage mit einer Gesamtmodulfläche von mind. 450 m² sowie einem Primärenergiefaktor von max. 0,3 errichten. Da die Verhandlungen zur Schaffung neuen Baurechts mit dem Investor bereits seit 2018 andauern, konnte aus Vertrauensschutzgründen in den Verhandlungen ein KfW-Effizienzhaus 40, wie es der Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juni 2020 vorsieht, nicht durchgesetzt werden (sog. Altfall). Die verdichtete Bebauung hat erhebliche Auswirkungen auf den Klimaschutz. Allerdings kann ein Großteil der Emissionen mit den o.g. Energiestandards ausgeglichen werden. – 4 – Beschluss: I. Antrag an den Hauptausschuss: Der o. g. Grundstücksverkauf an die WK Projekt- und Invest GmbH wird mit den genannten Bedingungen genehmigt. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
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71004 17c 17d Kolberger Straße Friedlander Straße 71451 71056 71006 71054 71006/1 71006/2 71006/3 71006/5 71007 71450 71060 71057 71053 71005 71059 71448 71452 71449 71058 71453 71078 71006/6 71006/4 71061 71447 Whs Ust Bebauung Kita und Wohnen ca. 1.006m² Außenfläche KiTa ca. 430m² Zufahrt Tiefgarage ca. 335m² Grundstück Nr. 71054 Grundstück Nr. 71061 Karlsruhe Waldstadt Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne unsere Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Stadt Karlsruhe Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kolberger Straße 1 : Karlsruhe 10.12.2020 71054;71061 Kuttny Kellner Flurstück-Nr. Maßstab Gemarkung Datum L1Sachb. 1:1000 L1 Anlage 2
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Niederschrift 28. Sitzung Hauptausschuss 12. April 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Verkauf von zwei Teilflächen von ca. 1.006 m² und ca. 430 m² des Grundstücks Nr. 71054 mit insgesamt 3.071 m² Gebäude- und Freifläche, Kolberger Straße 3, sowie einer Teilfläche von ca. 335 m² des Grundstücks Nr. 71061 mit 43.975 m² Erholungsflä- che, Elbinger Straße Vorlage: 2022/0157 Beschluss: Der o. g. Grundstücksverkauf an die WK Projekt- und Invest GmbH wird mit den genannten Be- dingungen genehmigt. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Bei 2 Nein-Stimmen mehrheitliche Zustimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt mit, dass die AfD bereits gegen den Bebauungsplan gestimmt habe und der Kompromiss, der über viele Verhandlungsrunden erzielt worden sei, aus Sicht der AfD und des Bürgervereins nicht eingehalten werde. Deshalb werde man auch der heutigen Vor- lage nicht zustimmen. Die Vorsitzende teilt auf Nachfrage von Stadträtin Binder (DIE LINKE.) mit, dass bei großen zu- sammenhängenden Gebieten Erbbaurecht flächendeckend umgesetzt werde. Bei Einzelgrundstü- cken werde zur Arrondierung weiterhin der Verkauf empfohlen. Herr Eldracher (Liegenschaftsamt) teilt auf Nachfrage von Stadträtin Binder (DIE LINKE.) mit, dass die Tankstelle im Umweltgutachten als ordnungsgemäß stillgelegt bezeichnet werde. Bei den Kosten zur Wiederherstellung des Grundstücks handele es sich lediglich um den Ausbau und – 2 – die Entsorgung der Tanks. Dies werde erst im Rahmen des Aushubs des Grundstücks bei der Be- bauung durchgeführt. Die entstehenden Kosten werden dann auf Nachweis erstattet. Die mit dem Käufer vereinbarte Nutzung werde dinglich abgesichert, wodurch die Stadt das Grundstück bei Nichterfüllung rückerwerben könne. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) fragt was mit der Nutzung der Werkstatt letztlich passiert sei. Die Vorsitzende lässt, da die Antwort auf die Frage von Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) nach- geliefert wird, mit Einverständnis des Gremiums über die Vorlage abstimmen und stellt bei 2 Nein-Stimmen die mehrheitliche Zustimmung fest. (Anm: zu einem späteren Zeitpunkt teilt Herr Eldracher mit, dass die Werkstatt nicht mehr be- nutzt werde und Ende 2021 aufgegeben worden sei) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 28. April 2022